{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213587,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213587,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213587,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213587,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213587,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213587,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213587,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213587,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213587,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213587,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213587,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213587,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213587,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213587,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213587,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213587,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213587,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213587,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3587","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Angemessene Chefl\u00f6hne und Transparenz f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Organisationen. Verbindlichkeit des Rechnungslegungsstandards Swiss GAAP FER, inklusive FER 21","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetze dahingehend anzupassen, dass f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Organisationen, welche von der \u00f6ffentlichen Hand eine Unterst\u00fctzung erhalten oder von der Steuerpflicht befreit werden, die Rechnungslegungsstandards Swiss GAAP FER inkl. FER 21 eine zwingende Voraussetzung f\u00fcr die Unterst\u00fctzung bzw. Steuerbefreiung sind. Die Mitglieder des obersten Leitungsorgans erbringen ihre Leistung grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich. Die Verg\u00fctungen der Angestellten sind angemessen und werden transparent ausgewiesen. Gegen\u00fcber der Beh\u00f6rde, welche \u00fcber Steuerbefreiung oder staatliche Unterst\u00fctzung der gemeinn\u00fctzigen Organisation entscheidet, m\u00fcssen die individuellen Verg\u00fctungen an die Mitglieder des obersten Leitungsorgans sowie die Verg\u00fctungen an den Gesch\u00e4ftsleiter oder die Gesch\u00e4ftsleiterin einzeln offen gelegt werden.</p>","ReasonText":"<p>Gemeinn\u00fctzige Organisationen existieren oft zu einem grossen Teil nur dank Spenden, viele erhalten Unterst\u00fctzung vom Staat, und sie zahlen keine Steuern. Viele Spender erwarten deshalb, dass die Chefl\u00f6hne weniger hoch sind als bei Profit-Unternehmen. Es besteht ein gesellschaftspolitischer Konsens, dass bei solchen L\u00f6hnen Zur\u00fcckhaltung ge\u00fcbt werden sollte. Denn die Chefl\u00f6hne m\u00fcssten auch gegen\u00fcber den Spendern gerechtfertigt werden. Bei vielen Organisationen sind heute die L\u00f6hne der F\u00fchrungsorgane geheim, intransparent und nicht ausgewiesen. Unversch\u00e4mte L\u00f6hne unter dem Deckmantel der Gemeinn\u00fctzigkeit schaden allen gemeinn\u00fctzigen Organisationen. Denn niemand will mit seiner Spende Abzocker-L\u00f6hne zahlen. Mit Spenden soll geholfen werden bei m\u00f6glichst kleinem Verwaltungsaufwand.</p><p>Der aktuelle ZEWO-Standard Nummer 8 sollte darum f\u00fcr alle Organisationen verbindlich werden, welche staatliche Unterst\u00fctzung erhalten oder von der Steuerpflicht befreit sind. Dieser Standard Nr. 8 beinhaltet unter anderem:</p><p>F\u00fcr ordentliche Aufgaben von Mitgliedern des obersten Leitungsorgans als strategisches F\u00fchrungs- und Aufsichtsorgan gilt:</p><p>- Mitglieder des obersten Leitungsorgans stehen - mit Ausnahme einer allf\u00e4lligen Vertretung des Personals - in keinem arbeitsrechtlich entl\u00f6hnten Verh\u00e4ltnis zur Organisation.</p><p>- Die entrichteten Gesamtverg\u00fctungen an die Mitglieder des obersten Leitungsorgans sowie an die Mitglieder der Gesch\u00e4ftsleitung m\u00fcssen gem\u00e4ss den Bestimmungen von Swiss GAAP FER 21 im Anhang der Jahresrechnung je summarisch offengelegt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Motion\u00e4rs, dass die einer gemeinn\u00fctzigen Organisation durch Spenden zur Verf\u00fcgung gestellten Mittel in m\u00f6glichst grossem Umfang zur Erreichung des jeweiligen Zwecks der Organisation verwendet werden und dass somit die Verwaltungskosten m\u00f6glichst gering ausfallen sollten.</p><p>Die geforderten Massnahmen sind aber unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Der Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER erfordert eine umfassende Darstellung der Verm\u00f6gens-, Finanz- und Ertragslage (True and Fair View) einer Gesellschaft. F\u00fcr viele kleine und mittlere gemeinn\u00fctzige Organisationen w\u00e4re die zwingende Verwendung dieses Standards mit grossem, unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigem Aufwand verbunden.</p><p>Die Kriterien f\u00fcr die Steuerbefreiung juristischer Personen sind im Kreisschreiben Nr. 12 der ESTV vom 8. Juli 1994 festgehalten. Die Verfolgung von gemeinn\u00fctzigen Zwecken setzt gem\u00e4ss Rechtsprechung und Lehre in objektiver Hinsicht voraus, dass die T\u00e4tigkeit der juristischen Person im Interesse der Allgemeinheit liegt und dass dem Wirken - als subjektives Element - uneigenn\u00fctzige, d. h. selbstlose und altruistische Motive zugrunde liegen. Uneigenn\u00fctzigkeit ist dann gegeben, wenn die f\u00fcr die gemeinn\u00fctzige juristische Person t\u00e4tigen Mitglieder oder Organe - unter Hintansetzung der eigenen Interessen - Opfer erbringen. Dies ist dann nicht der Fall, wenn mit einer gemeinn\u00fctzigen Zielsetzung auch Erwerbszwecke oder sonst eigene, unmittelbare Interessen der Mitglieder verkn\u00fcpft sind. Die T\u00e4tigkeit von Stiftungsrats- oder Vorstandsmitgliedern hat demnach grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich zu erfolgen, ansonsten von einer Verfolgung eigener, unmittelbarer Interessen auszugehen ist. Toleriert werden Entsch\u00e4digungen f\u00fcr die Verg\u00fctung effektiver Spesen und die Ausrichtung von moderaten Sitzungsgeldern. Fixe Honorare f\u00fcr die Organe der gemeinn\u00fctzigen Organisation sind hingegen nicht mit dem Grundsatz der Uneigenn\u00fctzigkeit vereinbar. Ausnahmen von der Ehrenamtlichkeit werden in der Praxis gemacht, wenn beispielsweise ein Mitglied des Stiftungsrates oder Vereinsvorstandes mit Aufgaben betraut ist, die in qualitativer und quantitativer Hinsicht \u00fcber die ordentliche Vorstands- bzw. Stiftungsratst\u00e4tigkeit hinausgehen. Erfordert z. B. die operative T\u00e4tigkeit der Stiftung oder des Vereins f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung eine hauptberufliche T\u00e4tigkeit, ist eine marktkonforme Entsch\u00e4digung zul\u00e4ssig. Andernfalls m\u00fcssten Dienste Dritter in Anspruch genommen werden, die gleichsam zu marktm\u00e4ssigen Bedingungen entsch\u00e4digt werden m\u00fcssen.</p><p>Die geltende Praxis ber\u00fccksichtigt somit schon heute, ob sich Bez\u00fcge der leitenden Organe und Funktion\u00e4re in einem angemessenen Rahmen bewegen (siehe dazu auch <a href=\"https://www.parlament.ch/rm/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20153495\">Motion 15.3495</a>). Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht des Bundesrates kein Handlungsbedarf.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1625011200000)\/","SubmittedBy":"Reimann Lukas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1682985600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|28|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1712763977607)\/","SubmissionDate":"\/Date(1620172800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5109,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Soziale Fragen|Steuer"}}