{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213770,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213770,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213770,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213770,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213770,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213770,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213770,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213770,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213770,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213770,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213770,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213770,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213770,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213770,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213770,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213770,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213770,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213770,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3770","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Meldeverfahren f\u00fcr Pflanzenst\u00e4rkungs- und Pflanzenschutzmittel auf Basis von nat\u00fcrlichen Produkten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, analog den Meldeverfahren in Deutschland und Frankreich f\u00fcr Pflanzenst\u00e4rkungs- und Pflanzenschutzmittel auf der Basis von nat\u00fcrlichen Produkten oder Rohstoffen, ein entsprechendes, spezifisches Verfahren einzuf\u00fchren.</p>","ReasonText":"<p>Es ist wichtig, dass Produkte zur St\u00e4rkung oder zum Schutz von Pflanzen auf der Basis von nat\u00fcrlichen Rohstoffen oder Materialien, wie Pflanzenextrakte, Aktivkohle oder \u00e4hnliche Stoffe in einem spezifischen, einfachen Meldeverfahren registriert werden k\u00f6nnen. In Deutschland und Frankreich sind entsprechende Verfahren in Kraft gesetzt und diverse Pflanzenst\u00e4rkungs- und Pflanzenschutzmittel auf der Basis von nat\u00fcrlichen Rohstoffen oder Produkten zugelassen und zentral gelistet worden. Es ist daher wichtig, dass solche Produkte auch in der Schweiz gesondert registriert werden k\u00f6nnen. Es gilt auch zu verhindern, dass die inl\u00e4ndische Landwirtschaft und der Gartenbau gegen\u00fcber jenen im Ausland benachteiligt werden. Diese naturnahen Pflanzenst\u00e4rkungs- und Pflanzenschutzmittel haben f\u00fcr den Anwender, wie auch f\u00fcr die Umwelt relevante Vorteile, daher sind f\u00fcr solche Produkte rasch spezifische Verfahren vorzusehen, damit sie auch in der Schweiz vermarktet und eingesetzt werden k\u00f6nnen. Es ist im Interesse eines nachhaltigen Pflanzenbaus, solche naturnahe Pflanzenschutz- und St\u00e4rkungsmittel nutzen zu k\u00f6nnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Gem\u00e4ss der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV, SR 916.161) sind Produkte als Pflanzenschutzmittel zu verstehen, wenn sie dazu bestimmt sind, Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Krankheiten und Sch\u00e4dlingen zu sch\u00fctzen, unerw\u00fcnschte Pflanzen zu vernichten oder in ihrem Wachstum zu hemmen sowie in einer anderen Weise als N\u00e4hrstoffe das Wachstum der Pflanzen zu beeinflussen. Die PSMV ist mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 harmonisiert, die die Vermarktung dieser Produkte in der EU regelt.</p><p>F\u00fcr Pflanzenschutzmittel besteht grunds\u00e4tzlich eine Zulassungspflicht. Diese Regelung erm\u00f6glicht es, die Risiken f\u00fcr die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor dem Inverkehrbringen und der Verwendung eines Produkts zu beurteilen und geeignete Massnahmen zu treffen.</p><p>Um Pflanzensch\u00e4dlinge zu bek\u00e4mpfen, sind die in Pflanzenschutzmitteln verwendeten Wirkstoffe, egal ob sie nat\u00fcrlichen Ursprungs sind oder durch chemische Synthese gewonnen wurden, biologisch aktiv. Alle diese Substanzen k\u00f6nnen daher Nebenwirkungen auf Nichtzielorganismen haben, die bekannt sein m\u00fcssen, bevor ein Produkt bewilligt wird.</p><p>Diese Risiken sind jedoch bei einigen Substanzen nur sehr gering. Diese sogenannten Grundstoffe werden in der Pflanzenschutzmittelverordnung separat geregelt. Produkte, die ausschliesslich solche Grundstoffe enthalten, unterliegen nicht der Zulassungspflicht und m\u00fcssen lediglich bei der Zulassungsstelle gemeldet werden.</p><p>Um die Verwendung bestimmter \"wenig bedenklicher Naturprodukte\" zu erleichtern, hat Frankreich eine Liste der \"nat\u00fcrlichen Substanzen, die als Biostimulanzien eingesetzt werden k\u00f6nnen\" erstellt. Die darin aufgelisteten Stoffe sind von der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde daraufhin zu pr\u00fcfen, ob sie keine sch\u00e4dlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf die Umwelt haben. Produkte, die Stoffe enthalten, die in dieser Liste aufgef\u00fchrt sind, d\u00fcrfen ohne Bewilligung in Verkehr gebracht werden. Als Pflanzenst\u00e4rkungsmittel gelten in Deutschland Stoffe und Gemische, die ausschliesslich dazu bestimmt sind, allgemein der Gesundhaltung der Pflanze zu dienen, soweit sie nicht Pflanzenschutzmittel der Definition der EU-Verordnung Nr. 1107/2009 sind. Pflanzenst\u00e4rkungsmittel m\u00fcssen angemeldet werden, bevor sie in den Verkehr gebracht werden. Die Beh\u00f6rde pr\u00fcft, ob es sich um ein Pflanzenst\u00e4rkungsmittel handelt und ob keine sch\u00e4dlichen Wirkungen zu erwarten sind.</p><p>Die Bestimmungen f\u00fcr wenig bedenkliche Naturprodukte in Frankreich und die f\u00fcr Pflanzenst\u00e4rkungsmittel in Deutschland entsprechen der Praxis in der Schweiz f\u00fcr Produkte, die Grundstoffe enthalten. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Bestimmungen zu den Grundstoffen bereits das Inverkehrbringen von Produkten, deren Stoffe ein sehr geringes Risiko darstellen, erleichtern. Es besteht also kein Anlass, eine neue Produktkategorie einzuf\u00fchren. Dies w\u00fcrde den Vollzug der Gesetzgebung und die Markt\u00fcberwachung unn\u00f6tig erschweren.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1629244800000)\/","SubmittedBy":"Gafner Andreas","BusinessStatus":209,"BusinessStatusText":"\u00dcberwiesen an den Bundesrat","BusinessStatusDate":"\/Date(1741281316000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1741626935463)\/","SubmissionDate":"\/Date(1623888000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5110,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Umwelt|Landwirtschaft"}}