{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213649,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213649,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213649,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213649,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213649,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213649,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213649,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213649,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213649,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213649,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213649,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213649,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213649,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213649,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213649,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213649,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213649,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213649,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3649","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Schweizer Kollateralschaden einer deutschen Steuer aufgrund der fehlenden B\u00f6rsen\u00e4quivalenz?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gem\u00e4ss Finanz und Wirtschaft vom 27. Mai 2021 droht Schweizer Konzernen mit Immobilienbesitz in Deutschland aufgrund einer dortigen Steuerreform ein erheblicher Kollateralschaden. Die Reform tritt bereits am 1. Juli 2021 in Kraft. Mit der Revision der Grunderwerbssteuer wird neu auch der Handel von Anteilen an Gesellschaften, die Immobilien halten, der Steuer unterworfen. In Deutschland selbst werden gem\u00e4ss Finanz und Wirtschaft kotierte Gesellschaften von der Steuer ausgenommen, es gilt eine so genannte B\u00f6rsenklausel. Diese erstreckt sich auf B\u00f6rsenpl\u00e4tze in der EU sowie auf solche, die \u00e4quivalent anerkannt sind. Aufgrund der fehlenden B\u00f6rsen\u00e4quivalenz haben nun Schweizer Unternehmen das Nachsehen. Dies, obwohl das Finanzdepartement stets betonte, mit der Schutzverordnung und den entsprechenden Schutzmassnahmen h\u00e4tte die Schweiz eine perfekte Antwort auf die Br\u00fcsseler-Verweigerung der B\u00f6rsen\u00e4quivalenz. Demnach erstaunt die Information sehr, wonach das Finanzdepartement seit bald zwei Jahren mit den deutschen Ansprechpartnern in Kontakt steht. Dabei wurden offenbar jedoch keine konkreten L\u00f6sungen angeboten. Gem\u00e4ss einem Experten von KPMG kann der Hammer nun verschiedene Branchen treffen, potenziell dramatisch seien die Folgen nicht nur f\u00fcr in der Schweiz kotierte Immobilienfonds, sondern etwa auch f\u00fcr Versicherungskonzerne. So sieht sich bspw. die Zurich Gruppe potenziell betroffen.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>- Trifft die Darstellung des Sachverhalts in der Finanz und Wirtschaft vom 27. Mai 2021 im Wesentlichen zu?</p><p>- Wie hoch sch\u00e4tzt der Bundesrat die von Schweizer Unternehmen potenziell h\u00f6heren zu entrichtenden Grunderwerbssteuern ein, ist diesbez\u00fcglich eher von 10 oder 100 Millionen Franken auszugehen oder von einem evtl. noch deutlich gr\u00f6sseren Betrag?</p><p>- Verf\u00fcgen auch andere EU-Mitglieder \u00fcber eine vergleichbare Umsatzsteuer wie die deutsche Grunderwerbssteuer, die ungef\u00e4hr der Schweizerischen Hand\u00e4nderungssteuer entspricht, und falls ja, besteht auch dort ein potenzielles Risiko, dass Versch\u00e4rfungen nach dem deutschen Vorbild Schweizer Unternehmen zus\u00e4tzlich treffen k\u00f6nnten?</p><p>- Sind dem Bundesrat bereits weitere Entwicklungen in Deutschland oder in andern EU-Staaten bekannt, die zu Benachteiligungen von Schweizer Unternehmen f\u00fchren k\u00f6nnen aufgrund der fehlenden B\u00f6rsen\u00e4quivalenz und trotz der in Kraft gesetzten Gegenmassnahmen der Schweiz?</p><p>- Was unternimmt der Bundesrat im konkreten Fall und generell, um nun zu bef\u00fcrchtende weitere Kollateralsch\u00e4den aufgrund der fehlenden B\u00f6rsen\u00e4quivalenz mit einem grossen Schadenspotenzial f\u00fcr die Schweizer Wirtschaft und insgesamt die einheimischen Arbeitspl\u00e4tze zu verhindern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1.<b></b>Am 1. Juli 2021 trat in Deutschland eine Grunderwerbsteuerreform in Kraft. Ziel der Reform ist es, die Vermeidung der deutschen Grunderwerbsteuer im Immobilienhandel durch wirtschaftliche Hand\u00e4nderungen (d.h. die \u00dcbertragung von Anteilen an Gesellschaften, die Immobilien in Deutschland halten) einzuschr\u00e4nken. Insbesondere werden k\u00fcnftig wirtschaftliche Hand\u00e4nderungen von der deutschen Grunderwerbsteuer nur ausgenommen, wenn die \u00fcbertragenen Gesellschaftsanteile zum Handel an einem Handelsplatz der Europ\u00e4ischen Union (EU) bzw. des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraumes oder an einem von der EU-Kommission anerkannten Dritthandelsplatz zugelassen sind (sog. B\u00f6rsenklausel). Die Anerkennung der Schweizer B\u00f6rse als ein solcher Dritthandelsplatz - die \"B\u00f6rsen\u00e4quivalenz\" - ist am 30. Juni 2019 ausgelaufen, da die EU-Kommission sie mit den damals laufenden Verhandlungen \u00fcber ein institutionelles Abkommen verkn\u00fcpfte. Unternehmen, deren Anteile an einer Schweizer B\u00f6rse gehandelt werden, sind somit von der Steuer nicht ausgenommen. Die Schweiz stand diesbez\u00fcglich im Austausch mit den deutschen Ansprechpersonen und hat auf die drohenden negativen Konsequenzen aufmerksam gemacht. Technische L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge von Seiten der Schweizer Versicherungsbranche wurden \u00fcber diplomatische Kan\u00e4le unterst\u00fctzt.</p><p>2. Die Auswirkungen der deutschen Grunderwerbsteuerreform auf die Schweizer Wirtschaft h\u00e4ngen von deren konkreten Umsetzung ab. Derzeit laufen insbesondere auf Seiten der Schweizer Versicherungsbranche Abkl\u00e4rungen zur Frage, inwiefern die deutsche Grunderwerbsteuerreform Auswirkungen haben wird.</p><p>3. Mehrere EU-Mitgliedstaaten (bspw. Frankreich oder Italien) haben eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundst\u00fccks oder Grundst\u00fcckanteils anf\u00e4llt. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die einzelnen EU-Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung dieser Steuerregimes, resp. entsprechender Ausnahmen nicht an finanzmarktrechtliche \u00c4quivalenzbeschl\u00fcsse der EU-Kommission gebunden sind. Eine Entwicklung der nationalen Grunderwerbsteuer in anderen EU-Mitgliedstaaten wie in Deutschland ist derzeit nicht bekannt.</p><p>4./5. Weitere Entwicklungen in Deutschland oder in anderen EU-Mitgliedstaaten, die aufgrund der fehlenden B\u00f6rsen\u00e4quivalenz und trotz der in Kraft gesetzten Massnahme zum Schutz der Schweizer B\u00f6rseninfrastruktur zu Benachteiligungen von Schweizer Unternehmen f\u00fchren k\u00f6nnten, sind derzeit nicht bekannt. Der Bundesrat ist weiterhin der Ansicht, dass eine unbefristete Anerkennung der B\u00f6rsen\u00e4quivalenz durch die EU die beste L\u00f6sung f\u00fcr alle betroffenen Marktakteure ist. Sofern bis im Herbst 2021 keine unbefristete Anerkennung der B\u00f6rsen\u00e4quivalenz erfolgt ist, wird der Bundesrat sp\u00e4testens zu diesem Zeitpunkt eine Lagebeurteilung vornehmen. Dabei wird er den Schutz der Schweizer B\u00f6rseninfrastruktur und die Befristung der Rechtsgrundlage f\u00fcr die Schutzmassnahme mitber\u00fccksichtigen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1628640000000)\/","SubmittedBy":"Noser Ruedi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1632182400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15|24|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1716289517887)\/","SubmissionDate":"\/Date(1623024000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5110,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft|Finanzwesen|Steuer"}}