{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213296,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213296,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213296,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213296,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213296,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213296,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213296,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213296,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213296,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213296,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213296,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213296,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213296,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213296,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213296,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213296,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213296,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213296,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3296","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Menschen mit einer geistigen Behinderung sollen umfassend am politischen und \u00f6ffentlichen Leben teilhaben k\u00f6nnen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der die Massnahmen aufzeigt, die es braucht, damit Menschen mit einer geistigen Behinderung uneingeschr\u00e4nkt am politischen und \u00f6ffentlichen Leben teilhaben k\u00f6nnen gem\u00e4ss dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung, was auch das Recht und die M\u00f6glichkeit einschliesst, zu w\u00e4hlen und gew\u00e4hlt zu werden.</p>","ReasonText":"<p>Am 15. April 2014 hat die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO BRK) ratifiziert. Damit hat sie sich verpflichtet, Hindernisse zu beheben, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, sie vor Diskriminierung zu sch\u00fctzen und ihre Inklusion und Gleichstellung in der Zivilgesellschaft zu f\u00f6rdern. Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderungen ihre Rechte in gleichem Masse aus\u00fcben k\u00f6nnen wie Menschen ohne Behinderungen. Es geht daher um B\u00fcrgerrechte sowie auch um politische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Rechte.</p><p>Artikel\u00a029 \"Teilhabe am politischen und \u00f6ffentlichen Leben\" der Konvention lautet folgendermassen:</p><p>Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die M\u00f6glichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu geniessen, und </p><p>verpflichten sich:</p><p>(a) sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit </p><p>anderen wirksam und umfassend am politischen und \u00f6ffentlichen Leben </p><p>teilhaben k\u00f6nnen, sei es unmittelbar oder durch frei gew\u00e4hlte Vertreter oder </p><p>Vertreterinnen, was auch das Recht und die M\u00f6glichkeit einschliesst, zu </p><p>w\u00e4hlen und gew\u00e4hlt zu werden [...]</p><p>Bei den rechtlichen Hindernissen geht es im Wesentlichen um die Verweigerung des aktiven und des passiven Wahlrechts gegen\u00fcber Privatpersonen ohne Rechtsf\u00e4higkeit. In den meisten EU-Mitgliedstaaten \u00e4ussert sich der Entscheid, einer Person die Rechtsf\u00e4higkeit abzusprechen, automatisch darin, dass ihr verwehrt wird, ihr Stimmrecht auszu\u00fcben.</p><p>Eine zunehmende Zahl der EU-Mitgliedstaaten gew\u00e4hrt den Menschen, die unter Vormundschaft stehen (davon betroffen sind Menschen mit einer geistigen oder einer psychosozialen Behinderung), das Stimmrecht im eigenen Land. Als letzte Beispiele sind D\u00e4nemark (2016), Frankreich (2019), Deutschland (2019) und Spanien zu nennen.</p><p>In der Schweiz bilden die Bundesverfassung (Art. 8 Abs. 1 und 2) und das Gleichstellungsgesetz (SR 151.3) die Hauptpfeiler f\u00fcr die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Grunds\u00e4tzlich ist niemand dauernd urteilsunf\u00e4hig und somit handlungsunf\u00e4hig; nur bei Menschen mit einer schweren Behinderung oder bei betagten Menschen, die an Demenz leiden, kann dies allgemein gesagt werden. Die Feststellung der Urteilsf\u00e4higkeit ist immer an eine einzelne Handlung gebunden. Es kann daher sein, dass eine Person f\u00fcr bestimmte Handlungen urteilsf\u00e4hig ist, f\u00fcr andere jedoch nicht.</p><p>In der Schweiz sind Personen, die als dauernd urteilsunf\u00e4hig gelten oder unter umfassender Beistandschaft stehen, grunds\u00e4tzlich vom Stimmrecht und vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen.</p><p>Auf Bundesebene garantiert Artikel\u00a0136 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung die politischen Rechte allen Schweizerinnen und Schweizern, die das 18. Altersjahr zur\u00fcckgelegt haben und die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschw\u00e4che entm\u00fcndigt sind. Mit dem neuen Kinder- und Erwachsenenschutzrecht gelten als vom Stimmrecht ausgeschlossene Entm\u00fcndigte Personen, die wegen dauernder Urteilsunf\u00e4higkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (Art. 2 BPR).</p><p>Am 29. November 2020 hat die Bev\u00f6lkerung des Kantons Genf der Aufhebung von Artikel\u00a048 Absatz\u00a04 seiner Verfassung (KV-GE) zugestimmt; damit k\u00f6nnen einer dauernd urteilsunf\u00e4higen Person auf kantonaler und kommunaler Ebene die politischen Rechte nicht mehr entzogen werden. Privatpersonen, denen ihre politischen Rechte entzogen wurden, sollen diese zudem zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der \u00c4nderung unverz\u00fcglich zur\u00fcckerhalten.</p><p>Andere Kantone, wie die Waadt und das Tessin, kennen Verfahren, die eine Wiedereingliederung ins Stimmvolk erm\u00f6glichen.</p><p>In der Schweiz wurde der Zugang zu den politischen Entscheiden mit der Einf\u00fchrung des Instruments der \"leichten Sprache\" auf verschiedenen Ebenen erm\u00f6glicht. Europaweit bestehen verschiedene Projekte, mit denen Menschen mit einer geistigen Behinderung darin unterst\u00fctzt werden, aktiv am politischen Leben teilzuhaben; genannt seien hier die Projekte \"My opinion My vote\" (multilaterales Projekt, das von der Europ\u00e4ischen Kommission finanziert wird) und \"Diritto ai diritti\" (italienisches Projekt, das vom Ministero del Lavoro e delle Politiche sociali [italienisches Ministerium f\u00fcr Arbeit und Sozialpolitik] finanziert wird).</p><p>Damit alle B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger ihre eigenen Entscheide treffen k\u00f6nnen, muss das Recht auf Teilhabe auch f\u00fcr die Menschen mit einer geistigen Behinderung gew\u00e4hrleistet sein, d. h. sie m\u00fcssen ihr Stimmrecht sowie ihr aktives und passives Wahlrecht wahrnehmen k\u00f6nnen. Einerseits braucht es auf allen Ebenen (Parlamente, Verwaltungen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene, Abstimmungs- und Wahlunterlagen, politische Parteien usw.) die fl\u00e4chendeckende Einf\u00fchrung des Instruments der leichten Sprache, um Informationen bereitzustellen, sowie spezifische Unterst\u00fctzungsprogramme zur F\u00f6rderung der politischen und gesellschaftlichen Teilhabe und zwar auch bei der Ausbildung und in der inklusiven Schule. Andererseits muss auch gepr\u00fcft werden, ob gesetzliche Anpassungen erforderlich sind, um die vollst\u00e4ndige politische Teilhabe von Menschen mit einer geistigen Behinderung zu gew\u00e4hrleisten, und falls ja, welche.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.","FederalCouncilProposal":18,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1621987200000)\/","SubmittedBy":"Carobbio Guscetti Marina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1718101334000)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|8|28|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1718187754410)\/","SubmissionDate":"\/Date(1616025600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5108,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Internationale Politik|Soziale Fragen|Menschenrechte"}}