{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213544,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213544,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213544,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213544,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213544,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213544,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213544,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213544,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213544,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213544,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213544,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213544,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213544,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213544,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213544,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213544,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213544,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213544,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3544","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Mobiles Einsatzkommando Helvetia. Was ist die Rechtsgrundlage?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>2006 wurde eine Zoll-Sondertruppe f\u00fcr Ermittlungen, Observierungen und Interventionen eingesetzt. In der Antwort auf die Frage 09.5099/2009 gab der Bundesrat bekannt, dass die \"Sonderformation\" organisatorisch dem Grenzwachkorps angegliedert sei. </p><p>Dem ist heute offenbar nicht mehr so. Gem\u00e4ss Website der Zollverwaltung ist das MEK Helvetia zusammen mit der Zollfahndung dem Direktionsbereich Strafverfolgung angegliedert. Diese untersteht dem Direktor der Eidgen\u00f6ssischen Zollverwaltung, der gleichzeitig auch den Direktionsbereich \"Operationen\" mit dem integrierten Grenzwachcorps operativ f\u00fchrt.</p><p>Das MEK Helvetia hat in den letzten Monaten \u00f6ffentlich \u00fcber seine umfassenden Kompetenzen und Eins\u00e4tze im Bereich von Zolldelikten und organisierter Kriminalit\u00e4t informiert. In einem deutschen Sicherheitsmagazin hat es sich dabei als schwer bewaffnete Sondereinheit mit \"Police\"-Anschrift pr\u00e4sentiert.</p><p>Es stellen sich dazu - auch im Hinblick auf die geplante Reorganisation der Zollverwaltung - folgende Fragen:</p><p>- \"Dem Grenzwachkorps obliegen keine ermittlungspolizeilichen Aufgaben\", wurden im Bericht Malama 2012 festgehalten. Gilt dies auch f\u00fcr das MEK Helvetia? </p><p>- Auf welchen rechtlichen Grundlage st\u00fctzen sich die Kompetenzen des MEK Helvetia im Bereich Ermittlungen, Observierungen und Intervention ab?</p><p>- Wie ist das MEK Helvetia organisatorisch in die Bundesverwaltung eingegliedert? Untersteht es wie das Grenzwachkorps der Milit\u00e4rjustiz? Falls Ja: in welchem Erlass ist das geregelt? </p><p>- Wo sind die konkreten Aufgaben des MEK Helvetia festgeschrieben? Wer ist f\u00fcr Strategieentwicklung, Einsatzplanung, Qualit\u00e4tssicherung, Kommunikation und Controlling zust\u00e4ndig? </p><p>- Wie sind der Zolldirektor, das EFD und das EJPD (fedpol) in die Steuerung der MEK Helvetia eingebunden?</p><p>- Wie ist die Zusammenarbeit des MEK Helvetia mit den kantonalen Polizei- und Strafverfolgungsbeh\u00f6rden koordiniert? Muss jeder Einsatz mit den betroffenen Kantonen abgesprochen werden? K\u00f6nnen Mitglieder des MEK Helvetia in \"Police\"-Kleidung auftreten?</p><p>- Wie ist die Zusammenarbeit des MEK Helvetia mit der Armee geregelt? Kann das MEK Helvetia auf Materialien und Ressourcen der Armee zur\u00fcckgreifen?</p><p>- Die Zollverwaltung soll neu organisiert und das Grenzwachkorps aufgel\u00f6st werden. Welche Stellung, Aufgaben und welche Ressourcen soll das MEK Helvetia in der neuen Organisation erhalten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Sonderformation EZV (heute Mobiles Einsatzkommando Helvetia, MEK Helvetia) entstand 2006 aus dem Bed\u00fcrfnis der Zollfahndung nach einer professionellen Observationsgruppe zur Unterst\u00fctzung ihrer Ermittlungen in Zollstrafuntersuchungen.</p><p>Das MEK Helvetia ist zust\u00e4ndig f\u00fcr Observationen, Festnahmen und Sicherungsaufgaben (Interventionen). Das MEK Helvetia hat keine eigenst\u00e4ndigen Ermittlungskompetenzen, seine Kompetenzen im Bereich der Observierungen und Intervention st\u00fctzen sich materiell auf Artikel\u00a0100 ff. und 128a Zollgesetz (ZG; SR 631.0).</p><p>Die rechtlichen Grundlagen f\u00fcr das MEK Helvetia finden sich in Artikel\u00a091 Absatz\u00a02 ZG und in Artikel\u00a043 Absatz\u00a05 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG; SR 172.010), wonach der Amtsdirektor die Detailorganisation seines Amtes festlegt. Die Organisation ist in der Gesch\u00e4ftsordnung der EZV (GO-EZV) abgebildet. Diese wurde durch die Gesch\u00e4ftsleitung EZV beschlossen und vom Departementsvorsteher bewilligt. Die Aufgaben und T\u00e4tigkeiten des MEK Helvetia und deren rechtlichen Grundlagen werden in der Botschaft zum neuen BAZG-Vollzugsaufgabengesetz (BAZG-VG) dargelegt.</p><p>Die Angliederung als Sondereinheit innerhalb das Grenzwachtkorps (GWK) geschah aus der \u00dcberlegung heraus, dass die Zollfahndungen der Zollkreise unbewaffnete Einheiten waren und keine Durchmischung von bewaffneten und unbewaffneten Organisationseinheiten gewollt war. Die Angliederung an das GWK \u00e4nderte aber nichts daran, dass das MEK Helvetia prim\u00e4r ein Unterst\u00fctzungselement zugunsten seiner Auftraggeber - zur Hauptsache die Zollfahndungen - gewesen ist. Das MEK Helvetia als Teil des GWK ist seit dem 1. Januar 2020 organisatorisch dem Direktionsbereich Strafverfolgung der EZV angegliedert, weil dieser Direktionsbereich mit \u00fcber 80\u00a0Prozent der Auftr\u00e4ge der Hauptauftraggeber des MEK Helvetia ist und so unn\u00f6tige Schnittstellen abgebaut werden konnten. Zudem wurde so die direkte Einflussnahme auf die Auslastung und die Priorit\u00e4ten bei der Aufgabenerf\u00fcllung durch den Hauptauftraggeber sichergestellt. Bis zum Inkrafttreten des neuen BAZG-VG sind die Mitglieder des MEK Helvetia rechtlich noch Teil des GWK, welches gem\u00e4ss dem aktuellen Zollgesetz weiterhin mit all seinen Rechten und Pflichten existiert. Organisatorisch und f\u00fchrungsm\u00e4ssig unterstehen sie aber bereits dem Direktionsbereich Strafverfolgung. Die durchgef\u00fchrte organisatorische Verschiebung hatte keinen Einfluss auf den Bestand und die Aufgaben des MEK Helvetia. Dies wird sich auch mit der Aufl\u00f6sung des GWK im Zuge der Inkraftsetzung des BAZG-VG nicht \u00e4ndern.</p><p>Als Teil des GWK unterstehen die Mitglieder des MEK Helvetia gest\u00fctzt auf Artikel\u00a03 Absatz\u00a01 Ziffer 6 Milit\u00e4rstrafgesetz (MStG; SR 321.0) auch immer noch der Milit\u00e4rgerichtsbarkeit.</p><p>Die Aufgaben und die Prozesse des MEK Helvetia sind in der internen Governance und in einem Dienstbefehl, der als Anhang der GO-EZV integrierter Bestandteil der selbigen ist, geregelt. Die Einsatzplanung erfolgt durch die Leitung des MEK Helvetia. Die Aufsicht \u00fcber das MEK Helvetia obliegt dem Chef des Direktionsbereiches Strafverfolgung und im Rahmen der j\u00e4hrlichen Berichterstattung der Gesch\u00e4ftsleitung EZV. Das Controlling und die Kommunikation sind zentrale Abteilungen, die f\u00fcr die ganze EZV und damit auch f\u00fcr das MEK Helvetia zust\u00e4ndig sind. Das EFD ist \u00fcber den Budgetprozess in die Steuerung des MEK Helvetia indirekt eingebunden. Das EJPD hingegen hat mit der Steuerung des MEK Helvetia nichts zu tun.</p><p>Das MEK Helvetia leistet auf Antrag der verschiedenen Partnerbeh\u00f6rden des Bundes und der Kantone in Einzelf\u00e4llen Unterst\u00fctzungseins\u00e4tze im Rahmen der Amtshilfe gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0114 ZG. Diese Eins\u00e4tze werden durch den Chef des Direktionsbereiches Strafverfolgung gepr\u00fcft und bewilligt.</p><p>Die Koordination und Einsatzabsprachen finden bei Bedarf mit den betroffenen Stellen statt. Jeder Einsatz des MEK Helvetia wird bei der zust\u00e4ndigen Einsatzzentrale des jeweiligen Polizeikorps angemeldet.</p><p>Die Nutzung von Material und Ressourcen der Armee durch die EZV umfasst neben Kleidung und Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nden, auch Fahrzeuge, Waffen und Munition sowie Drohnen- und Helikopterstunden. Sie st\u00fctzt sich auf Artikel\u00a0110 Milit\u00e4rgesetz (MG; SR 510.10), Artikel\u00a034 der Verordnung \u00fcber die pers\u00f6nliche Ausr\u00fcstung der Armeeangeh\u00f6rigen (VPAA; SR 514.10) sowie Artikel\u00a01 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0d Verordnung \u00fcber die Unterst\u00fctzung ziviler oder ausserdienstlicher T\u00e4tigkeiten mit milit\u00e4rischen Mitteln (VUM; SR 513.74) und ist mittels Vereinbarungen geregelt. Ob diese Vereinbarungen gest\u00fctzt auf eine gen\u00fcgende gesetzliche Grundlage abgeschlossen wurden, wird derzeit gepr\u00fcft. Sollte sich herausstellen, dass eine solche Grundlage fehlt, wird eine solche Bestimmung geschaffen, und wenn n\u00f6tig auch dem Parlament vorgelegt werden.</p><p>Grunds\u00e4tzlich arbeitet das MEK Helvetia zivil. Sollte es jedoch die Einsatzlage erfordern, k\u00f6nnen sich die Angeh\u00f6rigen des MEK Helvetia mit entsprechenden Hilfsmitteln als Sicherheitsbeh\u00f6rde erkennbar machen. Dies umfasst in Einzelf\u00e4llen bei Zugriffen mit hohem Gefahrenpotential auch die Beschriftung \"Police\", da diese in praktisch allen Sprachen die Verbindung zu einer Sicherheitsbeh\u00f6rde darstellt. Es geht dabei ausschliesslich darum, im Einsatzfall vom betroffenen Gegen\u00fcber als Sicherheitsbeh\u00f6rde erkannt zu werden und leistet somit einen nicht zu untersch\u00e4tzenden Beitrag zur Sicherheit unserer Mitarbeitenden. Diese Praxis wird aus den gleichen Gr\u00fcnden auch im Ausland, beispielsweise in Deutschland, durch Einheiten des Zolls so angewendet.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1625011200000)\/","SubmittedBy":"Rytz Regula","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1686873600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|24|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1712765050833)\/","SubmissionDate":"\/Date(1620172800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5109,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Finanzwesen|Strafrecht"}}