{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213481,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213481,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213481,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213481,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213481,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213481,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213481,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213481,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213481,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213481,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213481,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213481,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213481,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213481,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213481,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213481,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213481,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213481,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3481","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz w\u00e4hrend der Covid-19-Pandemie","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Verordnung \u00fcber die Verh\u00fctung von Unf\u00e4llen und Berufskrankheiten (Verordnung \u00fcber die Unfallverh\u00fctung, VUV) ist zentral f\u00fcr den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie verpflichtet den Arbeitgeber dazu, eine Reihe von Massnahmen zu ergreifen und die Angestellten ausreichend und angemessen \u00fcber die bei ihren T\u00e4tigkeiten auftretenden Gefahren sowie \u00fcber die Massnahmen der Arbeitssicherheit zu informieren. Weiter m\u00fcssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder deren Vertretung im Betrieb \u00fcber alle Fragen, welche die Arbeitssicherheit betreffen, fr\u00fchzeitig und umfassend angeh\u00f6rt werden. Schliesslich konkretisiert, die ASA-Richtlinie der Eidgen\u00f6ssischen Koordinationskommission f\u00fcr Arbeitssicherheit (EKAS) den Beizug von Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit, wie die VUV auch verlangt. So muss jeder Betrieb ein Gesundheitsschutzsystem vorsehen und Sicherheitsbeauftragte bezeichnen.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Kam die VUV in den Unternehmen bei der Bek\u00e4mpfung der Covid-19-Pandemie zur Anwendung?</p><p>2. Wenn ja, wie wurde das Schutzsystem an die Situation angepasst? Wie wurden die Sicherheitsbeauftragten ausgebildet? Wie ging die Anh\u00f6rung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder ihrer Vertretung vonstatten?</p><p>3. Falls diese rechtlichen Mittel nicht zur Anwendung kamen: Welche Bilanz zieht der Bundesrat in Bezug auf die mangelnde Eignung dieser Mittel f\u00fcr eine Pandemiesituation?</p><p>4. Sieht der Bundesrat - da das Risiko gross ist, dass sich eine solche Situation wiederholt - vor, die Organisation des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirksamer zu gestalten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Verordnung \u00fcber die Unfallverh\u00fctung (VUV; SR 823.30) basiert auf dem Unfallversicherungsgesetz (UVG; SR 832.20) und hat zum Ziel, Berufsunf\u00e4lle und Berufskrankheiten zu verh\u00fcten. Sie ist ein Teil des gesamten Regelwerks, um Besch\u00e4ftigte umfassend zu sch\u00fctzen und ein sicheres Arbeitsumfeld zu gew\u00e4hrleisten (Arbeitssicherheit). Parallel dazu sind die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes (ArG, SR 822.11) und seinen Verordnungen (ArGV 1-5, SR 822.111 - 822.115) zu beachten. Jene zielen auf den Gesundheitsschutz - genauer auf die physische und psychische Gesundheit - der Mitarbeitenden ab. Gem\u00e4ss dieser Aufteilung fallen die Bek\u00e4mpfung der Pandemie und die damit getroffenen Massnahmen unter das ArG. Die VUV ist in der Pandemiebek\u00e4mpfung grunds\u00e4tzlich nicht anwendbar.</p><p>Die Verteilung des Arbeitnehmerschutzes auf verschiedene Gesetze mit unterschiedlichen Durchf\u00fchrungsorganen hat zu einem Dualismus gef\u00fchrt, welcher in der Umsetzung des Vollzugs - insbesondere bei ausserordentlichen Situationen wie einem Pandemiefall - Herausforderungen mit sich bringen kann. F\u00fcr den Vollzug des Gesundheitsschutzes gem\u00e4ss ArG sind die kantonalen Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren in allen Betrieben zust\u00e4ndig. Ihnen wurde demnach auch der Vollzug der Massnahmen zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bez\u00fcglich der Pandemie \u00fcbertragen (Art. 11 Abs. 1 Covid-19-Verordnung besondere Lage vom 19. Juni 2021; SR 818.101.26). Aufgrund dieser besonderen Lage wurden sie ausnahmsweise beim Vollzug von Artikel\u00a010 Covid-19-Verordnung besondere Lage durch die Inspektorinnen und Inspektoren der Suva, welche sich auf die Betriebe des Baugewerbes und der Industrie konzentriert haben, unterst\u00fctzt. Mit diesen Expertinnen und Experten konnte auf fachlicher Ebene ein kompetenter Vollzug der Massnahmen zur Pandemiebek\u00e4mpfung sichergestellt werden.</p><p>Das Recht und die M\u00f6glichkeit der Besch\u00e4ftigten zu allen Aspekten des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit angeh\u00f6rt zu werden und Vorschl\u00e4ge zu unterbreiten, wurde durch die Corona-Krise nicht tangiert.</p><p>Es wurden Beschwerden von Arbeitenden, die eine Missachtung der Mitwirkungsrechte oder sonstiger Verletzungen der Covid-Schutzbestimmungen zum Inhalt hatten, dem SECO, der Oberaufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber das Arbeitsgesetz und somit \u00fcber die Gesundheitsschutzbestimmungen, zugetragen. Der Zust\u00e4ndigkeit halber wurden diese an die kantonalen Arbeitsinspektorate weitergeleitet oder an letztere verwiesen, welche gegebenenfalls vor Ort eine Kontrolle durchf\u00fchrten.</p><p>Aufgrund der getroffenen Rahmenbedingungen (Covid-19-Gesetz [SR 818.102] und die gest\u00fctzt darauf erlassenen Verordnungen) konnte eine pragmatische L\u00f6sung zur zufriedenstellenden Umsetzung der erforderlichen Schutzmassnahmen geschaffen werden. Nichtsdestotrotz haben sich aufgrund der grundlegenden Unterschiede des Dualismus, namentlich hinsichtlich Zust\u00e4ndigkeiten, Organisation und Finanzierung, die bekannten Nachteile gezeigt. Jene erschwerten die Handhabung der Situation erheblich.</p><p>Obwohl die Umsetzung der getroffenen Massnahmen durch den Bundesrat mehrheitlich positiv bewertet wurde, sollte die vorliegende Ausgangslage zum Anlass genommen werden, die Diskussionen \u00fcber eine (teilweise) Reform des existierenden Systems wiederaufzunehmen. Ohne das Bestehen zweier Systeme (eines davon folgt der Versicherungslogik, das andere nicht) g\u00e4nzlich in Frage zu stellen, soll gepr\u00fcft werden, ob ein integrierter Ansatz die Handlungsf\u00e4higkeit aller betroffenen Akteure verbessern k\u00f6nnte, und ob die Vorteile dieses Ansatzes gegen\u00fcber dem heutigen System \u00fcberwiegen. Eine m\u00f6gliche L\u00f6sung w\u00e4re die Erweiterung der Zust\u00e4ndigkeit und Kompetenzen der EKAS (Eidgen\u00f6ssische Koordinationskommission f\u00fcr Arbeitssicherheit).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1630454400000)\/","SubmittedBy":"Prezioso Batou Stefania","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1633046400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|44|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1716290951520)\/","SubmissionDate":"\/Date(1620086400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5109,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Gesundheit"}}