{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213158,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213158,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213158,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213158,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213158,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213158,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213158,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213158,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213158,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213158,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213158,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213158,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213158,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213158,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213158,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213158,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213158,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213158,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3158","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Notfallschutz im Falle eines Atomunfalls. \u00c4nderung der festgelegten Risikozonen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Festlegung der Notfallschutzzonen zu \u00e4ndern und sie auf das gesamte Gebiet der Schweiz auszuweiten. Dadurch soll er die Tatsache ber\u00fccksichtigen, dass im Falle eines Atomunfalls je nach Wetter auch in Zonen in einer Entfernung von weit \u00fcber 20 Kilometern eine starke Kontamination m\u00f6glich ist, die Notfallschutzmassnahmen von einer Ausgangssperre bis hin zu einer Evakuierung notwendig machen w\u00fcrde. </p><p>Dabei soll er die Ergebnisse der Studie \"European Nuclear Power Risk Study (EUNUPRI_2019)\" des Instituts Biosph\u00e8re ber\u00fccksichtigen.</p>","ReasonText":"<p>Das Schutzkonzept f\u00fcr Atomunf\u00e4lle, das 2015 \u00fcberarbeitet wurde, sieht zwei Notfallschutzzonen vor, die auf der Hypothese eines konzentrischen Kreises um die Schweizer Kernkraftwerke basieren. Die erste Zone umfasst einen Umkreis von 3 bis 5 Kilometern um das Kernkraftwerk, die zweite einen Umkreis von 20 Kilometern. </p><p>Der Rest der Schweiz gilt als Planungsgebiet und ist in geografische Sektoren eingeteilt, f\u00fcr die Vorbereitungs- und Planungsmassnahmen vorgesehen sind, jedoch keine Notfallschutzmassnahmen. Sie dienen der Vorbereitung auf einen Unfall, nicht aber der Anordnung von Notfallmassnahmen. </p><p>Die Wirkung des Winds auf die Ausbreitung wurde zwar ber\u00fccksichtigt, jedoch beschr\u00e4nkt sich die Ber\u00fccksichtigung dieses Risikos auf 20 Kilometer, obwohl die Wetterverh\u00e4ltnisse das Ausmass der Kontamination entscheidend und unvermeidbar beeinflussen. In der Studie EUNUPRI kommt das Institut Biosph\u00e8re zum Schluss, dass sich die Radioaktivit\u00e4t im Fall einer Nuklearkatastrophe nicht auf diesen Umkreis beschr\u00e4nkt, sondern dass je nach Wetter auch Gemeinden, die sich hunderte von Kilometern entfernt befinden, stark kontaminiert werden k\u00f6nnen. Die Ausbreitung der kontaminierten Wolke ist vom Wind und vom Regen abh\u00e4ngig. Bei Regen kann eine grosse Menge an radioaktiven Teilchen in den Boden gelangen und es k\u00f6nnen sich \"Hotspots\" bilden, die eine Evakuierung der Bev\u00f6lkerung erforderlich machen, obwohl sich diese hunderte von Kilometern vom betroffenen Kernkraftwerk entfernt befindet.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi am 11. M\u00e4rz 2011 wurde im Auftrag des Bundesrates eine interdepartementale Arbeitsgruppe zur \u00dcberpr\u00fcfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz (IDA NOMEX) eingesetzt. Eine der Massnahmen von IDA NOMEX war die \u00dcberpr\u00fcfung des Zonenkonzepts sowie der Szenarien f\u00fcr die Notfallvorsorge in der Schweiz. Im Rahmen dieser \u00dcberpr\u00fcfungen wurden mehrere Unfallszenarien betrachtet, darunter auch solche mit einer sehr grossen Freisetzung von radioaktiven Stoffen. Als Folge davon wurde 2015 ein neues Szenario f\u00fcr die Notfallplanung festgelegt und das bestehende Notfallschutzzonenkonzept im Grundsatz best\u00e4tigt. Zudem wurde best\u00e4tigt, dass Massnahmen zum Schutz der Bev\u00f6lkerung bei sehr schweren Unf\u00e4llen in Schweizer Kernanlagen unter Umst\u00e4nden auch in Gebieten mit einer Distanz von \u00fcber 20 Kilometer hinaus notwendig sein k\u00f6nnten. Entsprechend wurde die Vorverteilung von Jodtabletten von 20 auf 50 Kilometer um ein schweizerisches Kernkraftwerk (KKW) erweitert und die Evakuierungsplanungen auf Teile der Bev\u00f6lkerung der Zone 2 mit einem Radius von 20 Kilometer ausgedehnt. Die revidierte Verordnung \u00fcber den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen vom 14. November 2018 (Notfallschutzverordnung; SR 732.33) verpflichtet zudem die Kantone ausserhalb der Notfallschutzzonen 1 und 2, Vorsorge f\u00fcr die Evakuierung der Bev\u00f6lkerung aus Hot Spots im Bedarfsfall zu treffen.</p><p>Bis der Bundesstab Bev\u00f6lkerungsschutz einsatzbereit ist, trifft die Nationale Alarmzentrale (NAZ) die erforderlichen Sofortmassnahmen zum Schutz der Bev\u00f6lkerung. Das Eidgen\u00f6ssische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) betreibt eine eigene Notfallorganisation, welche zuhanden der im Ereignisfall f\u00fcr die Anordnung von Schutzmassnahmen zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden Empfehlungen ausspricht und diese ber\u00e4t. Das ENSI ist in der Lage, die atmosph\u00e4rische Ausbreitung von st\u00f6rfallbedingt freigesetzten radioaktiven Stoffen f\u00fcr das ganze Mittelland zu modellieren und Schutzmassnahmen f\u00fcr Gebiete mit einer Distanz von \u00fcber 20 Kilometern hinaus zu empfehlen. Die ferngesteuerten und zentral (in der Regel von der jeweiligen Kantonspolizei) ausgel\u00f6sten Sirenen lassen zudem schweizweit die Alarmierung der potentiell betroffenen Bev\u00f6lkerung und eine der Lage entsprechende Anordnung von Schutzmassnahmen zu.</p><p>Das Bundesamt f\u00fcr Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz liefert mit hoch qualitativen Meteoprognosen wichtige Grundlagen f\u00fcr die Berechnungen der Ausbreitung von radioaktiven Stoffen f\u00fcr die Schweiz. Dar\u00fcber hinaus steht Meteo-Schweiz der NAZ beratend zur Seite und kann auf Anforderung grossskalige, bis \u00fcber die Landesgrenzen hinausreichende Ausbreitungsberechnungen durchf\u00fchren.</p><p>Die Erkenntnisse aus dem Reaktorunfall von Fukushima Daiichi f\u00fchrten zu einer umfassenden \u00dcberarbeitung der gesetzlichen Grundlagen des Notfallschutzes in der Schweiz. Es besteht daher zurzeit kein Handlungsbedarf f\u00fcr eine erneute Pr\u00fcfung der gesetzlichen Grundlagen. Im Rahmen der periodischen Aktualisierung des Berichtes zu Katastrophen und Notlagen der Schweiz werden die m\u00f6glichen Gef\u00e4hrdungen und Ereignisse in der Schweiz, darunter auch ein KKW-Unfall, im 5-Jahres-Rhythmus periodisch erfasst und bewertet.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1620777600000)\/","SubmittedBy":"Pasquier-Eichenberger Isabelle","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1679011200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|52|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1716293231667)\/","SubmissionDate":"\/Date(1615766400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5108,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Umwelt|Energie"}}