{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213415,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213415,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213415,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213415,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213415,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213415,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213415,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213415,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213415,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213415,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213415,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213415,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213415,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213415,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213415,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213415,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213415,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213415,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3415","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Standort von Briefk\u00e4sten. Briefk\u00e4sten sollen bleiben d\u00fcrfen, wo sie sind (Bestandesgarantie)","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Postverordnung so zu \u00e4ndern, dass die entsprechenden Bestimmungen \u00fcber den Standort von Briefk\u00e4sten an der Parzellengrenze gem\u00e4ss Artikel\u00a074 der Postverordnung nur f\u00fcr neu erstellte Geb\u00e4ude gelten, nicht jedoch f\u00fcr Geb\u00e4ude, die zuvor bereits bestanden haben (Bestandesgarantie).</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a074 der Postverordnung vom 29. August 2012 m\u00fcssen die Briefk\u00e4sten grunds\u00e4tzlich an den Grundst\u00fcckgrenzen stehen. Seit Inkrafttreten der revidierten Postverordnung wendet die Post diese Bestimmung sehr konsequent an. Das hat dazu gef\u00fchrt, dass einige Postkunden ihre Briefk\u00e4sten an die Parzellengrenze versetzen mussten. Mit ihrem Vorgehen hat die Post sehr viel Sympathie und Goodwill in der Bev\u00f6lkerung verspielt. Hier ist die Post gefordert, Augenmass zu wahren. Im Sinne der Rechtssicherheit muss Artikel\u00a074 der Postverordnung so angepasst werden, dass dieser Artikel in der Umsetzung nur f\u00fcr Briefk\u00e4sten bei neuen Geb\u00e4uden gilt, dass er aber umgekehrt f\u00fcr bestehende Geb\u00e4ude im Sinne der Besitzstandsgarantie nicht mehr angewendet wird. Diese neue Bestimmung ist anzuwenden, sobald die Postverordnung im Sinne der vorliegenden Motion angepasst wurde.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Postverordnung vom 29. August 2012 verpflichtet die Liegenschaftseigent\u00fcmerschaft von Ein- und Zweifamilienh\u00e4usern, den Briefkasten an der Grundst\u00fccksgrenze beim allgemein benutzten Zugang zum Haus aufzustellen (Art. 74 Abs. 1). Bei Mehrfamilien- und Gesch\u00e4ftsh\u00e4usern kann die Briefkastenanlage im Bereich der Hauszug\u00e4nge aufgestellt werden, wenn der Zugang von der Strasse her m\u00f6glich ist (Abs. 3).</p><p>Die Pflicht, dass Hausbriefk\u00e4sten von Ein- und Zweifamilienh\u00e4usern an der Strasse bzw. an der Grundst\u00fccksgrenze aufzustellen sind, gilt nicht erst seit dem Inkrafttreten der totalrevidierten Postgesetzgebung per 1. Oktober 2012, sondern bereits seit 1974. Die Verordnung vom 18. M\u00e4rz 1998 des UVEK zur Postverordnung sah noch eine \u00dcbergangsregelung f\u00fcr H\u00e4user vor, die vor dem 1. Juni 1974 erstellt worden waren (Art. 15): Der Briefkastenstandort durfte beibehalten werden, wenn der Weg weder mehr als zehn Meter betrug noch \u00fcber mehr als zehn Treppenstufen f\u00fchrte und wenn der Briefkasten die gesetzlichen Mindestmasse einhielt. Diese altrechtliche \u00dcbergangsregelung wurde vom Bundesrat im Jahr 2012 nach mehr als 30 Jahren ersatzlos aufgehoben, weshalb die Regeln der Postverordnung seither f\u00fcr alle Geb\u00e4ude gelten. Ausnahmen von den Standortbestimmungen sieht Art. 75 VPG noch in zwei F\u00e4llen vor, n\u00e4mlich wenn der verordnungskonforme Standort bei den Bewohnern aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden zu unzumutbaren H\u00e4rten f\u00fchren w\u00fcrde oder aus \u00e4sthetischen Gr\u00fcnden bei denkmalgesch\u00fctzten H\u00e4usern.</p><p>Die geltenden Standortvorschriften f\u00fcr Hausbriefk\u00e4sten sind das Ergebnis einer Interessenabw\u00e4gung. Einerseits soll den Anbieterinnen von Postdiensten eine einfache, wirtschaftliche und effiziente Postzustellung erm\u00f6glicht werden. Andererseits wird dem Interesse der Postkunden Rechnung getragen, die Sendungen in der N\u00e4he des Hauseingangs in Empfang nehmen zu k\u00f6nnen.</p><p>Angesichts der deutlich abnehmenden Briefmengen und der dadurch steigenden Kosten pro Sendung wird es f\u00fcr die Post schwieriger, die Grundversorgung kostendeckend und preiswert zu gew\u00e4hrleisten. Da die Hauszustellung den kostenintensivsten Teil des Bef\u00f6rderungsprozesses darstellt, ist es besonders wichtig, diese m\u00f6glichst effizient erbringen zu k\u00f6nnen.</p><p>Dies bedingt eine gewisse Standardisierung: Was im Einzelfall bei einem nicht konform angebrachten Briefkasten zu einem geringen Zeitverlust von wenigen Sekunden f\u00fchrt, summiert sich \u00fcber das gesamte Zustellnetz gesehen zu einem erheblichen Mehraufwand f\u00fcr die Zustelldienste.</p><p>Eine entsprechende Hochrechnung des Mehraufwands als Begr\u00fcndung f\u00fcr angeordnete Verlegungen von Briefk\u00e4sten ist nach der seit L\u00e4ngerem geltenden Praxis des Bundesverwaltungsgerichts zul\u00e4ssig. Die Post ist im Bereich der Grundversorgung an das Gleichbehandlungsgebot gebunden. Angesichts der grossen Zahl an Briefk\u00e4sten geht die Post bei deren \u00dcberpr\u00fcfung gestaffelt vor. Dieses Vorgehen wird vom Bundesverwaltungsgericht als sinnvoll erachtet.</p><p>K\u00f6nnen sich die Liegenschaftseigent\u00fcmer und die Post nicht \u00fcber den Standort des Hausbriefkastens einigen, kann die PostCom angerufen werden. Diese pr\u00fcft die Gesuche einzelfallweise im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens und entscheidet in Form einer anfechtbaren Verf\u00fcgung.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1621987200000)\/","SubmittedBy":"Ruppen Franz","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1622678400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690503978670)\/","SubmissionDate":"\/Date(1616112000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5108,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation|Raumplanung und Wohnungswesen"}}