{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213286,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213286,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213286,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213286,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213286,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213286,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213286,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213286,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213286,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213286,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213286,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213286,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213286,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213286,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213286,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213286,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213286,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213286,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3286","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"\u00d6kozide oder schwerwiegende Verletzung oder Zerst\u00f6rung der Umwelt. Hat der Bundesrat vor, die Bestimmungen des Umweltstrafrechts zu verbessern?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Recht auf eine gesunde Umwelt wird - angesichts der schwerwiegenden und umfassenden Angriffe von Unternehmen und Staaten auf das Klima und die Biodiversit\u00e4t - weltweit immer h\u00e4ufiger in rechtlichen Verfahren geltend gemacht, manchmal mit Erfolg. Im Februar 2021 hat das Pariser Verwaltungsgericht im Rahmen der \"Jahrhundertaff\u00e4re\" den franz\u00f6sischen Staat insbesondere f\u00fcr Vers\u00e4umnisse im Kampf gegen die Klimaerw\u00e4rmung f\u00fcr schuldig befunden. Dies belegt die Zunahme der rechtlichen Beurteilung von Umweltproblemen.</p><p>Das Verbrechen des \u00d6kozids wird aber vom internationalen Recht noch immer nicht abgedeckt. Am 20. Januar 2021 hat das Europ\u00e4ische Parlament einen \u00c4nderungsantrag verabschiedet, um die Anerkennung von \u00d6kozid als internationales Verbrechen beim Internationalen Strafgerichtshof zu f\u00f6rdern. Einen \u00e4hnlichen Antrag haben 2019 schon Vanuatu und die Malediven eingereicht; 2020 schloss sich Belgien diesem an.</p><p>Ausserdem gibt es L\u00e4nder, die den Begriff des \u00d6kozids in ihr Recht aufnehmen wollen. Insbesondere Frankreich diskutiert im Rahmen des Gesetzes \"climat et r\u00e9silience\" dar\u00fcber im Sinne eines allgemeinen Delikts der Verschmutzung von Wasser, Luft, Boden und Umweltgef\u00e4hrdung.</p><p>In seiner Antwort auf meine Interpellation 17.3947 hat der Bundesrat best\u00e4tigt, dass in der Schweiz die anwendbaren Strafrahmen auch bei schweren Umweltdelikten sehr beschr\u00e4nkt sind. Die Strafbarkeitsl\u00fccke erschwert zudem die Verfolgung von internationaler Umweltkriminalit\u00e4t, da beispielsweise Artikel\u00a0305bis des Strafgesetzbuches (Geldw\u00e4scherei) nicht anwendbar ist. Schon in seiner Stellungnahme vom 25. November 2015 zur Motion Barazzone 15.3958 hatte der Bundesrat dargelegt, dass Verbesserungen der Bestimmungen des Umweltstrafrechts gepr\u00fcft werden, darunter namentlich die Frage, wie genau die Strafbestimmungen des Bundesgesetzes \u00fcber den Verkehr mit Tieren und Pflanzen gesch\u00fctzter Arten versch\u00e4rft werden sollten.</p><p>- Wo stehen wir bei der Pr\u00fcfung der potenziellen Verbesserungen des Umweltstrafrechts? Wurde die Frage der schwerwiegenden Verletzung oder Zerst\u00f6rung der Umwelt ber\u00fccksichtigt?</p><p>- Welche \u00c4nderungen br\u00e4uchte es konkret, um die Strafbestimmungen zu versch\u00e4rfen, sodass auch schwere Umweltdelikte, einschliesslich solcher mit Auswirkungen \u00fcber die Landesgrenzen hinaus, bei uns unter Strafe gestellt werden k\u00f6nnten? Ist der Bundesrat bereit, solche \u00c4nderungen vorzunehmen?</p><p>- Wie kann der Bundesrat dazu beitragen, dass das Verbrechen des \u00d6kozids als solches im internationalen Recht anerkennt wird, wie das zurzeit das Europ\u00e4ische Parlament, Belgien, Vanuatu und die Malediven verlangen? Ist er bereit, in dieser Richtung vorzugehen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Parlament hat am 19. M\u00e4rz 2021 die Revision des Bundesgesetzes \u00fcber den Verkehr mit Tieren und Pflanzen gesch\u00fctzter Arten (BGCITES, SR 453) beschlossen. Die versch\u00e4rften Strafbestimmungen werden voraussichtlich 2022 in Kraft treten. Aktuell pr\u00fcft das Bundesamt f\u00fcr Umwelt (BAFU), ob - neben weiteren Anpassungen - versch\u00e4rfte Strafbestimmungen in die Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Bundesgesetzes \u00fcber den Umweltschutz (USG, SR 814.01) aufgenommen werden sollen.</p><p>2. Das Strafrecht im USG besteht zurzeit aus Vergehenstatbest\u00e4nden (mit Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe als Strafdrohungen) und \u00dcbertretungstatbest\u00e4nden (mit Busse als Strafdrohung). Dies entspricht nicht der internationalen Tendenz, Umweltdelikte mit h\u00e4rteren Strafen zu bedrohen. In der Schweiz sind zudem die Geldw\u00e4schereibestimmungen des Strafgesetzbuches (Art. 305bis StGB) nur auf Verbrechen (mit Freiheitsstrafen \u00fcber 3 Jahren als Strafdrohung) und somit nicht bei Verm\u00f6genswerten aus Umweltdelikten anwendbar. Das BAFU pr\u00fcft deshalb, ob im USG-Strafrecht Verbesserungen m\u00f6glich sind, welche die Verfolgung der Umweltkriminalit\u00e4t sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene erleichtern k\u00f6nnten.</p><p>Der Bundesrat ist zudem bestrebt, den Vollzug bei Umweltdelikten zu st\u00e4rken. Er hat deshalb 2018 die Koordinationsgruppe gegen Umweltkriminalit\u00e4t geschaffen. Die Koordinationsgruppe pr\u00fcft Optimierungen in der Strafverfolgung bei Umweltdelikten. Das Instrument der Einziehung von widerrechtlich erlangten Verm\u00f6genswerten (Massnahme nach Art. 70 ff. StGB) im Umweltbereich ist ein Schwerpunkt des aktuellen Arbeitsprogrammes. Strafbares Handeln gegen die Umwelt soll sich wirtschaftlich nicht lohnen. Diesen Grundsatz verfolgt die Einziehung von Verm\u00f6genswerten, welche auch bei schweren Umweltdelikten eingesetzt werden kann.</p><p>3. Auf europ\u00e4ischer Ebene befasst sich insbesondere der Europarat mit dem Umweltstrafrecht. Die Konvention des Europarates zum Schutz der Umwelt durch Strafrecht vom 4. November 1998 verfolgte das Ziel der St\u00e4rkung des Umweltstrafrechts in Europa. In diesem \u00dcbereinkommen wurden umweltstrafrechtliche Tatbest\u00e4nde formuliert. Dieses \u00dcbereinkommen wurde allerdings nur von einem Staat ratifiziert und ist nie in Kraft getreten. Der Lenkungsausschuss f\u00fcr strafrechtliche Belange (Comit\u00e9 directeur pour les probl\u00e8mes criminels (CDPC)) hat im November 2020 entschieden, eine Arbeitsgruppe zum Umweltstrafrecht (CDPC EC) einzusetzen. Das Ziel ist zu pr\u00fcfen, ob neue Instrumente im Umweltstrafrecht geschaffen oder ob die Konvention an die heutigen Gegebenheiten angepasst werden sollen. Die Schweiz wird sich an diesen Arbeiten beteiligen.</p><p>Die Antwort des Bundesrates vom 22. November 2017 auf die Interpellation Thorens Goumaz 17.3947 entspricht weiterhin dem aktuellen Stand bez\u00fcglich \u00d6kozid in der Schweiz.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1621987200000)\/","SubmittedBy":"Thorens Goumaz Ad\u00e8le","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1623715200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|1216|1221|1231","Category":null,"Modified":"\/Date(1690505234637)\/","SubmissionDate":"\/Date(1616025600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5108,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Strafrecht|Gerichtswesen|Internationales Recht"}}