{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213637,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213637,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213637,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213637,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213637,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213637,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213637,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213637,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213637,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213637,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213637,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213637,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213637,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213637,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213637,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213637,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213637,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213637,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3637","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Begrenzung des Ertrags von Zahlungsdienstleistern, der auf Kosten von KMU erzielt wird","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Regulierungsentwurf vorzulegen, in dem eine H\u00f6chstgeb\u00fchr pro Transaktion mit Debit- oder Kreditkarte festgelegt wird.</p>","ReasonText":"<p>Wie k\u00fcrzlich in der Sendung \"A bon entendeur\"* berichtete wurde, haben neue Geb\u00fchren bei der Zahlung mit Debitkarten bei vielen Unternehmerinnen und Unternehmern Emp\u00f6rung ausgel\u00f6st. Dies zu Recht, denn gewisse Zahlungsdienstleister haben die fixe Geb\u00fchr durch eine Geb\u00fchr in Form eines Prozentsatzes des Transaktionsbetrags ersetzt, die bis zu 1 Prozent betragen kann (Visa).</p><p>Dieses System der Geb\u00fchrenerhebung kommt schlicht einer K\u00fcrzung der Marge von KMU gleich, ohne jegliche Begr\u00fcndung und zu einer Zeit, in der Kartentransaktionen bevorzugt werden. Es gibt heute jedoch keine Mittel, um diese Praktiken einzuschr\u00e4nken, die bereits vorher insbesondere bei gewissen Kreditkartenanbietern etabliert waren. Im Bundesgesetz \u00fcber den Konsumkredit ist zwar ein H\u00f6chstzinssatz festgelegt, aber dieser gilt nur f\u00fcr Kreditkarten (und nicht f\u00fcr Debitkarten). Zudem handelt es sich dabei um einen Jahreszins, der \u00fcbrigens relativ hoch ist. Bei Kreditkarten gibt es keine Obergrenze pro Transaktion, und bei Debitkarten gibt es gar keine Begrenzung, obwohl der Debitmarkt von Natur aus f\u00fcr den Dienstleister weniger riskant ist als der Kreditmarkt.</p><p>Diese Motion hat zum Ziel, Konsumentinnen und Konsumenten und KMU vor Praktiken zu sch\u00fctzen, die nicht einzig den Gesetzen des Marktes \u00fcberlassen werden k\u00f6nnen. Die Zahlungsdienstleister sind grosse Unternehmen, wenige an der Zahl und vor allem bieten sie eine Dienstleistung an, auf welche H\u00e4ndler schwierig verzichten k\u00f6nnen (beziehungsweise gar nicht in Zeiten der Pandemie...). Eine solche Regelung gibt es, wie in der Interpellation 21.3570 betont wird, ausserdem bereits in einer EU-Verordnung (Verordnung 2015/751, Art. 3 Abs. 1).</p><p>* <a href=\"https://www.rts.ch/play/tv/a-bon-entendeur/video/nouvelles-cartes-de-debit-augmentation-des-frais-en-vue-?urn=urn:rts:video:12138829\">https://www.rts.ch/play/tv/a-bon-entendeur/video/nouvelles-cartes-de-debit-augmentation-des-frais-en-vue-?urn=urn:rts:video:12138829</a></p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zahlungsprozesse sind mit Kosten verbunden, die f\u00fcr die Kundschaft in den meisten F\u00e4llen nicht sichtbar sind. Neben den verschiedenen Geb\u00fchren f\u00fcr Kartentransaktionen und digitalen Zahlungsm\u00f6glichkeiten, fallen auch bei Bargeldtransaktionen Kosten an. Das Vorliegen allf\u00e4lliger Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen zwischen privaten Unternehmen ist grunds\u00e4tzlich eine Frage der bestehenden Wettbewerbsgesetzgebung und somit des Kartell- (KG; SR 251) und Preis\u00fcberwachungsgesetzes (P\u00fcG; SR 942.20). Die beiden zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden zur \u00dcberwachung der Einhaltung dieser Regelungen sind die Wettbewerbskommission (WEKO) und die Preis\u00fcberwachung (PUE). Gest\u00fctzt auf die bestehenden gesetzlichen Grundlagen beobachten diese beiden Institutionen fortw\u00e4hrend die Wettbewerbsverh\u00e4ltnisse und greifen ein, sobald der wirksame Wettbewerb in ungerechtfertigter Weise beeintr\u00e4chtigt wird. Die WEKO und die PUE haben sich dem vorliegenden Thema bereits angenommen und ihre Schritte koordiniert. W\u00e4hrend das WEKO-Sekretariat eine Marktbeobachtung er\u00f6ffnet hat, verhandelte die PUE mit den betroffenen Unternehmen und erreichte eine Senkung der Geb\u00fchren f\u00fcr Kleinstbetr\u00e4ge (vgl. Medienmitteilung vom 23. M\u00e4rz 2021). Zudem konnte die PUE sehr rasch das Problem der hohen H\u00e4ndlerkommissionen bei hohen Kaufbetr\u00e4gen l\u00f6sen und eine einvernehmliche Regelung mit der SIX Payment Services zur Deckelung der H\u00e4ndlerkommissionen bei CHF 2.00 f\u00fcr die Debit Mastercard und CHF 3.50 f\u00fcr die Visa Debit abschliessen (vgl. Einvernehmliche Regelung vom 27. Mai 2021).</p><p>Im Markt f\u00fcr Zahlkarten muss zwischen den verschiedenen Geb\u00fchren differenziert werden. Die angesprochene Regelung im Bundesgesetz \u00fcber den Konsumkredit (KKG; SR 221.214.1) bezieht sich auf den H\u00f6chstzinssatz gem\u00e4ss Art. 14 KKG. Dieser legt den maximal zul\u00e4ssigen Zinssatz auf Konsumkredite fest, womit auch Kreditkarten mit Kreditoption erfasst werden (Art. 1 Abs. 2 Bst. b KKG). Bei Debitkarten wird der Kundin bzw. dem Kunden keine Kreditoption einger\u00e4umt. Folglich fallen Debitkartentransaktionen nicht unter das KKG.</p><p>In der angesprochenen Verordnung der Europ\u00e4ischen Union (EU) wird ein Maximalbetrag f\u00fcr das sogenannte Interbankenentgelt festgelegt (vgl. Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EU) 2015/751 \u00fcber Interbankenentgelte f\u00fcr kartengebundene Zahlungsvorg\u00e4nge, ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 1). Es handelt sich dabei nicht um die H\u00e4ndlerkommission (sog. H\u00e4ndlerentgelt, bzw. die effektiv vom H\u00e4ndler bezahlte Geb\u00fchr f\u00fcr Kartentransaktionen). Interbankenentgelte sind kartensysteminterne Entsch\u00e4digungen vom zahlungsabwickelnden Finanzinstitut des H\u00e4ndlers (Acquirer) an das kartenausstellende Institut (Emittent), die nur existieren, wenn es sich dabei um zwei verschiedene Unternehmen handelt. Das Interbankenentgelt bildet nur einen relativ kleinen Teil der H\u00e4ndlerkommission. In der Vergangenheit hat die WEKO mittels ihrer bestehenden Instrumente verschiedentlich erreicht, die H\u00f6he des Interbankentgeltes im Markt f\u00fcr Zahlkarten zu limitieren. Beispielsweise wurde in der Schweiz, anders als in der EU, im meistverwendeten Debitkartensystem Maestro, keine solche Geb\u00fchr eingef\u00fchrt (RPW 2006/4 S.601-621, \"Einf\u00fchrung einer DMIF f\u00fcr Maestro-Transaktionen und geplantes Preismodell von Telekurs Multipay AG\").</p><p>Bei der Markteinf\u00fchrung von VPay im Jahr 2009 wurde dem Debitkartensystem von Visa in einer Vorabkl\u00e4rung des WEKO-Sekretariats ein durchschnittliches Interbankenentgelt von h\u00f6chstens CHF 0.20 pro Transaktion zugestanden, insbesondere solange der Marktanteil der teilnehmenden Unternehmen unter 15\u00a0Prozent liegt (RPW 2009/2 S.122-142, \"Vorabkl\u00e4rung; Geplante Einf\u00fchrung einer DMIF f\u00fcr das Debitkartensystem Visa V PAY\"). Diese Regelung wurde bez\u00fcglich des neuen Debitkartensystems von MasterCard, Debit MasterCard, bei dessen Einf\u00fchrung 2012 ebenfalls angewendet (RPW 2012/4 S.764-813, \"Maestro Fallback Interchange Fee und Debit MasterCard Interchange Fee\"). F\u00fcr VPay und Visa Debit wurde das h\u00f6chstens erlaubte durchschnittliche Interbankenentgelt im Jahr 2017 von CHF 0.20 auf CHF 0.12 gesenkt (vgl. Erg\u00e4nzung vom 16. August 2017 des Schlussberichts des Sekretariats der WEKO vom 27. April 2009 in Sachen Vorabkl\u00e4rung gem\u00e4ss Art. 26 KG betreffend 22-0365: DMIF f\u00fcr das Debitkartensystem Visa V Pay wegen allenfalls unzul\u00e4ssiger Wettbewerbsabrede gem\u00e4ss Art. 5 KG). Aufgrund des Fehlens eines Interbankenentgeltes f\u00fcr Maestro-Zahlungen sowie der Festsetzung eines H\u00f6chstbetrages f\u00fcr Interbankenentgelte neuer Zahlungsprodukte durch die WEKO, w\u00e4re eine Regelung in Anlehnung an das entsprechende EU-Regime redundant. In Sachen H\u00e4ndlerkommissionen, deren Ausgestaltung auch in der EU nicht gesetzlich geregelt ist, hat das Sekretariat der WEKO bereits ein Verfahren er\u00f6ffnet, um den Sachverhalt n\u00e4her abzukl\u00e4ren.</p><p>Da die vorliegende Thematik bereits von den Schweizer Wettbewerbsbeh\u00f6rden an die Hand genommen wurde, sieht der Bundesrat keinen regulatorischen Handlungsbedarf. Zudem besteht bei den H\u00e4ndlern die wettbewerbsf\u00f6rdernde M\u00f6glichkeit von Preisnachl\u00e4ssen f\u00fcr alternative Zahlungsmittel.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1629849600000)\/","SubmittedBy":"Hurni Baptiste","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1682985600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1712764333787)\/","SubmissionDate":"\/Date(1622678400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5110,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen"}}