{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213801,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213801,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213801,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213801,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213801,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213801,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213801,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213801,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213801,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213801,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213801,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213801,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213801,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213801,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213801,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213801,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213801,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213801,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3801","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Warum pl\u00f6tzlich eine Aufhebung des Kredit- und Hypothekarvergabeverbots von Postfinance ohne gleichzeitige Vollprivatisierung und ohne Pr\u00fcfung der Grundversorgung?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>\u00dcberraschend k\u00fcndigte der Bundesrat am 26. Mai 2021 in der Interpellationsbeantwortung 21.3137 die Verabschiedung der Botschaft zur Teilrevision des Postorganisationsgesetzes (POG) noch im 1. Halbjahr 2021 an. Dies offenbar mit Gew\u00e4hrung des vollen Kredit- und Hypothekarvergaberechts an PostFinance, aber ohne gleichzeitige Privatisierung und ohne \u00dcberpr\u00fcfung des Grundauftrages.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat ersucht, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Trifft es zu, dass der Bundesrat entgegen seinem Entscheid vom 21. Januar 2021 f\u00fcr die Aufhebung des Kredit- und Hypothekarvergabeverbots von PostFinance keine vorg\u00e4ngige Privatisierung von PostFinance und keine Neuorganisation der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen mehr voraussetzt?</p><p>2. Weshalb will der Bundesrat dem Parlament die Aufhebung des Kredit- und Hypothekarvergabeverbots f\u00fcr PostFinance beantragen, ohne vorg\u00e4ngig eine gesamtheitliche Auslegeordnung zur Zukunft von PostFinance vorzunehmen, nachdem er selber die \"Expertenkommission Grundversorgung Post\" mit diesem Ziel eingesetzt hat?</p><p>4. Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass der Eintritt von PostFinance in den Kredit- und Hypothekarmarkt ohne vorher erfolgte Vollprivatisierung nicht wettbewerbsverzerrend und stabilit\u00e4tsgef\u00e4hrdend f\u00fcr den Finanzplatz ausf\u00e4llt?</p><p>5. Auf welche Verfassungsgrundlage st\u00fctzt sich der Bundesrat mit seinem Entscheid zur Aufhebung des Kredit- und Hypothekarvergabeverbots, nachdem ein vom Bundesrat eingeholtes Gutachten des Bundesamts f\u00fcr Justiz unmissverst\u00e4ndlich festh\u00e4lt, dass die Verfassungsgrundlage f\u00fcr eine Postbank fehlt, aber zwingend n\u00f6tig ist?</p><p>6. Wie will der Bundesrat die Marktf\u00e4higkeit von PostFinance mit den notwendigen Eigenmitteln sicherstellen, ohne ihr durch die staatliche Zusicherung des fehlenden Kapitals von rund 3 Milliarden Franken einen unstatthaften Wettbewerbsvorteil mit Steuergeldern zu verschaffen?</p><p>7. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass ein zeitgem\u00e4sser Grundversorgungsauftrag f\u00fcr Zahlungsverkehrsdienstleistungen \u00f6ffentlich ausgeschrieben werden k\u00f6nnte und m\u00fcsste?</p>","ReasonText":"<p>Der Bundesrat hat am 20. Januar 2021 entschieden, die Aufhebung des Kredit- und Hypothekarvergabeverbots f\u00fcr PostFinance mit deren Privatisierung zu flankieren. Aufgrund der Herausl\u00f6sung von PostFinance aus dem Postkonzern folgt das Erfordernis einer Neuorganisation der Grundversorgungsauftr\u00e4ge mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen.</p><p>Mit der angek\u00fcndigten Abgabe der kapital- und stimmenm\u00e4ssigen Mehrheit der Post und damit des Bundes an PostFinance reagierte der Bundesrat auf die Kritik an seiner Vernehmlassungsvorlage zur Teilrevision des POG. Gegen\u00fcber der Absicht, PostFinance ohne vorg\u00e4ngige Vollprivatisierung den Eintritt in den Kredit- und Hypothekarmarkt zu erm\u00f6glichen, \u00e4usserten zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer schwerwiegende Bedenken. Diese betrafen die Verfassungswidrigkeit des Vorhabens, beanstandeten wettbewerbsverzerrende Effekte und prognostizierten eine Gef\u00e4hrdung der Finanzmarktstabilit\u00e4t.</p><p>In Folge seiner Privatisierungsank\u00fcndigung beauftragte der Bundesrat die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden mit Abkl\u00e4rungen zur Privatisierung von PostFinance und zur vorg\u00e4ngigen \u00c4nderung des Postgesetzes (PG). Am 18. M\u00e4rz 2021 setzte er zudem eine \"Expertenkommission Grundversorgung Post\" ein. Der Bundesrat zeigte sich damit scheinbar einsichtig und anerkannte, dass die zuk\u00fcnftige Ausgestaltung des Gesch\u00e4ftsmodells von PostFinance auf einer Gesamtschau, inklusive politisch neu definierter Grundversorgung basieren muss.</p><p>Seit dem 26. Mai 2021 ist dies pl\u00f6tzlich wieder in Frage gestellt. In seiner Antwort auf die Interpellation 21.3137 von Nationalr\u00e4tin Kaja Christ k\u00fcndigte der Bundesrat an, die Botschaft zur Teilrevision des POG bereits im 1. Halbjahr 2021 zu verabschieden. Damit torpediert er sein bisheriges Vorgehen in zweifacher Hinsicht.</p><p>Erstens beabsichtigt der Bundesrat offensichtlich erneut, PostFinance ohne vorg\u00e4ngige, dringend n\u00f6tige Auslegeordnung zur Zukunft der Grundversorgung vorzeitig in den Kredit- und Hypothekarmarkt eintreten zu lassen. Indem der Bundesrat auf die zeitlich vorgelagerte Vollprivatisierung von PostFinance verzichtet, nimmt er Wettbewerbsverzerrungen, eine Gef\u00e4hrdung der Finanzmarktstabilit\u00e4t und die Verfassungswidrigkeit einer staatlichen Postbank in Kauf.</p><p>Zweitens desavouiert der Bundesrat mit diesem Vorgehen die von ihm selber im letzten M\u00e4rz eingesetzte</p><p>Expertenkommission. Anstatt ihre \u00dcberlegungen zur Ausgestaltung einer zukunftstr\u00e4chtigen und ausschreibungsf\u00e4higen postalischen Grundversorgung abzuwarten, schafft der Bundesrat mit der Teilrevision des POG vorzeitig Fakten. Dies zum Nachteil des funktionierenden Finanzsystems, der Wettbewerbsf\u00e4higkleit und der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Mit Beschluss vom 20. Januar 2021 hat der Bundesrat entschieden, zus\u00e4tzlich zur Aufhebung des Kredit- und Hypothekarvergabeverbots die Privatisierung von PostFinance und die Neuorganisation der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen anzustreben. Die entsprechende Botschaft zur \u00c4nderung des Postorganisationsgesetzes (POG) wurde am 30. Juni 2021 verabschiedet. Die Abgabe der Kontrollmehrheit der Post an PostFinance und die damit einhergehende Herausl\u00f6sung von PostFinance aus dem Postkonzern kann jedoch erst erfolgen, wenn mit der \u00c4nderung des Postgesetzes (PG) die Grundversorgung neu geregelt ist, und wenn eine Beteiligung f\u00fcr private Investoren an PostFinance attraktiv genug ist.</p><p>2. Die \"Expertenkommission Grundversorgung Post\" befasst sich mit der Neugestaltung der Grundversorgung im gesamten T\u00e4tigkeitsbereich der Post. Die Richtung f\u00fcr die Weiterentwicklung von PostFinance hat der Bundesrat bereits mit seinem Entscheid vom 20. Januar 2021 vorgegeben: Zun\u00e4chst Umwandlung in eine vollwertige inlandorientierte Gesch\u00e4ftsbank, anschliessend - sobald die wirtschaftlichen und regulatorischen Voraussetzungen daf\u00fcr erf\u00fcllt sind - Privatisierung.</p><p>3. Bei seinem Entscheid zur Privatisierung von PostFinance hat der Bundesrat die gewichtigen Einw\u00e4nde aus der Vernehmlassung (Verfassungsm\u00e4ssigkeit, Wettbewerbsneutralit\u00e4t, F\u00f6deralismus und Finanzmarktstabilit\u00e4t) ber\u00fccksichtigt. Wie bereits unter Frage 1 dargelegt, kann die Privatisierung von PostFinance erst erfolgen, wenn potenzielle Investoren vom Gewinnpotenzial der PostFinance \u00fcberzeugt sind, wozu der Eintritt in den Hypothekar- und Kreditmarkt beitr\u00e4gt.</p><p>Ein Aufschieben der POG-Revision bis zum Zeitpunkt, in dem die PG-Revision entscheidreif ist, steht f\u00fcr den Bundesrat nicht zur Diskussion, weil ein Zuwarten eine weitere Verschlechterung der Ertragskraft von PostFinance zur Folge h\u00e4tte. Die Finanzmarktstabilit\u00e4t ist aus Sicht des Bundesrates durch den Markteintritt von PostFinance nicht gef\u00e4hrdet.</p><p>4. Gest\u00fctzt auf ein Rechtsgutachten von Prof. Vincent Martenet von der Universit\u00e4t Lausanne vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass die Kredit- und Hypothekarvergabe durch PostFinance - mit Beschr\u00e4nkung auf das Volumen der Kundeneinlagen aus der Grundversorgung - mit dem Verfassungsrecht (Art. 92 BV) in Einklang steht.</p><p>5. Die zeitlich und umfangm\u00e4ssig beschr\u00e4nkte Kapitalisierungszusicherung des Bundes an die Post in der H\u00f6he von 1,7 Milliarden Franken widerspiegelt die Verpflichtung des Bundes als Gew\u00e4hrleister der Grundversorgung und als Eigent\u00fcmer, f\u00fcr eine ausreichende Kapitalisierung von Post inkl. PostFinance zu sorgen. Die Erf\u00fcllung der Eigenmittelanforderungen ist prim\u00e4r durch die Post und PostFinance sicherzustellen. Aufgrund der verminderten Ertragskraft ist es ihnen nicht m\u00f6glich, die aus den Anforderungen der FINMA resultierende Notfallkapitall\u00fccke vollst\u00e4ndig und zeitgerecht zu decken. Deshalb kommt hier subsidi\u00e4r die Kapitalisierungszusicherung zum Tragen. Um eine Wettbewerbs-verzerrung zu vermeiden, muss die Post die Kapitalisierungszusicherung marktgerecht abgelten.</p><p>6. Die \"Expertenkommission Grundversorgung Post\" erarbeitet bis Ende Jahr konkrete Vorschl\u00e4ge zur Weiterentwicklung der Grundversorgung im Bereich von Post- und Zahlungsverkehrsdiensten. Diese bilden eine Grundlage f\u00fcr die anstehende politische Diskussion \u00fcber die Grundversorgung der Zukunft, welche im Rahmen einer Revision des Postgesetzes (PG) festzulegen sein wird.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1630454400000)\/","SubmittedBy":"Bischof Pirmin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1632787200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|34|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690503107573)\/","SubmissionDate":"\/Date(1623888000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5110,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Medien und Kommunikation|Raumplanung und Wohnungswesen"}}