{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213202,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213202,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213202,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213202,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213202,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213202,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213202,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213202,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213202,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213202,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213202,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213202,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213202,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213202,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213202,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213202,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213202,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213202,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3202","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wiederholte k\u00f6rperliche und psychische Gewalt in Bundesasylzentren. Welche Massnahmen ergreift der Bund, um diese Gewalt zu verhindern?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im April 2020 kam es zu Gewaltausbr\u00fcchen im Bundesasylzentrum Basel. Im Mai kam es zu schwerwiegenden Vorf\u00e4llen im Bundesasylzentrum Giffers: Vier Asylsuchende wurden von Protectas-Angestellten beleidigt, angegriffen und verletzt, drei mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden.</p><p>Im Februar 2021 wurde ein Asylsuchender aus dem Bundesasylzentrum Boudry (Perreux) in unterk\u00fchltem Zustand ins Krankenhaus eingeliefert, nachdem ihn Protectas-Angestellte in einen als heruntergekommen beschriebenen und unterbeheizten Container gesteckt hatten.</p><p>Organisationen, die sich im Asylbereich engagieren, sprechen von einem \"Klima der Angst\" und einem \"veritablen Bestrafungssystem\".</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>- Hat der Bundesrat nach diesen Gewaltakten und der Vermutung, dass ein \"Klima der Gewalt\" herrscht, eine unabh\u00e4ngige Untersuchung geplant, um die F\u00fchrung der Bundesasylzentren zu evaluieren?</p><p>- Welche Massnahmen wurden nach den Vorf\u00e4llen in Giffers und Basel ergriffen, um dem gewaltt\u00e4tigen und bedrohlichen Verhalten des Sicherheitspersonals ein Ende zu setzen?</p><p>- Laut dem Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) sollte jedes Bundesasylzentrum bis Ende 2020 \u00fcber ein Konzept zur Gewaltpr\u00e4vention verf\u00fcgen. Ist dies bereits geschehen? Ist dieses Konzept \u00f6ffentlich? Welche konkreten Massnahmen beinhaltet dieses Konzept?</p><p>- Gibt es einen Katalog an disziplinarischen Sanktionen? Hat jedes Bundesasylzentrum seinen eigenen? Ist er \u00f6ffentlich?</p><p>- Handelt es sich bei den Containern um zus\u00e4tzliche \"Besinnungsr\u00e4ume\"? Werden sie auch f\u00fcr disziplinarische Zwecke verwendet? Wie lange und auf welcher Rechtsgrundlage d\u00fcrfen Asylsuchende dort eingesperrt werden?</p><p>- M\u00fcssen die verh\u00e4ngten Sanktionen schriftlich mitgeteilt und begr\u00fcndet werden? An welche Instanz k\u00f6nnen sich Asylsuchende wenden, wenn es Probleme gibt?</p><p>- Kann der Bundesrat genauere Angaben zu der Auswahl und Ausbildung des privaten Sicherheitspersonals machen, das mit dieser Arbeit beauftragt wurde (behandelte Themen, Zeitaufwand)?</p><p>- Wie \u00fcberwacht der Bundesrat die Qualit\u00e4t der Arbeit des Sicherheitspersonals? Wie stellt er sicher, dass die vom Sicherheitspersonal verfassten Berichte der Wahrheit entsprechen? Welche Folgen hat die missbr\u00e4uchliche Anwendung von Gewalt durch das Sicherheitspersonal?</p><p>- Welche Betr\u00e4ge werden f\u00fcr private Sicherheitsdienste (Protectas, Securitas) in Bundesasylzentren aufgewendet? Und wie viel wird f\u00fcr Betreuungsdienstleistungen (ORS und andere) ausgegeben?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, der Anfrage von NGOs und Personen nachzukommen, die Zugang zu Bundesasylzentren erhalten wollen, um mit den Asylsuchenden zu interagieren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1 und 2. Der Bundesrat und das SEM dulden keine Gewalt in den Bundesasylzentren (BAZ), von wem auch immer diese ausgeht. . Mit den Seelsorgenden und der unentgeltlichen Beratung und Rechtsvertretung sind auch vom SEM unabh\u00e4ngige Akteure in den BAZ t\u00e4tig. Sie k\u00f6nnen dem SEM kritische Beobachtungen melden und tun dies in der Praxis auch. Die durch den Bundesrat eingesetzte Nationale Kommission zur Verh\u00fctung von Folter (NKVF), aber auch das UNHCR, besuchen zudem regelm\u00e4ssig unangemeldet die BAZ, um die Wahrung der Menschenrechte zu \u00fcberpr\u00fcfen. Mit den dargelegten Strukturen und Prozessen besteht in den Bundesasylzentren grunds\u00e4tzlich ein institutioneller Rahmen, in welchem betroffene Asylsuchende Gewaltvorf\u00e4lle melden k\u00f6nnen und diese rechtsstaatlich untersucht und wo n\u00f6tig geahndet werden. Selbstverst\u00e4ndlich steht es allen Beteiligten auch jederzeit frei, eine Strafanzeige einzureichen. Der Bundesrat und das SEM nehmen die erhobenen schwerwiegenden Vorw\u00fcrfe wegen angeblicher, exzessiver Gewaltanwendung in den BAZ sehr ernst. Der Direktor des SEM hat eine externe Untersuchung der Vorf\u00e4lle in Auftrag gegeben, die von Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer durchgef\u00fchrt wird. \u00dcber die Ergebnisse wird die \u00d6ffentlichkeit nach Abschluss der Untersuchung informiert. Parallel dazu findet derzeit bereits ein internes Audit zur \u00dcberpr\u00fcfung der internen Abl\u00e4ufe und deren Umsetzung im Sicherheitsbereich statt.</p><p>3. Das von der Interpellantin erw\u00e4hnte Konzept zur Gewaltpr\u00e4vention wird bis Juni 2021 in allen Asylregionen umgesetzt und auf Anfrage bereitgestellt. Es umfasst eine vertiefte Risikoanalyse, schl\u00e4gt Massnahmen zur Risikominderung vor und f\u00fchrt ein internes System zur Meldung von Vorf\u00e4llen ein. Und schliesslich formalisiert das Konzept die geltende Praxis, wonach die Gewaltpr\u00e4vention im SEM eine F\u00fchrungsaufgabe ist.</p><p>4. Die Disziplinarmassnahmen, das entsprechende Verfahren und die Rechtsmittel der Asylsuchenden sind in der Verordnung des EJPD \u00fcber den Betrieb von Zentren des Bundes und Unterk\u00fcnften an den Flugh\u00e4fen (nachstehend: Verordnung \u00fcber den Betrieb von Zentren, vgl. Art. 25 ff.; SR 142.311.23) geregelt, auf die verwiesen wird.</p><p>5. Die Verwendung von Besinnungsr\u00e4umen in den BAZ richtet sich nach dem Bundesgesetz \u00fcber die Anwendung polizeilichen Zwangs und polizeilicher Massnahmen im Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Bundes (ZAG, SR 364; namentlich Art. 6 Bst. a und 19 ZAG). Die Einschliessung einer Person im Besinnungsraum ist nur erlaubt, wenn gleichzeitig die Polizei alarmiert wird. Bei Eintreffen der Polizei oder sp\u00e4testens nach zwei Stunden wird die Massnahme aufgehoben. In ihrem Bericht 2019-2020 begr\u00fcsst die NKVF die detaillierten Regelungen zur Anwendung des Besinnungsraums. Sie bescheinigt die vorschriftsgem\u00e4sse Einrichtung und Nutzung von Besinnungsr\u00e4umen sowie die korrekte Instruktion des Sicherheitspersonals.</p><p>6. Die Kriterien f\u00fcr die Auswahl und Ausbildung des Sicherheitspersonals in den BAZ, die im \u00dcbrigen strenger sind als in der Verordnung \u00fcber den Einsatz von privaten Sicherheitsunternehmen f\u00fcr Schutzaufgaben durch Bundesbeh\u00f6rden (VES, SR 124) vorgesehen, werden in den Mandatsvertr\u00e4gen zwischen dem SEM und den privaten Sicherheitsunternehmen festgelegt. Im Wesentlichen muss das eingesetzte Personal \u00fcber ausgepr\u00e4gte Kommunikations- und interkulturelle Kompetenzen sowie vertiefte Kenntnisse der Grundrechte und des Pers\u00f6nlichkeitsschutzes verf\u00fcgen. Es muss zudem in verbaler Deeskalation und erster Hilfe geschult sein sowie gesundheitliche Risiken der Gewaltanwendung beurteilen k\u00f6nnen. Vor der Einsetzung von neuen Sicherheitsmitarbeitenden \u00fcberpr\u00fcft das SEM, ob diese f\u00fcr die Aufgabe qualifiziert sind und dem Anforderungsprofil entsprechen.</p><p>7. Das SEM \u00fcberpr\u00fcft auch, ob sich das Sicherheitspersonal vorschriftsgem\u00e4ss verh\u00e4lt. So zieht das Sicherheitspersonal bei Vorf\u00e4llen das Betreuungspersonal hinzu um sicherzustellen, dass die Grenzen der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit gewahrt sind. Bei missbr\u00e4uchlicher Anwendung von Gewalt kann die betreffende Person bestraft oder auch strafrechtlich belangt werden.</p><p>8. Im Jahr 2020 wurden 54 Millionen Franken f\u00fcr Sicherheitsleistungen in den BAZ und 51 Millionen Franken f\u00fcr die Betreuung der Asylsuchenden aufgewendet.</p><p>9. Und schliesslich h\u00e4lt der Bundesrat fest, dass die BAZ der \u00d6ffentlichkeit grunds\u00e4tzlich nicht zug\u00e4nglich sind. Das SEM kann jedoch auf Anfrage weiteren Personen, insbesondere Vertreterinnen und Vertretern von Hilfswerken, Zutritt zu den BAZ gew\u00e4hren (Art. 3 Abs. 3 der Verordnung \u00fcber den Betrieb von Zentren). Tats\u00e4chlich arbeiten alle BAZ mit externen Personen zusammen, um den Austausch der Asylsuchenden mit Akteuren der Zivilgesellschaft zu unterst\u00fctzen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1620777600000)\/","SubmittedBy":"Pasquier-Eichenberger Isabelle","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1679011200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1716293156597)\/","SubmissionDate":"\/Date(1615939200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5108,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Migration"}}