{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213306,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213306,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213306,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213306,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213306,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213306,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213306,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213306,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213306,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213306,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213306,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213306,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213306,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213306,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213306,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213306,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213306,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213306,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3306","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Sicherheit des zivilen Zollpersonals bei Eins\u00e4tzen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Wie ich erfahren habe, begleiten Angestellte der Eidgen\u00f6ssischen Zollverwaltung ohne spezielle Ausbildung Grenzw\u00e4chterinnen und -w\u00e4chter bei mobilen Eins\u00e4tzen. Dies bringt offensichtlich Probleme in Bezug auf die Sicherheit mit sich. Die Grenzw\u00e4chterinnen und -w\u00e4chter sind bewaffnet und haben eine polizei\u00e4hnliche Ausbildung durchlaufen. Sie sind also bereit, sich jeder m\u00f6glichen Herausforderung in Sachen Sicherheit zu stellen. Dazu geh\u00f6rt in erster Linie nat\u00fcrlich die Kriminalit\u00e4t, heutzutage aber auch der Terrorismus. Die Tatsache, dass sie bei ihrer Arbeit von unbewaffnetem und in Verteidigungstechniken nicht ausgebildetem Personal begleitet werden, ist problematisch.</p><p>Deshalb stelle ich die folgenden Fragen:</p><p>1. Seit wann ist bei mobilen Eins\u00e4tzen bewaffnetes und unbewaffnetes Zollpersonal gemeinsam unterwegs?</p><p>2. Auf welcher Rechtsgrundlage werden solche gemeinsamen Eins\u00e4tze durchgef\u00fchrt?</p><p>3. Kommt es h\u00e4ufig vor, dass ziviles Personal der Eidgen\u00f6ssischen Zollverwaltung ohne spezielle Ausbildung Grenzw\u00e4chterinnen und -w\u00e4chter bei mobilen Eins\u00e4tzen begleiten muss?</p><p>4. Wie wird das zivile Personal der Eidgen\u00f6ssischen Zollverwaltung auf solche Eins\u00e4tze vorbereitet?</p><p>5. Welches Ziel wird mit diesen gemeinsamen Eins\u00e4tzen verfolgt?</p><p>6. Wer tr\u00e4gt im Falle eines Unfalls die Verantwortung daf\u00fcr, dass Personal ohne Ausbildung in Sicherheitsfragen eingesetzt worden ist?</p><p>7. Ist sich die Eidgen\u00f6ssische Zollverwaltung der Bef\u00fcrchtungen des betroffenen Personals bewusst? Was wird dagegen unternommen?</p><p>8. Ist die Eidgen\u00f6ssische Zollverwaltung bereit, die mobilen Eins\u00e4tze, an denen ziviles Zollpersonal ohne entsprechende Ausbildung teilnimmt, mit sofortiger Wirkung einzustellen?</p><p>9. Wozu sollen \u00fcber tausend Angestellte des zivilen Zolls bewaffnet werden f\u00fcr ihre Verwaltungsaufgaben an der Grenze, die im Schengen-Raum ja eine Binnengrenze ist, auf Posten, die bereits mit bewaffneten Grenzw\u00e4chterinnen und -w\u00e4chtern besetzt sind?</p><p>10. Was machen die Verantwortlichen der Eidgen\u00f6ssischen Zollverwaltung zurzeit und in Zukunft mit Angestellten, die sich weigern, eine Waffe zu tragen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Gemeinsame Eins\u00e4tze von Mitarbeitenden des Zolls und Angeh\u00f6rigen des Grenzwachtkorps (GWK) haben in der EZV eine lange Tradition und finden seit Jahren auch mit kantonalen Stellen (z. B. im Bereich der Schwarzarbeitsbek\u00e4mpfung) statt.</p><p>2./3./5. Die EZV f\u00fchrt ihre Eins\u00e4tze auf Grundlage der in den Kapiteln 2 und 3 Zollgesetz (SR 631.0) definierten Aufgaben und Befugnissen durch. Wie die EZV ihre Eins\u00e4tze, die immer lage- und risikobasiert sind, plant und durchf\u00fchrt, ist nicht gesetzlich geregelt. Ziel ist es, die Aufgaben der EZV m\u00f6glichst effizient und effektiv zu erledigen. Gemeinsame Eins\u00e4tze erfolgen, wann immer diese sinnvoll und angezeigt sind. Bei diesen gemeinsamen Eins\u00e4tzen k\u00f6nnen dank des Vorhandenseins der beiden Berufsprofile (heutige Z\u00f6llner und Grenzw\u00e4chter) gleichzeitig Waren, Transportmittel und Personen kontrolliert und so Wartezeiten oder unn\u00f6tige Zusatzfahrten vermieden werden.</p><p>4. Die EZV hat das so eingesetzte Personal mit verschiedenen Massnahmen auf solche Eins\u00e4tze vorbereitet. Dazu geh\u00f6ren eine Sicherheitsinstruktion, die Ausr\u00fcstung mit Schutzwesten, eine eindeutige Aufgabentrennung zwischen bewaffneten und nicht bewaffneten Kr\u00e4ften und die Leitung solcher Eins\u00e4tze durch gut geschulte Einsatzleiter. Unbewaffnete Mitarbeitende sind nur im Kontrolldispositiv t\u00e4tig (z.B. Kontrolle der Waren oder des Transportmittels), w\u00e4hrend bewaffnete Angeh\u00f6rige des GWK das Sicherheitsdispositiv sicherstellen (z.B. Kontrolle der Personen und Sicherung der Kontrollstelle). F\u00fcr die Sicherheit der Gruppe im Einsatz sorgen an jeder Kontrollstelle immer mindestens zwei bewaffnete Grenzw\u00e4chter/innen.</p><p>6. Die Sicherheit aller Mitarbeitenden, ob bewaffnet oder nicht, ist das oberste Ziel der EZV. Im Falle eines Unfalls gelten die g\u00e4ngigen Verantwortlichkeitsregeln. Unbewaffnete Mitarbeitende werden niemals mit Sicherheitsaufgaben betraut, die sie in Kontakt mit Gefahren bringen k\u00f6nnten.</p><p>7. Die gemeinsamen Eins\u00e4tze, so wie sie bis jetzt organisiert sind, haben bei den Mitarbeitenden, die an diesen Eins\u00e4tzen tats\u00e4chlich teilgenommen haben, keine besonderen Bedenken hervorgerufen. Die EZV ist sich aber der Bef\u00fcrchtungen hinsichtlich des neuen Berufsprofils sowie der damit n\u00f6tigen Weiterbildung bewusst und misst der entsprechenden Vorbereitung, der Ausr\u00fcstung und einer transparenten Information grosse Bedeutung zu.</p><p>8. Die EZV beobachtet st\u00e4ndig die Lage und passt entsprechend die Einsatzregeln an. Sie sieht derzeit keine Veranlassung, auf die Fortsetzung solcher Eins\u00e4tze zu verzichten.</p><p>9. Artikel\u00a0228 ZV definiert das Personal der EZV ausserhalb des GWK, welches bereits heute bewaffnet werden kann. Wie eingangs ausgef\u00fchrt, wird sich die Arbeitsweise des Personals der EZV dank der Digitalisierung \u00e4ndern. Durch die Vereinfachung und Digitalisierung der Prozesse wird der administrative Aufwand reduziert, die Flexibilit\u00e4t dank des neuen Berufsbilds erh\u00f6ht und es k\u00f6nnen mehr operative Kontrollen durchgef\u00fchrt werden. Die EZV muss in der Lage sein, auf verschiedene m\u00f6glichen Szenarien zu reagieren (z.B. Corona-Pandemie). Da dem Schutz des Personals eine hohe Bedeutung beigemessen wird, soll es entsprechend ausger\u00fcstet und wenn erforderlich bewaffnet werden. Die vom Parlament vor einigen Jahren gew\u00fcnschte Aufstockung des GWK zur St\u00e4rkung der Sicherheit an der Grenze wird damit auch erf\u00fcllt.</p><p>10. F\u00fcr Mitarbeitende, die keine Schusswaffe tragen wollen oder k\u00f6nnen, werden individuelle L\u00f6sungen gesucht. Dies bedeutet aber nicht unbedingt einen B\u00fcroarbeitsplatz und auch nicht immer einen Arbeitsplatz am angestammten Arbeitsort. F\u00fcr gewisse Eins\u00e4tze ist das Tragen eines Pfeffersprays auch ausreichend.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1620777600000)\/","SubmittedBy":"Fridez Pierre-Alain","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1679011200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|9|24|44","Category":null,"Modified":"\/Date(1776865298443)\/","SubmissionDate":"\/Date(1616025600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5108,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Sicherheitspolitik|Finanzwesen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}