{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213389,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213389,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213389,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213389,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213389,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213389,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213389,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213389,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213389,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213389,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213389,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213389,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213389,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213389,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213389,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213389,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213389,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213389,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3389","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"F\u00fcr eine Anerkennung der Hausarbeitsjahre durch die Sozialversicherungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Mehrheit der angestellten Frauen wird schlechter bezahlt, befindet sich in prek\u00e4reren Arbeitsverh\u00e4ltnissen und erh\u00e4lt eine geringere Altersrente. Ihre niedrigeren Einkommen, die insbesondere mit aufgezwungener Teilzeitarbeit, der Aufgabe der Berufst\u00e4tigkeit bei Mutterschaft und der direkten und indirekten Lohndiskriminierung in Zusammenhang stehen, spiegeln sich auch im System der individuellen Beitr\u00e4ge f\u00fcr die 2. S\u00e4ule wider: Frauen erhalten im Durchschnitt 18 000 Franken j\u00e4hrlich, w\u00e4hrend es bei M\u00e4nnern 32 400 Franken pro Jahr sind. </p><p>Da Frauen auch den gr\u00f6ssten Teil der Hausarbeit \u00fcbernehmen, sind sie als erste vom Sozialabbau betroffen. Im Durchschnitt ist ihre Rente um einen Drittel niedriger als jene von M\u00e4nnern. Dies betrifft vor allem verheiratete Frauen, am meisten leiden jedoch geschiedene Rentnerinnen darunter. Rund 30\u00a0Prozent von ihnen sind deshalb auf Erg\u00e4nzungsleistungen angewiesen. Dieser Unterschied ist darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass vor allem Frauen, die den Grossteil der Hausarbeit leisten, Halbzeitstellen haben oder manchmal sogar darauf verzichten zu arbeiten. Daher zahlen sie weniger Beitr\u00e4ge an die Sozialversicherungen und sind somit im Pensionsalter benachteiligt. </p><p>Der Bundesrat wird gebeten, einen Bericht vorzulegen, in dem er verschiedene M\u00f6glichkeiten zur Bek\u00e4mpfung dieser Ungerechtigkeit zusammen mit ihren Vor- und Nachteilen aufzeigt. Es braucht sowohl f\u00fcr Frauen, die bereits in der Rente sind und unter dieser Ungerechtigkeit leiden, als auch zur Vermeidung dieses Problems in der Zukunft L\u00f6sungen. Der Bundesrat soll insbesondere die M\u00f6glichkeit untersuchen, die Erg\u00e4nzungsleistungen zu erh\u00f6hen, die Hausarbeitsjahre f\u00fcr Frauen, die ihre berufliche T\u00e4tigkeit aufgeben mussten, durch die Sozialversicherungen anzuerkennen, das Angebot f\u00fcr die Betreuung von Kleinkindern auszubauen und eine bessere Aufteilung der Hausarbeit zwischen Frauen und M\u00e4nnern zu erreichen.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass das Sozialversicherungssystem auf rechtlicher Ebene keine Ungleichbehandlung der Frauen vorsieht. Frauen geniessen sogar in einzelnen Leistungsbereichen der AHV (1. S\u00e4ule) wie bei der Hinterlassenenrente oder dem tieferen Rentenalter eine privilegierte Rolle. Vielmehr sind es aber die ungleichen L\u00f6hne zwischen Mann und Frau beziehungsweise die Besch\u00e4ftigungsart, einschliesslich die Teilzeitarbeit, die zu unterschiedlichen Sozialversicherungsleistungen f\u00fchren. In der AHV gibt es mehrere Solidarit\u00e4tsmechanismen wie das Splitting, die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften und die Rentenformel, die eine Verbesserung der Leistungsanspr\u00fcche f\u00fcr Menschen vorsehen, die weniger gearbeitet haben, weil sie sozialen Verpflichtungen wie der Kindererziehung oder Pflege von Angeh\u00f6rigen nachgegangen sind. Das Niveau der AHV-Renten von Frauen und M\u00e4nnern zeigt keinen Unterschied in den Leistungsanspr\u00fcchen.</p><p>Im Gegensatz zu der 1. S\u00e4ule ist das Rentengef\u00e4lle zwischen Mann und Frau in der beruflichen Vorsorge (2. S\u00e4ule) signifikant. Gem\u00e4ss der Studie zum Gender Pension Gap in der Schweiz (<a href=\"https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-62620.html\">https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-62620.html</a>) (admin.ch &gt; Dokumentation &gt; Medienmitteilungen &gt; Grosse Differenz zwischen den Altersrenten von Frauen und M\u00e4nnern) ist der grosse Unterschied zu 80\u00a0Prozent auf die geringere Arbeitsmarktbeteiligung der Frauen zur\u00fcckzuf\u00fchren. Die berufliche Vorsorge ist gem\u00e4ss dem verfassungsm\u00e4ssigen Auftrag als Erwerbsversicherung ausgestaltet. M\u00f6chte man auch Personen ohne Erwerbseinkommen, die Familienarbeit leisten, der beruflichen Vorsorge unterstellen, wie es bei der AHV der Fall ist, bed\u00fcrfte dies einer Verfassungs\u00e4nderung und einer Neuregelung der Versicherung und deren Finanzierung. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass insbesondere der Schutz von Teilzeiterwerbst\u00e4tigen verbessert werden muss. Deshalb hat er in der Botschaft zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die berufliche Alter-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Reform BVG 21, 20.089) vorgeschlagen, den Koordinationsabzug zu halbieren. Damit soll sich das Vorsorgeniveau von Personen mit Teilzeitbesch\u00e4ftigung, also insbesondere Frauen, die Erwerbst\u00e4tigkeit und Familienarbeit kombinieren, verbessern.</p><p>Frauen, die ihre Erwerbst\u00e4tigkeit ganz aufgeben und kein Erwerbseinkommen mehr erzielen oder deren Jahreseinkommen unter die Eintrittsschwelle von 21510 Franken f\u00e4llt, k\u00f6nnen im \u00dcbrigen bereits heute aufgrund von Artikel\u00a047 des Bundesgesetzes \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; SR 831.40) die berufliche Vorsorge im bisherigen Umfang (also aufgrund des bisher versicherten Jahreslohnes) w\u00e4hrend zwei Jahren freiwillig weiterf\u00fchren. Sie m\u00fcssen jedoch f\u00fcr die gesamten Beitr\u00e4ge, also auch f\u00fcr den Arbeitgeberanteil, aufkommen.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass neue L\u00f6sungen f\u00fcr eine generelle Besserstellung der Frauen im Sozialversicherungsrecht Ungleichheiten schaffen k\u00f6nnten, die nicht gerechtfertigt w\u00e4ren. Der Bundesrat erachtet es als zielf\u00fchrender, die Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbst\u00e4tigkeit weiterzuentwickeln. Aus diesem Grund hat der Bundesrat die erforderlichen Massnahmen bereits im Rahmen des Mantelerlasses \"Bundesgesetz \u00fcber die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbst\u00e4tigkeit und Angeh\u00f6rigenbetreuung\" (AS 2020 4525) umgesetzt. Ausserdem hat der Bund verschiedene Programme zur F\u00f6rderung der familienerg\u00e4nzenden Kinderbetreuung eingerichtet, bei denen es insbesondere darum geht, Frauen die Aus\u00fcbung einer Erwerbst\u00e4tigkeit zu erleichtern. Die Legislaturplanung 2019-2023 sieht \u00fcberdies vor, in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen eine nationale Strategie zu erarbeiten und eine Botschaft \u00fcber die Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verabschieden. In diesem Rahmen wird der Bundesrat m\u00f6gliche Handlungsschwerpunkte festlegen und pr\u00fcfen, mit welchen Massnahmen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch st\u00e4rker gef\u00f6rdert werden kann.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1620777600000)\/","SubmittedBy":"Prezioso Batou Stefania","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1679011200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|44|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1716292127380)\/","SubmissionDate":"\/Date(1616112000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5108,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz"}}