{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213804,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213804,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213804,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213804,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213804,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213804,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213804,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213804,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213804,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213804,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213804,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213804,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213804,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213804,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213804,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213804,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213804,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213804,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3804","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"\u00c4nderung der Landwirtschaftlichen Zonen-Verordnung im Zusammenhang mit Meliorationen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung \u00fcber den landwirtschaftlichen Produktionskataster und die Ausscheidung von Zonen (SR 912.1) so anzupassen, dass im Zusammenhang mit Meliorationen (Strukturverbesserungsmassnahmen) und/oder Gew\u00e4sserrevitalisierungsprojekten ein Abtausch zwischen landwirtschaftlicher Nutzfl\u00e4che und S\u00f6mmerungsfl\u00e4che gesetzlich zugelassen wird, sofern die landwirtschaftliche Nutzfl\u00e4che gesamthaft fl\u00e4chenm\u00e4ssig nicht zunimmt.</p>","ReasonText":"<p>Mit der Motion soll die M\u00f6glichkeit geschaffen werden, den Abtausch zwischen landwirtschaftlicher Nutzfl\u00e4che und S\u00f6mmerungsfl\u00e4che bei Meliorationen, bei Gew\u00e4sserrevitalisierungsprojekten sowie bei der Ausscheidung von Gew\u00e4sserr\u00e4umen zu erm\u00f6glichen. </p><p>In den Kantonen besteht ein erhebliches Bed\u00fcrfnis, die Gesetzgebung an die ver\u00e4nderten Verh\u00e4ltnisse anzupassen. Von der Landwirtschaft wird heute Effizienz und Zukunftstauglichkeit gefordert und durch Strukturverbesserungsmassnahmen von Bund und Kantonen gef\u00f6rdert, gleichzeitig jedoch faktisch wieder blockiert. Zudem sind auch Gew\u00e4sserrevitalisierungen ein \u00f6ffentliches Interesse. </p><p>Die Kantone sind mit dem Vollzug dieser anspruchsvollen Sachverhalte beauftragt, jedoch ist der Bund gem\u00e4ss landwirtschaftlicher Zonen-Verordnung (SR 912.1) f\u00fcr die Gesetzgebung zust\u00e4ndig. </p><p>Ohne \u00c4nderung der gesetzlichen Grundlagen kann heute kein fl\u00e4chenm\u00e4ssiger Ausgleich oder Abtausch bei den erw\u00e4hnten Sachverhalten erfolgen. Damit wird die Umsetzung von Strukturverbesserungsmassnahmen wie auch die Realisierung von Gew\u00e4sserrevitalisierungen sowie die Ausscheidung von Gew\u00e4sserr\u00e4umen gem\u00e4ss den bestehenden Grundlagen erheblich erschwert. Mit der Motion soll eine Anpassung oder ein Abtausch nur in maximal gleicher Fl\u00e4che m\u00f6glich sein, damit die landwirtschaftliche Nutzfl\u00e4che gesamthaft nicht zunimmt (fl\u00e4chengleicher Abtausch).</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach Artikel\u00a04 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (LwG; SR 910.1) sind erschwerende Produktions- und Lebensbedingungen bei der Anwendung des Landwirtschaftsgesetzes zu ber\u00fccksichtigen. Das Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft (BLW) ist beauftragt, die landwirtschaftlich genutzte Fl\u00e4che nach Massgabe der Erschwernisse in Zonen einzuteilen und hierzu einen landwirtschaftlichen Produktionskataster zu f\u00fchren. Der Bundesrat legt die Abgrenzungskriterien des S\u00f6mmerungsgebiets fest.</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a01 Absatz\u00a02 der Landwirtschaftlichen Zonen-Verordnung vom 7. Dezember 1998 (SR 912.1) umfasst das S\u00f6mmerungsgebiet die traditionell alpwirtschaftlich genutzte Fl\u00e4che. Um einen einheitlichen Vollzug sicherzustellen, hat das BLW 1999 und 2000 in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den zust\u00e4ndigen Gemeindeorganen die Erstabgrenzung des S\u00f6mmerungsgebiets mit dem Abgrenzungskriterium \"traditionell alpwirtschaftlich genutzte Fl\u00e4che\" vorgenommen. Dabei wurden das bereits im Alpkataster in den 1960er-Jahren beschriebene und geografisch festgehaltene S\u00f6mmerungsgebiet und die durch die Kantone festgelegte S\u00f6mmerungsgrenze aus den 1980er- bis 1990er-Jahren unver\u00e4ndert f\u00fcr die bundesweite Erstabgrenzung \u00fcbernommen.</p><p>Bei der Abgrenzung des S\u00f6mmerungsgebiets ging es agrarpolitisch darum, die intensiver bewirtschaftete Landwirtschaftliche Nutzfl\u00e4che (LN) einzugrenzen und das S\u00f6mmerungsgebiet als \u00f6kologisch wertvolle, traditionelle Kulturlandschaft zu erhalten. Es sollte verhindert werden, dass aufgrund der massiven Erh\u00f6hung der Direktzahlungen auf der LN im Rahmen der Agrarpolitik 2002 alpwirtschaftlich genutzte Fl\u00e4chen, die \u00f6kologisch sensibler sind, intensiver bewirtschaftet werden.</p><p>Die vorgeschlagene Flexibilisierung der Abgrenzungskriterien w\u00fcrde schweizweit zu einer Ungleichbehandlung f\u00fchren. F\u00fcr die vielen Betriebe im Mittelland, die ebenso von Gew\u00e4sserrevitalisierungen und der Ausscheidung von Gew\u00e4sserr\u00e4umen betroffen sind, gibt es keine angrenzenden S\u00f6mmerungsfl\u00e4chen. Ein Abtausch mit weit entfernten S\u00f6mmerungsfl\u00e4chen w\u00fcrde wirtschaftlich und agronomisch keinen Sinn machen.</p><p>Die Auswirkungen eines fl\u00e4chengleichen Abtausches auf die Intensit\u00e4t der Produktion sind nicht abschliessend beurteilbar. Tendenziell w\u00fcrden bereits extensiv bewirtschaftete LN (z. B. Fl\u00e4chen im Gew\u00e4sserraum) zu S\u00f6mmerungsfl\u00e4chen und S\u00f6mmerungsfl\u00e4chen w\u00fcrden als LN intensiver bewirtschaftet.</p><p>Die in der Begr\u00fcndung aufgef\u00fchrte Feststellung, wonach in den Kantonen ein erhebliches Bed\u00fcrfnis bestehe, die Gesetzgebung anzupassen, teilt der Bundesrat nur bedingt. Obschon Meliorationen seit Jahren laufen und die Ausscheidung von Gew\u00e4sserr\u00e4umen weit fortgeschritten oder abgeschlossen ist, wurde ein derartiges Anliegen im Rahmen von Vernehmlassungen zur Agrarpolitik oder zu Agrar-Verordnungspaketen nie eingebracht.</p><p>Des Weiteren rechnet der Bundesrat damit, dass im Fall einer Flexibilisierung zus\u00e4tzliche weitergehende Forderungen eingebracht werden. Dies insbesondere, weil viele betroffene Gemeinden die Melioration oder die Ausscheidung von Gew\u00e4sserr\u00e4umen bereits abgeschlossen haben und diese von einer L\u00f6sung im Sinn des Motion\u00e4rs nicht mehr profitieren k\u00f6nnten. Der Grundsatz der traditionell alpwirtschaftlich genutzten Fl\u00e4che w\u00fcrde damit faktisch aufgegeben.</p><p>Nach Abw\u00e4gung der verschiedenen Wirkungen und Aspekte kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die negativen Auswirkungen einer Flexibilisierung der Abgrenzungskriterien aus gesamtheitlicher und gesamtschweizerischer Sicht die m\u00f6glichen punktuellen wirtschaftlichen Vorteile deutlich \u00fcberwiegen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1629244800000)\/","SubmittedBy":"Schmid Martin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1758190854000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55|2846","Category":"IV","Modified":"\/Date(1763115677510)\/","SubmissionDate":"\/Date(1623888000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5110,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft|Raumplanung und Wohnungswesen"}}