{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213155,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213155,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213155,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213155,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213155,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213155,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213155,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213155,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213155,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213155,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213155,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213155,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213155,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213155,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213155,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213155,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213155,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213155,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3155","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Mutterschutz vor der Niederkunft","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Basierend auf den Schlussfolgerungen des Bundesratsberichts vom 2. M\u00e4rz 2018 in Erf\u00fcllung des Postulates 15.3793 \"Mutterschaftsurlaub. Erwerbsunterbr\u00fcche vor der Geburt\" wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament die gesetzlichen Bestimmungen zur Einf\u00fchrung eines vorgeburtlichen und \u00fcber die Erwerbsersatzordnung finanzierten Mutterschaftsurlaub von drei Wochen vorzulegen. Der Mutterschaftsurlaub nach der Niederkunft wird dadurch nicht angetastet.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss dem Bericht \"Mutterschaftsurlaub. Erwerbsunterbr\u00fcche vor der Geburt\" in Erf\u00fcllung des Postulates 15.3793 Maury Pasquier aus dem Jahr 2018, kommt es w\u00e4hrend der Schwangerschaft in 80 Prozent der F\u00e4lle zu einem Erwerbsunterbruch. In den letzten zwei Wochen vor der Geburt sind 70 Prozent der Frauen krankgeschrieben. Nur jede 6. Frau arbeitet bis zur Geburt. Die Erwartung, dass Frauen bis zur Geburt arbeiten sollen, ist gesundheitlich nicht haltbar und in der Realit\u00e4t kaum m\u00f6glich. Trotzdem kennen wir in der Schweiz im Gegensatz zu allen EU/EFTA-L\u00e4ndern keinen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub vor der Geburt. </p><p>Die Fachwelt und insbesondere Hebammen, Gyn\u00e4kologInnen, M\u00fctter- und V\u00e4terberaterinnen oder Pflegefachpersonen im Wochenbett betonen, dass es f\u00fcr den Geburtsverlauf und die Gesundheit von Mutter und Kind entscheidend ist, ob die schwangere Frau sich in Ruhe und mit m\u00f6glichst wenig physischem oder psychischem Stress auf das Geburtsereignis vorbereiten konnte. Paradoxerweise wirkt sich die meist verbreitete sitzende und eher ruhige B\u00fcroarbeit negativ aus, weil sie die k\u00f6rperlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Geburt verschlechtert. </p><p>Seitens Arbeitgebende gibt es gewichtige Gr\u00fcnde f\u00fcr einen vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub, weil er helfen w\u00fcrde, Planungsunsicherheiten zu vermeiden und die finanziellen Risiken f\u00fcr den Betrieb zu verringern. So geben Arbeitgebende denn auch an, dass ein zus\u00e4tzlicher interner Personalaufwand entstehe, wenn Mitarbeitende wegen schwangerschaftsbedingten Erwerbsunterbr\u00fcchen mehr Arbeiten \u00fcbernehmen m\u00fcssen oder Neuanstellungen n\u00f6tig sind. Zudem k\u00f6nnen durch die Absenzen zus\u00e4tzliche Lohnkosten entstehen, wenn (noch) keine Taggelder bezahlt werden, weil die Taggeldversicherung erst nach einer Wartefrist Leistungen ausrichtet. Aktuelle Betrachtungen der Fr\u00fchgeburtszahlen in verschiedenen L\u00e4ndern zeigen, dass diese im coronabedingten Lockdown gesunken sind. Die Vermutung liegt nahe, dass dies auf die Ruhe vor der Geburt sowie weniger Infektionen durch verminderte Exposition zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Die vorgeburtlicher Mutterschutz w\u00e4re ein wichtiger Fortschritt, der sich positiv auf die Geburt, die Erholung im Wochenbett und die Gesundheit von Mutter und Kind auswirkt. Zudem w\u00fcrde eine klare Regelung f\u00fcr die Unternehmen, insb. KMUs mehr Planungssicherheit und finanzielle Entlastung und f\u00fcr Gyn\u00e4kologInnen sowie Versicherer mehr Klarheit schaffen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat sich bereits in seinem Bericht zur Erf\u00fcllung des Postulates 15.3793 \"Mutterschaftsurlaub. Arbeitsunterbr\u00fcche vor dem Geburtstermin\" gest\u00fctzt auf den Forschungsbericht \"Erwerbsunterbr\u00fcche vor der Geburt\", B\u00fcro f\u00fcr Arbeits- und Sozialpolitische Studien BASS AG, 2017\" \u00fcber den Vorschlag der Einf\u00fchrung eines vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaubes ausf\u00fchrlich ge\u00e4ussert. Die Pr\u00fcfung hat ergeben, dass schwangerschaftsbedingte Erwerbsunterbr\u00fcche bereits ausreichend abgedeckt sind und gem\u00e4ss dem Bundesrat kein Handlungsbedarf besteht.</p><p>Falls eine schwangere Arbeitnehmerin aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden nicht oder nur reduziert arbeiten kann oder ein Besch\u00e4ftigungsverbot ausgesprochen wird, so ist der Arbeitgeber, entsprechend der Dauer des Arbeitsverh\u00e4ltnisses, zur Lohnfortzahlung verpflichtet (Art. 324a Abs. 1 und 3 OR; Art. 35 Abs. 3 ArG). Die Dauer der Lohnfortzahlung richtet sich nach Anzahl Dienstjahre beim selben Arbeitgeber oder nach weitergehenden vertragsrechtlichen Regelungen. Allenfalls bestehende Kollektivtaggeldversicherungen \u00fcbernehmen in der Regel eine Lohnfortzahlungsplicht bei Krankheitsf\u00e4llen w\u00e4hrend h\u00f6chstens 720 Tagen, wobei mind. 80 Prozent des Lohnes verg\u00fctet werden.</p><p>Gem\u00e4ss dem Forschungsbericht erhalten nur 1 Prozent der betroffenen Frauen bei Absenz aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden, 3 Prozent bei Absenz aufgrund Besch\u00e4ftigungsverbot und 0 Prozent bei Absenz auf blosse Anzeige hin weniger als 80\u00a0Prozent des Lohnes. Keinen Lohn erhalten 4 Prozent bei Absenz aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden, 7 Prozent bei Absenz aufgrund Besch\u00e4ftigungsverbot und 6 Prozent bei Absenz auf blosse Anzeige hin. Laut der in der Studie gemachten Umfrage w\u00fcrde dieser Urlaub in erster Linie f\u00fcr Arbeitgebende von Nutzen sein, weil beispielsweise Planungsunsicherheiten vermieden oder finanzielle Risiken f\u00fcr den Betrieb minimiert werden k\u00f6nnten, da mit dem Urlaub die Lohnfortzahlungspflicht entfiele. Die grosse Mehrheit der befragten M\u00fctter w\u00fcrde die Einf\u00fchrung eines vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaubes prim\u00e4r aus organisatorischen und nicht aus finanziellen \u00dcberlegungen begr\u00fcssen. Sie w\u00fcrden es jedoch bevorzugen, die zus\u00e4tzlich gew\u00e4hrten Wochen nach der Geburt zu beziehen, anstatt von einem Vorbezug Gebrauch zu machen. Im Ergebnis h\u00e4tte der vorgeschlagene vorgeburtliche Urlaub die Wirkung, bereits gedeckte Kosten zu ersetzen, ohne dass hierf\u00fcr jedoch ein Bedarf nachgewiesen ist.</p><p>Die Einf\u00fchrung eines dreiw\u00f6chigen vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaubes w\u00fcrde f\u00fcr die EO zus\u00e4tzliche Kosten von rund 200 Millionen Franken bedeuten, die nicht aus den Einnahmen der EO gedeckt werden k\u00f6nnten. Diese zus\u00e4tzlichen Kosten w\u00fcrden eine Erh\u00f6hung des Beitragssatzes von 0,05\u00a0Prozent erfordern, obwohl der gesetzliche H\u00f6chstbeitrag von 0,5 Prozent heute schon erreicht ist (Art. 27 Abs. 2 EOG). Die Beitragss\u00e4tze der EO wurden mit der Einf\u00fchrung des Vaterschaftsurlaubes am 1.1.2021 bereits von 0.45 auf 0.5 Prozent erh\u00f6ht. Weitere Gesetzes\u00e4nderungen werden per 1. Juli 2021 eingef\u00fchrt (Betreuungsentsch\u00e4digung f\u00fcr Eltern mit einem schwer kranken oder verunfalltem Kind und l\u00e4ngere Mutterschaftsentsch\u00e4digung bei l\u00e4ngerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen) und im Parlament sind parallele Projekte im Gange (Adoptionsurlaub, Motion 19.4270 Betriebszulage bei Mutterschaftsentsch\u00e4digung von Selbst\u00e4ndigerwerbenden, Motion 19.3373 EO-Entsch\u00e4digungen. Milit\u00e4rdienst und Mutterschaft gleich entsch\u00e4digen). Die Einf\u00fchrung eines dreiw\u00f6chigen vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaubes w\u00fcrde somit den finanziellen Rahmen sprengen und w\u00e4re ohne Erh\u00f6hung der Beitragss\u00e4tze nicht finanzierbar. Ausserdem ist auch die gespannte finanzielle Situation der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer aufgrund der Corona-Situation in Erw\u00e4gung zu ziehen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1620777600000)\/","SubmittedBy":"Wasserfallen Flavia","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1677628800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2836|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690505584030)\/","SubmissionDate":"\/Date(1615766400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5108,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sozialer Schutz|Gesundheit"}}