{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213405,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213405,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213405,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213405,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213405,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213405,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213405,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213405,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213405,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213405,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213405,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213405,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213405,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213405,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213405,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213405,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213405,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213405,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3405","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Tierschutzkonforme Haltungsbedingungen f\u00fcr Labor- und Versuchstiere","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Tierschutzgesetzgebung so anzupassen, dass f\u00fcr Versuchs- und Labortiere die gleichen Haltungsbedingungen gelten wie f\u00fcr Heimtiere derselben Gattung, sofern es die Versuchsanordnung zul\u00e4sst.</p>","ReasonText":"<p>Das Schweizer Tierschutzgesetz wird immer wieder als bestes Tierschutzgesetz der Welt gepriesen. Davon profitieren besonders auch Heimtiere, die in Gruppen gehalten werden m\u00fcssen und deren Bed\u00fcrfnisse weitgehend Rechnung getragen werden muss. </p><p>Werden diese Tiere jedoch als Versuchstiere eingesetzt oder in Labors gehalten, bevor sie Teil eines Versuchs werden, treten diese Regeln ausser Kraft. Klar ist, dass f\u00fcr bestimmte Vesuche die Einhaltung der Tierschutzgesetzgebung nicht m\u00f6glich ist, doch bereits f\u00fcr die Zeit vor dem eigentlichen Versuch sind die Haltungsbedingungen oft desastr\u00f6s und die Tiere erfahren grosses Leid. Dieses w\u00e4re weitgehend vermeidbar, wenn f\u00fcr Labor- und Versuchstiere die gleichen Bedingungen gelten w\u00fcrden wie f\u00fcr Heimtiere derselben Gattung. Es gibt keinen Grund daf\u00fcr, dass den Bed\u00fcrfnissen nach sozialem Kontakt, Besch\u00e4ftigung und Bewegung von Nagetieren als Heimtiere Rechnung getragen wird, diese jedoch komplett ignoriert werden, sobald das Tier f\u00fcr einen Versuch eingesetzt wird. Der Bundesrat wird daher ersucht, diese Gesetzgebung insofern anzupassen, dass dieser Missstand behoben wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Anforderungen an die Haltung von Versuchstieren sind in der Tierschutzverordnung (TSchV; SR 455.1) geregelt. Diese Anforderungen sind in der Schweiz zwar bspw. f\u00fcr M\u00e4use und Ratten etwas weniger hoch als f\u00fcr Heimtiere der gleichen Art. Im Vergleich zur EU und zu L\u00e4ndern wie China oder die USA, die viel forschen, sind sie allerdings strenger (beispielsweise f\u00fcr die Gehegefl\u00e4chen).</p><p>Im Jahr 2019 wurden in rund 70\u00a0Prozent der Tierversuche in der Schweiz M\u00e4use verwendet, insgesamt rund 390'000. Die von der Motion\u00e4rin geforderte Anpassung der Versuchstier- an die Heimtierhaltung (z.B. Bodenfl\u00e4che pro Maus 0.09m2 statt 0.006m2) h\u00e4tte betr\u00e4chtliche wirtschaftliche Konsequenzen, welche eine Versuchstierhaltung von M\u00e4usen in der Schweiz und damit auch Tierversuche mit M\u00e4usen stark beeintr\u00e4chtigen oder ganz verunm\u00f6glichen w\u00fcrden. So m\u00fcsste f\u00fcr die gr\u00f6sseren Gehege entweder neuer kostspieliger Raum erschlossen oder ein Teil der Forschungsprojekte gestrichen oder ins Ausland verlagert werden. Eine solche Verlagerung ist aufgrund der oft weniger strengen Vorgaben an die Haltung nicht im Interesse des Tierschutzes.</p><p>Die Belastung der Tiere darf nur so hoch wie n\u00f6tig sein und muss so gering wie m\u00f6glich bleiben. Dabei ist auch zu ber\u00fccksichtigen, dass eine tiergerechte Haltung nicht nur von der Gr\u00f6sse des Geheges abh\u00e4ngig ist, sondern auch von dessen Einrichtung (z.B. R\u00fcckzugsm\u00f6glichkeiten) sowie von der Gruppengr\u00f6sse und -zusammensetzung der Tiere. So nimmt namentlich das Aggressionsverhalten mit zunehmender Gruppengr\u00f6sse zu.</p><p>Die Verbesserung der Haltungsbedingungen von Versuchstieren ist auch dem Bundesrat ein Anliegen. Das Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen (BLV) setzt sich daf\u00fcr ein, dass die notwendigen wissenschaftlichen Grundlagen erarbeitet werden. Entsprechende Erkenntnisse sind denn auch Voraussetzung f\u00fcr allf\u00e4llige Anpassungen mit weitreichenden Auswirkungen auf den Forschungsstandort Schweiz. Konkret hat das BLV im Fr\u00fchjahr 2021 eine Studie in Auftrag gegeben, die pr\u00fcfen soll, ob bzw. inwieweit die Haltung von Laborm\u00e4usen unter Heimtierbedingungen m\u00f6glich ist. Zwischenresultate der Studie sollen Ende 2022 und 2023 vorliegen, das Endresultat Mitte 2024. Diese Forschungsergebnisse werden die Grundlage sein, um nachhaltige und wissenschaftlich erh\u00e4rtete Anpassungen f\u00fcr die Haltung von Versuchstieren vorzunehmen. Auch die Ergebnisse des im Februar 2021 f\u00fcr 5 Jahre lancierten Nationalen Forschungsprojekts (NFP) 79 \"Advancing 3R - Tiere, Forschung und Gesellschaft\" werden einfliessen m\u00fcssen. Dieses mit 20 Mio. Franken dotierte NFP verfolgt unter anderem das Ziel, die Belastung der Versuchstiere in der Haltung wesentlich zu minimieren.</p><p>Schliesslich pr\u00fcft das BLV, ob und wie einfacher umsetzbare Verbesserungen der Haltungsbedingungen, namentlich die R\u00fcckzugsm\u00f6glichkeit, kurzfristig umgesetzt und entsprechend in die geplante Revision der Tierschutzverordnung aufgenommen werden k\u00f6nnen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1621382400000)\/","SubmittedBy":"Schneider Meret","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1679011200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"36|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1716291925967)\/","SubmissionDate":"\/Date(1616112000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5108,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wissenschaft und Forschung|Umwelt"}}