{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213249,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213249,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213249,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213249,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213249,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213249,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213249,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213249,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213249,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213249,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213249,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213249,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213249,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213249,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213249,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213249,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213249,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213249,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3249","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"\u00d6ffentliche Zulassung zu Qualifikationsverfahren an schweizerischen Hochschulen auf Stufe Bachelor und Master","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt zu pr\u00fcfen, wie Universit\u00e4ten, ETHZ, EPFL, P\u00e4dagogische Hochschulen und Fachhochschulen den \u00f6ffentlichen Zugang zu Qualifikationsverfahren auf Bachelor- und Masterstufe erm\u00f6glichen k\u00f6nnen f\u00fcr Personen mit akademischem Hintergrund, welche den jeweiligen integralen Studiengang in der Schweiz nicht oder nur teilweise absolviert haben.</p>","ReasonText":"<p>Personen mit akademischem Hintergrund, welche die Studieng\u00e4nge in der Schweiz nicht oder nur teilweise absolviert haben, soll die Zulassung zu den Qualifikationsverfahren der Hochschulen erm\u00f6glicht werden. Die Kandidatinnen und Kandidaten sollen die regul\u00e4ren Pr\u00fcfungen absolvieren. Dadurch bleibt die Qualit\u00e4t der schweizerischen Hochschulabschl\u00fcsse gewahrt. Die USA erm\u00f6glichen beispielsweise auch den Zugang amerikanischer Staatsexamen f\u00fcr Medizin von ausserhalb.</p><p>Personen, die ihr Studium in der Schweiz unterbrechen oder ganz abbrechen mussten, werden heute nicht zu den Abschlusspr\u00fcfungen zugelassen, ohne die entsprechenden Studieng\u00e4nge absolviert zu haben. Mit einer \u00f6ffentlichen Zulassung k\u00f6nnten sie ihre F\u00e4higkeit unter Beweis stellen, ohne ein ganzes Studium nachholen zu m\u00fcssen. Auch Fachkr\u00e4fte mit Bildungsabschl\u00fcssen, die in der Schweiz nicht anerkannt sind, k\u00f6nnten von einer \u00f6ffentlichen Zulassung profitieren. </p><p>Internationalen Konzerne rekrutieren oft hochqualifizierte Fachkr\u00e4fte im Ausland, deren Bildungsabschl\u00fcsse in der Schweiz nicht anerkannt sind. Bei einem Stellenabbau finden sie kaum mehr eine Arbeit, die ihrem Bildungsniveau entspricht. Auch Gefl\u00fcchtete und andere Personen aus Drittstaaten mit akademischen Bildungshintergrund arbeiten oft in unterqualifizierten Jobs. Mit der Zulassung zu den Pr\u00fcfungsverfahren k\u00f6nnen diesen Personen einen anerkannten Abschluss erwerben. </p><p>Die \u00f6ffentliche Zulassung zu Abschlusspr\u00fcfungen w\u00fcrde dem Schweizer Arbeitsmarkt rasch hochqualifizierte Fachkr\u00e4fte kosteng\u00fcnstig zur Verf\u00fcgung stellen, ohne die Qualit\u00e4t der Bildungsabschl\u00fcsse zu gef\u00e4hrden. </p><p>Einige Fachhochschulen verf\u00fcgen bereits \u00fcber Erfahrungen im Projekt Informa mit Personen die nur Teile von Studieng\u00e4ngen belegt und vollst\u00e4ndigen Abschlussverfahren erfolgreich bestanden haben. F\u00fcr Personen aus Drittstaaten und f\u00fcr Gefl\u00fcchtete soll der Bund rasch entsprechende Projekte in einzelnen Kantonen lancieren. Daraus k\u00f6nnen Standards entwickelt werden, die in Kantonen und Gemeinden rasch umgesetzt werden k\u00f6nnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt die Meinung der Postulantin, dass die Grunds\u00e4tze der Durchl\u00e4ssigkeit und des lebenslangen Lernens wichtig sind.</p><p>Das Schweizer Bildungssystem wie auch die Schweizer Hochschulen tragen diesen Grunds\u00e4tzen in mehrfacher Hinsicht Rechnung: swissuniversities f\u00fchrt eine Liste \u00fcber die Gleichwertigkeit ausl\u00e4ndischer Maturit\u00e4tsabschl\u00fcsse, die zu einem Hochschulstudium in der Schweiz qualifizieren. Studierende ohne anerkannte Vorbildungsausweise k\u00f6nnen nach Bestehen einer Aufnahmepr\u00fcfung zum Studium an einer Schweizer Hochschule zugelassen werden. Hochschulen sehen im Zusammenhang mit dem Konzept des lebenslangen Lernens vor, dass Studierende fr\u00fchere, auch ausserhalb der Hochschule erworbene Studienleistungen, Kenntnisse und/oder relevante Berufserfahrung anrechnen und so das Studium verk\u00fcrzen k\u00f6nnen. Zu nennen sind u.a. flexible Lernangebote, aber auch spezielle Passerellenangebote f\u00fcr Abg\u00e4ngerinnen und Abg\u00e4nger der h\u00f6heren Berufsbildung.</p><p>F\u00fcr Inhaberinnen und Inhaber ausl\u00e4ndischer Hochschulabschl\u00fcsse, die zu einem reglementierten Beruf qualifizieren, bestehen definierte Anerkennungsverfahren f\u00fcr die Berufszulassung in der Schweiz. Erf\u00fcllt der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin die Anforderungen nicht, so werden Ausgleichsmassnahmen definiert, die es nachzuholen gilt. Zudem kann eine mehrj\u00e4hrige klinische T\u00e4tigkeit in der Schweiz zu einem direkten Zugang zur eidgen\u00f6ssischen Pr\u00fcfung in Humanmedizin f\u00fchren, so dass das eidgen\u00f6ssische Diplom ohne weitere Studien in der Schweiz erworben werden kann. Bei ausl\u00e4ndischen Hochschulabschl\u00fcssen, die in einen nicht-reglementierten Beruf f\u00fchren, beurteilt alleine der Arbeitgeber, ob die mit dem Diplom ausgewiesenen Kompetenzen seinen Anforderungen entsprechen. Diesem Zweck dient auch das \"Diploma supplement\", welches Angaben \u00fcber die Studieninhalte, Kompetenzziele, aber auch die berufliche Verwendbarkeit des Abschlusses enth\u00e4lt. Inhaberinnen und Inhabern ausl\u00e4ndischer Abschl\u00fcsse kann zudem die Schweizerische Informationsstelle f\u00fcr Anerkennungsfragen Swiss ENIC eine Anerkennungsempfehlung f\u00fcr den Arbeitgeber ausstellen. Auch Gefl\u00fcchtete, die \u00fcber einen Hochschulabschluss verf\u00fcgen, aber ihren Abschluss nicht gen\u00fcgend dokumentieren k\u00f6nnen, haben die M\u00f6glichkeit, eine Diplomerl\u00e4uterung von swissuniversities zu beantragen. Diese beschreibt die durchlaufene Hochschulbildung und zeigt auf, wie Swiss ENIC den Abschluss einstufen w\u00fcrde, wenn ein Diplom vorhanden w\u00e4re. Die Empfehlungen von Swiss ENIC werden von den Arbeitgebern in der Schweiz gut akzeptiert.</p><p>Die Einrichtung einmaliger \"Abschlusspr\u00fcfungen\" mit \u00f6ffentlichem Zugang zum Erwerb eines schweizerischen Hochschulabschlusses, wie es die Postulantin fordert, sind im Hochschulsystem nicht umsetzbar: Abschlusspr\u00fcfungen im Hochschulbereich werden im Bolognasystem weniger stark gewichtet und pr\u00fcfen nicht mehr alle im Studium erworbenen Kenntnisse und F\u00e4higkeiten am Studienende.</p><p>Die Leistungs\u00fcberpr\u00fcfungen bilden im Sinn des 'Constructive Alignments' einen integralen Bestandteil der Lehrveranstaltungen w\u00e4hrend des ganzen Studiums. Teilweise erfolgen Pr\u00fcfungen sogar nach jeder einzelnen Lehrveranstaltung.</p><p>Aus den erw\u00e4hnten Gr\u00fcnden erachtet der Bundesrat eine weitere Pr\u00fcfung als nicht angezeigt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1621382400000)\/","SubmittedBy":"Munz Martina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1679011200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32","Category":null,"Modified":"\/Date(1729159974837)\/","SubmissionDate":"\/Date(1615939200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5108,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung"}}