{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213732,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213732,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213732,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213732,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213732,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213732,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213732,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213732,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213732,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213732,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213732,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213732,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213732,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213732,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213732,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213732,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213732,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213732,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3732","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"F\u00fcr nachhaltig wirksame arbeitsmarktliche Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) das Ziel einer \"raschen\" Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt durch das Ziel einer \"nachhaltigen\" Wiedereingliederung zu ersetzen und \u00fcber den Erwerbsersatz auch l\u00e4nger dauernde Umschulungen und berufliche Ausbildungen namentlich von gering qualifizierten Erwachsenen zu finanzieren mit dem Ziel, die Anzahl gering Qualifizierter in Programmen der arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) m\u00f6glichst zu verdoppeln.</p>","ReasonText":"<p>Das WBF hat 2018 in einem Bericht die M\u00f6glichkeiten und Grenzen des Einsatzes von arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) der Arbeitslosenversicherung (ALV) bei strukturell bedingten beruflichen Umorientierungen abgekl\u00e4rt. Das WBF lehnte es damals ab, zus\u00e4tzliche Massnahmen zu ergreifen, damit die ALV die berufliche Qualifikation von niedrigqualifizierten Stellensuchenden im Rahmen der AMM unterst\u00fctzen und deren arbeitsmarktliche Wiedereingliederung f\u00f6rdern kann. Obschon der Bericht best\u00e4tigte, dass die ALV von den Konsequenzen fehlender Berufsabschl\u00fcsse stark betroffen ist und Personen ohne nachobligatorische Ausbildung einem erh\u00f6hten Risiko unterliegen, arbeitslos zu werden.</p><p>Hauptargument war, die Grundausbildung und die F\u00f6rderung der beruflichen Weiterbildung von arbeitslosen Personen w\u00fcrden gem\u00e4ss Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) nicht zu den Kernaufgaben der ALV geh\u00f6ren. Diese \"Strategie f\u00fcr den AMM-Einsatz\" war jedoch laut Bericht \"massgeblich bedingt durch die Lage und aktuellen Entwicklungen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt\". </p><p>Diese Lage und Entwicklungen haben sich mit der Covid-19-Krise radikal ver\u00e4ndert. Wir entrichten heute deutlich mehr und l\u00e4nger Erwerbsersatz. Zudem hat sich der Strukturwandel - Digitalisierung, Klimaschutz, Demografie, Fachkr\u00e4ftemangel - nochmals beschleunigt. Viele Betroffene werden nicht in ihre strukturschwachen Herkunftsbranchen zur\u00fcckkehren k\u00f6nnen.</p><p>Arbeitslosigkeit verh\u00fcten, ist weit kosteng\u00fcnstiger als Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Deshalb braucht es jetzt deutlich mehr Anreize und Angebote f\u00fcr AMM. Statt Betroffene allein finanziell abzusichern, sollen sie die Zeit der Kurzarbeit und danach nutzen, um sich weiter zu qualifizieren. Bereits heute sind gering Qualifizierte in den AMM stark untervertreten, obschon sie zur Hauptrisikogruppe geh\u00f6ren. Allein die ALV deckt systematisch auch indirekte Kosten der beruflichen Bildung ab.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Gem\u00e4ss Zweckartikel Art. 1a Abs. 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG, SR 837.0) ist eines der Ziele der Arbeitslosenversicherung (ALV), drohende Arbeitslosigkeit zu verh\u00fcten, bestehende Arbeitslosigkeit zu bek\u00e4mpfen und die rasche und dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu f\u00f6rdern. Das Ziel der nachhaltigen Wiedereingliederung anspruchsberechtigter arbeitsloser Personen ist damit gesetzlich verankert.</p><p>Nicht Ziel der ALV ist es jedoch, Grundausbildungen und H\u00f6herqualifizierungen f\u00fcr alle arbeitslos gemeldeten Geringqualifizierten zu finanzieren. Dies w\u00fcrde zu falschen Anreizen f\u00fchren, indem Versicherte sich auf Kosten der ALV ausbilden lassen w\u00fcrden und das zweite Ziel der ALV, die rasche Integration in den Arbeitsmarkt, vernachl\u00e4ssigt w\u00fcrde. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Lohr (20.4351) ausgef\u00fchrt hat, kann die ALV jedoch den versicherten Personen erm\u00f6glichen, fehlende Kompetenzen zu erwerben, wenn diese f\u00fcr eine R\u00fcckkehr in den Arbeitsmarkt unerl\u00e4sslich sind und nicht einer H\u00f6herqualifizierung dienen. Zudem k\u00f6nnen unter gewissen Voraussetzungen die direkten Ausbildungskosten f\u00fcr Kurse oder einzelne Module der Weiterbildung im Rahmen der arbeitsmarktlichen Massnahmen \u00fcbernommen oder der Erwerb eines Abschlusses der Sekundarstufe II dank Ausbildungszusch\u00fcssen (vgl. Art. 66a ff. AVIG) erleichtert werden. Auch Personen, die weder die Beitragszeit erf\u00fcllen noch von der Erf\u00fcllung der Beitragszeit befreit sind noch den Anspruch auf Arbeitslosenentsch\u00e4digung ersch\u00f6pft haben, k\u00f6nnen gem\u00e4ss Art. 59d AVIG mit einem entsprechenden Entscheid der zust\u00e4ndigen kantonalen Amtsstelle an Bildungsmassnahmen der ALV teilnehmen.</p><p>2019 hat der Bundesrat zudem zus\u00e4tzliche Massnahmen zur Unterst\u00fctzung von schwervermittelbaren und \u00e4lteren Arbeitslosen beschlossen. Die Kantone k\u00f6nnen innerhalb der bestehenden Strukturen neue Massnahmen zur Unterst\u00fctzung dieser Zielgruppen umsetzten. Ausserdem wird zwischen 2020 und 2024 in einem Pilotversuch die Methode \"Supported Employment\" in der ALV getestet, bei der sich Job Coaches intensiv an der Stellensuche beteiligen und die Stellensuchenden sowie die Arbeitgeber auch nach dem Stellenantritt begleitet werden. Damit werden die Strukturen der ALV optimiert und noch besser auf die Bed\u00fcrfnisse der stellensuchenden Personen ausgerichtet.</p><p>Zus\u00e4tzlich unterst\u00fctzt der Bund Geringqualifizierte auch ausserhalb der Arbeitslosigkeit. So wird mit den Angeboten der Berufsbildung die bedarfsgerechte, anerkannte Qualifikation der ben\u00f6tigen Arbeitskr\u00e4fte sichergestellt. Ausserdem k\u00f6nnen Arbeitgeber im Rahmen der Kurzarbeit die frei werdende Arbeitszeit f\u00fcr die Weiterbildung und Qualifizierung der betroffenen Mitarbeitenden einsetzen. Schliesslich hat der Bundesrat im Juni 2021 eine wirtschaftspolitische Transitionsstrategie beschlossen. Damit will er die Erholung der Wirtschaft nach der Aufhebung der Einschr\u00e4nkungen aufgrund der Covid-19-Massnahmen mit bew\u00e4hrten Instrumenten begleiten und das langfristige Wachstumspotenzial der Schweiz erh\u00f6hen.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der derzeitige gesetzliche Rahmen der ALV sowie die erw\u00e4hnten weiteren Massnahmen eine ausreichende Unterst\u00fctzung f\u00fcr Ausbildung und Umschulung geringqualifizierter Versicherter bietet.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1629849600000)\/","SubmittedBy":"Atici Mustafa","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1682985600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32|44|2836|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1718108014027)\/","SubmissionDate":"\/Date(1623801600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5110,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz|Gesundheit"}}