{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213117,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213117,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213117,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213117,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213117,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213117,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213117,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213117,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213117,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213117,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213117,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213117,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213117,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213117,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213117,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213117,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213117,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213117,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3117","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Adaptive Antennen. Wer ist beim Qualit\u00e4tssicherungssystem wirklich f\u00fcr die Einhaltung der Grenzwerte verantwortlich?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Nun da die Schweiz weitgehend mit 5G abgedeckt ist, hat der Bund vor Kurzem seine Vollzugshilfe ver\u00f6ffentlicht. Dieses Dokument pr\u00e4zisiert, wie die adaptiven Antennen \u00fcberpr\u00fcft werden, und verweist dabei auf ein Qualit\u00e4tssicherungssystem (QS-System), das von den Mobilfunkbetreibern verwendet wird. Die Vollzugshilfe nimmt Bezug auf ein Rundschreiben aus dem Jahr 2006, das vorsieht, dass die Einhaltung der Grenzwerte von den Mobilfunkbetreibern gew\u00e4hrleistet und festgehalten werden muss. </p><p>- Hat der Bundesrat betreffend das QS-System Bilanz gezogen, bevor es f\u00fcr die neue Situation mit den adaptiven Antennen entwickelt wurde?</p><p>- Ist er der Ansicht, dass der Schutz der Bev\u00f6lkerung gew\u00e4hrleistet werden kann, wenn die Einhaltung der Grenzwerte den Mobilfunkbetreibern anvertraut wird?</p><p>- Reicht das angesichts der Besorgnis eines Teils der Bev\u00f6lkerung und der zahlreichen kantonalen Moratorien f\u00fcr den Ausbau von adaptiven Antennen aus, um das Vertrauen wiederherzustellen?</p><p>- Welche unabh\u00e4ngige, externe Pr\u00fcfstelle ist f\u00fcr die Aufsicht \u00fcber die Einhaltung des QS-Systems zust\u00e4ndig? Das Rundschreiben sieht keine Sanktionen vor; wie ist da der derzeitige Stand? Es erw\u00e4hnt periodische Audits: Wie h\u00e4ufig werden diese durchgef\u00fchrt?</p><p>- Die Vollzugshilfe listet zus\u00e4tzliche Parameter auf, mit denen das QS-System erg\u00e4nzt werden muss. Diese Parameter sind wichtig, da es um die Einhaltung der Grenzwerte geht. Kann der Bundesrat sicherstellen, dass dieses QS-System vor der Einf\u00fchrung dieser neuen Methode zur Berechnung der Strahlung bereitsteht?</p><p>- Welche Anforderungen werden an die Mobilfunkbetreiber gestellt? Welche Fristen gelten? Wird es ein einheitliches System geben oder kann jeder Mobilfunkbetreiber sein eigenes Modell entwickeln?</p><p>- Die Vollzugshilfe definiert die Berechnungsparameter, die von den Mobilfunkbetreibern angewandt werden m\u00fcssen. Wird es f\u00fcr die Kantone nicht schwieriger sein, die Kontrollen auszuf\u00fchren? Kann der Bund gew\u00e4hrleisten, dass den Kantonen die Ressourcen und Fachkompetenzen zur Verf\u00fcgung stehen, die sie f\u00fcr diese Kontrollen ben\u00f6tigen?</p><p>- Wird der Bund diese Systeme kontrollieren, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der Vollzugshilfe entsprechen und dauerhaft funktionieren? Sind unabh\u00e4ngige Audits geplant? Falls ja, wie h\u00e4ufig? Welche Sanktionen sind f\u00fcr den Fall der Nichteinhaltung vorgesehen?</p><p>- In welcher Form und in welcher H\u00e4ufigkeit werden die Qualit\u00e4tssicherungsberichte an die Kantone weitergeleitet?</p><p>- Ist eine Berichterstattung zur Information der Bev\u00f6lkerung geplant? Falls ja, wer ist daf\u00fcr verantwortlich?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Bundesgericht hat mehrfach entschieden, dass das vom Bundesamt f\u00fcr Umwelt (BAFU) vorgeschlagene Qualit\u00e4tssicherungssystem (QS-System) f\u00fcr Mobilfunkanlagen den Anforderungen an eine wirksame Kontrolle der Emissionsbegrenzungen gen\u00fcge. F\u00fcr adaptive Antennen m\u00fcssen die QS-Systeme mit zus\u00e4tzlichen Parametern erweitert werden. Diese Anpassung wird vom Bundesamt f\u00fcr Kommunikation (BAKOM) mit dem BAFU und dem Eidgen\u00f6ssischen Institut f\u00fcr Metrologie (METAS) validiert werden. Der Bundesrat geht davon aus, dass dies bis Sommer 2021 erfolgt sein wird.</p><p>2. Die Mobilfunkbetreiber sind verpflichtet, ihre Anlage rechtskonform zu betreiben und insbesondere die Grenzwerte einzuhalten. Die Vollzugsbeh\u00f6rden kontrollieren die Einhaltung der Grenzwerte bei der Bewilligung und im Betrieb. Bei den QS-Systemen handelt es sich um einen zus\u00e4tzlichen Kontrollmechanismus f\u00fcr diejenigen Parameter, die einen Einfluss auf die Strahlung in der Umgebung einer Anlage haben und w\u00e4hrend des Betriebs verstellt werden k\u00f6nnen, wie z. B. die Sendeleistung.</p><p>3. Die Kantone haben mit der vom Eidgen\u00f6ssischen Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Februar 2021 ver\u00f6ffentlichten Vollzugshilfe eine konkrete Anleitung f\u00fcr den Vollzug bei adaptiven Antennen. Zudem hat der Bundesrat bereits am 22. April 2020 im Hinblick auf die zuk\u00fcnftige Entwicklung des Mobilfunks verschiedene begleitende Massnahmen beschlossen. Priorit\u00e4t haben die Weiterentwicklung des Monitorings der Strahlenbelastung, die Schaffung einer neuen umweltmedizinischen Beratungsstelle f\u00fcr nichtionisierende Strahlung sowie die F\u00f6rderung der Forschung zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunk und Strahlung. Der Bundesrat geht davon aus, dass diese Massnahmen zielf\u00fchrend sind.</p><p>4./8. Das ordnungsgem\u00e4sse Funktionieren der QS-Systeme unterliegt der Aufsicht des BAFU. Im Auftrag des BAFU und in Zusammenarbeit mit den Kantonen wird mittels Stichprobenkontrollen \u00fcberpr\u00fcft, ob die Mobilfunkanbieter ihre Sendeanlagen bewilligungskonform betreiben und ob sie das vom BAFU empfohlene QS-System in der Praxis konsequent anwenden. Ausserdem m\u00fcssen die QS-Systeme von einer unabh\u00e4ngigen externen Pr\u00fcfstelle zertifiziert werden. Die entsprechenden Zertifikate sind auf der Internetseite des BAFU einsehbar und gelten in der Regel f\u00fcr 3 Jahre. W\u00e4hrend dieser Zeitspanne finden j\u00e4hrlich \u00dcberwachungsaudits statt. Ausserdem gew\u00e4hren die Netzbetreiber den Vollzugsbeh\u00f6rden uneingeschr\u00e4nkte Einsicht in ihre QS-Systeme.</p><p>Stellen Vollzugsbeh\u00f6rden fest, dass ein QS-System nicht ordnungsgem\u00e4ss funktioniert, ordnen sie gegen\u00fcber der Betreiberin die notwendigen Massnahmen an. Die vors\u00e4tzliche oder fahrl\u00e4ssige Verletzung von Emissionsbegrenzungen kann mit Busse bestraft werden.</p><p>5. Die Vollzugshilfe gibt vor, dass der Korrekturfaktor f\u00fcr adaptive Antennen erst dann angewendet werden darf, wenn die betroffenen Antennen mit einem validierten System zur automatischen Leistungsbegrenzung ausger\u00fcstet sind und diese neuen Elemente in den QS-Systemen der Anbieter korrekt abgebildet werden. Dies wird von einer unabh\u00e4ngigen, externen Pr\u00fcfstelle auditiert.</p><p>6. Das BAFU hat in seinen Vollzugshilfen festgelegt, welche Daten in den QS-Systemen enthalten sein m\u00fcssen. Jeder Netzbetreiber betreibt sein eigenes QS-System. Er implementiert eine oder mehrere Datenbanken. Darin werden f\u00fcr jede Sendeanlage s\u00e4mtliche Hardware-Komponenten und Ger\u00e4teeinstellungen, welche die Sendeleistung oder die Senderichtungen beeinflussen, erfasst und laufend aktualisiert. Diese Datensammlung bildet gleichzeitig die Grundlage f\u00fcr die zweiw\u00f6chentliche \u00dcbermittlung der Antennendaten durch die Netzbetreiber an das BAKOM.</p><p>7. Die Erarbeitung dieses Nachtrags zur Vollzugshilfe Mobilfunk wurde von einer Gruppe aus Fachleuten begleitet. In dieser \"Begleitgruppe Vollzugshilfe Mobilfunk\" waren unter anderem auch die Vollzugsbeh\u00f6rden vertreten. In der Konsultation zur Vollzugshilfe haben sich die Kantone nicht zu allf\u00e4llig fehlenden Ressourcen ge\u00e4ussert.</p><p>9. Die NIS-Fachstellen werden zweimonatlich schriftlich \u00fcber alle Abweichungen und deren Behebung informiert. Gewisse Betriebsparameter und Bewilligungsdaten (gem\u00e4ss Standortdatenblatt) aller Anlagen sind zus\u00e4tzlich jederzeit in einer Datenbank beim BAKOM von den Beh\u00f6rden einsehbar.</p><p>10. Die Berichte zu den im Auftrag des BAFU durchgef\u00fchrten Stichprobenkontrollen sowie die Zertifizierungen sind auf der Internetseite des BAFU zug\u00e4nglich. Ausserdem fliessen die Ergebnisse der Kontrollen auch in Stellungnahmen ans Bundesgericht ein.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1621987200000)\/","SubmittedBy":"Pasquier-Eichenberger Isabelle","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1679011200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34|52|2841|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1716295381050)\/","SubmissionDate":"\/Date(1615334400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5108,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation|Umwelt|Gesundheit|Raumplanung und Wohnungswesen"}}