{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213679,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213679,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213679,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213679,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213679,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213679,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213679,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213679,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213679,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213679,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213679,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213679,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213679,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213679,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213679,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213679,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213679,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213679,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3679","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Das Verm\u00f6gen muss bei der Berechnung der AHV-Beitr\u00e4ge von Arbeitnehmenden und Rentnerinnen und Rentnern ebenfalls ber\u00fccksichtigt werden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu untersuchen, welche zus\u00e4tzlichen Einnahmen f\u00fcr die AHV generiert w\u00fcrden, wenn die AHV-Beitr\u00e4ge, die bereits heute f\u00fcr Nichterwerbst\u00e4tige ohne erwerbst\u00e4tige Partnerin oder erwerbst\u00e4tigen Partner gelten, auch von folgenden Personengruppen auf einem Verm\u00f6gen ab 300 000 Franken bezahlt w\u00fcrden:</p><p>a. Nichterwerbst\u00e4tige (unabh\u00e4ngig von ihrem Zivilstand),</p><p>b. Erwerbst\u00e4tige, und/oder</p><p>c. Rentnerinnen und Rentner ab einem Alter von 64/65 Jahren.</p>","ReasonText":"<p>Die Babyboomer erreichen das Rentenalter, was bedeutet, dass zus\u00e4tzliche finanzielle Mittel f\u00fcr die AHV ben\u00f6tigt werden. Der Bundesrat will zu diesem Zweck die Mehrwertsteuer erh\u00f6hen. Bis heute wird bei der Finanzierung der AHV jedoch nicht ber\u00fccksichtigt, dass die Ungleichheit bei der Verteilung des Wohlstands in den letzten zehn Jahren immer weiter zugenommen hat.</p><p>Grund daf\u00fcr sind die Interventionen der Zentralbanken. Sie haben zu einer Erh\u00f6hung der Verm\u00f6genspreise gef\u00fchrt, ohne spezifische Vorteile zu bringen. Von den Interventionen der Zentralbanken profitieren zweifellos vor allem die Personen, die Verm\u00f6genswerte besitzen. Der Wert ihrer Immobilien und ihrer Wertpapiere steigt stetig an und die Hypothekarzinsen f\u00fcr Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer sind deutlich gesunken. Folglich hat die Verm\u00f6gensungleichheit stark zugenommen. </p><p>Die Zunahme der Verm\u00f6gensungleichheit hat jedoch andere Ursachen und betrifft die Verm\u00f6gensverteilung zwischen den Generationen. Das hat einerseits mit der soeben erw\u00e4hnten Geldpolitik zu tun. Andererseits h\u00e4ngt es auch damit zusammen, dass Erbschaften heutzutage haupts\u00e4chlich von Rentnerinnen und Rentnern oder Personen, welche kurz vor dem Renteneintritt stehen, angetreten werden. </p><p>Bereits heute werden Verm\u00f6gen ab 300 000 Franken bei der Berechnung der AHV-Beitr\u00e4ge von Nichterwerbst\u00e4tigen ohne erwerbst\u00e4tige Partnerin oder erwerbst\u00e4tigen Partner ber\u00fccksichtigt. In diesem Fall ist der Beitrag pro Jahr 27 Franken h\u00f6her als bei Personen mit einem Verm\u00f6gen unter 300 000 Franken. Je gr\u00f6sser das Verm\u00f6gen ist, umso mehr erh\u00f6ht sich dann der j\u00e4hrliche Beitrag. Die Ausgleichskassen verf\u00fcgen also \u00fcber ein gut etabliertes und relativ unb\u00fcrokratisches Mittel zur Besteuerung von Verm\u00f6gen zugunsten der AHV.</p><p>Angesichts der zunehmenden Verm\u00f6gensungleichheit, insbesondere zwischen den Generationen, ist es unerl\u00e4sslich, das Verm\u00f6gen bei der Finanzierung der AHV mehr zu ber\u00fccksichtigen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die AHV ist eine Sozialversicherung, deren Leistungen bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge Alter oder Tod den Existenzgrundbedarf decken sollen. Folglich werden die Beitr\u00e4ge der Erwerbst\u00e4tigen in Prozenten ihres Erwerbseinkommens berechnet und die Renten, auf die sie Anspruch haben, auf derselben Grundlage festgelegt. Das Erwerbseinkommen widerspiegelt somit die sozialen Verh\u00e4ltnisse der erwerbst\u00e4tigen Person. Bei nichterwerbst\u00e4tigen Personen ohne Erwerbseinkommen wird dazu auf einen anderen Indikator zur\u00fcckgegriffen, n\u00e4mlich das Einkommen aus Renten und Verm\u00f6gen. Nichterwerbst\u00e4tige sind indes von der AHV-Beitragspflicht befreit, wenn der erwerbst\u00e4tige Ehepartner oder die erwerbst\u00e4tige Ehepartnerin auf dem Einkommen mindestens den doppelten Mindestbeitrag entrichtet. Diese Beitragsbefreiung ist das Pendant dazu, dass beiden Ehepartnern zusammen h\u00f6chstens 150\u00a0Prozent der maximalen AHV-Rente ausgezahlt wird. Somit bezahlt jede Personenkategorie die AHV-Beitr\u00e4ge, die ihrer sozialen Situation Rechnung tragen.</p><p>W\u00fcrden die verschiedenen Beitragserhebungssysteme der AHV ge\u00e4ndert und bei allen Versicherten Beitr\u00e4ge auf dem Verm\u00f6gen \u00fcber 300 000 Franken erhoben, k\u00e4me es zu einer Verzerrung des Beitrags- und Leistungssystems in der AHV und vor allem zu einer Doppelbelastung f\u00fcr die Erwerbst\u00e4tigen, da sie nicht nur auf ihrem Einkommen, sondern auch auf ihrem Verm\u00f6gen Beitr\u00e4ge leisten m\u00fcssten. Diese Einnahmen w\u00e4ren folglich rentenbildend und m\u00fcssten mit den auf Basis des Erwerbseinkommens berechneten Einnahmen koordiniert werden, was die Berechnung der Leistungen erheblich erschweren w\u00fcrde.</p><p>Konkret w\u00fcrde dadurch eine Mischform zwischen Beitr\u00e4gen und Steuern entstehen, die sehr schwer umzusetzen w\u00e4re, zumal die heutige Beitragserhebung in der AHV auf einem relativ einfachen System basiert. Das h\u00e4tte zur Folge, dass die Steuerbeh\u00f6rden den AHV-Ausgleichskassen die Steuerveranlagung eines grossen Teils der Bev\u00f6lkerung \u00fcbermitteln m\u00fcssten. Zudem w\u00e4re diese Art der Besteuerung f\u00fcr im Ausland lebende Versicherte nicht gegeben, was dem Grundsatz der Gleichbehandlung widersprechen w\u00fcrde. Da gem\u00e4ss geltender Verfassung die Beitr\u00e4ge parit\u00e4tisch erhoben werden, m\u00fcsste das Verm\u00f6gen der Arbeitgeber in gleichem Masse besteuert werden wie jenes von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Alles in allem w\u00fcrde dies zu einer \u00e4usserst komplexen Umsetzung f\u00fchren, die mit einem f\u00fcr die Gesamtbev\u00f6lkerung geltenden Versicherungssystem wie der AHV nicht vereinbar w\u00e4re.</p><p>Zu erw\u00e4hnen ist schliesslich, dass das Verm\u00f6gen der Bev\u00f6lkerung bereits heute indirekt in die Einnahmen der AHV einfliesst, indem der Bund einen Beitrag an die AHV-Ausgaben leistet, den er zum Teil \u00fcber die Verm\u00f6gensbesteuerung finanziert.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1630454400000)\/","SubmittedBy":"Porchet L\u00e9onore","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1686614400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|28|44|2446|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1712764590573)\/","SubmissionDate":"\/Date(1623283200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5110,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Steuer|Sozialer Schutz"}}