{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213116,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213116,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213116,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213116,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213116,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213116,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213116,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213116,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213116,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213116,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213116,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213116,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213116,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213116,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213116,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213116,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213116,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213116,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3116","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bauernland in Bauernhand","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Im Gegensatz zur EU gibt es in der Schweiz keine Bodenpreisstatistik f\u00fcr Kulturland. Mit Annahme der Motion Ruffy (86.938) wurde der Bundesrat beauftragt, eine Bodenpreisstatistik einzuf\u00fchren und 1996 lag ein entsprechendes Detailkonzept vor. Warum genau wurde diese Statistik nicht eingef\u00fchrt?</p><p>2. In seiner Antwort auf die Interpellation Bonny (96.3326) wertet der Bundesrat eine Bodenpreisstatistik als n\u00fctzliches Instrument im Gesetzesvollzug, etwa bei der Raumplanung, dem Natur- und Landschaftsschutz und dem b\u00e4uerlichen Bodenrecht. Hat sich an dieser Beurteilung etwas ge\u00e4ndert?</p><p>3. Mittlerweile werden die Grundb\u00fccher elektronisch gef\u00fchrt und der Aufwand f\u00fcr eine Bodenpreisstatistik w\u00fcrde zumindest in den Kantonen nicht mehr ins Gewicht fallen. Erw\u00e4gt der Bundesrat nun die Preise f\u00fcr Kulturland statistisch zu erfassen?</p><p>4. Warum gibt es in der Schweiz keine verbindlichen Angaben \u00fcber die Pachtzinse?</p><p>5. In Frankreich sind die Kulturlandpreise und Pachtzinse um ein Vielfaches tiefer und die Betriebe sind viel besser arrondiert. Ist der Bundesrat bereit zu pr\u00fcfen, ob und wie sich das franz\u00f6sische System (SAFER) adaptieren liesse?</p><p>6. G\u00fcterzusammenlegungen sollen die Parzellierungen der Betriebe vermindern. Durch den R\u00fcckgang der Bauernbetriebe entstehen aber laufend neue inneffiziente Betriebsstrukturen mit grossen Distanzen zwischen Stammbetrieb und einzelnen Bewirtschaftungsfl\u00e4chen. Ist der Bundesrat bereit, Meliorationskredite an Bedingungen zu kn\u00fcpfen, die G\u00fcterzusammenlegungen auch langfristig sichern?</p><p>7. Welche M\u00f6glichkeiten sieht der Bundesrat, mit Anpassungen im b\u00e4uerlichen Bodenrecht diese ung\u00fcnstigen</p><p>Entwicklungen zu korrigieren?</p>","ReasonText":"<p>Durch den anhaltenden Strukturwandel in der Landwirtschaft (-1,8\u00a0Prozent Betriebe pro Jahr) nimmt der Pachtlandanteil laufend zu (von 42\u00a0Prozent 1976 auf 46\u00a0Prozent 2016). Eine eigentliche Pachtzinskontrolle, wie sie in den Kantonen praktiziert wurde, existiert nur noch auf dem Papier. Das bedeutet, dass ein immer gr\u00f6sserer Anteil der Direktzahlungen nicht mehr den Bewirtschaftern zugutekommt, sondern zunehmend den Landbesitzern. Die Kulturlandpreise sind verglichen mit dem angrenzenden Ausland enorm gestiegen. Diese Entwicklung f\u00fchrt dazu, dass Betriebsarrondierungen verunm\u00f6glicht werden und zunehmend gr\u00f6ssere Distanzen zwischen Stammbetrieb und Bewirtschaftungsparzellen zur\u00fcckgelegt werden m\u00fcssen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Vorschlag zur Erstellung einer Schweizerischen Bodenpreisstatistik (Motion Ruffy 86.938) fiel seinerzeit schon in der Vernehmlassung kontrovers aus. Die H\u00e4lfte der Kantone und zahlreiche Verb\u00e4nde lehnten das Vorhaben ab. Aufgrund der eingereichten Motion nahm das Bundesamt f\u00fcr Statistik die Arbeiten zur Erstellung einer schweizerischen Bodenpreisstatistik auf. Nachdem 1996 das Detailkonzept vorlag, wurden die Arbeiten im Dezember 1997 aufgrund einer Interpellation Bonny (96.3326) abgebrochen (vgl. Bericht der Finanzdelegation an die Finanzkommission des Nationalrates und des St\u00e4nderates betreffend die Oberaufsicht \u00fcber die Bundesfinanzen im Jahre 1997, S. 3126).</p><p>2. Der Bodenpreis spielt volkswirtschaftlich v.a. innerhalb der Bauzone eine grosse Rolle, da er direkt den Wert von Wohnimmobilien, Industriestandorten und deren Mietpreise beeinflusst. F\u00fcr Landwirtschaftsland sieht das Bundesgesetz \u00fcber das b\u00e4uerliche Bodenrecht (BGBB; SR 211.412.11) eine andere, wirksamere L\u00f6sung vor. Jede Hand\u00e4nderung von Landwirtschaftsland muss bewilligt werden (Art. 61 BGBB), dabei kontrolliert der Kanton einerseits, ob der Preis nicht \u00fcbersetzt ist (Art. 66 BGBB) und andererseits, ob die Selbstbewirtschaftung gegeben ist. Die Spekulation mit Landwirtschaftsland wird so wirksamer verhindert. Die Kantone besitzen eine \u00dcbersicht \u00fcber die verkauften Parzellen. Die meisten Kantone verzichten auf eine Offenlegung, da diese auch die Position der Verk\u00e4ufer und Verk\u00e4uferinnen st\u00e4rkt. Die Anliegen der Raumplanung, des Natur- und Heimatschutzes werden mit dem Monitoring des Bauens ausserhalb der Bauzone \u00fcberwacht. Die angestrebten Ziele zur Vermeidung von Spekulationen und gegen steigende Bodenpreise f\u00fcr Landwirtschaftsland konnten erreicht werden. Eine kostspielige Bodenpreisstatistik bringt keinen Zusatznutzen.</p><p>3. Die elektronische F\u00fchrung des Grundbuchs vermindert den Aufwand f\u00fcr eine Schweizerische Bodenpreisstatistik nicht. Auch wenn das Grundbuch digital gef\u00fchrt wird, ist der Preis darin nicht aufgef\u00fchrt. Der Preis befindet sich in den Beweisdokumenten, welche meistens noch in Papierform vorliegen. Im \u00dcbrigen liegt die Schwierigkeit nicht in der Erfassung der Kaufpreise, sondern in der statistischen Auswertung. Es m\u00fcssen nicht nur die Preise innerhalb der Familie (Verkauf zum landwirtschaftlichen Ertragswert) von jenen auf dem freien Markt getrennt werden. Der Verkehrswert landwirtschaftlicher Grundst\u00fccke wird auch durch Bodenqualit\u00e4t, Parzellengr\u00f6sse, Parzellenform, der Erschliessung und der sich darauf befindenden Geb\u00e4ude beeinflusst. Zudem m\u00fcssen landwirtschaftliche Grundst\u00fccke von landwirtschaftlichen Gewerben unterschieden werden. Wegen dem illiquiden Bodenmarkt von Landwirtschaftsland k\u00f6nnte die Statistik nur f\u00fcr sehr grosse Regionen oder einen sehr langen Zeithorizont aussagekr\u00e4ftige Auswertungen erstellen.</p><p>4. In der Schweiz ist der Pachtzins gesetzlich festgelegt. Der Pachtzins f\u00fcr landwirtschaftliche Gewerbe muss von der zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rde bewilligt werden (Art. 42 Bundesgesetz \u00fcber die landwirtschaftliche Pacht [LPG; SR 221.213.2]). Bei Pachtgrundst\u00fccken k\u00f6nnen die vom Kanton bezeichneten Beh\u00f6rden bei der Bewilligungsbeh\u00f6rde Einsprache gegen \u00fcbersetzte Pachtzinse erheben (Art. 43 LPG). Der konkret bezahlte Pachtzins f\u00fcr landwirtschaftliche Grundst\u00fccke ist den Beh\u00f6rden nicht bekannt. Auf eine statistische Erhebung sollte wegen den damit verbundenen Kosten verzichtet werden.</p><p>Obwohl der buchhalterisch ausgewiesene Pachtzins pro Betrieb auch aufgrund von methodischen Anpassungen zwischen 2016-2019 deutlich zunahm, hat sich der durchschnittliche Pachtzins f\u00fcr Parzellen nur um 5\u00a0Prozent erh\u00f6ht.</p><p>5. In der Schweiz hat der P\u00e4chter nach Ablauf der gesetzlichen Erstpachtdauer ein Vorkaufsrecht (Art. 47 BGBB). In Frankreich kann die Interessenvertretungen der Regionen (Gesellschaft f\u00fcr l\u00e4ndliche Entwicklung und Ansiedlung neuer Bewirtschafter, SAFER) Grundst\u00fccke erwerben, um sie dann wieder zu ver\u00e4ussern. Staatliche Gesellschaften, die in den Bodenmarkt eingreifen, den Handel kontrollieren und selbst als Immobiliengesellschaften auftreten, widersprechen der liberalen Wirtschaftsordnung der Schweiz und der Souver\u00e4nit\u00e4t der Kantone. Die tieferen Bodenpreise und der tiefere Pachtzins in Frankreich ist nicht auf das franz\u00f6sische System zur Kontrolle des Bodenmarktes zur\u00fcckzuf\u00fchren, sondern unter anderem auf eine tiefere Wertsch\u00f6pfung aus der landwirtschaftlichen Produktion und den tieferen Direktzahlungen.</p><p>Zur F\u00f6rderung der Betriebsarrondierung kann eine Erwerbsbewilligung nur erteilt werden, wenn das zu erwerbende Grundst\u00fcck innerhalb des orts\u00fcblichen Bewirtschaftungsbereichs des Gewerbes liegt (Art. 63 Abs. 1 Bst. d BGBB). Im Rahmen der Vernehmlassung zur AP22+ wurde vorgeschlagen, dass der orts\u00fcbliche Bewirtschaftungsbereich im BGBB einheitlich festgelegt wird. Der Vorschlag wurde von der Mehrheit der Vernehmlasser und Vernehmlasserinnen abgelehnt.</p><p>6. G\u00fcterzusammenlegungen werden in der Schweiz vom Bund mit Beitr\u00e4gen \u00e0 fonds perdu gef\u00f6rdert (Art. 93 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 [LwG; SR 910.1], Art. 14 der Strukturverbesserungsverordnung vom 7. Dezember 1998 [SVV; SR 913.1]). Einmal zusammengelegte Grundst\u00fccke unterliegen dem unbefristeten Zerst\u00fcckelungsverbot (Art. 102 LwG). Dieses muss im Grundbuch angemerkt werden und darf ohne Bewilligung durch den Kanton nicht gel\u00f6scht werden. Die Kantone d\u00fcrfen Zerst\u00fcckelungen bzw. L\u00f6schungen des Zerst\u00fcckelungsverbots im Grundbuch nur ausnahmsweise und in einem engen Rahmen bewilligen (Art. 36 SVV). Die Verf\u00fcgungen der Kantone m\u00fcssen dem BLW er\u00f6ffnet werden, so dass diese gegebenenfalls angefochten werden k\u00f6nnen. Die langfristige Sicherung von zusammengelegten Parzellen ist gen\u00fcgend.</p><p>7. Der Bundesrat hat im Rahmen der AP22+ wesentliche Verbesserungen zur St\u00e4rkung des Prinzips der Selbstbewirtschaftung und der Bauernfamilien vorgeschlagen. Die Teilrevision des BGBB wirkt damit auch gegen unerw\u00fcnschte Spekulationen mit dem wertvollen Kulturland.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1620777600000)\/","SubmittedBy":"Baumann Kilian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1679011200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55|1211|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1712764024330)\/","SubmissionDate":"\/Date(1615334400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5108,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft|Zivilrecht|Raumplanung und Wohnungswesen"}}