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Besteht ein Umsetzungsrisiko mit der gew\u00fcnschten Projekterweiterung der Stadt Kriens?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Juni 2020 legte das ASTRA das Ausf\u00fchrungsprojekt \"A2/A14 Gesamtsystem Bypass Luzern\" \u00f6ffentlich auf. Die Stadt Kriens machte dabei auf gew\u00fcnschte Projektverbesserungen aufmerksam und reichte eine entsprechende Einsprache beim UVEK ein.</p><p>Die Stadt Kriens unterst\u00fctzt das Gesamtsystem, verlangt aber auf ihrem Gemeindegebiet eine komplette Einhausung der A2 zwischen Sonnenbergtunnel bzw. dem neuen Tunnel Bypass und Tunnel Schlund. Gespr\u00e4che zwischen der Gemeinde und dem ASTRA haben zwar einen Kompromiss, aber f\u00fcr die Stadt Kriens noch keine L\u00f6sung gebracht. So wurden eine Verl\u00e4ngerung des Tunnels Sonnenberg bzw. des Tunnels Bypass um etwa 240 m sowie eine Neugestaltung der Grosshofbr\u00fccken in das Projekt eingearbeitet. Die Stadt Kriens andererseits entwickelte als Vision die \"Chance Bypass\", welche die Maximalforderung der vollen Einhausung beinhaltet. Der Wunsch der Stadt Kriens ist an sich verst\u00e4ndlich. Jedoch stellen sich zum Status des Projektperimeters und zum STEP-Bundesbeschluss nun Fragen. Aus den vorangehenden Gr\u00fcnden ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung derselben:</p><p>1. K\u00f6nnte diese Erweiterung innerhalb des im Jahre 2019 bewilligten Ausbauschritt einfliessen?</p><p>2. Falls eine komplette Einhausung zwischen dem Sonnenbergtunnel bzw. dem neuen Tunnel Bypass und dem Tunnel Schlund realisiert wird, w\u00fcrde der bestehende Tunnel Schlund den technischen Anforderungen gen\u00fcgen oder m\u00fcsste dieser dann auch aufger\u00fcstet werden? Mit welchem Aufwand w\u00e4re zu rechnen?</p><p>3. W\u00fcrde die komplette Einhausung zu einer wahrnehmbaren L\u00e4rmreduktion der umliegenden Quartiere f\u00fchren? Und auf Basis dieser Analyse, w\u00fcrden sich die Zusatzkosten mit der damit einhergehenden L\u00e4rmreduktion rechtfertigen lassen?</p><p>4. Mit dem Gesamtsystem Bypass soll u.a. nicht nur der Engpass auf der A2/A14 beseitigt werden, sondern auch eine Netzredundanz im Ereignisfall in Form dieses neuen Tunnels Bypass geschaffen werden. W\u00e4re diese Netzredundanz auch mit einer Einhausung des erw\u00e4hnten Strassenabschnittes vorhanden oder w\u00fcrde dies eine weitere Projektausdehnung notwendig machen?</p><p>5. Welche Projekterweiterung l\u00e4sst der Bundesbeschluss aus dem Jahre 2019 zu? W\u00e4re eine Projekterweiterung eher als Zusatzprojekt anzugehen oder als Neuformulierung des Bundesbeschlusses?</p><p>6. Falls eine Neuformulierung notwendig w\u00e4re, wie beurteilt der Bundesrat die Risiken bez\u00fcglich der Projektrealisierung?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. bis 4. Das Parlament hat 2019 die Kapazit\u00e4tserweiterung \"Gesamtsystem Bypass Luzern\" in den Ausbauschritt 2019 aufgenommen und den dazugeh\u00f6rigen Verpflichtungskredit in der H\u00f6he von 1,47 Milliarden Franken bewilligt.</p><p>Die Forderung der Stadt Kriens nach einer kompletten Eindeckung zwischen dem Portal S\u00fcd des Tunnels \"Bypass\" und dem Portal Nord des Tunnels \"Schlund\" ist nicht im Verpflichtungskredit enthalten.</p><p>Ein wichtiges Ziel des Gesamtsystems Bypass Luzern ist die Schaffung von alternativen Ausweichrouten (Netzredundanz). Bei einer vollst\u00e4ndigen Eindeckung k\u00f6nnte die damit verbundene betriebliche Anforderung nach unabh\u00e4ngigen L\u00fcftungssystemen der Tunnel \"Schlund\", \"Bypass\" und \"Sonnenberg/Reussport\" nicht mehr erf\u00fcllt werden. In der Folge m\u00fcsste das heutige L\u00fcftungssystem des Tunnels \"Schlund\" erg\u00e4nzt und das L\u00fcftungssystem des Tunnelsystems komplett neu konzipiert werden. Die Mehrkosten gegen\u00fcber dem genehmigten generellen Projekt des Bundesrates w\u00fcrden f\u00fcr die vollst\u00e4ndige Eindeckung und die Anpassung des L\u00fcftungssystems ca. 540 Millionen Franken betragen. Der L\u00e4rmpegel in den umliegenden Quartieren k\u00f6nnte mit einer vollst\u00e4ndigen Eindeckung reduziert werden. Im Sinne des Umweltschutzrechts ist diese Massnahme jedoch nicht als wirtschaftlich tragbar zu betrachten, sodass die Mehrkosten nicht gerechtfertigt werden k\u00f6nnen. Eine komplette Eindeckung setzt daher gem\u00e4ss Artikel\u00a08 des Bundesgesetzes \u00fcber die Verwendung der zweckgebundenen Mineral\u00f6lsteuer und weiterer f\u00fcr den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG; SR 725.116.2) voraus, dass sich Dritte - namentlich der Kanton und die Standortgemeinden - an den Mehrkosten beteiligen. Dieses Vorgehen stellt die Gleichbehandlung aller Regionen sicher. Ein vergleichbares Vorgehen wurde zum Beispiel bei der Einhausung Schwamendingen (Finanzierungsanteil Bund 56\u00a0Prozent, Kanton Z\u00fcrich 24,6\u00a0Prozent, Stadt Z\u00fcrich 19,4%) gew\u00e4hlt.</p><p>5./6. Das Projekt \"Gesamtsystem Bypass Luzern\" befindet sich auf Stufe Ausf\u00fchrungsprojekt. F\u00fcr die Realisierung der kompletten Einhausung m\u00fcsste in einem separaten Verfahren das Generelle Projekt angepasst und dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet werden. Anschliessend m\u00fcsste f\u00fcr den Abschnitt ein neues Ausf\u00fchrungsprojekt erarbeitet werden. Ob auch der im Bundesbeschluss enthaltene Verpflichtungskredit angepasst werden m\u00fcsste, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht abschliessend beurteilt werden. Die Projektarbeiten k\u00f6nnten grunds\u00e4tzlich parallel zum bestehenden Projekt \"Gesamtsystem Bypass Luzern\" aufgenommen werden. Es ist aber wahrscheinlich, dass eine komplette Einhausung die Realisierung des \"Gesamtsystem Bypass Luzern\" zeitlich verz\u00f6gern w\u00fcrde.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1628640000000)\/","SubmittedBy":"Schilliger Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1633046400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48|52|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690502735087)\/","SubmissionDate":"\/Date(1620172800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5109,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr|Umwelt|Raumplanung und Wohnungswesen"}}