{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213319,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213319,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213319,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213319,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213319,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213319,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213319,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213319,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213319,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213319,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213319,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213319,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213319,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213319,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213319,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213319,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213319,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213319,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3319","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Von der Corona-Krise betroffene Selbstst\u00e4ndigerwerbende","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit der Corona-Krise befinden sich Selbstst\u00e4ndige mit geringem Einkommen in einer zunehmend prek\u00e4ren Situation. Die Selbstst\u00e4ndigerwerbenden sind eine unbestrittene wichtige wirtschaftliche Kraft in unserem Land. Sie sind oft in der Gastronomie und Hotellerie, im Taxidienst, im Bildungswesen, oder in der Kultur t\u00e4tig. Doch hat die aktuelle Pandemie ihr Arbeiten erschwert bis verunm\u00f6glicht. </p><p>Selbstst\u00e4ndige haben im Grundsatz keinen Anspruch auf Arbeitslosenversicherung. Angesichts der Tatsache, dass knapp ein Viertel der Selbstst\u00e4ndigen weder bei einer Pensionskasse versichert ist, noch regelm\u00e4ssig Beitr\u00e4ge in eine 3. S\u00e4ule leisten kann, w\u00e4chst das Armutsrisiko auch im Alter enorm. Das Arbeitslosenversicherungsgesetz bietet mit Artikel\u00a059d unter gewissen Umst\u00e4nden Unterst\u00fctzung f\u00fcr arbeitsmarktliche Massnahmen f\u00fcr Personen, die weder die Beitragszeit erf\u00fcllen noch von der Erf\u00fcllung der Beitragszeit befreit sind. </p><p>Im Sinne der Pr\u00e4vention w\u00e4re es sinnvoll, Selbstst\u00e4ndigen den Zugang zu arbeitsmarktlichen Massnahmen zu erm\u00f6glichen, denn dies w\u00fcrde die Anzahl Menschen, die Sozialhilfe beantragen m\u00fcssen, stark reduzieren. Anbieter von arbeitsmarktlichen Massnahmen verf\u00fcgen \u00fcber die Kompetenz und das Fachwissen, Selbstst\u00e4ndige gezielt zu unterst\u00fctzen: z.B. mit Beratungen, Hilfsmitteln f\u00fcr die Stellensuche, Weiterbildungskursen, oder Coachings. Es gibt auch bereits Pilotprojekte, die Selbstst\u00e4ndige unterst\u00fctzen, die wegen der Corona-Krise in existentielle N\u00f6te kommen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat darum, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Situation der Selbstst\u00e4ndigen mit geringem Einkommen angesichts der Corona-Krise?</p><p>2. Welche konkreten Hilfeleistungen - neben den Massnahmen im Rahmen des Covid-19-Gesetzes - stehen dieser Personengruppe zur Verf\u00fcgung?</p><p>3. W\u00e4re es m\u00f6glich, Selbstst\u00e4ndigen die Beratungsleistungen von arbeitsmarktlichen Massnahmen f\u00fcr einen Zeitraum von 2 Jahren zur Verf\u00fcgung zu stellen? </p><p>4. K\u00f6nnten Kriterien, nach denen Selbstst\u00e4ndige diese Leistungen erhalten k\u00f6nnten, rasch festgelegt werden?</p><p>5. W\u00e4re es m\u00f6glich, bestehende SBFI-Bildungsmassnahmen (z.B. viamia) f\u00fcr einen Zeitraum von 2 Jahren auszuweiten, so dass mehr Personen davon profitieren k\u00f6nnen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Fragen 1 und 2: Selbstst\u00e4ndigerwerbende verf\u00fcgen in der 1. S\u00e4ule und bei den Familienzulagen \u00fcber die gleiche soziale Grundsicherung und haben auch bei den Erg\u00e4nzungsleistungen und der Sozialhilfe die gleichen Rechte wie Angestellte. F\u00fcr die anderen Sozialversicherungszweige bei denen kein Anspruch vorgesehen ist, ist mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung (ALV) eine freiwillige Versicherung m\u00f6glich.</p><p>Der Bundesrat hat die Corona-Erwerbsausfallentsch\u00e4digung eingef\u00fchrt, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern und um insbesondere den Erwerbsausfall bei Selbstst\u00e4ndigerwerbenden in Grenzen zu halten, da diese keinen Anspruch auf Taggelder der ALV haben. Damit diese neue Entsch\u00e4digung m\u00f6glichst rasch ausbezahlt werden konnte, wurde sie analog zur im Erwerbsersatzgesetz vorgesehenen Erwerbsausfallentsch\u00e4digung konzipiert (Erwerbsersatzordnung EO). Die EO st\u00fctzt sich haupts\u00e4chlich auf das Versicherungsprinzip: 80 Prozent des AHV-pflichtigen Lohns werden entsch\u00e4digt. Somit widerspiegelt die H\u00f6he der Entsch\u00e4digung das Einkommensniveau, das als Basis f\u00fcr die einbezahlten AHV-Beitr\u00e4ge dient und gr\u00f6sstenteils dem versteuerten Einkommen entspricht. Bezahlt eine Person tiefe AHV-Beitr\u00e4ge, erh\u00e4lt sie auch eine tiefe Entsch\u00e4digung. Anders als bei der AHV, der IV und den Erg\u00e4nzungsleistungen geht es beim Erwerbsersatz und analog dazu auch beim Corona-Erwerbsersatz nicht um die Existenzsicherung, sondern um die Kompensation des w\u00e4hrend der Krise erlittenen Erwerbsausfalls. Bei Selbstst\u00e4ndigerwerbenden mit tiefer Entsch\u00e4digung gilt es auch anzumerken, dass es sich bei einem Teil der selbstst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeiten um eine Nebenbesch\u00e4ftigung handelt. Umfassende Finanzhilfen wie etwa die H\u00e4rtefallhilfen, die Covid-19-Kredite und spezielle Hilfen f\u00fcr bestimmte Branchen trugen und tragen ebenfalls dazu bei, Selbstst\u00e4ndigerwerbende w\u00e4hrend der Krise zu unterst\u00fctzen. Zus\u00e4tzlich zu den im Rahmen des Covid-19-Gesetzes (SR 818.102) ausbezahlten Hilfen k\u00f6nnen je nachdem auch die Kantone Leistungen vorsehen.</p><p>Fragen 3 und 4: Unabh\u00e4ngig von ihrem Anspruch auf Arbeitslosenentsch\u00e4digung stehen die Beratungsleistungen der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) auch Selbst\u00e4ndigerwerbenden zur Verf\u00fcgung, die eine Stelle als Arbeitnehmende suchen.</p><p>Auch der Besuch einer arbeitsmarktlichen Massnahme (AMM) ist unter gewissen Voraussetzungen f\u00fcr Personen, die aufgrund der Aufgabe einer selbstst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit auf Stellensuche sind, m\u00f6glich:</p><p>- Wenn die stellensuchende Person zum Zeitpunkt der Anmeldung bei der ALV nur eine selbstst\u00e4ndige Erwerbst\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt hat, kann die Beitragsrahmenfrist um maximal zwei Jahren verl\u00e4ngert werden (Art. 9a, Abs. 2 AVIG; SR 837.0). Hat die stellensuchende Person entsprechend in den vier Jahren vor Anmeldung bei der ALV Beitr\u00e4ge als unselbstst\u00e4ndig erwerbende Person geleistet, ohne Leistungen bezogen zu haben, ist sie gest\u00fctzt darauf gegen Arbeitslosigkeit versichert und u.a. zum Besuch einer AMM berechtigt.</p><p>- Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen die Kantone auch Personen, die weder die Beitragszeit erf\u00fcllen, noch von der Erf\u00fcllung der Beitragszeit befreit sind, noch den Anspruch auf Arbeitslosenentsch\u00e4digung ersch\u00f6pft haben, die Teilnahme an einer Bildungs- und Besch\u00e4ftigungsmassnahme erm\u00f6glichen und sie damit zur Aufnahme einer unselbstst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit bef\u00e4higen (Art. 59d AVIG). Unter Einhaltung dieser Bedingungen kann auch Selbstst\u00e4ndigerwerbenden der Besuch einer geeigneten Massnahme erm\u00f6glicht werden. Die ALV und die Kantone tragen die Kosten zu je 50 Prozent.</p><p>Eine Anpassung der Kriterien zur Unterst\u00fctzung von ehemals selbstst\u00e4ndigen Arbeitslosen im Rahmen der Arbeitslosenversicherung ist aus Sicht des Bundesrats nicht notwendig.</p><p>Frage 5: Selbstst\u00e4ndigerwerbende haben Zugang zu viamia.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1621382400000)\/","SubmittedBy":"Widmer C\u00e9line","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1679011200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|32|44|2831|2836|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1776865185597)\/","SubmissionDate":"\/Date(1616025600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5108,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Bildung|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Kultur|Sozialer Schutz|Gesundheit"}}