{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213560,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213560,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213560,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213560,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213560,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213560,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213560,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213560,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213560,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213560,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213560,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213560,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213560,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213560,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213560,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213560,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213560,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213560,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3560","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Kein Bankkonto f\u00fcr Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung anzupassen und alle erforderlichen Massnahmen zu treffen, damit Banken dazu verpflichtet werden, regelm\u00e4ssig zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob die in der Schweiz wohnhaften Inhaberinnen und Inhaber von Bankkonten sich nicht illegal in der Schweiz aufhalten.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss der Vereinbarung \u00fcber die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) sind die Banken verpflichtet, bei der Er\u00f6ffnung eines Kontos die Identit\u00e4t ihrer Vertragspartnerinnen und Vertragspartner zu \u00fcberpr\u00fcfen. Ausserdem m\u00fcssen sie f\u00fcr alle Kundinnen und Kunden eine Wohnsitzadresse festhalten. Doch w\u00e4hrend eine Kontoer\u00f6ffnung nicht m\u00f6glich ist, wenn kein amtlicher Ausweis vorgelegt wird, besteht keinerlei Verpflichtung, zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob der angegebene Wohnort stimmt und der Aufenthalt legal ist.</p><p>Daraus folgt, dass Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, durchaus Bankkonten er\u00f6ffnen k\u00f6nnen oder dass Personen ihre Konten auch dann behalten k\u00f6nnen, wenn sie nicht mehr dazu berechtigt sind, sich in der Schweiz aufzuhalten. Dies steht im Widerspruch zu den Zielen des Bundes, n\u00e4mlich der Bek\u00e4mpfung von Schwarzarbeit und illegalem Aufenthalt.</p><p>Der vorliegende Vorschlag erm\u00f6glicht es, den illegalen Aufenthalt in der Schweiz zu bek\u00e4mpfen, indem man ihn weniger attraktiv macht, w\u00e4hrend gleichzeitig die internationalen Verpflichtungen in diesem Bereich eingehalten werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Geldw\u00e4schereigesetz (GwG, SR 955.0) und die entsprechenden Ausf\u00fchrungsbestimmungen - zu welchen auch die Vereinbarung \u00fcber die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) geh\u00f6rt - regeln die Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei im Sinne von Artikel\u00a0305bis des Strafgesetzbuches (StGB), die Bek\u00e4mpfung der Terrorismusfinanzierung im Sinne von Artikel\u00a0260quinquies Absatz\u00a01 StGB und die Sicherstellung der Sorgfalt bei Finanzgesch\u00e4ften. Ziel ist es, die Integrit\u00e4t des Finanzplatzes zu sch\u00fctzen. Nicht Gegenstand der Vorgaben zur Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei und der Terrorismusfinanzierung sind Fragen im Zusammenhang mit der Migrationspolitik oder der Schwarzarbeit. Gewisse schwere Straftaten in diesen Bereichen k\u00f6nnen zwar als Vortaten zur Geldw\u00e4scherei gelten (vgl. z.B. Art. 118 Abs. 3 AIG), massgeblich daf\u00fcr ist jedoch die Qualifizierung als Verbrechen in den jeweiligen Gesetzen. Die Geldw\u00e4schereigesetzgebung ist daher nicht das geeignete Gef\u00e4ss, um entsprechende Bestimmungen zu verankern.</p><p>Das Geldw\u00e4schereigesetz verlangt, dass dem Finanzinstitut bei der Kontoer\u00f6ffnung ein Identifizierungsdokument vorgelegt wird. Gem\u00e4ss den Ausf\u00fchrungsbestimmungen muss ausserdem die Wohnsitzadresse immer dann \u00fcberpr\u00fcft werden, wenn die Er\u00f6ffnung der Gesch\u00e4ftsbeziehung auf dem Korrespondenzweg erfolgt ist (siehe Art. 45 GwV-FINMA, SR 955.033.0 und Art. 10 VSB). Dar\u00fcber hinaus sieht die vom Parlament am 19. M\u00e4rz 2021 verabschiedete Revision des GwG vor, dass Finanzintermedi\u00e4re die Aktualit\u00e4t der Kundendaten - wozu auch die Wohnsitzadresse geh\u00f6rt - regelm\u00e4ssig \u00fcberpr\u00fcfen und wenn n\u00f6tig auf den neusten Stand bringen m\u00fcssen. Hat der Finanzintermedi\u00e4r den Verdacht, dass Verm\u00f6genswerte aus einem Verbrechen eingezahlt werden, hat er eine Meldung wegen Geldw\u00e4schereiverdacht an die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde zu erstatten. Die bestehenden Vorgaben bringen per se mehr Transparenz, der Bundesrat versteht die Umsetzung von migrationspolitischen Vorgaben aber nicht als die Aufgabe der Akteure auf dem Finanzplatz.</p><p>Um den Fragen des illegalen Aufenthalts und der Schwarzarbeit gezielt zu begegnen, verf\u00fcgt die Schweiz bereits \u00fcber ein Instrumentarium. Der Bundesrat hat die Problematik k\u00fcrzlich ausf\u00fchrlich analysiert: In seinem Bericht vom 21. Dezember 2020 in Erf\u00fcllung des Postulats 18.3381 der SPK-N \"Gesamthafte Pr\u00fcfung der Problematik der \"Sans-Papiers\" h\u00e4lt der Bundesrat fest, dass Schwarzarbeit in der Schweiz kein neues Ph\u00e4nomen und es nicht m\u00f6glich ist, alle Arbeitsbeziehungen umfassend zu kontrollieren. Sans-Papiers wird es in der Schweiz weiterhin geben, solange daf\u00fcr auch eine Nachfrage besteht. Dabei stehen oft finanzielle Interessen im Vordergrund, da die betroffenen Personen auf Grund ihrer prek\u00e4ren Situation bereit sind, auch einen tiefen Lohn ohne Versicherungsschutz zu akzeptieren.</p><p>In dem oben genannten Bericht kommt der Bundesrat jedoch zum Schluss, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit geeignete Instrumente enthalten, um gegen eine rechtswidrige Erwerbst\u00e4tigkeit oder die Besch\u00e4ftigung von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern ohne Bewilligung vorzugehen. Er stellt fest, dass die ausl\u00e4nderrechtlichen Sanktionen mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder und \u00fcber die Integration (AIG) und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) am 1. Januar 2008 erheblich versch\u00e4rft wurden.</p><p>Generell sind Personen mit rechtswidrigem Aufenthalt verpflichtet, die Schweiz zu verlassen. F\u00fcr deren Wegweisung sind die Kantone zust\u00e4ndig. Mit einer konsequenten Anwendung der ausl\u00e4nderrechtlichen Bestimmungen durch die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden, insbesondere bei der Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit und beim Wegweisungsvollzug, l\u00e4sst sich die Zahl der rechtswidrig anwesenden Personen in der Schweiz verringern.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1625011200000)\/","SubmittedBy":"Page Pierre-Andr\u00e9","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1682985600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1712764524967)\/","SubmissionDate":"\/Date(1620172800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5109,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Migration"}}