{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213191,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213191,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213191,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213191,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213191,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213191,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213191,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213191,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213191,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213191,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213191,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213191,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213191,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213191,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213191,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213191,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213191,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213191,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3191","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Erleichterte Einb\u00fcrgerung der Eheleute von bereits eingeb\u00fcrgerten Personen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Nach Angaben des Bundesamts f\u00fcr Statistik wohnen fast elf Prozent der Schweizer Bev\u00f6lkerung im Ausland. Die Gemeinschaft der etwa 770 900 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (Stand Ende 2019) ist in den letzten Jahren gewachsen und w\u00fcrde, w\u00e4re sie ein Kanton, den vierten Rang belegen. Neben den demografischen Aspekten sind auch Ver\u00e4nderungen in der internationalen Mobilit\u00e4t und den Migrationsmustern zu beobachten, denn viele Schweizerinnen und Schweizer verbringen eine Zeit im Ausland und kehren dann in die Schweiz zur\u00fcck oder lassen sich in einem anderen Land nieder.</p><p>In Artikel\u00a02 Buchstaben b und c des Auslandschweizergesetzes (ASG) wird festgehalten, dass der Bund mit diesem Gesetz die Beziehungen der Auslandschweizerinnen und -schweizer untereinander und zur Schweiz f\u00f6rdern sowie die internationale Mobilit\u00e4t der Schweizerinnen und Schweizer erleichtern will.</p><p>F\u00fcr die erleichterte Einb\u00fcrgerung der Ehefrau eines Schweizers oder des Ehemanns einer Schweizerin sieht Artikel\u00a021 des B\u00fcrgerrechtsgesetzes (B\u00fcG; SR 141) zwei F\u00e4lle vor:</p><p>- Wenn die Ehefrau oder der Ehemann in der Schweiz lebt, kommt Artikel\u00a021 Absatz\u00a01 B\u00fcG zur Anwendung mit den kumulativen Voraussetzungen, dass die Person seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft lebt und sich insgesamt f\u00fcnf Jahre in der Schweiz aufgehalten hat, wovon ein Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs.</p><p>- Wenn die Ehefrau oder der Ehemann im Ausland lebt, kommt Artikel\u00a021 Absatz\u00a02 B\u00fcG zur Anwendung mit der Voraussetzung, dass die Person seit sechs Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem Ehemann oder der Ehefrau lebt und mit der Schweiz eng verbunden ist.</p><p>Artikel\u00a010 und 11 der B\u00fcrgerrechtsverordnung (B\u00fcV, SR 140.01) legen die Elemente der ehelichen Gemeinschaft und der Definition von enger Verbundenheit mit der Schweiz fest, n\u00e4mlich die Anzahl Aufenthalte in der Schweiz, das Beherrschen einer Landessprache und Landeskenntnisse.</p><p>Vor diesem Hintergrund und unter Ber\u00fccksichtigung, dass in den gesetzlichen Grundlagen keine n\u00e4heren Angaben gemacht werden, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wenn beide Eheleute zum Zeitpunkt der Eheschliessung eine ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rigkeit besitzen und eine oder einer von beiden sp\u00e4ter die Schweizer Staatsangeh\u00f6rigkeit durch ordentliche oder erleichterte Einb\u00fcrgerung erwirbt, ist es dann zutreffend, dass nach der derzeitigen Praxis die Ehefrau oder der Ehemann kein Gesuch um erleichterte Einb\u00fcrgerung stellen kann?</p><p>2. Ist das aus rechtlicher Sicht nicht eine Diskriminierung?</p><p>3. Artikel\u00a021 Absatz\u00a03 B\u00fcG erw\u00e4hnt die Situation der Eheleute zum Zeitpunkt der Heirat und gibt keinen Zeitrahmen vor. Ist es koh\u00e4rent, dass beispielsweise eine Person, die seit 18 Jahren mit einer Person verheiratet ist, die seit 15 Jahren eingeb\u00fcrgert ist, aber das B\u00fcrgerrecht nicht durch Wiedereinb\u00fcrgerung oder aufgrund der Abstammung von einem schweizerischen Elternteil erworben hat, kein Gesuch um erleichterte Einb\u00fcrgerung nach Artikel\u00a021 Absatz\u00a02 B\u00fcG stellen kann?</p><p>4. Wie viele Schweizerinnen und Schweizer werden j\u00e4hrlich durch Wiedereinb\u00fcrgerung oder aufgrund der Abstammung von einem schweizerischen Elternteil eingeb\u00fcrgert?</p><p>5. Wie l\u00e4sst sich die Tatsache erkl\u00e4ren, dass es verschiedene Kategorien von Schweizer Staatsangeh\u00f6rigen mit unterschiedlichen Rechten gibt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Wenn beide Eheleute zum Zeitpunkt der Eheschliessung eine ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rigkeit besitzen, sind zwei F\u00e4lle zu unterscheiden: Hat einer der Eheleute das Schweizer B\u00fcrgerrecht durch ordentliche oder erleichterte Einb\u00fcrgerung erworben, die nicht auf der Abstammung von einem schweizerischen Elternteil beruht, kann sich der andere Ehegatte nicht erleichtert einb\u00fcrgern lassen. Diese M\u00f6glichkeit steht hingegen den Ehegatten von Personen offen, die das Schweizer B\u00fcrgerrecht nach der Heirat durch Wiedereinb\u00fcrgerung oder erleichterte Einb\u00fcrgerung aufgrund ihrer Abstammung erworben haben (Art. 21 Abs. 3 des B\u00fcrgerrechtsgesetzes B\u00fcG; SR 141.0 und Botschaft vom 4. M\u00e4rz 2011; BBl 2011 2825).</p><p>2. Diese Unterscheidung ist historisch bedingt und wurde vom Gesetzgeber gew\u00fcnscht. Die erleichterte Einb\u00fcrgerung von ausl\u00e4ndischen Staatsangeh\u00f6rigen nach ihrer Heirat mit einer Schweizerin oder einem Schweizer wurde am 1. Januar 1992 eingef\u00fchrt, nachdem Artikel\u00a03 des B\u00fcrgerrechtsgesetzes vom 29. September 1952 (aB\u00fcG; AS 1991 1034) am 31. Dezember 1991 aufgehoben worden war. Dieser sah den Erwerb des Schweizer B\u00fcrgerrechts durch Heirat vor. Mit der am 1. Januar 1992 in Kraft getretenen Revision wurde die Regelung eingef\u00fchrt, dass eine erleichterte Einb\u00fcrgerung nicht m\u00f6glich ist, wenn bei der Eheschliessung beide Ehegatten ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige waren und ein Ehegatte erst nach der Heirat durch ordentliche Einb\u00fcrgerung Schweizer B\u00fcrgerin oder Schweizer B\u00fcrger geworden ist. Die Botschaft des Bundesrates vom 26. August 1987 (BBl 1987 III 293, 310) begr\u00fcndete diese Regelung damit, dass ohne diese Einschr\u00e4nkung ein Ehegatte sich in solchen F\u00e4llen in stossender Weise den ordentlichen Einb\u00fcrgerungsvorschriften entziehen k\u00f6nnte, indem er die ordentliche Einb\u00fcrgerung des anderen Ehegatten abwartet und anschliessend die erleichterte Einb\u00fcrgerung beantragt. Artikel\u00a021 B\u00fcG entspricht in seinen Grundz\u00fcgen den fr\u00fcheren Artikeln 27 und 28 aB\u00fcG. Mit der Einf\u00fchrung von Absatz\u00a03 des genannten Artikels wollte der Gesetzgeber diese Praxis festschreiben.</p><p>Artikel\u00a021 Absatz\u00a03 B\u00fcG stellt keine Diskriminierung bezogen auf die Grundlage f\u00fcr den Erwerb des Schweizer B\u00fcrgerrechts dar. Dass das Gesetz den Erwerb des B\u00fcrgerrechts durch Wiedereinb\u00fcrgerung oder Abstammung anders behandelt, steht in Einklang mit Artikel\u00a08 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung. Denn in solchen F\u00e4llen hat die betreffende Person bereits vor der Heirat die Einb\u00fcrgerungsvoraussetzungen erf\u00fcllt. Ausserdem ist bei einer Heirat nach der Einb\u00fcrgerung nicht mehr massgebend, wie das Schweizer B\u00fcrgerrecht erworben wurde: Wer eine Person geheiratet hat, nachdem diese die Schweizer Staatsb\u00fcrgerschaft erhalten hatte, kann die erleichterte Einb\u00fcrgerung beantragen.</p><p>3. Wie in Punkt 2 erl\u00e4utert, wollte der Gesetzgeber vermeiden, dass einer der Ehegatten sich den Bestimmungen \u00fcber die ordentliche Einb\u00fcrgerung entziehen kann.</p><p>4. Von 2015 bis 2020 wurden 7751 Personen aufgrund ihrer Abstammung erleichtert eingeb\u00fcrgert und 846 Personen wurden wiedereingeb\u00fcrgert.</p><p>5. Das B\u00fcrgerrechtsgesetz sieht nicht verschiedene Kategorien von Schweizer Staatsangeh\u00f6rigen vor. Es sieht aber verschiedene Einb\u00fcrgerungsverfahren vor, die in formeller und materieller Hinsicht unterschiedlich geregelt sein k\u00f6nnen. Und schliesslich ist festzuhalten, dass jede Person, die die entsprechenden Voraussetzungen erf\u00fcllt, das Schweizer B\u00fcrgerrecht erwerben kann.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1620777600000)\/","SubmittedBy":"Baume-Schneider Elisabeth","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1632268800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|1211|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690506035943)\/","SubmissionDate":"\/Date(1615852800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5108,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Zivilrecht|Migration"}}