{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213383,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213383,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213383,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213383,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213383,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213383,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213383,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213383,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213383,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213383,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213383,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213383,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213383,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213383,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213383,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213383,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213383,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213383,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3383","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Verteidigung gegen die extraterritoriale Anwendung von Rechtsakten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, um nat\u00fcrliche und juristische Personen in der Schweiz gegen die Auswirkungen der Anwendung von extraterritorialen Rechtsakten eines Drittstaates zu sch\u00fctzen. Folgende allgemeine Bestimmungen sollen gelten:</p><p>1. Der Schutz soll gegen alle Sanktionen und Embargoregime wirksam sein, die von einem Drittstaat verh\u00e4ngt und nicht von einer nach V\u00f6lkerrecht zust\u00e4ndigen Organisation, insbesondere der UNO und ihren untergeordneten Organen, legitimiert wurden.</p><p>2. Die Schutzmassnahmen sollen die Anerkennung und Ausf\u00fchrung von Entscheiden von ausl\u00e4ndischen Gerichten und Verwaltungsbeh\u00f6rden verhindern, die in Zusammenhang mit Sanktionen und Embargoregimen eines Drittstaates getroffen wurden.</p><p>3. Die Schutzmassnahmen sollen es allen nat\u00fcrlichen und juristischen Personen in der Schweiz verbieten, durch Handlungen oder Unterlassungen den Forderungen oder Verboten nachzukommen, die sich auf das betreffende Sanktions- oder Embargoregime st\u00fctzen oder die sich aus den Massnahmen ergeben, die sich auf dieses Regime st\u00fctzen.</p><p>4. Die Schutzmassnahmen sollen Schadenersatzanspr\u00fcche f\u00fcr nat\u00fcrliche und juristische Personen in der Schweiz erm\u00f6glichen, die durch ein Sanktions- und Embargoregime eines Drittstaates einen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben, und zwar Anspr\u00fcche gegen\u00fcber diesem Drittstaat sowie gegen\u00fcber von Personen, die durch Handlungen oder Unterlassungen den Forderungen oder Verboten nachkommen, die sich auf das betreffende Sanktions- oder Embargoregime st\u00fctzen oder die sich aus den Massnahmen ergeben, die sich auf dieses Regime st\u00fctzen.</p>","ReasonText":"<p>Gewisse Staaten, insbesondere die Vereinigten Staaten, verabschieden regelm\u00e4ssig Gesetze, Verordnungen und andere Rechtsakte, die zum Ziel haben, die Aktivit\u00e4ten von nat\u00fcrlichen und juristischen Personen in der Schweiz und ihre Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit nat\u00fcrlichen und juristischen Personen in anderen Staaten zu regeln. Diese Gesetze, Verordnungen und anderen Rechtsakte verletzen mit ihrer extraterritorialen Anwendung das V\u00f6lkerrecht, behindern den Gesch\u00e4ftsverkehr von Schweizer Unternehmen mit dem Ausland und schr\u00e4nken so, auf illegale Weise, den Handlungsbereich von zahlreichen Personen in der Schweiz ein. Sie k\u00f6nnen bei den Betroffenen damit erhebliche wirtschaftliche Sch\u00e4den verursachen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zur Thematik der extraterritorialen Auswirkungen ausl\u00e4ndischer Sanktionsmassnahmen sowie der M\u00f6glichkeit diesbez\u00fcglicher Abwehrmassnahmen hat sich der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Sommaruga Carlo 20.4252 ausf\u00fchrlich ge\u00e4ussert. Dabei hielt der Bundesrat fest, dass umfassende Abwehrmassnahmen kaum umsetzbar sind und die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz zu wichtigen Handelspartnern beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnten.</p><p>Der Wortlaut der vorliegenden Motion l\u00e4sst darauf schliessen, dass dem Motion\u00e4r eine am sogenannten blocking statute der EU angelehnte Regelung vorschwebt. Dieses betrifft derzeit die Sanktionsmassnahmen der USA gegen Kuba und Iran und umfasst zwei Komponenten. Einerseits das Verbot, US-Gerichtsurteile zu den vorgenannten Massnahmen in der EU anzuerkennen (Blockierung) und andererseits die M\u00f6glichkeit f\u00fcr Wirtschaftsakteure in der EU, Ersatzzahlungen f\u00fcr Sch\u00e4den, die ihnen aus der Anwendung der genannten US-Sanktionen entstehen zu verlangen (Kompensation). Unternehmen und Privatpersonen mit Sitz in der EU haben derweil gegen\u00fcber der Europ\u00e4ischen Kommission eine Notifikationspflicht zu drohenden US-Untersuchungen und Massnahmen. Die Befolgung von US-Urteilen und Massnahmen ist sodann nur auf explizite Genehmigung der Kommission m\u00f6glich. Zuwiderhandlungen werden vom entsprechenden EU-Mitgliedstaat bestraft.</p><p>In Bezug auf die Blockierungs-Komponente ergibt sich aus dem Bundesgesetz \u00fcber das Internationale Privatrecht (IPRG, SR 291), dass US-Urteile gegen Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz in der Schweiz nicht anerkannt und vollstreckt werden, wenn sich die Schweizer Firmen nicht eingelassen haben, d.h. die US-Zust\u00e4ndigkeit akzeptiert haben (Regel der indirekten Zust\u00e4ndigkeit im internationalen Privatrecht). F\u00fcr einen wirksamen Mechanismus zur Einforderung von Schadenersatzsummen vor Schweizer Gerichten (Kompensations-Komponente) m\u00fcssten derweil mehrere Bedingungen erf\u00fcllt sein. Darunter fallen ein vorliegendes Haftungssubstrat der privaten US-Partei in der Schweiz oder der EU sowie ausbleibende Gegenmassnahmen dieser Partei in den Vereinigten Staaten.</p><p>Schweizer Banken sind aufsichtsrechtlich verpflichtet, Rechts- und Reputationsrisiken zu erfassen, zu begrenzen und zu \u00fcberwachen. Solche Risiken k\u00f6nnen auch aus ausl\u00e4ndischem Recht, inklusive Sanktionen, erwachsen. Banken und Unternehmen entscheiden im Rahmen der Schweizer Rechtsordnung selbst dar\u00fcber, welche Gesch\u00e4fte sie ausf\u00fchren bzw. nicht ausf\u00fchren wollen. Der Bundesrat kann private Unternehmen nicht zur Durchf\u00fchrung von bestimmten Lieferungen oder Zahlungen verpflichten. Ob die Befolgung von Drittstaatensanktionen durch Schweizer Unternehmen oder Privatpersonen privatrechtlich rechtens ist, m\u00fcsste im Einzelfall durch die Gerichte gepr\u00fcft werden.</p><p>Schliesslich w\u00fcrden mit dem Erlass eines blocking statute Privatunternehmen faktisch dazu gezwungen, sich zwischen der Befolgung von Drittstaatensanktionen und der Einhaltung des Schweizer blocking statute zu entscheiden. Letzteres birgt f\u00fcr betroffene Unternehmen ein hohes Risiko f\u00fcr m\u00f6gliche Strafmassnahmen oder Sanktionen durch ausl\u00e4ndische Beh\u00f6rden. Vor diesem Hintergrund und angesichts der oben beschriebenen Schwierigkeiten ist der Nutzen eines blocking statute f\u00fcr Schweizer Unternehmen als gering einzusch\u00e4tzen. Dar\u00fcber hinaus ist der Bundesrat \u00fcberzeugt, dass Probleme im Zusammenhang mit der extraterritorialen Auswirkung von unilateralen Sanktionen von Drittstaaten nur im Dialog mit unseren langj\u00e4hrigen Partnern und nicht durch den Erlass von Abwehrmassnahmen durch die Schweiz gel\u00f6st werden k\u00f6nnen. Der Bundesrat erachtet daher zum jetzigen Zeitpunkt den Erlass der vom Motion\u00e4r vorgeschlagenen Bestimmungen als nicht zweckm\u00e4ssig.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1621382400000)\/","SubmittedBy":"de la Reussille Denis","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1679011200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|1231","Category":null,"Modified":"\/Date(1716292221983)\/","SubmissionDate":"\/Date(1616112000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5108,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Internationales Recht"}}