{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213559,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213559,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213559,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213559,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213559,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213559,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213559,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213559,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213559,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213559,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213559,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213559,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213559,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213559,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213559,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213559,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213559,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213559,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3559","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Resettlement. Die humanit\u00e4re Tradition der Schweiz bewahren und zugleich den Willen des Parlamentes respektieren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzes\u00e4nderung zu unterbreiten, mit der die Zust\u00e4ndigkeit des Bundesrates f\u00fcr das Resettlement von Gruppen von Fl\u00fcchtlingen auf 200 Personen pro Jahr begrenzt wird. Was dar\u00fcber hinausgeht, soll in die Zust\u00e4ndigkeit des Parlaments zur\u00fcckfallen.</p>","ReasonText":"<p>Humanit\u00e4re Krisen, die ein Resettlement n\u00f6tig machen, sind keine neue Erscheinung. In den letzten 65 Jahren ist die Schweiz regelm\u00e4ssig den Aufrufen der UNO gefolgt, so etwa 1956 bei den Menschen, die vor dem ungarischen Regime geflohen sind, oder sp\u00e4ter bei den Menschen aus Tibet, aus dem Sudan, aus Uganda oder aus dem Iran. 1995 hat die Schweiz - ohne allerdings damit ihre humanit\u00e4re Tradition aufzugeben - dieser Praxis ein Ende gesetzt aufgrund der grossen Zahl von Menschen aus den L\u00e4ndern Ex-Jugoslawiens, die in der Schweiz Zuflucht suchten. Die Eidgen\u00f6ssische Migrationskommission hat 2008 dem Bundesrat den Vorschlag gemacht, die Hilfe vor Ort zu erg\u00e4nzen um ein Resettlement von 200 bis 300 Fl\u00fcchtlingen pro Jahr. Ende 2018 hat der Bundesrat beschlossen, j\u00e4hrlich ein bestimmtes Kontingent von Personen in der Schweiz aufzunehmen, und zwar aufgrund willk\u00fcrlicher Kriterien und ohne Bezug zu irgendwelchen humanit\u00e4ren Krisen.</p><p>Dabei geht es nicht um eine Nebens\u00e4chlichkeit. Der Entscheid belastet die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sehr stark; diese Kosten kommen zu den Kosten hinzu, die das Asylwesen ohnehin schon verursacht. Die Ausgaben des Bundes f\u00fcr die Sozialhilfe zugunsten von Asylsuchenden und anerkannten Fl\u00fcchtlingen beliefen sich 2008 auf 363 Millionen Franken. Seither sind sie kontinuierlich gestiegen und erreichten 2018 den Betrag von 1,3 Milliarden Franken. Anschliessend ist die Belastung leicht zur\u00fcckgegangen auf 990 Millionen Franken im Budget f\u00fcr 2021. Da der Bund nach 5 bis 7 Jahren seine Unterst\u00fctzungsleistungen einstellt, m\u00fcssen die Kantone und die Gemeinden danach die Kosten tragen.</p><p>Die Politik des Bundesrates in diesem Bereich entspricht nicht dem Willen des Parlaments. Darum muss der Gesetzgeber die Sache wieder in seine eigene Zust\u00e4ndigkeit zur\u00fcckholen. Mit der vorliegenden Motion hat der Bundesrat nach wie vor die M\u00f6glichkeit, den Aufrufen der UNO zu folgen und damit die humanit\u00e4re Tradition der Schweiz fortzuf\u00fchren, ohne allerdings diese Praxis dadurch zu korrumpieren, dass fix vorgegebene und willk\u00fcrlich bestimmte Kontingente von schutzbed\u00fcrften Personen aufgenommen werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In der Schweiz entscheidet gem\u00e4ss Asylgesetz (AsylG; SR 142.31) der Bundesrat \u00fcber die Aufnahme von gr\u00f6sseren Fl\u00fcchtlingsgruppen im Rahmen von Resettlement; bei kleineren Fl\u00fcchtlingsgruppen entscheidet das EJPD (Art. 56 AsylG). In der Praxis spricht man von einer gr\u00f6sseren Fl\u00fcchtlingsgruppe, wenn diese mindestens 100 Personen umfasst.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates ist bei der Kompetenzverteilung im Bereich von Resettlement der Grundsatz der Gewaltenteilung zu wahren. Es obliegt dem Parlament als Tr\u00e4ger der gesetzgebenden Gewalt, die rechtlichen Rahmenbedingungen daf\u00fcr festzulegen. Der Bundesrat ist dann f\u00fcr die Umsetzung der Parlamentsbeschl\u00fcsse zust\u00e4ndig.</p><p>Der Bundesrat unterstreicht, dass dieser Punkt bei der Vorstellung des Umsetzungskonzepts Resettlement in der SPK-N am 21. Februar 2019 er\u00f6rtert wurde. Dabei wurde die Frage der Kompetenzverteilung zwischen Bundesrat und Parlament aufgrund der parlamentarischen Initiative 17.527 Steinemann \"Parlamentskompetenz f\u00fcr die \u00dcbernahme von Asylbewerbern und Fl\u00fcchtlingen von anderen Staaten\" gepr\u00fcft. Diese wollte die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr Entscheide im Bereich Resettlement vom Bundesrat an das Parlament \u00fcbertragen. Die parlamentarische Initiative wurde abgelehnt. Die geltende Kompetenzverteilung entspricht somit dem Entscheid des Parlaments von 2019.</p><p>Gem\u00e4ss den Empfehlungen der SPK-N vom 21. Februar 2019 greift das Umsetzungskonzept Resettlement das Anliegen des Parlaments zu mehr Mitsprache auf. Daher werden bei jedem neuen zweij\u00e4hrigen Resettlement-Programm die Staatspolitischen Kommissionen beider R\u00e4te (SPK-N und SPK-S) informiert und die Kantone konsultiert, bevor der Bundesrat dar\u00fcber entscheidet. Ihren Empfehlungen wird bei der Ausarbeitung der Resettlement-Programme Rechnung getragen.</p><p>Die Planung des Resettlement-Programms ist im Hinblick auf die Beratung, die operative Umsetzung und die Entscheidfindung zeit- und ressourcenintensiv. Das Resettlement bedarf einer aufwendigen Vorbereitung sowie einer langfristig ausgelegten Organisation unter Einbezug von Bund, Kantonen, St\u00e4dten und Gemeinden. Die Aufnahme von anerkannten Fl\u00fcchtlingsgruppen soll daher vorausschauend geplant und umgesetzt werden k\u00f6nnen. Folglich soll dasjenige Entscheidungssystem zur Anwendung kommen, das am ehesten eine gewisse Vorhersehbarkeit gew\u00e4hrleistet. Das bestehende System, das der Bundesrat am 29. Mai 2019 genehmigt hat und das vorsieht, dass der Bundesrat alle zwei Jahre ein Resettlement-Programm f\u00fcr die Aufnahme von 1500 bis 2000 Fl\u00fcchtlingen verabschiedet (Umsetzungskonzept Resettlement), deckt die Bed\u00fcrfnisse bez\u00fcglich Stabilit\u00e4t und Planung am besten ab.</p><p>Es ist auch festzuhalten, dass das dem Bundesrat vorgeschlagene Kontingent die Unterbringungskapazit\u00e4ten der Kantone, die aktuellen Asylgesuchszahlen und die verf\u00fcgbaren Personalressourcen ber\u00fccksichtigt. Insofern sind sowohl das Umsetzungskonzept Resettlement als auch die Vorschl\u00e4ge f\u00fcr die Zweijahresprogramme das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit mit den Kantonen, St\u00e4dten und Gemeinden. Dies wird namentlich \u00fcber die Sitzungen der Begleitgruppe Resettlement sichergestellt, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund (SEM, EDA), Kantonen, St\u00e4dten und Gemeinden sowie weiteren Organisationen (darunter die Schweizerische Fl\u00fcchtlingshilfe und das UNO-Hochkommissariat f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge) zusammensetzt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1628640000000)\/","SubmittedBy":"Page Pierre-Andr\u00e9","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1683158400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|24|421|2811|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1712764504340)\/","SubmissionDate":"\/Date(1620172800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5109,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Finanzwesen|Parlament|Migration|Sozialer Schutz"}}