{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213372,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213372,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213372,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213372,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213372,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213372,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213372,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213372,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213372,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213372,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213372,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213372,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213372,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213372,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213372,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213372,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213372,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213372,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3372","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Bundesgesetz \u00fcber die Justizkommission. Aufsicht des Bundesgerichtes \u00fcber die erstinstanzlichen richterlichen Beh\u00f6rden des Bundes aufheben","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzes\u00e4nderung vorzulegen, mit der die Aufsicht des Bundesgerichts (BGer) \u00fcber die erstinstanzlichen richterlichen Beh\u00f6rden des Bundes aufgehoben und stattdessen eine Justizkommission geschaffen wird.</p>","ReasonText":"<p>Die Totalrevision der Bundesrechtspflege sah vor, die erstinstanzlichen richterlichen Beh\u00f6rden des Bundes (Bundesstrafgericht, Bundesverwaltungsgericht und Bundespatentgericht) der Oberaufsicht der Bundesversammlung zu unterstellen, wie dies bereits f\u00fcr das BGer gilt (01.023, BBl 2001 4202, Ziff. 2.5.5 und 2.5.6). In der parlamentarischen Beratung hatte die Rechtskommission des St\u00e4nderates in ihrem Bericht vom 16. November 2001 (zu 01.023) einen Entwurf f\u00fcr ein Bundesgesetz \u00fcber die Justizkommission vorgelegt, einer speziellen Beh\u00f6rde, die eine Art Br\u00fccke zwischen dem Parlament und der Justiz gebildet, bei der Vorbereitung der Richterwahlen mitgewirkt und die Bundesversammlung bei der Aus\u00fcbung der Oberaufsicht entlastet h\u00e4tte. Die Bundesversammlung folgte aber den Vorschl\u00e4gen einer Arbeitsgruppe des EJPD und \u00fcbertrug die direkte administrative Aufsicht \u00fcber die erstinstanzlichen richterlichen Beh\u00f6rden des Bundes dem BGer, welches diese Aufsicht mittels seiner eigenen Verwaltungskommission aus\u00fcbt, gest\u00fctzt auf das Aufsichtsreglement des Bundesgerichts vom 11. September 2006 (SR 173.110.132), das eine geringe Regelungsdichte aufweist. Die Grenzen dieser L\u00f6sung, die bereits fr\u00fcher kritisiert worden war, insbesondere in Bezug auf die Unabh\u00e4ngigkeit der vorinstanzlichen Gerichte, sind j\u00fcngst im Zusammenhang mit dem Bericht der Verwaltungskommission des Bundesgerichts vom 5. April 2020 \"Aufsichtsrechtliches Verfahren betreffend Vorkommnisse am Bundesstrafgericht\" zu Tage getreten, wie die Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommissionen (GPK) vom 24. Juni 2020 gut darlegt (Verletzung des rechtlichen Geh\u00f6rs, Einmischung in der Organisationsautonomie des Bundesstrafgerichts, keine Feststellung des Vorliegens von Bel\u00e4stigungen und von Druckaus\u00fcbung durch Richterinnen und Richter sowie gar komplette Negierung solcher Druckaus\u00fcbung). K\u00fcrzlich hat nun auch eine Mobbingexpertin in einem von den GPK in Auftrag gegebenen Bericht festgehalten, dass es zu schweren Bel\u00e4stigungen und zu Druckaus\u00fcbung mit Auswirkungen auf die Gesundheit der Besch\u00e4ftigten gekommen sei. Zudem muss hier auf das nur wenig proaktive Vorgehen der gegenw\u00e4rtigen Aufsicht \u00fcber die erstinstanzlichen richterlichen Beh\u00f6rden des Bundes hingewiesen werden. Dies zeigt sich im Fehlen jeglicher \u00dcberpr\u00fcfung allf\u00e4lliger Unzul\u00e4nglichkeiten beim Bundesstrafgericht, das das Verfahren gegen die FIFA im April 2020 wegen Verj\u00e4hrung einstellen musste, verbunden mit einem grossen Reputationsschaden f\u00fcr unser Land. Auch um den Ruf der Bundesrechtspflege zu retten, braucht es darum Korrekturmassnahmen und die Schaffung einer Spezialbeh\u00f6rde, die - anstelle der Verwaltungskommission des Bundesgerichts - die Bundesversammlung aktiv und wirksam bei der Aus\u00fcbung ihrer Oberaufsicht unterst\u00fctzt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Auch f\u00fcr den Bundesrat sind die Unabh\u00e4ngigkeit der Justiz und eine gut funktionierende Aufsicht \u00fcber die Gerichte wichtige Anliegen. Bei der Aufsicht \u00fcber die eidgen\u00f6ssischen Gerichte handelt es sich mit Blick auf die Gewaltenteilung um einen staatsrechtlich sensiblen Bereich. Auch kleinere Kompetenzverschiebungen im Bereich der Aufsicht k\u00f6nnen sich erheblich auf die institutionelle Organisation der Justiz im Gesamten auswirken. Stets im Auge zu behalten ist deshalb die Frage, ob allf\u00e4llige \u00c4nderungen grunds\u00e4tzlichere Reformen der Justizorganisation und mithin sogar eine Verfassungsrevision bedingen.</p><p>Die Forderung nach Einf\u00fchrung eines Justizrates oder eines \u00e4hnlichen Organs ist nicht neu: Der Bundesrat legte dem Parlament im Zusammenhang mit der Justizreform 2001 einen Entwurf zum Bundesgesetz \u00fcber die Justizkommission (JKG) vor. Die darin vorgesehene siebenk\u00f6pfige Justizkommission sollte einerseits bei der Vorbereitung der Wahl und Wiederwahl von Richterinnen und Richtern der eidgen\u00f6ssischen Gerichte mitwirken. Andererseits sollte sie die Bundesversammlung bei der Aus\u00fcbung der Oberaufsicht \u00fcber das Bundesstrafgericht unterst\u00fctzen (Art. 1 Entwurf JGK [BBl 2002 1199 ff.] sowie Zusatzbericht RK-S JGK [BBl 2002 1181 ff.]). Das Parlament hat die Idee gepr\u00fcft und verworfen (siehe dazu z.B. Mirjam Frey Haesler, Aufsicht \u00fcber die Justiz, Basel 2017, \u00a7 9 Rz. 36 mit Verweis auf das Votum Schmid [AB 2001 S. 911]).</p><p>Auch im Zusammenhang mit der Justizinitiative haben Bundesrat und Nationalrat den Bedarf an \u00c4nderungen der Institutionenordnung gepr\u00fcft und verworfen. Sie haben sich entsprechend gegen einen direkten Gegenentwurf und einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative ausgesprochen (Botschaft [BBl 2020 6821 ff.]; Amtliches Bulletin NR vom 9. M\u00e4rz 2021 zur Justizinitiative). Der St\u00e4nderat wird sich in der Sommersession 2021 mit der Justizinitiative befassen.</p><p>Die Diskussion \u00fcber die Einf\u00fchrung eines Justizrates im Jahre 2001 hat gezeigt, dass es durchaus gute Gr\u00fcnde gibt, welche f\u00fcr die Einf\u00fchrung eines Justizrates sprechen. Zudem haben etliche Kantone erfolgreich einen Justizrat in ihre Gerichtsorganisation integriert, namentlich im Zusammenhang mit den Wahlen von Richterinnen und Richtern. Die Einf\u00fchrung eines \u00e4hnlichen Aufsichtsorgans auf Bundesebene bed\u00fcrfte aber wohl einer umfassenderen Justizreform, die sich zugleich mit den Wahlen von Richterinnen und Richtern auseinandersetzt. Eine thematisch eingeschr\u00e4nkte Gesetzesvorlage, wie sie die Motion fordert, erachtet der Bundesrat nicht als zielf\u00fchrend.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1620777600000)\/","SubmittedBy":"Regazzi Fabio","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1678924800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|421|1221","Category":null,"Modified":"\/Date(1690504828867)\/","SubmissionDate":"\/Date(1616112000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5108,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Parlament|Gerichtswesen"}}