{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213660,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213660,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213660,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213660,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213660,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213660,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213660,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213660,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213660,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213660,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213660,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213660,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213660,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213660,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213660,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213660,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213660,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213660,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3660","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"St\u00e4rkere Ausrichtung der Sprachf\u00f6rderung f\u00fcr vorl\u00e4ufig Aufgenommene und Fl\u00fcchtlinge an individuelle Potenziale und Bed\u00fcrfnisse des Arbeitsmarktes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Sprachkompetenz gilt als Schl\u00fcsselkriterium f\u00fcr eine erfolgreiche Integration. Bund und Kantone haben sich daher in der Integrationsagenda Schweiz (IA) auf entsprechende Wirkungsziele geeinigt. </p><p>Obwohl die Sprachf\u00f6rderung zu den Hauptzwecken der Integrationsf\u00f6rderung z\u00e4hlt, finanzieren die Sozialdienste in der Regel Sprachkurse nur bis zu einem tiefen Sprachniveau, das darauf ausgerichtet ist, den Alltag bew\u00e4ltigen zu k\u00f6nnen. Das aktuelle Ziel der IA darf seitens der Kantone nicht als Anlass genommen werden, VA/FL nur bis zu einem Sprachniveau A1 zu f\u00f6rdern. Dies reicht bei weitem nicht aus f\u00fcr eine erfolgreiche Integration in den ersten Arbeitsmarkt, in die Berufsbildung oder f\u00fcr den Zugang zu Bildungswegen, die zu einem staatlich anerkannten Abschluss auf der Sekundarstufe II oder Terti\u00e4rstufe f\u00fchren. Weiterf\u00fchrende Sprachkurse m\u00fcssen VA/FL in den meisten F\u00e4llen selbst bezahlen. Finanziell erschwingliche Sprachkurse, die in Erg\u00e4nzung zu jenen der Integrationsf\u00f6rderung besucht werden k\u00f6nnen, sind selten und haben oft ein zu geringes Niveau. </p><p>Um einen ihrem Potential und den Anforderungen des Arbeitsmarkts, der Berufs- und Hochschulen entsprechenden Sprachstand zu erreichen, m\u00fcssen f\u00fcr VA/FL bedarfsgerechte, modular aufgebaute Sprachf\u00f6rdermassnahmen geschaffen und finanziert werden. </p><p>Dies f\u00fchrt zu folgenden Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat das derzeit gef\u00f6rderte Sprachniveau f\u00fcr VA/FL in Bezug auf die Integration in den ersten Arbeitsmarkt oder Bildungsm\u00f6glichkeiten? </p><p>2. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Kantone Sprachkurse f\u00fcr VA/FL \u00fcber das Sprachniveau A1 hinaus finanzieren?</p><p>3. Was unternimmt der Bundesrat, damit VA/FL spezifische Sprachkurse erhalten, die ihrem Bildungsniveau angepasst sind und f\u00fcr eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt oder eine Bildungsm\u00f6glichkeit sorgen?</p><p>4. Welche (gesetzlichen) Grundlagen m\u00fcssten ge\u00e4ndert / neu geschaffen werden, damit VA/FL m\u00f6glichst rasch einen ihrem Potential und den Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes oder Bildungsangebots angepassten Sprachstand erreichen?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, gemeinsam mit den Kantonen daf\u00fcr zu sorgen, dass die Finanzierung von Sprachkursen im Rahmen der Integrationsmassnahmen bis zu einem Sprachniveau von mindestens C1 gew\u00e4hrleistet wird?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das erste Wirkungsziel der Integrationsagenda Schweiz (IAS) sieht vor, dass alle vorl\u00e4ufig Aufgenommenen (VA) und anerkannten Fl\u00fcchtlinge (FL) nach 3 Jahren mindestens sprachliche Basiskenntnisse zur Bew\u00e4ltigung des Alltags, resp. das Sprachniveau A1 erreicht haben. Der Bundesrat erachtet dieses gemeinsam mit den Kantonen vereinbarte Wirkungsziel im Sinne einer Mindestanforderung als angemessen. Im Rahmen der Integrationsf\u00f6rderung sowie weiterf\u00fchrender Massnahmen der Regelstrukturen namentlich in der beruflichen Grundbildung geht die Sprachf\u00f6rderung der meisten VA/FL dar\u00fcber hinaus.</p><p>2./3. Das SEM hat mit allen Kantonen Programmvereinbarungen zur Umsetzung der IAS abgeschlossen. In diesen ist mit jedem Kanton vereinbart, dass alle potenziell erwerbsf\u00e4higen VA/FL \u00fcber m\u00fcndliche und schriftliche Sprachkompetenzen verf\u00fcgen, die es ihnen erm\u00f6glichen, ihren Alltag autonom zu bew\u00e4ltigen sowie den Zugang zum Arbeitsmarkt und ins Schweizer Aus- und Weiterbildungssystem zu erhalten. Die Programmvereinbarungen zur IAS geben auch eine durchgehende Fallf\u00fchrung vor, d.h. eine Begleitung gew\u00e4hrleistet, dass das Potenzial von VA/FL abgekl\u00e4rt, regelm\u00e4ssige Standortbestimmungen vorgenommen und die VA/FL w\u00e4hrend den ersten Jahren ihrer Integration zielgerichtet und verbindlich begleitet und unterst\u00fctzt werden (Art. 14a Abs. 3 Bst. b der Verordnung \u00fcber die Integration von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern, VIntA; SR 142.205). Auf diese Weise stellen die Kantone sicher, dass der F\u00f6rderbedarf individuell abgekl\u00e4rt und entsprechende Sprachf\u00f6rdermassnahmen getroffen werden. Es besteht jedoch im Rahmen der subventionierten Sprachkurse kein Rechtsanspruch zur F\u00f6rderung bis auf ein bestimmtes Sprachniveau.</p><p>4. Art. 14 VIntA sieht vor, dass der Bund im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme (KIP) mit allen Kantonen Programmvereinbarungen abschliesst, welche unter anderem eine durchgehende Fallf\u00fchrung, Potenzialabkl\u00e4rung sowie Massnahmen zu Sprache und Bildung sowie zur Ausbildungs- und Arbeitsmarktf\u00e4higkeit beinhalten. Das SEM \u00fcberpr\u00fcft die Umsetzung der Programmvereinbarungen im Rahmen des Controllings. Dazu geh\u00f6rt auch die Umsetzung im Bereich der Sprachf\u00f6rderung. Der Bundesrat erachtet diese bestehenden rechtlichen Grundlagen als ausreichend.</p><p>5. Gem\u00e4ss Art. 54 des Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) erfolgt die Integrationsf\u00f6rderung nicht allein durch Massnahmen der spezifischen Integrationsf\u00f6rderung im Rahmen der KIP; vielmehr ist sie auch eine Aufgabe der so genannten Regelstrukturen, namentlich der Bildung und des Arbeitsmarkts. Die Aufgabe der spezifischen Integrationsf\u00f6rderung besteht insbesondere darin, den Zugang zu den Regelstrukturen zu gew\u00e4hrleisten. Zwischen spezifischer Integrationsf\u00f6rderung und Bildung wurden die Anforderungen f\u00fcr VA/FL f\u00fcr den \u00dcbertritt in die berufliche Grundbildung wie folgt festgelegt: Die VA/FL m\u00fcssen daf\u00fcr \u00fcber einen Sprachstand A2 (lokale Unterrichtssprache), schulische Grundlagen in den \u00fcbrigen F\u00e4chern (insb. Mathematik), Arbeitsmotivation sowie Kenntnisse der lokalen Gepflogenheiten verf\u00fcgen. F\u00fcr die anschliessende Sprachf\u00f6rderung von Personen, die eine berufliche Grundbildung absolvieren, sind die Beh\u00f6rden des Bildungsbereichs zust\u00e4ndig.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1631059200000)\/","SubmittedBy":"Locher Benguerel Sandra","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1633046400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|32|44|2811|2831|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1763103502963)\/","SubmissionDate":"\/Date(1623196800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5110,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Bildung|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Migration|Kultur|Sozialer Schutz"}}