{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213096,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213096,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213096,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213096,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213096,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213096,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213096,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213096,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213096,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213096,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213096,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213096,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213096,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213096,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213096,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213096,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213096,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213096,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3096","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Covid-19. Warum m\u00fcssen staatliche Unternehmen nicht die gleichen Massnahmen umsetzen wie der private Sektor?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Nach mehr als anderthalb Monaten verh\u00e4ngter Schliessung k\u00fcndigte der Bundesrat am 24. Februar eine schrittweise Aufhebung des Lockdowns an. Er beschloss jedoch, das totale Verbot bestimmter Aktivit\u00e4ten, einschliesslich der Verpflegung vor Ort, beizubehalten. Dieser Entscheid widerspricht der Stellungnahme einer Mehrheit der Kantone und der parlamentarischen Kommissionen. Er ist deshalb schwer nachvollziehbar und bedarf dringend einer Kl\u00e4rung. </p><p>In der Tat ist es paradox, dass staatliche Unternehmen wie beispielsweise die SBB oder andere Unternehmen des \u00f6ffentlichen Verkehrs ihre T\u00e4tigkeiten praktisch ohne Schutzmassnahmen (abgesehen der Maskenpflicht) fortsetzen konnten, w\u00e4hrend private Unternehmen, die die wichtigsten Gesundheitsmassnahmen (soziale Distanz, Kapazit\u00e4tsbegrenzung nach Fl\u00e4che, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Tragen von Masken, Tracking) einhalten, nicht arbeiten d\u00fcrfen. Es stellt sich damit die Frage, ob bez\u00fcglich des \u00f6ffentlichen und des privaten Sektors mit gleichen Ellen gemessen wird, schliesslich m\u00fcsste jegliche Willk\u00fcr vermieden werden.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Steht die Entscheidung, das Verbot bestimmter beruflicher T\u00e4tigkeiten, die, obwohl die grundlegenden Schutzmassnahmen eingehalten werden, aufrechtzuerhalten in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zur Seuchenlage oder zu einer objektiv h\u00f6heren Ausbreitungsgefahr, die insbesondere mit diesen T\u00e4tigkeiten verbunden ist? </p><p>2. Liegen dem Bundesrat eindeutige Daten vor, die klar belegen, dass ein Restaurant bei Einhaltung aller Gesundheitsmassnahmen (Abstand, Kapazit\u00e4tsgrenze nach Fl\u00e4che, Desinfektionsmittel, Tragen von Masken, Tracking) ein h\u00f6heres Risiko darstellt als ein \u00fcberf\u00fcllter Zug oder Bus, ohne Kapazit\u00e4tsgrenze, ohne Abstandsgarantie, ohne Tracking und ohne Desinfektionsmittel? </p><p>3. Wie rechtfertigt der Bundesrat die Tatsache, dass private Unternehmen, die den sozialen Abstand, die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, die Kapazit\u00e4tsgrenze nach Fl\u00e4che, das Tragen von Masken und das Tracking einhalten, nicht arbeiten d\u00fcrfen (z.B. Restaurants), w\u00e4hrend staatliche Unternehmen, die diese wenigen grundlegenden Massnahmen nicht einhalten, weiterhin uneingeschr\u00e4nkt arbeiten d\u00fcrfen? </p><p>4. Welche (auch teilweise) bundeseigenen Betriebe wenden die grundlegenden Gesundheitsmassnahmen nicht an, d.h. soziale Distanz, Kapazit\u00e4tsbegrenzung nach Fl\u00e4che, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Tragen von Masken und Tracking? </p><p>5. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass staatliche Unternehmen in der Pflicht sind, eine Vorbildfunktion einzunehmen und deshalb mindestens auf dem gleichen Niveau wie privatwirtschaftliche Unternehmen zur Bek\u00e4mpfung der Pandemie beitragen sollten? Wenn ja, ab wann kann man erwarten, dass die staatlichen Unternehmen alle Schutzmassnahmen umsetzen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat orientiert sich an internationalen wie auch nationalen wissenschaftlichen Untersuchungen, welche zum Ziel haben, Orte und Situationen mit einem erh\u00f6hten Risiko einer SARS-CoV-2 \u00dcbertragung zu ermitteln. Das \u00dcbertragungsrisiko wird mit verschiedenen Faktoren in Verbindung gebracht. Dazu geh\u00f6ren die Einhaltung oder Nichteinhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln (H\u00e4ndehygiene, Abstandhalten, Maskentragen), die Art der T\u00e4tigkeit, die Expositionsdauer und der Grad der Bel\u00fcftung. Je l\u00e4nger der Aufenthalt an einem nicht bel\u00fcfteten Ort dauert, desto h\u00f6her ist das \u00dcbertragungsrisiko. Das Risiko erh\u00f6ht sich zus\u00e4tzlich, wenn die Hygiene- und Verhaltensregeln nicht eingehalten werden k\u00f6nnen.</p><p>2. Das \u00dcbertragungsrisiko in Restaurants ist in der Tat h\u00f6her als an anderen Orten. Dies liegt daran, dass sich eine Vielzahl von G\u00e4sten l\u00e4nger in einem geschlossenen, bisweilen auch schlecht bel\u00fcfteten Raum aufhalten und am Platz keine Maske tragen. In den \u00f6ffentlichen Transportmitteln kann die Pflicht zum Tragen einer Maske besser eingehalten werden und das Risiko ist dank einer ausreichenden Bel\u00fcftung begrenzt. Dagegen wird in den Restaurants die Maske abgenommen, am Tisch kann der n\u00f6tige Abstand nicht eingehalten werden und das \u00dcbertragungsrisiko wird durch das h\u00e4ufig laute Sprechen zus\u00e4tzlich erh\u00f6ht. Verschiedene Studien haben gezeigt, dass die Verpflegung eine wichtige Infektionsquelle darstellt.</p><p>3. - 5. Die Massnahmen gelten f\u00fcr alle Betriebe gleich, unabh\u00e4ngig davon, ob es sich dabei um private oder \u00f6ffentlich-rechtliche Unternehmen handelt. So f\u00e4llt z. B. auch der \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Bereich eines Verwaltungsgeb\u00e4udes, einer Poststelle oder auch eines Bahnhofes unter die Kapazit\u00e4tsbeschr\u00e4nkungen und es m\u00fcssen die Hygiene- und Abstandsvorgaben wie auch die Maskenpflicht eingehalten werden. Auch die Einschr\u00e4nkungen der Gastronomie gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Betriebe, unabh\u00e4ngig davon, ob sie von einer privaten oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Tr\u00e4gerschaft betrieben werden. So muss z. B. ein \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliches Restaurant in einem Kantonsspital aktuell bis auf Take-away-Betrieb ebenfalls geschlossen bleiben. F\u00fcr Fahrzeuge des \u00f6ffentlichen Verkehrs gelten insofern Sonderbestimmungen, als aufgrund der Pflicht zur Personenbef\u00f6rderung sowie der Wichtigkeit dieser Dienstleistung f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit die Abstands- und Kapazit\u00e4tsvorgaben nicht zum Zuge kommen. Es gilt jedoch auch im \u00f6ffentlichen Verkehr die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske. Dem Bundesrat sind keine bundeseigenen Betriebe bekannt, die sich nicht an die f\u00fcr sie geltenden Vorgaben halten. Selbstverst\u00e4ndlich erwartet er von der Verwaltung und den bundeseigenen Betrieben, dass sie die Massnahmen genauso konsequent umzusetzen, wie die privatwirtschaftlichen Betriebe es tun.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1620777600000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcller Damian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1623024000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690505403323)\/","SubmissionDate":"\/Date(1615161600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5108,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Gesundheit"}}