{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213624,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213624,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213624,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213624,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213624,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213624,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213624,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213624,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213624,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213624,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213624,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213624,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213624,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213624,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213624,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213624,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213624,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213624,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3624","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Rahmenabkommen. Wie weiter nach dem unn\u00f6tigen Verhandlungsabbruch?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie will der Bundesrat den bilateralen Weg ohne Kl\u00e4rung der institutionellen Fragen erhalten oder weiterentwickeln?</p><p>2. Wieso hat er die Verhandlungen ohne Plan B abgebrochen?</p><p>3. Gew\u00e4hren die aktuell diskutierten Alternativen (EWR, EU-Beitritt) der Schweiz mehr oder weniger Autonomie in den drei umstrittenen Bereichen FLAM, UBRL, Staatliche Beihilfen als das InstA?</p><p>4. Wann gedenkt er die Koh\u00e4sionsmilliarde auszul\u00f6sen?</p><p>5. Will er die Ungleichbehandlung von B\u00fcrger*innen unterschiedlicher EU-Mitgliedsl\u00e4nder bez\u00fcglich Niederlassungsbewilligungen beenden?</p><p>6. F\u00fchlt er sich nicht dazu verpflichtet, die Konsultationsergebnisse der Aussenpolitischen Kommissionen und der Kantone in seinen Entscheiden zu ber\u00fccksichtigen?</p><p>7.Ist der Bundesrat in seiner jetzigen Zusammensetzung gewillt und mit der aktuellen Departementsverteilung f\u00e4hig, die Beziehungen mit der EU auszubauen und weiterzuentwickeln?</p><p>8. Wieso weigert er sich auch nach Abbruch der Verhandlungen, \u00f6ffentlich zu machen, welche negativen Folgen er nach den dem InstA-Abbruch in den verschiedenen Politikbereichen erwartet?</p><p>9. In welchen Politikbereichen erwartet er mittelschwere, wo schwerwiegende Folgen eines Scheiterns der Verhandlungen?</p><p>10. Wie gedenkt er die Kompatibilit\u00e4t des Schweizer und des EU-Covid-Zertifikats sicherzustellen?</p><p>11. Wie stellt er die Markt\u00fcberwachung von Medizinalprodukten und somit die Sicherheit der Patient*innen weiterhin sicher?</p><p>12. Wie f\u00e4hrt er mit dem Gesundheitsabkommen fort?</p><p>13. Wie will er Nachteile f\u00fcr den Forschungsstandort Schweiz kompensieren, falls keine (vollst\u00e4ndige) Assoziierung an Horizon Europe m\u00f6glich ist?</p><p>14. Wie wird er mit dem Stromabkommen fortfahren?</p><p>15. Was bedeutet der Verhandlungsabbruch f\u00fcr die Grenzg\u00e4nger*innen und die Grenzregionen?</p><p>16. Wie gedenkt er bez\u00fcglich Klimaschutz mit der EU schnelle Resultate zu erzielen?</p><p>17. Welche Folgen hat das Scheitern der Verhandlungen auf KMU und Wirtschaft? Mit welchen Massnahmen werden Nachteile kompensiert?</p><p>18. Wie will er verhindern, dass sich Unternehmen in die EU verlagern, um sich Zugang zum gemeinsamen Markt zu erleichtern? Probleme der exportierenden Wirtschaft l\u00f6sen?</p><p>19. Gedenkt er angesichts der Abk\u00fchlung der Beziehungen zur EU nach Verhandlungsabbruch die Beziehungen zu L\u00e4ndern ausserhalb der EU zu st\u00e4rken? Zu welchen L\u00e4ndern? Wie?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. und 2. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Mai 2021 verschiedene Massnahmen mit dem Ziel einer Stabilisierung der bilateralen Zusammenarbeit ohne institutionelles Abkommen (InstA) beschlossen. Er setzt sich f\u00fcr eine rasche Deblockierung des zweiten Schweizer Beitrags an ausgew\u00e4hlte EU-Mitgliedstaaten durch das Parlament ein und strebt eine z\u00fcgige Finalisierung der entsprechenden Memorandum of Understanding (MoU) mit der EU an. Weiter bietet der Bundesrat der EU die Aufnahme eines strukturierten politischen Dialoges bspw. auf ministerieller Ebene an, um eine gemeinsame Agenda f\u00fcr die k\u00fcnftige Zusammenarbeit im beidseitigen Interesse zu entwickeln und zu begleiten. Schliesslich pr\u00fcft der Bundesrat die M\u00f6glichkeit eines autonomen Abbaus von Regelungsunterschieden zwischen dem Schweizer und dem EU-Recht insbesondere in den Bereichen der sektoriellen Marktzugang, sofern dies auch im Interesse der Schweiz ist. Zur Abfederung negativer Konsequenzen eines Ausbleibens des institutionellen Abkommens hat der Bundesrat seit l\u00e4ngerer Zeit begonnen, Auffangmassnahmen zu planen und umzusetzen. Diese Massnahmen k\u00f6nnen eine ausbleibende Weiterentwicklung der bilateralen Abkommen nur zum Teil kompensieren.</p><p>3. Die genannten Alternativen w\u00fcrden der Schweiz in den Bereichen flankierende Massnahmen, Unionsb\u00fcrgerrichtlinie und staatliche Beihilfen Verpflichtungen auferlegen, die \u00fcber das hinausgehen, was im institutionellen Abkommen vorgesehen war.</p><p>4. Die Deblockierung des Schweizer Beitrags bedingt einen Entscheid des Parlaments. Am 4. Juni 2021 hat der Bundesrat beschlossen, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten, die in der Herbstsession 2021 behandelt werden soll.</p><p>5. Die Unterschiede ergeben sich aus den unterschiedlichen Grundlagen. So k\u00f6nnen Staatsangeh\u00f6rige von 17 EU- sowie der EFTA-Staaten, mit denen zus\u00e4tzliche bilaterale Vereinbarungen bestehen bzw. eine langj\u00e4hrige entsprechende Praxis gilt, nach f\u00fcnf Jahren eine Niederlassungsbewilligung erhalten, falls sie die n\u00f6tigen Voraussetzungen erf\u00fcllen. F\u00fcr die \u00fcbrigen Staatsangeh\u00f6rigen der EU-Mitgliedstaaten gelten die Vorgaben des Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetzes (SR 142.20), welche eine Niederlassungsbewilligung grunds\u00e4tzlich erst nach 10 Jahren Aufenthalt in der Schweiz vorsieht.</p><p>6. und 7. Der Entscheid, die Verhandlungen \u00fcber das institutionelle Abkommen zu beenden und gleichzeitig den Willen zur Fortsetzung der bilateralen Zusammenarbeit mit der EU zu bekr\u00e4ftigen, war ein Entscheid des Gesamtbundesrates. Er wurde auf der Grundlage der Konsultation der aussenpolitischen Kommissionen und der Kantone getroffen.</p><p>8. und 9. Der Bundesrat hat in seinem \"Bericht betreffend die Verhandlungen \u00fcber ein institutionelles Abkommen zwischen der Schweiz und der EU\" vom 26. Mai 2021 seine Evaluierung des Verhandlungsergebnisses inklusive seine Entscheidgrundlagen ausf\u00fchrlich dargelegt. Der Entscheid, das Abkommen nicht zu unterzeichnen, ist das Ergebnis einer umfassenden Interessenabw\u00e4gung, welche auch die Nachteile eines Nichtabschlusses des institutionellen Abkommens (InstA) einbezieht. Diese sind in Ziffer \"3.5 Konsequenzen eines Nichtabschlusses\" ausgef\u00fchrt. In der Beilage zu dieser Antwort finden Sie zudem eine tabellarische \u00dcbersicht der Auswirkungen eines Nichtabschlusses des institutionellen Abkommens. Diese entspricht, was die Inhalte der Folgen sowie der Auffangmassnahmen betrifft, der aktuellsten Version der \u00dcbersichtstabelle, welche der Bundesrat am 26. Mai 2021 als Entscheidgrundlage verwendet hat.</p><p>10. Die Schweiz steht im engen Austausch mit der EU-Kommission, um die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Covid-Zertifikate soweit m\u00f6glich auf den Zeitpunkt der Einf\u00fchrung des EU-Zertifikats sicherzustellen.</p><p>11. Am 19. Mai 2021 wurde die Medizinprodukteverordnung mit dem Ziel revidiert (AS 2021 281), die Versorgung der Schweiz mit sicheren Medizinprodukten und die Markt\u00fcberwachung auch ohne Aktualisierung des MRA weiterhin zu gew\u00e4hrleisten.</p><p>12. Der Abschluss des Gesundheitsabkommens ist nach Ansicht des Bundesrats sowohl im Interesse der Schweiz wie auch der EU. Es ist aber ungewiss, ob die EU hierzu ohne das InstA Hand bieten wird.</p><p>13. In Bezug auf Horizon Europe erlaubt es die bereits genehmigte Finanzierungsbotschaft, die Mittel flexibel f\u00fcr eine Vollassoziierung, eine Teilassoziierung oder auch f\u00fcr den Drittstaat-Status mit direkter Finanzierung in den f\u00fcr Drittstaaten zug\u00e4nglichen Projekten von Schweizer Forschenden durch den Bund einzusetzen. Die entsprechenden Vorbereitungen dazu laufen.</p><p>14. Ein Stromabkommen (im Sinne eines Marktzugangsabkommens) ist bis auf weiteres nicht mehr absehbar. Aus Sicht der EU k\u00f6nnen auch einzelne Aspekte, wie z.B. die Netzsicherheit, nicht losgel\u00f6st vom EU-Rechtsbestand im Strombereich verhandelt werden. Seitens Swissgrid werden zur Sicherung der Netzstabilit\u00e4t weiterhin entsprechende Massnahmen getroffen wie bspw. technische (privatrechtliche) Vereinbarungen mit europ\u00e4ischen Netzbetreibern. Diese k\u00f6nnen ein Stromabkommen jedoch nicht ersetzen.</p><p>15. Das Nichtzustandekommen des InstA hat keine Auswirkungen auf die Erwerbst\u00e4tigkeit und die Rechte von Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger. Die bestehenden bilateralen Abkommen namentlich das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen (FZA) gelten weiterhin unver\u00e4ndert.</p><p>16. Die Schweiz verfolgt eine eigenst\u00e4ndige Umwelt-, Energie- und Klimapolitik, deren Ambitionsniveau jenem der EU gleichwertig ist. Die gemeinsamen Zielsetzungen der Schweiz und der EU umfassen die CO2-Reduktionsziele bis 2030 und 2050, die Umsetzung einer Abgabe auf CO2 sowie die Verlinkung der Emissionshandelssysteme. Auf nationaler Ebene dient das revidierte CO2-Gesetz dazu, den Ausstoss von Treibhausgasen zu senken - und den Klimaschutz zu st\u00e4rken.</p><p>17. Die bilateralen Abkommen gelten weiterhin. Die Folgen des Entscheids, das InstA nicht zu unterzeichnen, h\u00e4ngen stark von der Reaktion der EU sowie der zuk\u00fcnftigen Weiterentwicklung des EU-Binnenmarkts ab und k\u00f6nnen nicht verl\u00e4sslich quantifiziert werden. Zur Abfederung negativer Konsequenzen hat der Bundesrat schon seit l\u00e4ngerer Zeit begonnen, wo m\u00f6glich Auffangmassnahmen zu planen und teilweise auch schon umzusetzen.</p><p>18. Der Bundesrat setzt sich auch k\u00fcnftig f\u00fcr attraktive Rahmenbedingungen des Wirtschaftsstandorts Schweiz ein. Angesichts des ausgewiesenen beidseitigen Interesses sollen die bestehenden bilateralen Abkommen mit der EU weiterhin vollumf\u00e4nglich angewandt und im Falle relevanter Weiterentwicklungen des EU-Rechts aktualisiert werden, um den gegenseitigen Marktzugang zu erhalten.</p><p>19. Die aussenpolitischen Ziele des Bundesrates sind in der Aussenpolitischen Strategie 2020-2023 dargelegt (<a href=\"https://www.eda.admin.ch/dam/eda/de/documents/publications/SchweizerischeAussenpolitik/Aussenpolitische-Strategie-2020-23_DE.pdf\">https://www.eda.admin.ch/dam/eda/de/documents/publications/SchweizerischeAussenpolitik/Aussenpolitische-Strategie-2020-23_DE.pdf</a>). Dazu geh\u00f6rt die Pflege guter Beziehungen mit allen Staaten (Prinzip der Universalit\u00e4t) ebenso wie die intensive Zusammenarbeit mit regionalen und multilateralen Organisationen sowie mit globalen Partnern bzw. Schwerpunktl\u00e4ndern.</p><p></p><p>Tabellen</p><p></p><p>Die Vorst\u00f6sse mit Tabellen und Grafiken k\u00f6nnen heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorst\u00f6sse mit Tabellen und Grafiken, die in der Gesch\u00e4ftsdatenbank nicht abgebildet werden k\u00f6nnen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1623369600000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcne Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1623715200000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15|36|66|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690504898053)\/","SubmissionDate":"\/Date(1622592000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5110,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft|Wissenschaft und Forschung|Energie|Gesundheit"}}