{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213508,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213508,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213508,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213508,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213508,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213508,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213508,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213508,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213508,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213508,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213508,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213508,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213508,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213508,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213508,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213508,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213508,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213508,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3508","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Freigrenze anstatt Umsatzschwelle bei der Mehrwertsteuerpflicht","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Unternehmer, welche die Umsatzschwelle von 100 000 Franken pro Jahr nicht erreichen, sind von der MwSt-Pflicht g\u00e4nzlich befreit. Dies bedeutet, dass beispielsweise ein Unternehmen, welches die Umsatzschwelle knapp \u00fcbersteigt mit einem Saldosteuersatz von 6,5 Prozent etwa 6500 Franken Mehrwertsteuer schuldet. W\u00fcrde ein Unternehmen die aktuelle Umsatzschwelle als Freigrenze abziehen k\u00f6nnen, w\u00fcrde die Steuerbelastung nicht stufenweise (ab Erreichen der Umsatzschwelle) zunehmen, sondern nur linear. Dies w\u00fcrde eine gleichm\u00e4ssigere Besteuerung der Unternehmen erm\u00f6glichen. </p><p>1. Stimmt es, dass Unternehmen, welche die Umsatzschwelle f\u00fcr die MwSt-Pflicht in einem bestimmten Jahr knapp erreichen, f\u00fcr mehrere Jahre unabh\u00e4ngig ihres Umsatzes steuerpflichtig bleiben? Wenn ja, f\u00fcr wie lange?</p><p>2. W\u00e4re die Einf\u00fchrung einer Freigrenze (beispielsweise von 100 000 Franken) anstatt einer Umsatzschwelle nicht zielf\u00fchrender um eine gleichm\u00e4ssigere Besteuerung nach dem Leistungsprinzip zu erreichen?</p><p>3. Welches w\u00e4ren die Gr\u00fcnde f\u00fcr und gegen eine Einf\u00fchrung einer solchen Freigrenze?</p><p>4. W\u00fcrde die Einf\u00fchrung einer Freigrenze nicht insbesondere kleiner Betriebe steuerlich entlasten und einen steuerlichen Anreiz schaffen, einen Umsatz von mehr als 100 000 Franken zu erwirtschaften, was sich positiv auf die Steuereinnahmen auswirken w\u00fcrde? </p><p>5. Wie hoch w\u00e4ren die Einbussen f\u00fcr den Bund bei der Einf\u00fchrung einer MwSt-Freigrenze von 100 000 Franken?</p><p>6. Wie hoch m\u00fcsste eine Freigrenze festgelegt werden, damit der Bund keine Steuereinbussen verzeichnen m\u00fcsste?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Ein Unternehmen, das steuerbare und steuerbefreite Leistungen unter 100 000 Franken pro Jahr erzielt, ist aus administrativen Gr\u00fcnden von der Steuerpflicht befreit. Diese Umsatzgrenze ist als Freigrenze ausgestaltet, d.h. sobald der Umsatz diese Grenze \u00fcberschreitet, ist das Unternehmen ab dem Folgejahr steuerpflichtig und es muss den gesamten Umsatz aus steuerbaren Leistungen versteuern.</p><p>1. Ein Unternehmen, das die Umsatzgrenze von 100 000 Franken unterschreitet, kann sich auf Ende dieses Jahres aus dem Mehrwertsteuerregister l\u00f6schen lassen, sofern zu erwarten ist, dass der massgebende Umsatz auch im folgenden Jahr nicht erreicht wird.</p><p>Aktuell sind rund 95 000 Unternehmen im MWST-Register eingetragen, obwohl sie j\u00e4hrlich weniger als 100 000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn entweder die Vorsteuer die Umsatzsteuer \u00fcbersteigt oder wenn die Kundschaft aus Unternehmen besteht, die den Vorsteuerabzug vornehmen wollen.</p><p>2 und 4. Die Unternehmen ziehen zwar die Mehrwertsteuer f\u00fcr den Bund ein. Tr\u00e4ger und Tr\u00e4gerinnen der Mehrwertsteuer sind jedoch die Endabnehmer und Endabnehmerinnen, deren Konsum besteuert werden soll. Daraus ergibt sich, dass ein Freibetrag konzeptionell falsch w\u00e4re und zu mehr Rechtsungleichheiten f\u00fchren w\u00fcrde. F\u00fcr die ersten 100 000 Franken Umsatz k\u00f6nnten die Leistungen ohne MWST angeboten werden, danach w\u00e4re die MWST in Rechnung zu stellen. So bek\u00e4men beispielsweise die ersten zwei bis drei Kundinnen und Kunden im Jahr einen Neuwagen ohne MWST, alle weiteren m\u00fcssten die MWST bezahlen. Eine gleichm\u00e4ssigere Besteuerung liesse sich nur durch eine Senkung oder Aufhebung der heute g\u00fcltigen Umsatzlimite von 100 000 Franken erzielen. Bei der Aufhebung w\u00e4re sichergestellt, dass die steuerliche Belastung immer gleich ist - egal bei welchem Unternehmen eine Leistung bezogen wird.</p><p>Nicht steuerpflichtige Unternehmen haben dann einen Wettbewerbsvorteil gegen\u00fcber ihren steuerpflichtigen Konkurrenzunternehmen, wenn es sich bei der Kundschaft um Privatpersonen oder nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmen oder Organisationen handelt. Handelt es sich bei der Kundschaft hingegen um mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, dann hat das leistungserbringende Unternehmen Wettbewerbsnachteile, wenn es nicht steuerpflichtig ist.</p><p>3. Die heutige Freigrenze kann zu Fehlanreizen f\u00fchren. Ein Unternehmen kann veranlasst sein, auf die Erbringung einer Leistung zu verzichten, wenn diese die Mehrwertsteuerpflicht ausl\u00f6sen w\u00fcrde. Ein Freibetrag w\u00fcrde diesen Fehlanreiz nur teilweise beseitigen, denn der Wechsel von der Nichtsteuerpflicht zur Steuerpflicht f\u00fchrt auch bei einem Freibetrag zu administrativem Mehraufwand.</p><p>Gegen die Einf\u00fchrung eines Freibetrags spricht weiter:</p><p>- Rechnet das Unternehmen nach vereinnahmten Entgelten, also nach Zahlungseingang, ab, was auf gut die H\u00e4lfte aller Steuerpflichtigen zutrifft, dann l\u00e4sst sich nicht sicherstellen, dass auf den ersten 100 000 Franken Umsatz des Jahres keine Steuer in Rechnung gestellt wird. Die ersten Einnahmen des Jahres entfallen n\u00e4mlich mindestens teilweise auf Rechnungen, die bereits im Vorjahr mit Ausweis der MWST ausgestellt wurden.</p><p>- \u00c4usserst kompliziert w\u00e4re die Handhabung der Vorsteuerseite. Bei den direkt zuordenbaren Vorleistungen w\u00e4re kein Vorsteuerabzug m\u00f6glich. H\u00e4ufig d\u00fcrfte der Einkauf dieser Vorleistungen aber bereits einige Zeit zur\u00fcckliegen und wurde der Vorsteuerabzug schon vorgenommen. Dieser w\u00e4re somit r\u00fcckwirkend zu korrigieren. Bei den nicht zuordenbaren Vorleistungen (Anlageg\u00fcter, Betriebsmittel) k\u00f6nnte die Vorsteuer nur verh\u00e4ltnism\u00e4ssig abgezogen werden. Da der Bezug bei diesen Vorleistungen teilweise Jahre zur\u00fcckliegt, w\u00e4ren auch diesbez\u00fcglich r\u00fcckwirkende Korrekturen vorzunehmen.</p><p>Ein Freibetrag w\u00e4re also mit hohen administrativen Aufwendungen f\u00fcr alle knapp 400 000 steuerpflichtigen Personen verbunden.</p><p>5. Gem\u00e4ss einer sehr groben Sch\u00e4tzung d\u00fcrften die Mindereinnahmen aus der Mehrwertsteuer zwischen 400 und 500 Millionen Franken betragen, wenn die Steuerpflicht unver\u00e4ndert bei einem Umsatz von 100 000 Franken eintreten und neu ein Freibetrag in gleicher H\u00f6he gelten w\u00fcrde. Von diesen Mindereinnahmen gingen rund 13 Prozent zulasten des AHV-Fonds.</p><p>6. Wird die Umsatzgrenze f\u00fcr die Steuerpflicht bei 100 000 Franken belassen, ergeben sich in jedem Fall Mindereinnahmen, egal auf welchen Betrag der Freibetrag festgelegt w\u00fcrde. Keine Mindereinnahmen erg\u00e4ben sich nur dann, wenn gleichzeitig mit dem Freibetrag auch die Umsatzgrenze f\u00fcr die Steuerpflicht reduziert w\u00fcrde. Auf welchen Betrag die Umsatzgrenze und der Freibetrag festgelegt werden m\u00fcssten, um Ertragsneutralit\u00e4t zu gew\u00e4hrleisten, l\u00e4sst sich nicht sagen, da nicht bekannt ist, wie viele Unternehmen wegen zu niedriger Ums\u00e4tze nicht steuerpflichtig und auch nicht bereits freiwillig im MWST-Register eingetragen und wie hoch deren Ums\u00e4tze sind.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1628640000000)\/","SubmittedBy":"Burgherr Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1639699200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690502993183)\/","SubmissionDate":"\/Date(1620086400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5109,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Steuer"}}