{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213375,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213375,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213375,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213375,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213375,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213375,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213375,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213375,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213375,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213375,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213375,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213375,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213375,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213375,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213375,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213375,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213375,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213375,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3375","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Schliessung der Poststelle von Meinier","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Werden bei der Planung der Schliessung einer Poststelle in den peripheren Gemeinden die Raumplanungsaspekte und der Erhalt von wirtschaftlicher Aktivit\u00e4t ber\u00fccksichtigt? Nach welchen Kriterien?</p><p>2. Die Post rechtfertigt die Schliessung der Poststelle von Meinier mit dem R\u00fcckgang der Frequentierung. K\u00f6nnen die Gemeindebeh\u00f6rden in diesem Fall den Zugang zu detaillierten Statistiken und zu Informationen \u00fcber die Rentabilit\u00e4t der Poststelle verlangen?</p><p>3. Wird die Konzernleitung der Post dazu angehalten, mit den Gemeindebeh\u00f6rden Vereinbarungen abzuschliessen, ohne die Aufgaben effektiv auf die Gemeinden zu \u00fcbertragen (Filiale im Gemeindeamt in Partnerschaft mit der Post)?</p><p>4. Kann die Post ihre Dienstleistungen reduzieren, bevor die PostCom ihre Empfehlung ver\u00f6ffentlicht hat (\u00d6ffnungszeiten, Postf\u00e4cher, Anzahl Schalter, Zusatzdienstleistungen)?</p>","ReasonText":"<p>Die Poststelle der Gemeinde Meinier bei Genf ist von der Schliessung bedroht. Die Post hat vor, stattdessen einen Hausservice oder eine Filiale in Partnerschaft mit der Post anzubieten.</p><p>In der Region Arve et Lac w\u00fcrden die Dienstleistungen f\u00fcr die Kundinnen und Kunden am Schalter stark reduziert, wenn man die bereits erfolgte und die geplante Aufhebung von Poststellen ber\u00fccksichtigt. </p><p>Die Bed\u00fcrfnisse der Bev\u00f6lkerung und der Unternehmen in der Region sind aber unbestritten. Obwohl die Gemeinde etwas weniger als 2200 Einwohnerinnen und Einwohner z\u00e4hlt, haben 4000 Personen eine Petition unterschrieben, die den Erhalt der Poststelle verlangt. F\u00fcnfzehn Gemeinden haben sich diesem Schritt aufgrund der zentralen Lage dieser Poststelle angeschlossen.</p><p>Abgesehen von der Verschlechterung der Qualit\u00e4t des Angebots wirft die Schliessung kleiner Poststellen auch die grunds\u00e4tzliche Frage der Raumplanung auf. Eine Poststelle ist allgemein auch ein strukturierendes Element, um das herum andere Aktivit\u00e4ten stattfinden (Gesch\u00e4fte, Restaurationsbetriebe, Banken usw.). Die Beibehaltung von Poststellen in den peripheren Gemeinden hilft, attraktive st\u00e4dtische Zentren zu erhalten, und verhindert, dass die Konzentration von wirtschaftlicher Aktivit\u00e4t in den gr\u00f6sseren St\u00e4dten zu hoch wird. Dieser wichtige Aspekt muss bei den \u00dcberlegungen der Post einbezogen werden. Die Meinung der Gemeindebeh\u00f6rden muss st\u00e4rker ber\u00fccksichtigt werden, und der Abschluss von Vereinbarungen sollte gef\u00f6rdert werden, wenn die Attraktivit\u00e4t des betreffenden Gebiets gef\u00e4hrdet ist.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Im Zuge der Revision der Erreichbarkeitsvorgaben wurde auch der Planungsdialog zwischen der Schweizerischen Post und den Kantonen neu strukturiert und intensi-viert. Die Neuerungen sind per 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Die Post ist neu ver-pflichtet, sich mindestens einmal im Jahr mit den Kantonen zu treffen. Zweck dieses Dialogs ist es, die Dienstleistungen und Infrastrukturen in den Regionen fr\u00fchzeitig abzustimmen und zu koordinieren (z. B. \u00fcber die kantonalen Richtpl\u00e4ne). Bei einer geplanten Schliessung hat die Post mindestens sechs Monate im Voraus das Gespr\u00e4ch mit der betroffenen Gemeinde zu suchen. Dabei soll, wenn immer m\u00f6glich und betriebswirtschaftlich vertretbar, eine mit den regionalen Gegebenheiten und ortsspezifischen Bed\u00fcrfnissen im Einklang stehende L\u00f6sung gefunden werden. Im Hinblick auf die Abgabe von Empfehlungen zur Schliessung oder Verlegung von Poststellen oder Agenturen holt die Eidgen\u00f6ssische Postkommission (PostCom) gest\u00fctzt auf die Postverordnung (VPG) regelm\u00e4ssig eine Stellungnahme des Standortkantons der in Frage stehenden Poststelle ein.</p><p>2. Die Post ist verpflichtet, ein fl\u00e4chendeckendes Poststellennetz zu betreiben. Die Postgesetzgebung macht der Post Vorgaben zur Entwicklung des Postnetzes. Diese beziehen sich allesamt auf die r\u00e4umliche und zeitliche Erreichbarkeit der bedienten Zugangspunkte, nicht aber auf die Wirtschaftlichkeit einer Poststelle. F\u00fcr die Schliessung einer Poststelle sind in der Praxis regelm\u00e4ssig betriebswirtschaftliche \u00dcberlegungen ausschlaggebend. Dies immer unter der Bedingung, dass die Vorgaben zur r\u00e4umlichen oder zeitlichen Erreichbarkeit eingehalten werden k\u00f6nnen. Die Post legt den Kantonen im Dialogverfahren aus diesem Grund jeweils die Volumen der Schaltereinzahlungen, die Anzahl der avisierten Sendungen sowie die in der betreffenden Poststelle abgewickelten Sendemengen der Vorjahre offen. Anhand dieser Angaben kann aufgezeigt werden, dass die Nachfrage und der Umsatz in der fraglichen Poststelle zur\u00fcckgegangen sind. Die k\u00fcnftigen Anforderungen an die Ausgestaltung des Postnetzes bzw. der Grundversorgung werden im Rahmen der vom UVEK Anfang 2021 eingesetzten Expertengruppe zur Grundversorgung in den kommenden Monaten diskutiert und \u00fcberpr\u00fcft. Bis Ende 2021 wird die von der ehemaligen St\u00e4nder\u00e4tin Christine Egerszegi geleitete Gruppe konkrete Vorschl\u00e4ge zur Weiterentwicklung der Grundversorgung im Bereich von Post- und Zahlungsverkehrsdiensten ausarbeiten.</p><p>3. Der bei einer Schliessung zwingend durchzuf\u00fchrende Dialog bezweckt, dass die Post und die betroffenen Gemeinden eine f\u00fcr beide Seiten akzeptable L\u00f6sung f\u00fcr die Postversorgung finden. Diese kann unter Umst\u00e4nden auch in der Einrichtung eines Hausservices liegen. Bei einer Zusammenarbeit mit Dritten hat die Post deren Leistungen entsprechend abzugelten.</p><p>4. Die Post muss bei der Bereitstellung der Grundversorgungsdienste die rechtlichen Vorgaben gem\u00e4ss Postgesetzgebung einhalten. Bei der Festlegung der \u00d6ffnungszei-ten muss sich die Post an den ortsspezifischen Verh\u00e4ltnissen und Nutzungsbed\u00fcrfnissen der Bev\u00f6lkerung und der Wirtschaft orientieren. Dar\u00fcber hinaus liegt es in der operativen Verantwortung der Post, wie sie die einzelnen Zugangspunkte konkret ausgestaltet. Sie hat dabei auf die regionalen Gegebenheiten R\u00fccksicht zu nehmen. Wie jedes Unternehmen soll sie jedoch auch unternehmerische Gesichtspunkte wie beispielsweise die tats\u00e4chliche Nachfrage in ihre Entscheide einfliessen lassen k\u00f6nnen. Es liegt im Ermessen der Post, zu welchem Zeitpunkt sie Anpassungen am Dienstleistungsangebot vornimmt. Dies gilt auch im Fall eines h\u00e4ngigen Verfahrens vor der PostCom. In der VPG ist einzig vorgesehen, dass die Post die betreffende Poststelle oder Agentur vor der Er\u00f6ffnung der Empfehlung der PostCom weder schliessen noch verlegen darf.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1621987200000)\/","SubmittedBy":"Dandr\u00e8s Christian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1679011200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1712765027880)\/","SubmissionDate":"\/Date(1616112000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5108,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Medien und Kommunikation"}}