{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213673,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213673,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213673,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213673,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213673,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213673,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213673,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213673,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213673,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213673,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213673,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213673,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213673,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213673,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213673,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213673,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213673,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213673,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3673","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"UVG. Zusammengeschlossene Gemeinden sollen ihren Unfallversicherer tats\u00e4chlich w\u00e4hlen k\u00f6nnen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Unfallversicherung (UVG) und/oder der Verordnung \u00fcber die Unfallversicherung (UVV) auszuarbeiten, die vorsieht, dass zusammengeschlossene Gemeinden und alle Einheiten, die diesen zugeordnet werden k\u00f6nnen, ihren Unfallversicherer tats\u00e4chlich w\u00e4hlen k\u00f6nnen, wie dies im UVG festgelegt ist.</p>","ReasonText":"<p>An mehreren Orten in der Schweiz haben sich Gemeinden zusammengeschlossen, um ihre Organisation neu zu regeln und um besser auf die Bed\u00fcrfnisse und die Erwartungen der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger einzugehen. Die neue zusammengeschlossene Einheit entsteht \u00fcblicherweise mit den Wahlen auf Gemeindeebene, bei denen die Vertreterinnen und Vertreter der neuen Gemeinde gew\u00e4hlt werden. </p><p>Zu den Aufgaben der neuen Exekutive, die wie gesagt erst nach den Gemeindewahlen ihr Amt antritt, geh\u00f6rt die Festlegung der neuen Verwaltungsstruktur und damit auch die Erneuerung der Versicherungen in allen T\u00e4tigkeitsbereichen der Gemeinde. Die Unfallversicherung der Gemeindeangestellten ist eine davon. </p><p>In diesem Bereich gibt es allerdings ein Problem bei der Umsetzung von Artikel\u00a075 Absatz\u00a01 UVG: \"Wahlrecht der \u00f6ffentlichen Verwaltungen\". Dieser h\u00e4lt fest:</p><p>\"Kantone, Bezirke, Kreise, Gemeinden und andere \u00f6ffentlich-rechtliche K\u00f6rperschaften k\u00f6nnen f\u00fcr die Versicherung ihres Personals, das nicht bereits bei der Suva versichert ist, innert einer vom Bundesrat festzusetzenden Frist zwischen der Suva und einem Versicherer nach Artikel\u00a068 w\u00e4hlen\".</p><p>Artikel\u00a098 Absatz\u00a02 UVV (SR 832.202) legt fest: \"Neu geschaffene Verwaltungs- und Betriebseinheiten, die, namentlich infolge von Neugr\u00fcndungen oder Umstrukturierungen bestehender Einheiten, erstmals eine eigene Rechnung f\u00fchren, m\u00fcssen die Wahl des Versicherers sp\u00e4testens einen Monat vor der Aufnahme der T\u00e4tigkeit treffen\".</p><p>Wie soll nun die neue Exekutive bei einer Gemeindefusion und damit vor der Schaffung der \u00fcbergeordneten Einheit entscheiden, ob ihr Personal bei der Suva oder bei einem privaten Versicherer versichert werden soll? Es ist rechtlich nicht m\u00f6glich, dass eine Einheit, die es noch gar nicht gibt, einen Versicherungsvertrag innerhalb der vom Bundesrat vorgeschriebenen Frist abschliesst. Und es ist ebenfalls unm\u00f6glich, dass die einzelnen Gemeinden dies vor dem Zusammenschluss tun, denn sie haben gar nicht die Kompetenz, \u00fcber die Organisation der noch nicht existierenden Gemeinde zu entscheiden, dies umso mehr, als derselbe Artikel\u00a098 Absatz\u00a02 UVV festlegt: \"Den Vertretern der Arbeitnehmer ist ein Mitbestimmungsrecht einzur\u00e4umen\".</p><p>Es sei zudem daran erinnert, dass bestehende Versicherungsvertr\u00e4ge der noch nicht fusionierten Gemeinden bis zu ihrer K\u00fcndigung oder ihrer Anpassung von der neuen zusammengeschlossenen Einheit automatisch \u00fcbernommen werden. Das Problem einer fehlenden Unfalldeckung ist damit ausgeschlossen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Artikel\u00a098 Absatz\u00a02 der Verordnung \u00fcber die Unfallversicherung (UVV; SR 832.202) bestimmt, dass neu geschaffene Verwaltungs- und Betriebseinheiten, die, namentlich infolge von Neugr\u00fcndungen oder Umstrukturierungen bestehender Einheiten, erstmals eine eigene Rechnung f\u00fchren, die Wahl des Versicherers sp\u00e4testens einen Monat vor der Aufnahme der T\u00e4tigkeit treffen m\u00fcssen. Diese Fristenregelung f\u00fcr die Aus\u00fcbung des Wahlrechts gilt seit Einf\u00fchrung des Unfallversicherungsrechts nach UVG im Jahre 1984 unver\u00e4ndert und hat bislang zu keinen Schwierigkeiten gef\u00fchrt. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Motion in Zusammenhang mit dem Fall der fusionierten Gemeinden Bellinzona steht. Hier hat die Regelung zu Problemen und zu einem Entscheid des Bundesgerichts gef\u00fchrt (BGE 145 V 255).</p><p>Im konkreten Fall war es nicht m\u00f6glich, die Frist von Artikel\u00a098 Absatz\u00a02 UVV einzuhalten und vorg\u00e4ngig ein Ausschreibungsverfahren durchzuf\u00fchren. Das Bundesgericht kam daher zum Schluss, dass das Wahlrecht zu sp\u00e4t bzw. nicht ausge\u00fcbt worden sei, weshalb das Personal der fusionierten Gemeinden Bellinzona bei der Suva versichert sei (Art. 98 Abs. 2 Satz 3 UVV). Die Unm\u00f6glichkeit, das Wahlrecht fristgerecht auszu\u00fcben, gr\u00fcndet auf einer fusionsrechtlichen Besonderheit des Kantons Tessin. Das kantonale Gesetz betreffend Zusammenschl\u00fcsse und Trennungen von Gemeinden (Legge sulle aggregazioni e separazioni dei Comuni [LAggr] del 16 dicembre 2003) sieht in Artikel\u00a012 Absatz\u00a01 vor, dass die fusionierte Gemeinde noch am Abstimmungstag selbst entsteht, was das Bundesgericht mit dem Beginn der Aktivit\u00e4t gem\u00e4ss Artikel\u00a098 Absatz\u00a02 UVV gleichgesetzt hat. Unter diesen Voraussetzungen war es nicht m\u00f6glich, das Wahlrecht einen Monat vor Aufnahme der T\u00e4tigkeit auszu\u00fcben.</p><p>\u00dcblicherweise verstreichen nach der Abstimmung \u00fcber das Zustandekommen einer Fusion bis zur Aufnahme der Aktivit\u00e4t aller fusionierten Gemeinden mehrere Monate oder sogar Jahre. In dieser Phase ist es ohne weiteres m\u00f6glich, ein Ausschreibungsverfahren f\u00fcr die neue Fusionsgemeinde durchzuf\u00fchren und sp\u00e4testens einen Monat vor Aufnahme der T\u00e4tigkeit das Wahlrecht auszu\u00fcben. </p><p>Wollte man die Frist f\u00fcr die Aus\u00fcbung des Wahlrechts anpassen, bietet sich einzig die M\u00f6glichkeit an, die Frist vor oder nach der Aufnahme der T\u00e4tigkeit beispielsweise auf 3 - 6 Monate zu verl\u00e4ngern. Mit der erstgenannten Variante liesse sich der fusionsrechtliche Spezialfall des Kantons Tessin jedoch nicht l\u00f6sen. Mit der zweiten Variante w\u00fcrden sich erhebliche Durchf\u00fchrungs- und R\u00fcckabwicklungsprobleme ergeben, indem die fusionswilligen Gemeinden ihre bisherige UVG-Versicherung beibehalten m\u00fcssten und diese f\u00fcr zwischenzeitlich eingetretene Unf\u00e4lle aufkommen m\u00fcssten. Nach durchgef\u00fchrtem Ausschreibungsverfahren und der Wahl des konkreten UVG-Versicherers durch die Fusionsgemeinde m\u00fcssten alle seit der Aufnahme der T\u00e4tigkeit eingetretenen Schadenf\u00e4lle und Pr\u00e4mienzahlungen r\u00fcckabgewickelt werden. Nebst der administrativen Schwerf\u00e4lligkeit stellt sich die Frage, ob eine solche Regelung nicht gegen den fundamentalen versicherungsrechtlichen Grundsatz des \"R\u00fcckw\u00e4rtsversicherungsverbotes\" verst\u00f6sst. So hat das Bundesgericht verschiedentlich ausgef\u00fchrt, dass es zum Wesen einer Versicherung geh\u00f6rt, dass die Deckung nach Eintritt des bef\u00fcrchteten Ereignisses nicht neu begr\u00fcndet oder erh\u00f6ht werden kann.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates lag das Problem bei der Fusion der Gemeinde Bellinzona in den kantonalen Bestimmungen des Kantons Tessin. Wegen der Regelung von Artikel\u00a012 Absatz\u00a01 LAggr konnte dem Grundsatz - wonach der Abschluss eines UVG-Vertrages oder die Meldung an die Suva durch den Arbeitgeber sp\u00e4testens einen Monat vor der Aufnahme der T\u00e4tigkeit zu erfolgen hat - nicht nachgelebt werden. Der Bundesrat erachtet es als nicht angezeigt und zielf\u00fchrend, das Bundesrecht anzupassen, um einer singul\u00e4ren kantonalrechtlichen Besonderheit gerecht zu werden<b>.</b></p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1629849600000)\/","SubmittedBy":"Marchesi Piero","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1686614400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|44|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1712764786923)\/","SubmissionDate":"\/Date(1623196800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5110,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Gesundheit"}}