{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213294,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213294,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213294,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213294,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213294,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213294,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213294,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213294,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213294,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213294,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213294,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213294,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213294,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213294,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213294,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213294,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213294,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213294,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3294","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Erstellen und Bewirtschaften von Medikationspl\u00e4nen zur Erh\u00f6hung der Medikationsqualit\u00e4t und Patientensicherheit von polymorbiden Patientinnen und Patienten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Anpassungen der rechtlichen Grundlagen zu unterbreiten (Stufe Gesetz), respektive vorzunehmen (Stufe Verordnung), um die Medikationsqualit\u00e4t und Patientensicherheit bei PatientInnen mit Polymedikation zu erh\u00f6hen durch das Erstellen und Bewirtschaften eines Medikationsplanes bei Abgabe von Arzneimitteln mit dem Potenzial f\u00fcr Risiken und unerw\u00fcnschten Arzneimittelwirkungen. Dabei sind insbesondere folgende Vorgaben zu ber\u00fccksichtigen:</p><p>1. Medikationsplan erstellen</p><p>a. Die Medikation von Arzneimitteln der Abgabekategorien A bis D mit dem Potenzial f\u00fcr Risiken und unerw\u00fcnschten Arzneimittelwirkungen ist grunds\u00e4tzlich elektronisch in einem Medikationsplan zu erfassen, damit allen an der Behandlung beteiligten Gesundheitsfachpersonen und den PatientInnen eine aktuelle Medikations\u00fcbersicht zur Verf\u00fcgung steht. Diese wird idealerweise im elektronischen Patientendossier EPD bereitgestellt.</p><p>b. Die PatientInnen k\u00f6nnen festlegen, welche Gesundheitsfachpersonen Einsicht in den Medikationsplan erhalten.</p><p>c. Die Einsicht ist entweder vollst\u00e4ndig oder gar nicht zu gew\u00e4hren.</p><p>2. Medikationsplan bewirtschaften</p><p>a. Fachpersonen sind grunds\u00e4tzlich zu verpflichten, bei Abgabe oder Anwendung von Arzneimitteln mit dem Potenzial f\u00fcr Risiken und unerw\u00fcnschten Arzneimittelwirkungen einen Medikationsabgleich (\"Medication Reconciliation\") durchzuf\u00fchren und zu dokumentieren.</p><p>b. Die Angemessenheit der Arzneimittel-Therapie ist durch Fachpersonen regelm\u00e4ssig zu \u00fcberpr\u00fcfen und zu dokumentieren.</p><p>3. Rollen, Verantwortlichkeiten und Finanzierung kl\u00e4ren</p><p>Der Bundesrat kl\u00e4rt und definiert die Rollen und Verantwortlichkeiten der Akteure unter Ber\u00fccksichtigung der geltenden gesetzlichen Vorgaben, Fragen der interprofessionellen Zusammenarbeit und technische Aspekte beim Erstellen und der Bewirtschaftung des Medikationsplans und kl\u00e4rt die Finanzierung.</p>","ReasonText":"<p>\"Der Mangel bei der Medikationssicherheit scheint im schweizerischen Gesundheitssystem ein dringendes Problem darzustellen. Studien deuten auf eine hohe Rate unerw\u00fcnschter Arzneimittelereignisse und inad\u00e4quater Verschreibungen unter verschiedensten Umst\u00e4nden hin\", schreiben die Autoren Charles Vincent und Anthony Staines im Bericht \"Verbesserung der Qualit\u00e4t und Patientensicherheit des Schweizerischen Gesundheitswesens\" vom Juni 2019. Der Bericht wurde im Auftrag des Bundesamts f\u00fcr Gesundheit verfasst. Die Autoren empfehlen, an den Behandlungsschnittstellen bei PatientInnen mit Polymedikation systematisch Medikationsabgleiche durchzuf\u00fchren.</p><p>Gem\u00e4ss dem Helsana-Arzneimittelreport 2020 werden in Pflegeheimen im Durchschnitt 9 Arzneimittel pro PatientIn eingenommen, welche oft von mehreren \u00c4rztInnen gleichzeitig verschrieben werden. Die Polymedikation berge grosse Gefahren, schreibt die Stiftung Patientensicherheit auf ihrer Website. Denn \"mit jedem zus\u00e4tzlich eingenommenen Medikament steigt das Risiko f\u00fcr unerw\u00fcnschte Arzneimittelereignisse (UAE)\".</p><p>Die Anforderungen an eine sichere und ad\u00e4quate Medikation sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Die Menschen werden immer \u00e4lter, die Zahl der mehrfachkranken Personen und die Polymedikation nehmen zu. Auch steigt die Zahl der Behandelnden pro Patient. Aus diesem Grund ist die Voraussetzung zu schaffen, dass alle betroffenen Gesundheitsfachpersonen eine aktuelle \u00dcbersicht \u00fcber die Medikation erhalten und die Angemessenheit der Medikation regelm\u00e4ssig \u00fcberpr\u00fcft wird.</p><p>Das Departement Pharmazeutische Wissenschaften der Universit\u00e4t Basel hat im August 2019 den Review \"Nutzen von Medikationspl\u00e4nen in der Praxis\" ver\u00f6ffentlicht. \"Bei einem Arztbesuch, einer Hospitalisierung oder einem Eintritt ins Pflegeheim sind die Informationen zu der aktuellen Therapie des Patienten oft nur unvollst\u00e4ndig vorhanden\", schreiben die Autoren. Ein Nutzen von Medikationspl\u00e4nen kann gem\u00e4ss den Autoren sowohl bei PatientInnen (z.B. Wissenszuwachs, h\u00f6here Adh\u00e4renz) als auch beim Prozess (z.B. bessere interprofessionelle Zusammenarbeit, Wirtschaftlichkeit) nachgewiesen werden.</p><p>Mit der vom Parlament angenommen Motion 18.3512 \"Recht auf einen Medikationsplan zur St\u00e4rkung der Patientensicherheit\" bekommen die PatientInnen das Recht, \"einen elektronischen oder gedruckten Medikationsplan zu erhalten, sofern sie drei oder mehr Arzneimittel gleichzeitig einnehmen.\" Der Medikationsplan enth\u00e4lt die Arzneimittel, die Dosierung und das Einnahmeschema. Er tr\u00e4gt dazu bei, die Adh\u00e4renz der Arzneimitteleinnahme zu erh\u00f6hen. Medikationspl\u00e4ne bilden die Basis, um die Medikation \u00fcberpr\u00fcfen zu k\u00f6nnen. Dieses Recht gilt nur f\u00fcr PatientInnen, die dies explizit w\u00fcnschen. Mit der angenommenen Motion 18.3512 wird aber keine Pflicht f\u00fcr Fachpersonen geschaffen, Medikationspl\u00e4ne f\u00fcr alle PatientInnen zu f\u00fchren und systematisch einen Medikationsabgleich durchzuf\u00fchren. Diese Verpflichtung wird mit der vorliegenden Motion geschaffen.</p><p>Die Rollen und Verantwortlichkeiten f\u00fcr Medikations\u00fcberpr\u00fcfungen sind heute teilweise unbestimmt und m\u00fcssen gekl\u00e4rt werden. Mit der vorliegenden Motion wird die Verpflichtung geschaffen, Medikationspl\u00e4ne zu erstellen, die Angemessenheit der Medikation zu \u00fcberpr\u00fcfen und die Medikationspl\u00e4ne zu aktualisieren. Eine \u00dcberpr\u00fcfung m\u00fcssen Fachpersonen durchf\u00fchren, falls ein Patient Arzneimittel mit Risikopotenzial \u00fcber einen zu definierenden Zeitraum einnimmt. </p><p>Damit die Medikationspl\u00e4ne aktuell, umfassend und allen betroffenen und berechtigten Gesundheitsfachpersonen zur Verf\u00fcgung stehen, m\u00fcssen folgende Faktoren ber\u00fccksichtigt werden:</p><p>1. Interprofessionelle Zusammenarbeit: Verschreibungs- und Abgabekompetenzen sowie Aufgaben weiterer Gesundheitsfachpersonen beim Medikatonsprozess sind zu ber\u00fccksichtigen, namentlich die neuen Abgabekompetenzen der Apothekerinnen ausgew\u00e4hlter Arzneimittel der Kategorie B.</p><p>2. Aktuelle Verf\u00fcgbarkeit der gesamten Medikation: Mit dem elektronischen Patientendossier besteht ein Instrument, mit dem die Medikationspl\u00e4ne landesweit allen berechtigten Gesundheitsfachpersonen zug\u00e4nglich gemacht werden k\u00f6nnen. Der Einsatz anderer geeigneter Tools kann gepr\u00fcft werden.</p><p>3. Medikationsableich: mit digitalen Instrumenten ist es m\u00f6glich, eine \u00dcbersicht der Gesamtmedikation zu erhalten, um einen Medikationsabgleich \u00fcber ambulante und station\u00e4re Schnittstellen hinweg durchf\u00fchren zu k\u00f6nnen. Dies leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erh\u00f6hung der Medikationsqualit\u00e4t. Gem\u00e4ss HMG Artikel\u00a026 besteht diese Vorgabe bereits, wird aber nicht systematisch umgesetzt, was zu Medikationsfehlern f\u00fchrt, die mit der Umsetzung der vorliegenden Motion verhindert werden k\u00f6nnen.</p><p>4. Kl\u00e4rung von Rollen und Verantwortlichkeiten: dem Bundesrat wird der Auftrag erteilt, Rollen und Verantwortlichkeiten der Akteure zu kl\u00e4ren, namentlich auch die Rechte und Pflichten der PatientInnen.</p><p>5. Technische Aspekte: Technische Aspekte, Fragen des Datenschutzes und der -sicherheit sowie von Standards sind festzulegen, um die Interoperabilit\u00e4t sicherzustellen.</p><p>6. Finanzierung: Bei der Finanzierung ist namentlich die Frage zu kl\u00e4ren, wie die Leistungen von Gesundheitsfachpersonen abzugelten sind, die nicht Teil der geltenden Tarife gem\u00e4ss dem KVG sind (Diskrepanz zwischen Leistungserbringer und Gesundheitsfachperson).</p><p>Die Qualit\u00e4tsprobleme bei der Medikation sind seit vielen Jahren bekannt, L\u00fccken bestehen namentlich an der Schnittstelle von station\u00e4r zu ambulant. Es wurden bisher keine verpflichtenden Massnahmen zur Qualit\u00e4tssicherung getroffen, obwohl dies die Gesundheitsstrategien jeweils vorgesehen hatten. Mit der vorliegenden Motion wird beispielsweise eine zentrale Massnahme der Strategie Gesundheit 2020 endlich umgesetzt, n\u00e4mlich die \"Einf\u00fchrung und aktive F\u00f6rderung der eMedikation mit der M\u00f6glichkeit f\u00fcr \u00c4rzte/- innen, Apotheken und Spit\u00e4ler, einen elektronischen Zugang auf Medikationsinformationen der Patienten/-innen zu erhalten\". Die Steigerung der Qualit\u00e4t bei gleichzeitiger Kostend\u00e4mpfung geh\u00f6rt auch zu den Schwerpunkten der Strategie Gesundheit 2030. </p><p>Die Annahme der Motion leistet einen wesentlichen Beitrag, um die Medikationsqualit\u00e4t und -sicherheit bei PatientInnen mit Polymedikation zu verbessern. Vermeidbare Fehler, vermeidbare (Re)-Hospitalisierungen und vermeidbare Todesf\u00e4lle k\u00f6nnen dank dem Einsatz digitaler Instrumente endlich systematisch verhindert werden. Die eMedikation ist auch eine der geplanten Hauptanwendungen des elektronischen Patientendossiers, das zuk\u00fcnftig von allen Gesundheitsfachpersonen einzusetzen ist. Die Verpflichtung zu Medikationspl\u00e4nen und zum Medikationsabgleich kann und soll dem elektronischen Patientendossier zum Durchbruch verhelfen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist \u00fcberzeugt, dass die Medikationsqualit\u00e4t und die Sicherheit bei Patientinnen und Patienten mit Polymedikation verbessert werden m\u00fcssen. In diesem Sinne hat er dem Parlament die Annahme der Motion St\u00f6ckli 18.3512 \"Recht auf einen Medikationsplan zur St\u00e4rkung der Patientensicherheit\" beantragt. Diese wurde am 7. M\u00e4rz 2019 vom Parlament angenommen. Sie verlangt die Schaffung von Rechtsgrundlagen, aufgrund derer alle chronisch kranken Patientinnen und Patienten, die drei oder mehr Arzneimittel gleichzeitig einnehmen, Anrecht auf einen elektronischen oder gedruckten Medikationsplan haben. Die Umsetzung dieser Motion l\u00e4uft. In Absprache mit den Vertreterinnen und Vertretern der Patienten-, \u00c4rzte- und Apothekerorganisationen m\u00f6chte das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit das Verfahren zur Bewirtschaftung, die Rolle und die Verantwortlichkeiten der einzelnen Akteure sowie die technischen und finanziellen Aspekte kl\u00e4ren, um die bestm\u00f6gliche Einf\u00fchrung in der Praxis sicherzustellen. Die Arbeiten zur Einbindung des Medikationsplans in das elektronische Patientendossier laufen ebenfalls und sind eng mit dieser Umsetzung verkn\u00fcpft.</p><p>Die neue Motion St\u00f6ckli 21.3294 verfolgt dieselben Ziele wie die Motion St\u00f6ckli 18.3512. Aus verschiedenen Gr\u00fcnden soll die vorliegende Motion jedoch abgelehnt werden:</p><p>1a. Die vorliegende Motion verlangt, dass die Medizinalfachpersonen zwingend einen Medikationsplan f\u00fcr alle Patientinnen und Patienten erstellen, die Arzneimittel der Abgabekategorien A bis D mit m\u00f6glichen Wechselwirkungen einnehmen. Die Motion 18.3512 fordert, dass alle Patientinnen und Patienten, die drei oder mehr systemisch wirkende Arzneimittel einnehmen, Anrecht auf einen Medikationsplan haben. In diesem Punkt widersprechen sich die beiden Motionen.</p><p>1b/1c. Die Ziele des Motion\u00e4rs, also die Verbesserung der Versorgungsqualit\u00e4t bei Patientinnen und Patienten mit Polymedikation und die Erh\u00f6hung ihrer Sicherheit, k\u00f6nnen nur erreicht werden, wenn alle Informationen zum Gesundheitszustand des Patienten oder der Patientin und die entsprechende Medikation im Medikationsplan auf dem neuesten Stand gehalten werden. Wenn die Gesundheitsfachpersonen keinen oder nur teilweisen Zugriff darauf haben, k\u00f6nnen sie die Informationen nicht aktualisieren und keinen Medikationsabgleich vornehmen.</p><p>2a. Die vorliegende Motion sieht eine explizite Pflicht f\u00fcr das Gesundheitspersonal vor. Die Motion St\u00f6ckli 18.3512 sieht ein Recht der Patientinnen und Patienten auf einen Medikationsplan vor. Dieses Recht der Patientinnen und Patienten entspricht faktisch einer Pflicht der Leistungserbringer, einen Medikationsplan anzubieten. Die Pflichten und Aufgaben der Gesundheitsfachpersonen gegen\u00fcber Patientinnen und Patienten werden bereits in der geltenden Gesetzgebung und in den entsprechenden Richtlinien der unterschiedlichen Berufe ausgef\u00fchrt. Der Bundesrat sieht deshalb keinen Grund, die Verpflichtung in dieser Hinsicht auszudehnen.</p><p>2b. Im Rahmen der Umsetzung der Motion 18.3512 soll die Rolle jedes Akteurs bei der Bewirtschaftung eines Medikationsplans gekl\u00e4rt werden. Dieser Punkt wird derzeit mit den verschiedenen Akteuren diskutiert.</p><p>3. Ebenso werden die Finanzierungsfragen bei den laufenden Arbeiten diskutiert. Es ist jedoch zu pr\u00e4zisieren, dass die Massnahmen der Qualit\u00e4tssicherung (wie z.B. Medikationsqualit\u00e4t) im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Bestandteil der Leistungserbringung sind. Solche Aufw\u00e4nde k\u00f6nnen und werden daher bereits heute bei der Tarifberechnung ber\u00fccksichtigt. Die Ausgestaltung und Vereinbarung der Tarife ist Sache der Tarifpartner.</p><p>Der Bundesrat teilt das Anliegen der vorliegenden Motion St\u00f6ckli 21.3294. Er beantragt vor dem Hintergrund obiger Erl\u00e4uterungen jedoch die Ablehnung. Die \u00fcberwiesene Motion St\u00f6ckli 18.3512 reicht aus, um den Medikationsplan im klinischen und pharmazeutischen Alltag einzuf\u00fchren. Zudem m\u00fcssen bei der Umsetzung L\u00f6sungen m\u00f6glich sein, die den regionalen Gegebenheiten hinsichtlich der interprofessionellen Zusammenarbeit m\u00f6glichst gerecht werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1621987200000)\/","SubmittedBy":"St\u00f6ckli Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1781166986000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":"IV","Modified":"\/Date(1781253399757)\/","SubmissionDate":"\/Date(1616025600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5108,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}