{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213731,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213731,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213731,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213731,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213731,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213731,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213731,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213731,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213731,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213731,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213731,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213731,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213731,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213731,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213731,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213731,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213731,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213731,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3731","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Tausende Berechtigte verzichten auf Sozialhilfe aus Angst, ihr Aufenthaltsstatus werde zur\u00fcckgestuft oder ihre Chancen auf Einb\u00fcrgerung w\u00fcrden verschlechtert","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, in Absprache mit den Kantonen und der Schweizerischen Konferenz f\u00fcr Sozialhilfe (SKOS) abzusch\u00e4tzen, wie viele Berechtigte auf Sozialhilfe verzichten aus Angst, ihr Aufenthaltsstatus werde zur\u00fcckgestuft oder ihre Chancen auf Einb\u00fcrgerung verschlechtert.</p>","ReasonText":"<p>Am 1. Januar 2018 trat das neue B\u00fcrgerrechtsgesetz (SR 141.0; B\u00fcG) in Kraft. Gest\u00fctzt darauf verpflichtet Artikel\u00a07 Absatz\u00a03 der Verordnung (SR 141.01; B\u00fcV) Einb\u00fcrgerungswillige, Sozialhilfe vollst\u00e4ndig zur\u00fcckzuzahlen, die in den drei Jahren unmittelbar vor der Gesuchstellung oder w\u00e4hrend des Einb\u00fcrgerungsverfahrens bezogen wird - selbst wenn sich das Verfahren \u00fcber viele Jahre hinzieht. Bern, Aargau und Graub\u00fcnden halten fr\u00fcheren Sozialhilfebezug einer einb\u00fcrgerungswilligen Person gar zehn Jahre als Einb\u00fcrgerungshindernis vor. Zahlreiche von Armut Betroffene verzichten deshalb lieber auf Sozialhilfe, als ihre Einb\u00fcrgerungschancen zu gef\u00e4hrden. </p><p>Am 1. Januar 2019 trat das neue Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz (SR 142.20; AIG) in Kraft. Es sieht in Artikel\u00a062 und 63 vor, dass der Bezug von Sozialhilfe auch das Aufenthaltsrecht prekarisiert. Es droht die R\u00fcckstufung der C-Niederlassungs- auf eine B-Aufenthaltsbewilligung oder gar den Widerruf samt Wegweisung an. Kantone mit liberaler Praxis werden durch ein ausl\u00e4nderrechtliches Zustimmungsverfahren diszipliniert (Art. 3 lit. g ZV-EJPD, SR 142.201.1). Die mit dem Zustimmungsvorbehalt verbundene Unsicherheit bez\u00fcglich des Aufenthalts ist gem\u00e4ss Jusletter \"nicht mit der gesetzlichen Grundlage der R\u00fcckstufung vereinbar und folglich wohl nicht rechtm\u00e4ssig\". Auch Prof. Uhlmann kommt in einem Rechtsgutachten zum Schluss, es \"\u00fcberschreitet der Bund seine verfassungsm\u00e4ssigen Kompetenzen (...), wenn er die Sozialhilfe f\u00fcr Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung in den ersten drei Jahren ihres Aufenthalts in der Schweiz unterbindet.\" </p><p>Die SKOS weist in einem Analysepapier von Anfang 2021 darauf hin, dass das Ausl\u00e4nderrecht damit verhindert, dass alle Personen, die Anrecht auf existenzsichernde Leistungen der Sozialhilfe haben, diese tats\u00e4chlich beziehen. \"Der Nichtbezug von Sozialhilfe wird dann ein Problem, wenn Personen deshalb wirtschaftlich und gesellschaftlich dauerhaft ausgegrenzt werden.\" 2019 bezogen rund 100 000 Personen mit einer B- und C-Bewilligung Sozialhilfe. Eine Absch\u00e4tzung des quantitativen Umfanges dieses Problems ist dringend.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat unterst\u00fctzt die Absicht, eine \u00dcbersicht \u00fcber die Anzahl von Personen zu gewinnen, die auf ihren Anspruch auf Sozialhilfe verzichten aus der Bef\u00fcrchtung, damit ihre ausl\u00e4nderrechtliche Bewilligung oder die M\u00f6glichkeit einer Einb\u00fcrgerung zu verlieren. Seit ein paar Jahren ist ein R\u00fcckgang des Bezugs von Sozialhilfe durch Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder festzustellen. Zum heutigen Zeitpunkt ist jedoch nicht bekannt, ob dieser R\u00fcckgang in erster Linie auf eine vermehrte Abl\u00f6sung von der Sozialhilfe durch die Aufnahme einer Erwerbst\u00e4tigkeit oder auf einen Verzicht auf die Sozialhilfe zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Zur Untersuchung dieser Frage haben die SODK, SKOS und der St\u00e4dteverband, mit Unterst\u00fctzung der Eidg. Migrationskommission (EKM), dem SRK und der Schweiz. Gemeinn\u00fctzigen Gesellschaft bereits eine Studie in Auftrag gegeben. Sie soll Aufschluss \u00fcber die Personengruppen geben, die keine Sozialhilfe beantragen, obwohl ihnen eine solche zustehen w\u00fcrde. Die Studie soll bis Ende 2021 vorliegen. Derzeit besteht somit keine Notwendigkeit f\u00fcr zus\u00e4tzliche Abkl\u00e4rungen durch die Bundesbeh\u00f6rden.</p><p>F\u00fcr die Gutheissung eines Einb\u00fcrgerungsgesuches m\u00fcssen u.a. bestimmte Integrationskriterien erf\u00fcllt werden. Eine erfolgreiche Integration zeigt sich auch durch die Teilnahme am Wirtschaftsleben und durch die finanzielle Unabh\u00e4ngigkeit. Dabei muss jedoch der Situation von Personen angemessen Rechnung getragen werden, welche dieses Integrationskriterium aufgrund einer Behinderung oder Krankheit oder aus anderen gewichtigen pers\u00f6nlichen Umst\u00e4nden nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen erf\u00fcllen k\u00f6nnen (Art. 11 und 12 B\u00fcrgerrechtsgesetz (B\u00fcG); SR 141.0). Dazu geh\u00f6ren z.B. die Erwerbsarmut oder die Wahrnehmung von Betreuungsaufgaben (Art. 9 Bst. c B\u00fcrgerrechtsverordnung (B\u00fcV); SR 141.01).</p><p>Auch bei ausl\u00e4nderrechtlichen Massnahmen wie dem Widerruf oder der R\u00fcckstufung muss im Einzelfall der Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit von beh\u00f6rdlichen Massnahmen beachtet werden (Art. 96 Ausl\u00e4ndergesetz (AIG); SR 142.20). Fallbezogen zu pr\u00fcfen sind insbesondere die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit, die Integration und die Dauer der bisherigen Anwesenheit, die finanzielle Entwicklung auf l\u00e4ngere Sicht sowie die drohenden Nachteile f\u00fcr die betroffene Person und ihre Familie.</p><p>Die Bef\u00fcrchtungen, durch Bezug von Sozialhilfe die ausl\u00e4nderrechtliche Bewilligung zu verlieren, hat sich offenbar durch die Pandemie und ihre sozio\u00f6konomischen Folgen akzentuiert. Das Staatssekretariat f\u00fcr Migration hat in seinen Weisungen vom 7. Juni 2021 die kantonalen Beh\u00f6rden aufgefordert, ihren Ermessensspielraum bei der Verl\u00e4ngerung von Fristen sowie bei der materiellen Beurteilung von Gesuchen und Widerrufen zugunsten der Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder angemessen auszusch\u00f6pfen. Ein durch COVID-19 verursachter Sozialhilfebezug soll nicht zu ausl\u00e4nderrechtlichen Konsequenzen f\u00fchren.</p><p>Die vorliegende Thematik ist auch Gegenstand der Beratungen zur parlamentarischen Initiative \"Armut ist kein Verbrechen\" (20.451).</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1631059200000)\/","SubmittedBy":"Atici Mustafa","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1683158400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|2811|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1718103850443)\/","SubmissionDate":"\/Date(1623801600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5110,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Migration|Sozialer Schutz"}}