{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213070,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213070,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213070,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213070,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213070,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213070,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213070,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213070,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213070,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213070,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213070,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213070,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213070,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213070,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213070,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213070,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213070,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213070,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3070","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Lieferung von statistischen Daten durch die Krankenversicherer an das BAG. Warum etwas verg\u00fcten, das kostenlos zur Verf\u00fcgung gestellt werden muss?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit dem 1. Januar 2008 haben das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) und das Bundesamt f\u00fcr Statistik (BFS) regelm\u00e4ssig Vertr\u00e4ge \u00fcber die Datenlieferung geschlossen, zuerst mit dem Verband Sant\u00e9suisse, danach mit dem Unternehmen SASIS AG, das am 4. Dezember 2008 gegr\u00fcndet wurde und dessen einziger Aktion\u00e4r die Sant\u00e9suisse ist.</p><p>Der erste Vertrag wurde mit der Sant\u00e9suisse f\u00fcr 17 Monate geschlossen, vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Mai 2009. Die an die Sant\u00e9suisse bezahlten Honorare beliefen sich auf 172 160 Franken inklusive Mehrwertsteuer.</p><p>Der zweite Vertrag wurde mit der SASIS AG erneut f\u00fcr 17 Monate geschlossen, vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Mai 2010. Die an die SASIS AG bezahlten Honorare beliefen sich auf 236 720 Franken inklusive Mehrwertsteuer.</p><p>Die sechs darauffolgenden Vertr\u00e4ge wurden alle f\u00fcr ein Jahr geschlossen, insgesamt f\u00fcr die Zeit vom 1. Juni 2010 bis zum 31. Mai 2016. Die j\u00e4hrliche Verg\u00fctung an die SASIS AG blieb unver\u00e4ndert bei rund 236 000 Franken inklusive Mehrwertsteuer.</p><p>Der neunte Vertrag wurde f\u00fcr drei Jahre geschlossen, vom 1. Juni 2016 bis zum 31. Mai 2019. Die j\u00e4hrliche Verg\u00fctung blieb unver\u00e4ndert.</p><p>Der zehnte Vertrag wurde im November 2019 unterzeichnet, mit r\u00fcckwirkender G\u00fcltigkeit ab dem 1. Juni 2019. Er gilt f\u00fcr vier Jahre, also bis zum 31. Mai 2023. Die j\u00e4hrliche Verg\u00fctung bleibt unver\u00e4ndert.</p><p>Artikel\u00a023 des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG) legt den Grundsatz fest, dass die statistischen Informationen durch die Krankenversicherer kostenlos zur Verf\u00fcgung zu stellen sind. Ausserdem ist gem\u00e4ss dieser Bestimmung das BFS selbst daf\u00fcr verantwortlich, die Daten zu erheben und zu bearbeiten und anschliessend Statistiken im Zusammenhang mit dem KVG zu erstellen.</p><p>Artikel\u00a028 Absatz\u00a05 der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV) h\u00e4lt ausdr\u00fccklich fest, dass die Krankenversicherer dem BAG die zur Aufsicht erforderlichen Daten korrekt, vollst\u00e4ndig und auf eigene Kosten liefern m\u00fcssen.</p><p>1. Wenn das KVG vorsieht, dass die Lieferung von Daten, die f\u00fcr die Beurteilung der Wirksamkeit der obligatorischen Krankenversicherung und f\u00fcr die Aus\u00fcbung der Aufsicht durch das BAG erforderlich sind, kostenlos geschehen soll, warum bezahlt dann das BAG seit vielen Jahren eine private Gesellschaft, die von einem Krankenversicherungsverband gehalten wird?</p><p>2. Wenn das KVG vorschreibt, dass das BFS die von den Krankenversicherern gelieferten Daten erheben und bearbeiten und eine Statistik \u00fcber die obligatorische Krankenversicherung erstellen muss, warum sollten dann das BAG und das BFS diese Rechtsgrundlage nicht anwenden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Daten, die zur \u00dcberpr\u00fcfung der Effektivit\u00e4t der Krankenversicherung ben\u00f6tigt werden, stammen von den Krankenkassen. Dort sind die Daten am st\u00e4rksten zentralisiert und lassen sich am effizientesten erheben. Da die Firma SASIS schon seit langem Kapazit\u00e4ten zur Verarbeitung dieser Daten aufgebaut hat, hat das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) bisher diese Synergien genutzt. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit verg\u00fctet das BAG nicht die Daten an sich, sondern die Validierungs- und Formatierungsarbeiten. Diese Aufgaben sind mit Kosten verbunden und w\u00fcrden bei Ausf\u00fchrung durch das BAG Ressourcen erfordern, die f\u00fcr andere T\u00e4tigkeiten nicht mehr zur Verf\u00fcgung st\u00fcnden.</p><p>Dar\u00fcber hinaus hat das BAG im Rahmen seiner T\u00e4tigkeit und gem\u00e4ss den seit 2000 bestehenden Rechtsgrundlagen (Art. 28 Verordnung vom 27. Juni 1995 \u00fcber die Krankenversicherung [KVV; SR 832.102]) versucht, eigene Kapazit\u00e4ten zu entwickeln, um einerseits die f\u00fcr seine Aufsichtst\u00e4tigkeit erforderlichen Daten zu erheben und andererseits die Kostenentwicklung zu verfolgen. Die Versicherer waren jedoch der Ansicht, dass die Rechtsgrundlage daf\u00fcr unzureichend ist. Sie stellten daher die f\u00fcr die Aufsicht erforderlichen Daten bereit, lehnten aber die Lieferung ausf\u00fchrlicherer Daten ab, die den Aufbau eines Kostenmonitorings erm\u00f6glicht h\u00e4tten. In der Zwischenzeit haben die Eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te mit dem Bundesgesetz vom 19. M\u00e4rz 2021 \u00fcber die Datenweitergabe der Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Bundesblatt 2019 5397) die gesetzlichen Grundlagen so pr\u00e4zisiert, so dass erweiterte Datenlieferungen m\u00f6glich sein sollten. Die Lage ist damit gekl\u00e4rt, aber das BAG ist weiterhin auf die Zusammenarbeit mit der Firma SASIS angewiesen, da die im M\u00e4rz 2021 verabschiedeten Rechtsgrundlagen ihm nicht erm\u00f6glichen, alle f\u00fcr die Entwicklung des Kostenmonitorings notwendigen Daten kostenlos zu beziehen, wie es dies m\u00f6chte.</p><p>2. Artikel\u00a023 Absatz\u00a01 des Bundesgesetzes vom 18. M\u00e4rz 1994 \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) erm\u00e4chtigt das Bundesamt f\u00fcr Statistik (BFS), zu statistischen Zwecken Daten bei den Krankenversicherern zu erheben. Gem\u00e4ss Artikel\u00a023 Absatz\u00a03 KVG bearbeitet das BFS diese Daten nach den Bestimmungen des Bundesstatistikgesetzes vom 9. Oktober 1992 (BstatG; SR 431.01). Diese unterscheiden sich von den Bestimmungen, die administrative T\u00e4tigkeiten regeln. Zur Erf\u00fcllung seiner Auftr\u00e4ge ben\u00f6tigt das BAG Daten, die das BFS im Rahmen seiner statistischen Aufgaben nicht erhebt.</p><p>Die Kompetenzen des BAG sind in Artikel\u00a035 Absatz\u00a02 des Bundesgesetzes vom 26. September 2014 betreffend die Aufsicht \u00fcber die soziale Krankenversicherung (KVAG; SR 832.12) definiert, wonach die Krankenversicherer verpflichtet sind, der Aufsichtsbeh\u00f6rde \"j\u00e4hrlich Angaben \u00fcber die Daten zu machen, die im Rahmen ihrer T\u00e4tigkeit im Bereich der sozialen Krankenversicherung anfallen\". Im Artikel\u00a028 KVV werden sie genauer ausgef\u00fchrt. Die vom BAG erhobenen Daten m\u00fcssen die Aufsicht \u00fcber die Krankenversicherer, die einheitliche Anwendung von KVG und KVAG, die Verfolgung der Kostenentwicklung und die \u00dcberpr\u00fcfung der Wirtschaftlichkeit der Leistungen erm\u00f6glichen, um nur die wichtigsten Zwecke zu nennen.</p><p>Die beiden \u00c4mter haben klar unterschiedliche Auftr\u00e4ge und ben\u00f6tigen somit auch unterschiedliche Arbeitsgrundlagen. Es ist daher nicht widerspr\u00fcchlich, dass beide \u00c4mter Daten bei den Krankenversicherern erheben: Das BFS tut dies zu statistischen und das BAG zu administrativen Zwecken. In diesem Sinne wenden beide \u00c4mter die jeweils g\u00fcltigen Rechtsgrundlagen an.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1620777600000)\/","SubmittedBy":"Maitre Vincent","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1633046400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|24|34|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690505220703)\/","SubmissionDate":"\/Date(1614816000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5108,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Finanzwesen|Medien und Kommunikation|Gesundheit"}}