{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213625,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213625,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213625,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213625,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213625,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213625,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213625,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213625,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213625,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213625,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213625,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213625,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213625,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213625,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213625,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213625,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213625,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213625,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3625","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Wie weiter nach dem Insta-Verhandlungsabbruch?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat hat am 26. Mai entschieden, das institutionelle Rahmenabkommen (InstA) mit der Europ\u00e4ischen Union (EU) nicht zu unterschreiben und die Verhandlungen zu beenden. Der Bundesrat wird gebeten, aufzuzeigen, wie er rasch gangbare L\u00f6sungen f\u00fcr die betroffenen Branchen schaffen und eine Perspektive f\u00fcr unsere bilateralen Beziehungen zur EU entwickeln will.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie will der Bundesrat den politischen Dialog mit der EU-Kommission und den EU-L\u00e4ndern - insbesondere mit unseren Nachbarstaaten - st\u00e4rken und in Zukunft in seinen aussenpolitischen Priorit\u00e4ten ber\u00fccksichtigen?</p><p>Wann pr\u00e4sentiert er das aussenpolitische Konzept zur Stabilisierung des bilateralen Wegs? Welche Priorit\u00e4ten sieht er bei der Umsetzung?</p><p>Welche bilateralen Abkommen sind gef\u00e4hrdet und wie will der Bundesrat sie sichern?</p><p>2. Wie will der Bundesrat das k\u00fcnftige Verh\u00e4ltnis zur EU (wie bisher und erfolgreich) mit Binnenmarkt, aber ohne institutionelle Integration gestalten?</p><p>3. Welche Massnahmen werden ergriffen, um allf\u00e4llige negative Auswirkungen auf die Exportbranche abzufedern?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, die jetzt von fehlenden Konformit\u00e4ts-Anerkennungen (MRA) betroffenen Unternehmen zu unterst\u00fctzen?</p><p>5. Die fehlende Konformit\u00e4ts-Anerkennung (MRA) w\u00fcrde nicht bloss den Export, sondern auch den Import von Medizinalprodukten massiv erschweren. Wie wird der Bundesrat daf\u00fcr sorgen und Importh\u00fcrden verhindern, damit die Patientenversorgung gew\u00e4hrleistet bleibt und Gesundheitsversorgung der eigenen Bev\u00f6lkerung nicht beeintr\u00e4chtigt wird?</p><p>6. Wie kann sich die Schweiz dar\u00fcber hinaus flexibel auf ver\u00e4ndernde Rahmenbedingungen der EU und der wichtigsten Exportm\u00e4rkte anpassen?</p><p>7. Wie gedenkt der Bundesrat im Stromdossier die Einbindung der Schweiz in das europ\u00e4ische Stromsystem auf eine Grundlage der Rechtssicherheit abzust\u00fctzen?</p><p>8. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Schweiz auch als Drittland m\u00f6glichst umfassend an den Kooperationsprogrammen wie Horizon Europe, Digital Europe, Erasmus+ und das Weltraumprogramm (Galileo, Copernicus, usw.) teilnehmen kann?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zu 1 und 2: Gleichzeitig mit seinem Entscheid, die Verhandlungen \u00fcber das institutionelle Abkommen (InstA) zu beenden, hat der Bundesrat sein Interesse an der Fortsetzung des bew\u00e4hrten bilateralen Wegs mit der EU bekr\u00e4ftigt. Die Schweiz bleibt auch ohne InstA eine zuverl\u00e4ssige und engagierte Partnerin der EU und deren Mitgliedstaaten. Mit dem Ziel einer Stabilisierung der bilateralen Zusammenarbeit hat der Bundesrat am 26. Mai 2021 verschiedene Massnahmen beschlossen: Er setzt sich f\u00fcr eine rasche Deblockierung des zweiten Schweizer Beitrags an ausgew\u00e4hlte EU-Mitgliedstaaten durch das Parlament ein und strebt eine z\u00fcgige Finalisierung des entsprechenden Memorandum of Understanding (MoU) mit der EU an. Weiter bietet der Bundesrat der EU die Aufnahme eines strukturierten politischen Dialoges bspw. auf ministerieller Ebene an, um eine gemeinsame Agenda f\u00fcr die k\u00fcnftige Zusammenarbeit im beidseitigen Interesse zu entwickeln und zu begleiten. Schliesslich pr\u00fcft der Bundesrat die M\u00f6glichkeit eines autonomen Abbaus von Regelungsunterschieden zwischen dem Schweizer und dem EU-Recht, sofern dies auch im Interesse der Schweiz ist.</p><p>3. Die Folgen des Entscheids, das InstA nicht zu unterzeichnen, h\u00e4ngen stark von der Reaktion der EU sowie der zuk\u00fcnftigen Weiterentwicklung des EU-Binnenmarkts ab. Aus Sicht der Schweiz sollen die bestehenden bilateralen Abkommen weiterhin vollumf\u00e4nglich angewandt und im Falle relevanter Weiterentwicklungen des EU-Rechts aktualisiert werden, um den gegenseitigen Marktzugang zu erhalten. Zur Abfederung negativer Konsequenzen hat der Bundesrat aber schon seit l\u00e4ngerer Zeit begonnen, wo m\u00f6glich Auffangmassnahmen zu planen und auch bereits teilweise umzusetzen. Allerdings erlauben es Auffangmassnahmen, wo solche \u00fcberhaupt m\u00f6glich sind, lediglich im beschr\u00e4nkten Masse, eine fehlende Entwicklung der bilateralen Abkommen mit der EU zu kompensieren. So kann die Schweiz mit einseitigen Massnahmen namentlich keinen hindernisfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt gew\u00e4hrleisten.</p><p>4. Die regelm\u00e4ssige Aktualisierung des MRA bleibt eine Priorit\u00e4t des Bundesrates. Allerdings enth\u00e4lt das Abkommen keine rechtliche Verpflichtung f\u00fcr eine zeitnahe Aktualisierung. Das gute Funktionieren des Abkommens ist jedoch grunds\u00e4tzlich in beidseitigem Interesse. Im Bereich der Medizinprodukte strebt die Schweiz auch weiterhin ausgewogene \u00dcbergangsbestimmungen f\u00fcr \"altrechtliche\" Produkte mit der EU an. Zudem wurde die Medizinprodukteverordnung am 19. Mai 2021 revidiert (AS 2021 281), um die Versorgung der Schweiz mit sicheren Medizinprodukten und die Markt\u00fcberwachung auch ohne Aktualisierung des MRA zu gew\u00e4hrleisten. Dabei wurden auch die Anliegen der betroffenen Branche ber\u00fccksichtigt.</p><p>5. Die Revision der Medizinprodukteverordnung vom 19. Mai 2021 wurde mit dem Ziel verabschiedet, die Versorgung der Schweiz mit sicheren Medizinprodukten und die Markt\u00fcberwachung in der Schweiz weiterhin zu gew\u00e4hrleisten. Mit diesen Massnahmen werden die negativen Auswirkungen der fehlenden Aktualisierung des MRA u.a. f\u00fcr die Sicherstellung der Patientensicherheit abgefedert.</p><p>6. Eine flexible Anpassung der Schweiz an sich ver\u00e4ndernde internationale Rahmenbedingungen sowohl in der EU als auch in wichtigen Exportm\u00e4rkten ist unabh\u00e4ngig vom Abschluss eines InstA m\u00f6glich und h\u00e4ngt in erster Linie von einer innenpolitischen Beurteilung des entsprechenden Handlungsbedarfs ab.</p><p>7. Ein Stromabkommen (im Sinne eines Marktzugangsabkommens) ist bis auf weiteres nicht mehr absehbar. Aus Sicht der EU k\u00f6nnen auch einzelne Aspekte, wie z.B. die Netzsicherheit, nicht losgel\u00f6st vom EU-Rechtsbestand im Strombereich verhandelt werden. Seitens Swissgrid werden zur Sicherung der Netzstabilit\u00e4t weiterhin entsprechende Massnahmen getroffen wie bspw. technische (privatrechtliche) Vereinbarungen mit europ\u00e4ischen Netzbetreibern. Diese k\u00f6nnen ein Stromabkommen jedoch nicht ersetzen.</p><p>8. Der Bundesrat setzt sich f\u00fcr die Teilnahme bzw. die Weiterf\u00fchrung der Assoziierung der Schweiz am Horizon-Paket 2021-2027, Erasmus+ und den Weltraumprogrammen ein. Sollte eine Assoziierung an das Horizon-Paket zeitnah nicht m\u00f6glich sein, erlaubt der Bundesbeschluss zur Finanzierungsbotschaft zum Horizon-Paket im Drittstaat-Status die direkte Finanzierung von Schweizer Forschenden in den f\u00fcr Drittstaaten zug\u00e4nglichen EU-Projekten. Bei Erasmus+ kann die bestehende Schweizer L\u00f6sung zur F\u00f6rderung von Austausch und Mobilit\u00e4t in der Bildung als Drittstaat weitergef\u00fchrt werden. Die Teilnahme der Schweiz an Galileo und Egnos l\u00e4uft weiter. Die Schweiz nimmt, gest\u00fctzt auf das Kooperationsabkommen von 2014, weiterhin aktiv an diesen Programmen teil.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1623369600000)\/","SubmittedBy":"Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. 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