{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213780,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213780,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213780,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213780,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213780,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213780,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213780,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213780,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213780,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213780,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213780,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213780,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213780,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213780,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213780,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213780,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213780,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213780,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3780","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"K\u00fcndigung des Vertrags zwischen der Sasis AG und dem BAG, um die Unvoreingenommenheit des Bundes sicherzustellen und Interessenkonflikte im Gesundheitssystem zu vermeiden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die n\u00f6tigen Massnahmen zu ergreifen, damit der Vertrag \u00fcber die Datenlieferung zwischen dem Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) und der SASIS AG gek\u00fcndigt wird.</p>","ReasonText":"<p>Seit dem 1. Januar 2008 haben das BAG und das Bundesamt f\u00fcr Statistik (BFS) regelm\u00e4ssig Vertr\u00e4ge \u00fcber die Datenlieferung geschlossen, zuerst mit dem Verband Sant\u00e9suisse, danach mit dem Unternehmen SASIS AG, dessen einzige Aktion\u00e4rin die Sant\u00e9suisse ist.</p><p>Der letzte Vertrag wurde im November 2019 unterzeichnet, mit r\u00fcckwirkender G\u00fcltigkeit ab dem 1. Juni 2019. Er gilt f\u00fcr vier Jahre, also bis zum 31. Mai 2023. Die j\u00e4hrliche Verg\u00fctung an die SASIS AG bel\u00e4uft sich auf rund 240 000 Franken inklusive Mehrwertsteuer.</p><p>Das BAG \u00fcbt die Aufsicht \u00fcber die Krankenversicherer aus. Zudem hat es den Auftrag, die Gesundheitskostenentwicklung zu verfolgen. Es spielt f\u00fcr die Steuerung des Gesundheitssystems eine zentrale Rolle. Das BAG ist deshalb nicht nur verpflichtet, unvoreingenommen zu sein, sondern auch, gegen\u00fcber den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens (\u00c4rztinnen und \u00c4rzte, Spit\u00e4ler, Kantone usw.) seine Unvoreingenommenheit zu beweisen. Ausserdem ist es wichtig, dass das BAG jegliches Risiko eines Interessenskonflikts vermeidet.</p><p>Indem das BAG ein privates Unternehmen, dessen Besitzer ein Krankenversicherungsverband ist, f\u00fcr den Erhalt von Daten \u00fcber das Gesundheitssystem bezahlt, entfernt es sich weit von seiner Pflicht zur Unvoreingenommenheit.</p><p>Liest man die Antworten des Bundesrates auf die Interpellationen 21.3070 und 21.3071, versteht man nicht, ob die Daten, die von der SASIS AG an das BAG geliefert werden, der Verfolgung der Gesundheitskostenentwicklung und der Aus\u00fcbung der Aufsicht \u00fcber die Krankenversicherer dienen oder nur einer dieser zwei Aufgaben. Falls die Daten auch der Aufsicht \u00fcber die Krankenversicherer dienen, w\u00fcrden wir uns in einer Situation befinden, die so neu ist wie absurd: Die Aufsichtsbeh\u00f6rde (das BAG) muss die Beaufsichtigten (die Krankenversicherer) daf\u00fcr bezahlen, um sie beaufsichtigen zu k\u00f6nnen.</p><p>Zur Erinnerung: Die SASIS AG geh\u00f6rt der Sant\u00e9suisse, der nur ein Teil der Krankenversicherer angeh\u00f6rt. Die SASIS AG scheint also einen Teil der Daten, die sie gegen Bezahlung dem BAG liefert, von den anderen Versicherern, die nicht Teil der Sant\u00e9suisse sind, auf eine Art zu sammeln, die aus praktischer und finanzieller Sicht Fragen aufwirft.</p><p>Diese Situation ist v\u00f6llig unbefriedigend.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a035 Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG, SR 832.12) und 28 Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) erhebt das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) bei den Versicherern anonymisierte Daten in aggregierter Form zu allen Versicherten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Gleichzeitig wertet das BAG Daten aus, die von der Firma SASIS AG aufbereitet werden. Diese zentralisiert die Daten aller beteiligten Krankenversicherer unabh\u00e4ngig von ihrer Zugeh\u00f6rigkeit zu einem Dachverband. Sie validiert und bereitet die Daten dann so auf, dass sie sich direkt verwerten lassen.</p><p>Das BAG nutzt diese beiden Datenquellen, um die ihm zugewiesenen Aufgaben gem\u00e4ss KVAG zu erf\u00fcllen und die allgemeine Kostenentwicklung in der OKP zu \u00fcberwachen.</p><p>Die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te haben mit dem Bundesgesetz vom 19. M\u00e4rz 2021 \u00fcber die Datenweitergabe der Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (BBl 2021 664) die gesetzlichen Grundlagen zur Datenweitergabe pr\u00e4zisiert. Die Versicherer sind verpflichtet, dem BAG die Daten weiterzugeben, die dieses zur \u00dcberwachung der Kostenentwicklung, zur Analyse der Wirkungen des Gesetzes und schliesslich zur Evaluation des Risikoausgleichs ben\u00f6tigt. Dazu werden die Daten standardm\u00e4ssig in aggregierter Form und, wenn dies f\u00fcr die jeweiligen Aufgaben erforderlich ist, individuell erhoben. Die Erhebung von anonymisierten Individualdaten, die eine vertiefte Analyse der Auswirkungen des KVG und eine genauere Pr\u00fcfung der Qualit\u00e4t und Wirtschaftlichkeit der Leistungen erm\u00f6glichen w\u00fcrden, ist daher auf die im neuen Gesetzesartikel genannten drei Bereiche beschr\u00e4nkt. Die Erhebung deckt nicht den gesamten Analysebedarf. Die von der SASIS AG weitergegebenen Daten sind daher immer noch eine wichtige Erg\u00e4nzung, auf die das BAG weiterhin angewiesen ist, wie auch in der Antwort auf die Interpellation 21.3070 Maitre ausgef\u00fchrt wurde. Wie in seiner Stellungnahme vom 21. August 2019 (BBl 2019 5925, S. 5930) betreffend die parlamentarische Initiative Eder 16.411 dargelegt, beh\u00e4lt sich der Bundesrat vor, erneut an das Parlament zu gelangen und zu beantragen, dass seine Kompetenzen in diesem Bereich wieder erweitert werden. Derzeit ist jedoch die mit der SASIS AG gefundene L\u00f6sung sinnvoll und effizient.</p><p>Unabh\u00e4ngig davon, wer die Daten erhebt, ist die betreffende Institution unweigerlich von der Qualit\u00e4t der anf\u00e4nglich von den Krankenversicherern bereitgestellten Informationen abh\u00e4ngig. Bereits in der Stellungnahme des Bundesrates zur Interpellation 21.3070 wurde festgehalten, dass die Kompetenzen und Kapazit\u00e4ten der Firma SASIS AG zur Aufbereitung dieser Daten seit vielen Jahren etabliert sind. Das Know-how der SASIS AG bietet somit Gelegenheit zur Wirtschaftlichkeit durch die Nutzung vorhandener Synergien.</p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, den Vertrag mit der Firma SASIS AG aufzul\u00f6sen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1631059200000)\/","SubmittedBy":"Feller Olivier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1686873600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1712763398470)\/","SubmissionDate":"\/Date(1623888000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5110,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Gesundheit"}}