{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213473,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213473,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213473,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213473,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213473,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213473,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213473,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213473,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213473,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213473,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213473,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213473,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213473,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213473,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213473,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213473,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213473,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213473,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3473","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Die \"Gang-Zugeh\u00f6rigkeit\" als Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt Bericht zu erstatten, in welchen F\u00e4llen eine \"Gang-Zugeh\u00f6rigkeit\" rechtlich auch als Mitgliedschaft einer kriminellen Organisation beziehungsweise Bande ausgelegt werden kann. Ebenfalls soll der Bundesrat aufzeigen, wie diesbez\u00fcglich die heutige Strafverfolgungs- und Gerichtspraxis ist, und was Bund, Kantone und Gemeinden unternehmen, damit die Ausbreitung von sogenannten \"Gangs\" mit strafbaren Aktivit\u00e4ten unterbunden werden kann.</p>","ReasonText":"<p>Nicht nur in Italien, wo Jugendbanden in die Fussstapfen der alten Mafia hineinwachsen, oder in Frankreich, wo Jugendbanden ganze Wohnquartiere beherrschen und kriminellen Aktivit\u00e4ten nachgehen, sondern auch in der Schweiz besteht das Ph\u00e4nomen, dass sogenannte \"Gangs\" sich fl\u00e4chendeckend ausbreiten, durch kriminelle Taten auffallen, und vermehrt mafiose Strukturen annehmen. Verschiedenste journalistische Recherche berichten seit einiger Zeit \u00fcber diese Entwicklung, so j\u00fcngst im \"Blick (03.03.2021) das Interview mit Gang-Mitgliedern in Schlieren AG, wo offen mit kriminellen Taten geprahlt wird.</p><p>Die Beteiligung an einer kriminellen Organisation ist im Strafgesetzbuch (StGB) Artikel\u00a0260ter geregelt. In einem Urteil vom 7. M\u00e4rz 2017 h\u00e4lt das Bundesgericht folgendes fest: </p><p>\"Der Begriff der \"kriminellen Organisation\" gem\u00e4ss Artikel\u00a0260ter Ziffer 1 StGB setzt eine strukturierte Gruppe von mindestens drei, im Allgemeinen mehr Personen voraus, die mit dem Ziel geschaffen wurde, unabh\u00e4ngig von einer \u00c4nderung ihrer Zusammensetzung dauerhaft zu bestehen und die sich namentlich durch Unterwerfung ihrer Mitglieder unter Anweisungen, durch systematische Arbeitsteilung, durch Intransparenz und durch in allen Stadien ihrer verbrecherischen T\u00e4tigkeit vorherrschende Professionalit\u00e4t auszeichnet. Im Weiteren geh\u00f6rt zum Begriff der kriminellen Organisation die Geheimhaltung von Aufbau und Struktur. Als Beteiligte im Sinne von Artikel\u00a0260ter Ziffer 1 Absatz\u00a01 StGB sind alle Personen anzusehen, welche funktionell in die kriminelle Organisation eingegliedert sind und im Hinblick auf deren verbrecherische Zweckverfolgung Aktivit\u00e4ten entfalten. Diese Aktivit\u00e4ten brauchen f\u00fcr sich allein nicht illegal beziehungsweise konkrete Straftaten zu sein. Es gen\u00fcgen namentlich auch logistische Vorkehren, die dem Organisationszweck unmittelbar dienen.\"</p><p>Um einer schweizweiten Ausbreitung der Bandenkriminalit\u00e4t auch von Jugendlichen Einhalt gebieten zu k\u00f6nnen, soll der Bundesrat abkl\u00e4ren, ob f\u00fcr die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden die heute geltenden gesetzlichen Bestimmungen gen\u00fcgen, oder ob es diesbez\u00fcgliche Anpassungen braucht.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat misst der Pr\u00e4vention und Bek\u00e4mpfung von Jugendgewalt eine zentrale Bedeutung zu. In der Schweiz werden bereits zahlreiche Massnahmen zur Verhinderung solcher Delinquenz ergriffen. Eine umfassende und nachhaltige Verh\u00fctung und Eind\u00e4mmung von Jugendgewalt kann jedoch nicht zentral verordnet und durchgef\u00fchrt werden, sondern muss stets auf die Situation und die konkrete Problemstellung vor Ort abgestimmt sein. Deshalb werden Massnahmen prim\u00e4r auf kantonaler oder lokaler Ebene ausgestaltet und durchgef\u00fchrt. Der Bund unterst\u00fctzt dabei die Akteure, welche f\u00fcr die Umsetzung der Massnahmen zust\u00e4ndig sind. Wichtig ist die etablierte Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Kriminalpr\u00e4vention (SKP) als interkantonale Fachstelle, welche im Bereich Jugend und Gewalt eine zentrale Aufgabe bei der Koordination und Informationsvermittlung \u00fcbernimmt.</p><p>Die strafrechtliche Einordnung einer \"Gang\" von Jugendlichen oder von jungen Erwachsenen, welche sich unter anderem zum Zweck zusammengefunden hat, Delikte zu begehen (oder zuweilen auch nur, mit ihrer Zugeh\u00f6rigkeit zu prahlen und diese zur Schau zu stellen), stellt die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden vor keine spezifischen Herausforderungen: Es ist von einer Bande im Sinne des Strafgesetzbuchs (StGB, SR 311.0) auszugehen. Durch eine solche \"Gang\" fortgesetzt begangene Straftaten wie zum Beispiel Diebstahl oder Raub (Art. 139 Ziff. 3 und Art. 140 Ziff. 3 StGB) werden mit erh\u00f6hten Strafen (Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren respektive von zwei bis zu zwanzig Jahren) geahndet. Massgeblich f\u00fcr diese Einordnung ist laut der Rechtsprechung des Bundesgerichts die besondere Gef\u00e4hrlichkeit einer Bande, welche sich daraus ergibt, dass der Zusammenschluss die T\u00e4terschaft in der fortgesetzten Ver\u00fcbung von Straftaten best\u00e4rkt (BGE 72 IV 110, 113) und der Ausstieg aus der deliktischen T\u00e4tigkeit erschwert wird. Die rechtlichen Instrumente gen\u00fcgen, um strafbare Aktivit\u00e4ten von \"Jugendgangs\" zu ahnden.</p><p>Von der beschriebenen \"Gang-Zugeh\u00f6rigkeit\" zu unterscheiden ist die Zugeh\u00f6rigkeit zu einer kriminellen Organisation im Sinne von Artikel\u00a0260ter StGB. Dieser Straftatbestand gew\u00e4hrleistet eine wirksame Bek\u00e4mpfung des organisierten Verbrechens. Die Anwendung von Artikel\u00a0260ter StGB muss sich - die Gerichtspraxis sowie die neueste Revision der strafrechtlichen Bestimmungen gegen Terrorismus und organisierte Kriminalit\u00e4t (18.071) best\u00e4tigen dies klar - auf Organisationen mit einem ausserordentlichen Gef\u00e4hrdungspotential beschr\u00e4nken. Solche Organisationen sind durch die Bereitschaft gepr\u00e4gt, zur Verteidigung und zum Ausbau ihrer Stellung Gewaltakte zu begehen und Einfluss auf Politik und Wirtschaft zu gewinnen. Nach der Praxis des Bundesgerichts fallen unter den Begriff einer kriminellen Organisation neben den mafia\u00e4hnlichen Syndikaten auch hochgef\u00e4hrliche terroristische Gruppierungen wie die Brigate Rosse, die baskische ETA, das Netzwerk Al-Qa\u00efda (<a href=\"https://app.legalis.ch/legalis/document-view.seam?documentId=mjtwkxzrgqzf62lwl4ytoni\">BGE 142 IV 175</a>, E. 5.4) oder der \"Islamische Staat\" (IS). Den hier thematisierten \"Jugendgangs\" fehlt es in aller Regel an diesem ausserordentlichen Gef\u00e4hrdungspotential, welches kriminelle oder terroristische Organisationen aufweisen.</p><p>Pr\u00e4vention und Bek\u00e4mpfung von Jugendgewalt sind wichtige, anspruchsvolle Aufgaben und k\u00f6nnen nur mit einer entsprechenden Koordination und dem notwendigen Austausch zwischen den involvierten Stellen sowie Ressourceneinsatz erfolgreich betrieben werden, was wie einleitend erw\u00e4hnt auch bereits geschieht.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1628640000000)\/","SubmittedBy":"Portmann Hans-Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1633046400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|9|1216|1221","Category":null,"Modified":"\/Date(1690503767460)\/","SubmissionDate":"\/Date(1620000000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5109,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Sicherheitspolitik|Strafrecht|Gerichtswesen"}}