{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213655,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213655,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213655,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213655,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213655,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213655,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213655,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213655,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213655,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213655,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213655,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213655,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213655,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213655,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213655,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213655,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213655,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213655,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3655","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Keine Benachteiligung \u00e4lterer Menschen bei Anstellungen durch den Staat","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, mit der das Bundespersonalgesetz (BPG), das Gleichstellungsgesetz (GlG) und alle weiteren einschl\u00e4gigen Gesetze und Verordnungen so ge\u00e4ndert werden, dass sie eine Diskriminierung \u00e4lterer Menschen (insbesondere in der Form von Altersschranken) verbieten bzw. nicht selber vorsehen und f\u00fcr \"Chancengleichheit\" (Art. 4 Abs. 2 lit. d BPG) und \"tats\u00e4chliche Gleichstellung\" (Art. 1 GlG) \u00e4lterer und j\u00fcngerer Menschen sorgen. Insbesondere soll das jeweilige AHV-Rentenalter kein Grund f\u00fcr eine Diskriminierung sein; massgeblich soll die Eignung sein.</p><p>Die Gesetzesvorlage ist auf \u00f6ffentlichrechtliche Arbeitsverh\u00e4ltnisse (diejenigen im Bund, \u00fcber das Gleichstellungsgesetz auch jene in den Kantonen und Gemeinden) zu beschr\u00e4nken. Sie soll f\u00fcr Anstellungen in allen drei Staatsgewalten gelten.</p>","ReasonText":"<p>Nach Artikel\u00a08 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung (BV) darf niemand wegen seines Alters diskriminiert werden. Insbesondere Anstellungsbedingungen beim Bund, in den Kantonen und in den Gemeinden, die Personen ausschliessen, die das AHV-Rentenalter erreicht haben, verletzen das Diskriminierungsverbot, wenn sie schematisch an diese Alterslimite ankn\u00fcpfen, ohne dass mit ihrer Erreichung typischerweise eine fehlende Eignung zur Aufgabenerf\u00fcllung verbunden w\u00e4re. Aber auch dar\u00fcber hinaus ist sicherzustellen, dass ein h\u00f6heres Alter keinen Nachteil im Zusammenhang mit \u00f6ffentlichrechtlichen Anstellungen darstellt.</p><p>Altersdiskriminierung ist in der Schweiz weit verbreitet. F\u00fcr den Privatsektor ist dies empirisch belegt. Doch auch der Staat diskriminiert aufgrund des Alters, und zwar offen und systematisch, wie zahlreiche Altersschranken namentlich beim Bund und in den Kantonen zeigen.</p><p>Der Staat als Arbeitgeber steht dabei besonders in der Pflicht. Er hat aufgrund seiner Bindung an Artikel\u00a08 Absatz\u00a02 BV in besonderem Mass ein Arbeitgeber zu sein, der nicht diskriminiert und der gesellschaftliche Verantwortung wahrnimmt. Zudem liegt das Vorhandensein von gen\u00fcgenden und auch attraktiven Besch\u00e4ftigungsm\u00f6glichkeiten im \u00f6ffentlichen Interesse angesichts der steigenden Lebenserwartung der Menschen und der \"\u00dcberalterung\" der Gesellschaft; die Verfolgung dieses \u00f6ffentlichen Interesses obliegt dem Staat. Auch hat der Staat als gr\u00f6sster Arbeitgeber im Land und als ein Arbeitgeber, der zunehmend Dienstleistungen (im Sinn des terti\u00e4ren Sektors) erbringt - mithin Leistungen, die eher geistige als k\u00f6rperliche Leistungsf\u00e4higkeit voraussetzen -, die M\u00f6glichkeit, in zahlreichen Funktionen auch \u00e4ltere Personen anzustellen. Last, but not least wird mit dieser Motion ein Beitrag zum Inl\u00e4ndervorrang (vgl. Art. 121a Abs. 3 Satz 1 BV) geleistet, indem das in der Schweiz vorhandene Arbeitskr\u00e4ftepotenzial genutzt und eine Verdr\u00e4ngung durch (oftmals j\u00fcngere) Arbeitskr\u00e4fte aus dem Ausland vermieden wird.</p><p>Die Beseitigung offener und systematischer Altersdiskriminierung durch den Staat wird auf den Arbeitsmarkt insgesamt - auch auf den Privatsektor - positiv ausstrahlen: Sie wird zur Beseitigung von Altersstereotypen (wenig flexibel, nicht lernf\u00e4hig usw.) beitragen und die Bereitschaft, \u00fcber das Rentenalter hinaus zu arbeiten, steigern.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Bestimmungen, die in Bezug auf die Anstellung von \u00e4lteren Menschen eine Altersbegrenzung enthalten, verletzen das Diskriminierungsverbot gem\u00e4ss Artikel\u00a08 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung (BV, SR 101) nicht. Altersdiskriminierung kann einzig dann vorliegen, wenn Menschen aufgrund des Alters in vergleichbaren Situationen ohne sachliche Gr\u00fcnde unterschiedlich behandelt werden, mit dem Resultat, dass ihnen Rechte verweigert werden. Das Diskriminierungsverbot gilt zudem nicht absolut. Die Rechtsprechung erachtet gesetzliche H\u00f6chstaltersgrenzen in verschiedensten Lebensbereichen als zul\u00e4ssig. Beim Alter handelt es sich laut Bundesgericht zudem um einen atypischen Diskriminierungstatbestand. Anders als beispielsweise bei den Merkmalen Geschlecht oder Rasse, welche in der Regel im Verlaufe des Lebens stabil bleiben, geh\u00f6rt die \u00fcberwiegende Anzahl Personen fr\u00fcher oder sp\u00e4ter zur Gruppe der \u00e4lteren Menschen. Das Bundesgericht wendet f\u00fcr Altersdiskriminierungen deshalb nicht den gleich strengen Massstab an wie bei Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts oder der Rasse (BGE 138 I 265).</p><p>Angestellte des Bundes k\u00f6nnen gem\u00e4ss Artikel\u00a035 Absatz\u00a03 BPV schon heute bis zum 70. Altersjahr weiterbesch\u00e4ftigt werden. Der Bund hat diese Bestimmung bereits analog auch auf Neuanstellungen angewendet. Der Verzicht auf eine Altersgrenze w\u00fcrde den Generationenwechsel in der Verwaltung nicht sicherstellen. Zudem haben weibliche Angestellte auf Bundesebene nach Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses infolge Erreichens der Altersgrenze nach Artikel\u00a021 des Bundesgesetzes \u00fcber die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG, SR 831.10) seit dem 1.1.2020 in Anwendung von Artikel\u00a035 Absatz\u00a02 der Bundespersonalverordnung (BPV, SR 172.220.111.3) Anspruch auf ein neues Arbeitsverh\u00e4ltnis zu den gleichen Anstellungsbedingungen bis l\u00e4ngstens zum 65. Altersjahr, dem Pensionierungsalter der M\u00e4nner.</p><p>F\u00fcr die \u00f6ffentlich-rechtlichen Arbeitsverh\u00e4ltnisse in den Kantonen und Gemeinden sind aufgrund unseres f\u00f6deralen Systems die Kantone zust\u00e4ndig. Wie das Beispiel des Kantons Nidwalden zeigt, werden auch bereits auf kantonaler Ebene Regelungen erlassen, die es erlauben, pensionierte Personen anzustellen (vgl. \u00c4nderung vom 31.01.2018 des Personalgesetzes des Kantons Nidwalden (PersG, NG 165.1), Art. 13 Abs. 1).</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1629849600000)\/","SubmittedBy":"Vogt Hans-Ueli","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1694521850000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|28|44|1236|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1711491126647)\/","SubmissionDate":"\/Date(1623110400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5110,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Menschenrechte|Sozialer Schutz"}}