{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213228,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213228,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213228,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213228,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213228,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213228,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213228,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213228,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213228,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213228,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213228,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213228,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213228,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213228,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213228,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213228,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213228,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213228,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3228","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wie k\u00f6nnen die Grunds\u00e4tze f\u00fcr Verschreibung, Abgabe und Anwendung gem\u00e4ss Artikel 26 HMG bei elektronischen Rezepten eingehalten werden?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Motionen Damian M\u00fcller \"Elektronische Rezepte f\u00fcr Heilmittel. Bessere Qualit\u00e4t und h\u00f6here Patientensicherheit \" (20.3209) und Regine Sauter \"Einf\u00fchrung eines eRezeptes\" (20.3770) fordern beide die verpflichtende Einf\u00fchrung von elektronischen Rezepten. Handschriftliche Rezepte sind heute noch \u00fcblich, sind aber nicht mehr zeitgem\u00e4ss. Die Handschrift und die \u00dcbertragung per Fax k\u00f6nnen zu Medikationsfehlern f\u00fchren. Der Bundesrat spricht sich gegen eine Verpflichtung der Leistungserbringer zu elektronischen Rezepten aus. Er schreibt in seiner Antwort auf die Motionen, dass die rechtlichen Grundlagen f\u00fcr eine freiwillige Einf\u00fchrung von elektronischen Rezepten bzw. elektronischen Verschreibungen gen\u00fcgen. Die Arzneimittelverordnung regelt gem\u00e4ss dem Bundesrat bereits die Minimalanforderungen an eine elektronische Verschreibung in Bezug auf Authentizit\u00e4t, Datenintegrit\u00e4t und Vertraulichkeit (Art. 51 Abs. 2 VAM; SR 812.212.21).</p><p>Unter Einhaltung dieser Anforderungen k\u00f6nnen gem\u00e4ss der Antwort des Bundesrats elektronische Rezepte in das elektronische Patientendossier (EPD) eingestellt und von allen berechtigten Behandelnden und den Patientinnen und Patienten konsultiert werden. </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Aus welchen Gr\u00fcnden spricht sich der Bundesrat gegen eine verpflichtende Einf\u00fchrung von elektronischen Rezepten aus, obwohl handschriftliche Rezepte zu Fehlern f\u00fchren k\u00f6nnen, die mit digitalen Instrumenten wegfallen und er sich wiederholt f\u00fcr eine Beschleunigung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen ausgesprochen hat?</p><p>2. Wie k\u00f6nnen bei elektronischen Rezepten die rechtsverbindlichen Grunds\u00e4tze gem\u00e4ss HMG Art. 26 Abs\u00e4tze 2bis, 3 und 4 eingehalten werden, z.B. die freie Wahl des Abgabekanals? Wie stellt der Bundesrat sicher,</p><p>a. dass die Wahl des Leistungserbringers nicht durch technische Hindernisse eingeschr\u00e4nkt wird? Plant er, dies durch verbindliche Standards f\u00fcr alle Akteure zu regeln?</p><p>b. dass die verschreibende Person keinen materiellen Vorteil hat, wenn sie einen bestimmten Abgabekanal empfiehlt?</p><p>3. K\u00f6nnen elektronische Rezepte, die ins EPD eingestellt werden, auch elektronisch weiterverarbeitet werden? Ist im EPD ersichtlich, ob ein Rezept bereits eingel\u00f6st wurde? Ist die auch bei Dauerrezepten gew\u00e4hrleistet? Falls Nein, welche rechtlichen oder technischen Anpassungen sind erforderlich?</p><p>4. Welche Investitionen muss eine Arztpraxis oder eine Offizin t\u00e4tigen, wenn sie von Papierrezepten auf elektronische Rezepte umstellt? Sind diese Leistungen in den Tarifvertr\u00e4gen der Leistungserbringer enthalten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. In seinen Antworten auf die Motion 20.3209 M\u00fcller Damian \"Elektronische Rezepte f\u00fcr Heilmittel. Bessere Qualit\u00e4t und h\u00f6here Patientensicherheit\" und auf die Motion 20.3770 Sauter \"Einf\u00fchrung eines E-Rezepts\" hat der Bundesrat dargelegt, dass er alle Massnahmen zur Entwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen unterst\u00fctzt. Er ist der Ansicht, dass vor der Einf\u00fchrung neuer Pflichten f\u00fcr die ambulanten Leistungserbringer Erfahrungen mit dem elektronischen Patientendossier (EPD) gesammelt werden m\u00fcssen. Der Bundesrat unterst\u00fctzt die Einf\u00fchrung elektronischer Hilfsmittel, um die Patientensicherheit zu st\u00e4rken. In diesem Sinn hat er die Motionen St\u00f6ckli 18.3512 \"Recht auf einen Medikationsplan zur St\u00e4rkung der Patientensicherheit\" und 19.4119 \"Erh\u00f6hung der Arzneimittelsicherheit in der P\u00e4diatrie. Medikationsfehler durch E-Health reduzieren\" zur Annahme empfohlen.</p><p>2a /3. Die Grunds\u00e4tze nach Artikel\u00a026 Heilmittelgesetz (HMG; SR 812.21) sind auch bei der technischen Umsetzung des elektronischen Rezeptes zu ber\u00fccksichtigen. So darf bei elektronischen Verschreibungen die Wahl des Leistungserbringers nicht durch technische Hindernisse eingeschr\u00e4nkt sein (Art. 26 Abs. 2bis Bst. b HMG). Die Arzneimittelverordnung (Art. 51 Abs. 2 VAM; SR 812.212.21) legt die Minimalanforderungen in Bezug auf die Authentizit\u00e4t, Datenintegrit\u00e4t und Vertraulichkeit fest. Somit k\u00f6nnen diejenigen Daten, die diese Anforderungen erf\u00fcllen, im EPD erfasst werden. Gegenw\u00e4rtig werden der Inhalt und das Austauschformat f\u00fcr die eMedikation im EPD definiert, womit sichergestellt wird, dass zuk\u00fcnftig die verschiedenen von den Gesundheitsfachpersonen verwendeten Informatiksysteme diese Informationen korrekt lesen und abbilden k\u00f6nnen. Das Austauschformat f\u00fcr E-Rezepte und insbesondere f\u00fcr Dauerrezepte, die von allen Informatiksystemen und Gesundheitsfachpersonen gelesen werden k\u00f6nnen, wird in einem zweiten Schritt eingef\u00fchrt. Der Bundesrat wird daher einheitliche Vorgaben f\u00fcr die Ausgabe und die Einl\u00f6sung von elektronischen Rezepten aufstellen, so dass die Patientin oder der Patient frei entscheiden kann, bei welchem Leistungserbringer ein elektronisches Rezept eingel\u00f6st wird. Zudem sollen die eRezepte f\u00fcr alle Patientinnen und Patienten leicht zug\u00e4nglich sein.</p><p>2b. Die heilmittelrechtlichen Integrit\u00e4ts- und Transparenzbestimmungen (Art. 55 und 56 HMG) bezwecken, dass die Wahl einer Behandlung nicht durch ungeb\u00fchrende Vorteile beeinflusst wird, sondern nur aufgrund wissenschaftlicher und objektiver Kriterien erfolgt. Das Vorteilsverbot von Artikel\u00a055 HMG gilt f\u00fcr die Verschreibung, die Abgabe, die Anwendung und den Einkauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Die Einzelheiten regelt die Verordnung \u00fcber die Integrit\u00e4t und Transparenz im Heilmittelbereich (VITH; SR 812.214.31). Diese Bestimmungen gelten unabh\u00e4ngig davon, ob ein handschriftliches oder elektronisches Rezept vorliegt. Ein materieller Vorteil f\u00fcr die Empfehlung eines bestimmten Abgabekanals stellt einen Verstoss gegen das Vorteilsverbot dar, welcher vom Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) verwaltungs- oder strafrechtlich verfolgt w\u00fcrde (Art. 82 Abs. 1 Satz 2 und Art. 90 Abs. 1 HMG). Ebenso sind Entsch\u00e4digungszahlungen f\u00fcr eine elektronische Rezeptausstellung verboten, wenn dadurch kein Mehraufwand gegen\u00fcber einer handschriftlichen Verschreibung entsteht, der u.a. nicht anderweitig etwa durch TARMED-Tarife verg\u00fctet wird (BGE 140 II 520, E. 5.3.1; vgl. Art. 7 Abs. 3 VITH). Gem\u00e4ss der Weitergabepflicht (Art. 56 Abs. 3 Bst. b Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung [KVG]; SR 832.10) kommen Verg\u00fcnstigungen dem Schuldner der Verg\u00fctung zugute, d.h. dem Versicherer oder den Versicherten.</p><p>4. Informatikinvestitionen der Arztpraxen und Offizinen bieten den Gesundheitsfachpersonen zus\u00e4tzliche Leistungen zur Vereinfachung der administrativen Prozesse und des Informationsaustauschs. Die Funktionalit\u00e4t des eRezepts ist ein Zusatzmodul der eMedikation, wodurch die \u00c4rztinnen und \u00c4rzten und Apothekerinnen und Apothekern Zugriff auf die gesamte Medikation einer Patientin oder eines Patienten erhalten. Die heutige Tarifierung geht davon aus, dass in der \u00e4rztlichen Konsultation Rezepte ausgestellt werden und dies auch in der Krankengeschichte dokumentiert wird. Kosten f\u00fcr Praxisinformationssysteme fliessen entsprechend in die Gestehungskosten ein. Allf\u00e4llig entstehende Zusatzkosten k\u00f6nnen von den Tarifpartnern im Rahmen ihrer Tarifautonomie in die Tarife einbezogen werden, sofern diese zur Leistungserbringung nach KVG notwendig sind.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1620777600000)\/","SubmittedBy":"St\u00f6ckli Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1623024000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34|1236|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763102716393)\/","SubmissionDate":"\/Date(1615939200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5108,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation|Menschenrechte|Gesundheit"}}