{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213203,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213203,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213203,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213203,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213203,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213203,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213203,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213203,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213203,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213203,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213203,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213203,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213203,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213203,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213203,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213203,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213203,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213203,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3203","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Erkennung und Betreuung von Asylsuchenden mit besonderen Bed\u00fcrfnissen. Wo stehen wir?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Kurz vor Weihnachten, am 23. Dezember 2020, starb eine asylsuchende Person in der N\u00e4he des Bundesasylzentrums Boudry. Es handelte sich um eine vulnerable Person in psychiatrischer Betreuung, die bereits einen Suizidversuch begangen hatte. Laut Zeugenaussagen wurde dieser Person mehrmals von Protectas-Angestellten der Zugang zum Bundesasylzentrum verweigert, weil sie betrunken war. Ihr Tod wurde zun\u00e4chst als Selbstmord bezeichnet, sp\u00e4ter wurde gesagt, dass es sich auch um einen Unfall gehandelt haben k\u00f6nnte.</p><p>Diese Trag\u00f6die wirft mehrere grundlegende Fragen auf, einerseits zum Verhalten des Sicherheitspersonals und andererseits zur gesundheitlichen und sozialen Betreuung von vulnerablen Asylsuchenden. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>- Auf meine Frage 20.5162 antwortete der Bundesrat, dass man dabei sei, einen Leitfaden zur Identifizierung und standardisierten Behandlung von vulnerablen Personen auszuarbeiten. Ist dieser Leitfaden inzwischen fertiggestellt? Werden dessen Richtlinien angewandt? Ist er \u00f6ffentlich? Falls nicht, ist er trotzdem f\u00fcr Organisationen, die sich im Asylbereich engagieren, zug\u00e4nglich?</p><p>- Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine Person vulnerabel ist oder nicht? Wie wird dies anschliessend ber\u00fccksichtigt, sowohl in Bezug auf ihre Gesundheitsversorgung und Unterbringung als auch hinsichtlich ihres Asylverfahrens?</p><p>- Sind nach einem Suizidversuch eine Begleitung und eine pers\u00f6nliche Betreuung vorgesehen?</p><p>- Ist der Bundesrat der Ansicht, dass es in der Kompetenz des Sicherheitspersonals liegt, Asylsuchenden den Zugang zu verweigern, ohne sicherzustellen, dass sie einen anderen Schlafplatz haben, wodurch das Risiko in Kauf genommen wird, dass die Asylsuchenden draussen schlafen m\u00fcssen?</p><p>- Nach welchen Kriterien kann das Sicherheitspersonal ganz allgemein solche Entscheidungen treffen? Welche \u00dcberwachungsmechanismen gibt es?</p><p>- Ist Trunkenheit ein h\u00e4ufiges Problem in Bundesasylzentren? Welche Massnahmen k\u00f6nnten gegebenenfalls ergriffen werden?</p><p>- Ist eine Inspektion des Containers, in dem es im Februar 2021 zur Unterk\u00fchlung einer asylsuchenden Person kam, vorgesehen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Leitfaden zur Identifizierung und standardisierten Behandlung von vulnerablen Personen ist noch in Ausarbeitung. Nach der Vernehmlassung durch Fachleute der Zivilgesellschaft wird er voraussichtlich Ende 2021 oder Anfang 2022 ver\u00f6ffentlicht.</p><p>2. Die im Leitfaden vorgesehenen Indikatoren f\u00fcr besondere Bed\u00fcrfnisse von vulnerablen Personen richten sich nach den Indikatoren des IPSN (Identification of Persons with Special Needs), einem Instrument des European Asylum Support Office (EASO), an dem sich die Schweiz beteiligt. Die besonderen Bed\u00fcrfnisse werden sorgf\u00e4ltig und in jedem Fall individuell beurteilt. Je nach den ermittelten Bed\u00fcrfnissen werden geeignete Massnahmen in Bezug auf die Unterbringung, Unterst\u00fctzung und medizinische Betreuung getroffen. Die entsprechenden Kosten werden vom SEM \u00fcbernommen.</p><p>3. Alle Asylsuchenden werden sp\u00e4testens drei Tage nach ihrer Ankunft im Bundesasylzentrum (BAZ) zu einer Erstkonsultation aufgeboten. Diese dient einerseits dazu, allf\u00e4llige k\u00f6rperliche oder psychische Gesundheitsprobleme fr\u00fchzeitig zu erkennen, andererseits soll m\u00f6glichst rasch der Zugang zur Gesundheitsversorgung gew\u00e4hrleistet werden. Wenn das Gesundheitspersonal in den BAZ bei Asylsuchenden eine m\u00f6gliche Gef\u00e4hrdung ihrer physischen oder psychischen Integrit\u00e4t beobachtet, muss es dies den f\u00fcr die Unterbringung zust\u00e4ndigen Mitarbeitenden des SEM und der jeweiligen Rechtsvertretung melden.</p><p>4. Bei einem Suizidversuch wird in Absprache mit der betroffenen Person und ihrer \u00c4rztin oder ihrem Arzt sowie mit dem Betreuungs- und Gesundheitspersonal des BAZ eine pers\u00f6nliche Betreuung in die Wege geleitet. Schwere F\u00e4lle werden an einen Facharzt oder eine Fach\u00e4rztin in Psychiatrie \u00fcberwiesen oder in eine psychiatrische Klinik eingewiesen, sofern die suizidgef\u00e4hrdete Person damit einverstanden ist.</p><p>5. Wird eine asylsuchende Person aus disziplinarischen Gr\u00fcnden vor\u00fcbergehend aus der Unterkunft ausgeschlossen, wird ihr ein separater Raum zur Verf\u00fcgung gestellt, wo sie sich w\u00e4hrend der Zeit des Ausschlusses aufhalten kann (Art. 26 Abs. 3 der Verordnung des EJPD \u00fcber den Betrieb von Zentren des Bundes und Unterk\u00fcnften an den Flugh\u00e4fen; SR 142.311.23). Keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter eines BAZ darf einen Ausschluss anordnen, wenn es f\u00fcr die asylsuchende Person keinen Ort gibt, an dem sie allenfalls schlafen kann.</p><p>6. Im Allgemeinen sind der Schutz vor einer Gef\u00e4hrdung der Sicherheit und die Durchsetzung der Hausordnung die wichtigsten Gr\u00fcnde, weshalb der Zutritt zum Zentrum vor\u00fcbergehend verweigert wird. Das SEM \u00fcberpr\u00fcft regelm\u00e4ssig - und nach jedem gemeldeten Vorfall - ob das Sicherheitspersonal diese Kriterien vorschriftsgem\u00e4ss anwendet. Die Nichtbeachtung von Vorschriften und Kompetenz\u00fcberschreitungen durch das Sicherheitspersonal werden vom SEM geahndet.</p><p>7. Einige Asylsuchende in den BAZ weisen einen problematischen Konsum von Substanzen auf. Das SEM erweitert zurzeit gemeinsam mit Fachleuten im Suchtbereich sein Angebot zur Unterst\u00fctzung von Personen mit Suchtproblemen. Die Nationale Kommission zur Verh\u00fctung von Folter (NKVF) erw\u00e4hnt in ihrem Bericht 2019-2020 zu den Bundeszentren die Schaffung einer Suchtsprechstunde im BAZ Kreuzlingen und bewertet diese als Best Practice.</p><p>8. Im Zusammenhang mit der Unterk\u00fchlung eines Asylsuchenden, der sich in einem Container des BAZ Boudry aufgehalten hatte, wurde eine Strafuntersuchung er\u00f6ffnet, die zurzeit noch l\u00e4uft. Die vom SEM aufgestellten Container sind beheizt und werden nicht abgeschlossen, sodass die Asylsuchenden jederzeit mit einer Betreuungsperson des Zentrums in Kontakt treten k\u00f6nnen. Eine Inspektion des Containers hat ausserdem best\u00e4tigt, dass die Heizung im Zeitpunkt des erw\u00e4hnten Vorfalls in Betrieb war.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1620777600000)\/","SubmittedBy":"Pasquier-Eichenberger Isabelle","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1679011200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2811|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763106463657)\/","SubmissionDate":"\/Date(1615939200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5108,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Migration|Gesundheit"}}