{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213279,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213279,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213279,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213279,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213279,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213279,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213279,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213279,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213279,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213279,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213279,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213279,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213279,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213279,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213279,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213279,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213279,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213279,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3279","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Sorgfaltspflicht und \"Marktneutralit\u00e4t\" der SNB bei der Ber\u00fccksichtigung von Klimarisiken im Anlageportfolio","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Interpellation 20.4299 betont, dass Kreditrisiken in der SNB Bilanz auch durch klimabezogene Ursachen beeinflusst werden. Unbeantwortet blieb die Frage, wie die SNB diese Klimarisiken in ihrem Anleihenportfolio ber\u00fccksichtigt. Der Bundesrat hat zus\u00e4tzlich erkl\u00e4rt, dass die SNB \"bei den Aktienanlagen [...] einen strategischen Benchmark [abbildet], der aus einer Kombination von Aktienindizes [...] besteht\", dass sie \"in bestimmten und begr\u00fcndeten F\u00e4llen bewusst vom neutralen Ansatz bei der Aktienbewirtschaftung [abweicht]\" und dass sie zurzeit keine weiteren Indikatoren ver\u00f6ffentlicht, welche ihrem Ausschluss von Unternehmen zugrundeliegen, die systematisch gravierende Umweltsch\u00e4den verursachen. Vor diesem Hintergrund stellen sich - teilweise erneut - die folgenden Fragen:</p><p>1. Wie stellt die SNB sicher, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht in der Ber\u00fccksichtigung von Klimarisiken in ihrem Anleihenportfolio nachkommt? Welche Szenarien und Daten verwendet sie f\u00fcr die Beurteilung von Klimarisiken in ihrem Anleihenportfolio?</p><p>2. Die Verwendung eines strategischen Benchmarks und die bereits bestehenden Abweichungen vom Prinzip der Marktneutralit\u00e4t unterstreichen, dass die SNB auch in ihrem Aktienportfolio aktive Entscheide trifft und nicht rein passiv investiert. Ist die SNB bereit zu pr\u00fcfen, ob in der Definition ihres strategischen Benchmarks Indizes verwendet werden k\u00f6nnen, bei deren Zusammensetzung Klimarisiken ber\u00fccksichtigt werden?</p><p>3. Was sind die Gr\u00fcnde, warum die SNB bisher die konkreten Kriterien und Indikatoren nicht offenlegt, auf deren Basis sie angeblich Unternehmen ausschliesst, die systematisch gravierende Umweltsch\u00e4den verursachen und wieso die SNB (siehe Interpellation 20.4305) klimasch\u00e4dliche Fraking-Unternehmen wie Diamondback Energy eben nicht aus dihrem Portfolio ausschliesst? Ist der Bundesrat der Auffassung, dass es ein berechtigtes Interesse der SNB gibt, diese Informationen der \u00d6ffentlichkeit vorzuenthalten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Risiko, dass Emittenten von Anleihen ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen k\u00f6nnen, kann vielerlei Ursachen haben, unter anderem k\u00f6nnen auch Klimaver\u00e4nderungen eine Rolle spielen. Die SNB erf\u00fcllt ihre Sorgfaltspflicht im Hinblick auf diese Risiken, indem sie alle wesentlichen und relevanten Risiken bei der Anlage ihrer Gelder ber\u00fccksichtigt. Das Anleiheportfolio der SNB besteht zu mehr als 85\u00a0Prozent aus Staatsanleihen und mehr als 80\u00a0Prozent aller Anleihen verf\u00fcgen \u00fcber beste Bonit\u00e4t (Rating AAA oder AA). Zur Risikobeurteilung verwendet die SNB verschiedene Informationen von internationalen Ratingagenturen und - spezifisch f\u00fcr ESG (Environment, Social and Governance) inkl. Klima-Aspekte - von spezialisierten Anbietern. In die Bonit\u00e4tsanalysen der Ratingagenturen fliessen ESG-Aspekte ein, sobald deren Risiken als wesentlich und relevant beurteilt werden. F\u00e4llt das Rating eines Emittenten unter die \"Investmentgrade\"-Schwelle (Rating BBB oder Baa3), werden die entsprechenden Anleihen (unabh\u00e4ngig vom Grund der R\u00fcckstufung) von der SNB nicht oder nicht mehr gehalten. Die SNB m\u00f6chte den Wettbewerb der Ratingagenturen und Datenanbieter nicht beeinflussen und verzichtet deshalb darauf, die Namen ihrer Dienstleister zu ver\u00f6ffentlichen.</p><p>2. Die Nationalbank analysiert und pr\u00fcft regelm\u00e4ssig, welche Indizes f\u00fcr ihre Bed\u00fcrfnisse die geeignetsten sind. Bei der Verwendung und Auswahl der Indizes ist die breite Marktabdeckung ein wichtiges Kriterium. Diese tr\u00e4gt dazu bei, Risikokonzentrationen zu vermeiden und die h\u00f6chstm\u00f6gliche Flexibilit\u00e4t zum Auf- oder Abbau von Anlagen sicherzustellen. Die Liquidit\u00e4t der Anlagen ist f\u00fcr die Nationalbank ein ausschlaggebendes Kriterium, da sie ihre Devisenreserven zur Erf\u00fcllung ihrer geldpolitischen Aufgabe h\u00e4lt. Um m\u00f6glichst flexibel und liquide zu sein, h\u00e4lt die Nationalbank folglich Aktien aus den verschiedenen M\u00e4rkten und Wirtschaftssektoren gem\u00e4ss deren B\u00f6rsenkapitalisierung. Neben der Liquidit\u00e4t stellt die SNB damit sicher, dass ihr Aktienportfolio den unterschiedlichen Risiken ungef\u00e4hr im selben Mass ausgesetzt ist, wie die Gesamtheit der global kotierten Unternehmen und dass sich strukturelle Ver\u00e4nderungen der globalen Wirtschaft - z.B. hin zu einer weniger CO2-intensiven Wirtschaft - auch im Portfolio der SNB widerspiegeln. Indizes, die unter Klimagesichtspunkten zusammengesetzt sind, weichen per Definition und Ziel von der breiten Marktgewichtung ab und haben h\u00f6here Risikokonzentrationen gegen\u00fcber einzelnen Sektoren oder Unternehmen. Die SNB weicht in ganz bestimmten F\u00e4llen (siehe Ziffer 3) vom neutralen Ansatz bei der Aktienbewirtschaftung ab.</p><p>3. Wie in der Antwort auf die von der Interpellantin im Vorstoss 20.4299 gestellten Fragen erw\u00e4hnt, ver\u00f6ffentlicht die Nationalbank die Namen der ausgeschlossenen Unternehmen nicht, genauso wenig wie die Namen der Unternehmen, deren Titel sie h\u00e4lt. Die SNB will damit eine Politisierung ihre Anlaget\u00e4tigkeit vermeiden. Der Bundesrat teilt die Einsch\u00e4tzung der SNB, dass es nicht ihre Aufgabe ist, auf Titelebene Engagements oder gegebenenfalls auch Nichtengagements zu kommentieren. Die Kriterien und den Prozess, der zum Ausschluss von Unternehmen f\u00fchren, ver\u00f6ffentlicht und konkretisiert die SNB jeweils in ihrem Gesch\u00e4ftsbericht (siehe Gesch\u00e4ftsbericht 2020, S. 93 ff.): \"Unter dem Kriterium \"systematisch gravierende Umweltsch\u00e4digung\" werden einzelne Unternehmen ausgeschlossen, die im Rahmen ihrer Produktion beispielsweise Gew\u00e4sser oder Landschaften systematisch vergiften oder die Biodiversit\u00e4t massiv sch\u00e4digen. Seit Dezember 2020 werden zus\u00e4tzlich auch Unternehmen ausgeschlossen, deren Gesch\u00e4ftsmodell haupts\u00e4chlich auf dem Abbau von Kohle basiert. Diese Erweiterung des Umweltkriteriums erfolgte, weil in der Schweiz ein breiter Konsens f\u00fcr den Kohleausstieg besteht.\"</p><p>Der Bundesrat wird im Postulatsbericht 20.3012 die M\u00f6glichkeiten und Grenzen der Ber\u00fccksichtigung von Nachhaltigkeitszielen im Rahmen der Anlagepolitik der SNB pr\u00fcfen. Im Rahmen des Berichtes wird die Gelegenheit genutzt werden, die Anlagepolitik der SNB inklusive der Ausschlusskriterien ausf\u00fchrlicher darzulegen. Die Ver\u00f6ffentlichung des Berichtes ist auf Ende 2022 vorgesehen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1620777600000)\/","SubmittedBy":"Badran Jacqueline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1679011200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1763109155200)\/","SubmissionDate":"\/Date(1616025600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5108,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Umwelt"}}