{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213601,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213601,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213601,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213601,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213601,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213601,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213601,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213601,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213601,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213601,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213601,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213601,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213601,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213601,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213601,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213601,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213601,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213601,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3601","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Zulassen von h\u00f6heren H\u00e4rtefallbeitr\u00e4gen in begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die COVID-19 H\u00e4rtefallverordnung dahingehend zu \u00e4ndern, dass in begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen und basierend auf einer Einzelfallpr\u00fcfung die in Art. 8c festgelegte H\u00f6chstgrenze f\u00fcr nicht r\u00fcckzahlbare Beitr\u00e4ge f\u00fcr Unternehmen mit einem Jahresumsatz von \u00fcber 5 Mio. Franken verh\u00e4ltnism\u00e4ssig \u00fcberschritten werden kann. </p><p>Ein h\u00f6herer Beitrag ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn bestehende Unternehmensstrukturen nachweislich eine direkte Ungleichbehandlung zur Folge haben oder die angeordneten Massnahmen des Bundesrates in der Pandemiebek\u00e4mpfung wie zum Beispiel die Home-Office Pflicht oder der Fernunterricht an Hochschulen zu einem existenzbedrohenden Umsatzeinbruch f\u00fchrten.</p>","ReasonText":"<p>Mit der aktuellen H\u00e4rtefallregelung sowie der Erh\u00f6hung der Beitr\u00e4ge bei den \u00e0-fonds-perdu-Beitr\u00e4gen konnten viele Unternehmen und vor allem geschlossene Betriebe in der Gastronomie und im Freizeitbereich entlastet werden. Die aktuelle Regelung beg\u00fcnstigt jedoch vor allem Mittelgrosse Unternehmen mit Jahresums\u00e4tzen bis 100 Mio. Franken oder Unternehmensgruppen bestehend aus kleineren, juristisch selbst\u00e4ndigen Einheiten. </p><p>Obwohl auch grosse Unternehmen teilweise massiv von der Pandemie bzw. den angeordneten Massnahmen des Bundesrates betroffen sind, schafft die bestehende H\u00e4rtefallregelung eine Ungleichbehandlung; denn gross heisst nicht geringere Betroffenheit oder unendliche Reserven. Die aktuell gew\u00e4hrten maximal 10 Mio. Franken einmalige H\u00e4rtefallunterst\u00fctzung verm\u00f6gen bei pandemiebedingtem Umsatzverlust von \u00fcber 40 Prozent die weiterlaufenden Fixkosten bei einem grossen, stark betroffenen Unternehmen lediglich zu einem Bruchteil aufzufangen. </p><p>Mit einer Einzelfallpr\u00fcfung soll deshalb in begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen die festgelegte H\u00f6chstgrenze f\u00fcr nicht r\u00fcckzahlbare Betr\u00e4ge f\u00fcr stark betroffene Grossunternehmen verh\u00e4ltnism\u00e4ssig \u00fcberschritten werden k\u00f6nnen. Dabei sind insbesondere die direkten Folgen von Massnahmen des Bundesrates in der Pandemiebek\u00e4mpfung zu ber\u00fccksichtigen, die auch bei einer Nicht-Schliessung von Betrieben zu einem existenzbedrohenden Umsatzeinbruch gef\u00fchrt haben.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die H\u00e4rtefallmassnahmen sind kantonale Programme; die Kantone sind frei in der Ausgestaltung der Hilfen. Sofern die Massnahmen die Mindestvorgaben auf Bundesebene erf\u00fcllen, \u00fcbernimmt der Bund die Kosten ganz oder teilweise. Um die grosse Zahl an Gesuchen m\u00f6glichst rasch bew\u00e4ltigen zu k\u00f6nnen, haben sich die meisten Kantone f\u00fcr eine pauschalierte Bemessung der Beitr\u00e4ge auf der Basis des Umsatzes oder des Umsatzr\u00fcckgangs entschieden. Nur vereinzelt werden die Beitr\u00e4ge gest\u00fctzt auf eine Pr\u00fcfung der Unternehmenssituation im Einzelfall bemessen. Darin unterscheiden sich die H\u00e4rtefallmassnahmen f\u00fcr Unternehmen von der Sozialhilfe f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen. Dieses pauschale Vorgehen hat es erlaubt, einer grossen Anzahl Unternehmen relativ rasch und unb\u00fcrokratisch H\u00e4rtefallbeitr\u00e4ge auszuzahlen. Es hat aber den Nachteil, dass die Regel im Einzelfall als ungerecht empfunden werden kann, sei es, weil eine grosse Unternehmung mit vielen Filialen weniger Mittel erh\u00e4lt als viele eigenst\u00e4ndige kleine Unternehmen, weil gewisse Branchen bei gleichem Umsatzausfall deutlich h\u00f6here ungedeckte Fixkosten haben als andere oder weil zeitweise beh\u00f6rdlich geschlossene Unternehmen \u00fcbers ganze Jahr h\u00f6here Ums\u00e4tze erzielen konnten als Unternehmen, die zwar offen bleiben durften, aber unter starkem und anhaltendem Nachfrager\u00fcckgang leiden.</p><p>Vor diesem Hintergrund lehnt der Bundesrat die Schaffung einer Ausnahmeregelung f\u00fcr Grossunternehmen in der H\u00e4rtefallverordnung ab: Eine eng begrenzte Sonderregelung, beispielsweise f\u00fcr einzelne Grossunternehmen in der Mitarbeiter- und Schulgastronomie, liesse sich kaum rechtfertigen, da auch in anderen Branchen grosse Unternehmen mit Filialstrukturen bestehen, die unter den Folgen von Covid-19 leiden. Zudem d\u00fcrfte der in der Motion geforderte Nachweis einer Ungleichbehandlung zu schwierigen Definitionsfragen bei den Kantonen f\u00fchren und eine hohe Anzahl Rekurse nach sich ziehen. Eine generelle Anhebung der Obergrenzen w\u00fcrde demgegen\u00fcber aufgrund der pauschalierten Bemessung die Gefahr von \u00dcberentsch\u00e4digungen deutlich erh\u00f6hen und w\u00e4re mit potentiellen Mehrbelastungen im einstelligen Milliardenbereich verbunden. Hinzu kommt, dass grosse Unternehmen in der Regel einfacheren Zugang zu privaten \u00dcberbr\u00fcckungsfinanzierungen haben und ein wesentlicher Teil ihrer Umsatzeinbussen durch im Gesamtumfang nicht gedeckelte Kurzarbeitsentsch\u00e4digungen kompensiert wird.</p><p>Die Kantone haben indes ihre Bereitschaft signalisiert, allf\u00e4lligen besonderen Bed\u00fcrfnissen mit spezifischen, von den Bundesvorgaben abweichenden Regelungen Rechnung zu tragen. Das Anliegen der Motion soll deshalb auf der Basis von kantonalen Regelungen umgesetzt werden. Kantonale Regelungen k\u00f6nnen besser auf unterschiedliche regionale Gegebenheiten sowie auf bereits ergriffene kantonale Massnahmen (z.B. Mieterlasse) abgestimmt werden, was die Gefahr von \u00dcberentsch\u00e4digungen verringert. Der Bundesrat beabsichtigt, f\u00fcr die den Kantonen daraus entstehenden Zusatzbelastungen einen Teil der \"Bundesratsreserve\" nach Artikel\u00a012 Absatz\u00a02 Covid-19-Gesetz einzusetzen. Eine entsprechende Verordnungs\u00e4nderung ist f\u00fcr den Juni 2021 geplant.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1621987200000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1654732800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24|2841","Category":"IV","Modified":"\/Date(1750809623063)\/","SubmissionDate":"\/Date(1621296000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5110,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen|Gesundheit"}}