{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213845,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213845,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213845,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213845,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213845,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213845,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213845,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213845,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213845,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213845,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213845,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213845,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213845,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213845,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213845,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213845,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213845,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213845,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3845","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, deren wirtschaftliche Situation und Verschuldung \"abenteuerlich\" ist. Festlegung klarer Begrenzungskriterien","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, klare Kriterien festzulegen, welche es erlauben, die Verschuldung und/oder die wirtschaftliche Situation einer Ausl\u00e4nderin oder eines Ausl\u00e4nders als \"abenteuerlich\" einzustufen, beispielsweise durch eine \u00c4nderung der Verordnung \u00fcber Zulassung, Aufenthalt und Erwerbst\u00e4tigkeit (VZAE) oder eines anderen relevanten Erlasses. Damit sollen die Bedingungen versch\u00e4rft werden f\u00fcr den Aufenthalt von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern in der Schweiz, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht erf\u00fcllen oder keine Bereitschaft zeigen, ihre Schulden abzubauen.</p>","ReasonText":"<p>Wirtschaftliche Unabh\u00e4ngigkeit muss ein Kriterium sein, das Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder erf\u00fcllen m\u00fcssen, wenn sie in der Schweiz wohnen wollen. Dies abgesehen davon, dass es sich um ein grundlegendes Integrationskriterium handelt.</p><p>Es gibt aber Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder in der Schweiz, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen und die dar\u00fcber hinaus auf verantwortungslose und unzul\u00e4ssige Art weitere Schulden anh\u00e4ufen. Solche besonders verwerflichen Verhaltensweisen zeigen deutlich, dass keinerlei Bereitschaft besteht, etwas gegen die eigene Verschuldung zu unternehmen. Dies muss bei der Beurteilung, ob eine Ausl\u00e4nderin oder ein Ausl\u00e4nder in der Schweiz wohnen darf oder nicht, ein ausschlaggebender Faktor sein.</p><p>In diesem Sinn erm\u00f6glichen es klare, in der VZAE oder einem anderen relevanten Erlass festgelegte Kriterien den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden, diesbez\u00fcglich sachlich fundierte Entscheide zu treffen, ohne zu riskieren, bei einer sp\u00e4teren Beschwerde zu unterliegen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die wirtschaftliche Eigenst\u00e4ndigkeit ist ein wichtiges Kriterium bei der Zulassung von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern in die Schweiz. Bei der erstmaligen Zulassung ist grunds\u00e4tzlich der Nachweis einer Arbeitsstelle oder gen\u00fcgender finanzieller Mittel erforderlich. F\u00fcr den Familiennachzug durch Drittstaatsangeh\u00f6rige wird unter anderem vorausgesetzt, dass sie nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind. Ein Nachzug durch Schweizerinnen und Schweizer setzt voraus, dass keine Gefahr einer dauerhaften und erheblichen Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit besteht.</p><p>Bei ausl\u00e4nderrechtlichen Entscheiden wird die Integration der betroffenen Personen ber\u00fccksichtigt. Diese wird anhand der Integrationskriterien beurteilt, zu welchen auch die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder die Beachtung der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung geh\u00f6ren (Art. 58a Ausl\u00e4ndergesetz (AIG); SR 142.20).</p><p>Die Aufenthaltsbewilligung kann nicht verl\u00e4ngert oder widerrufen werden, wenn die betroffene Person erheblich oder wiederholt gegen die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz oder im Ausland verstossen hat oder diese gef\u00e4hrdet (Art. 33 Abs. 3, Art. 62 Abs. 1 Bst. c AIG). F\u00fcr den Widerruf der Niederlassungsbewilligung muss ein solcher Verstoss in schwerwiegender Weise erfolgt sein (Art. 63 Abs. 1 Bst. b AIG). Eine Verletzung der \u00f6ffentlichen Ordnung liegt unter anderem vor, wenn die betroffene Person \u00f6ffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Verpflichtungen mutwillig nicht erf\u00fcllt (sogenannte \"Schuldenwirtschaft\", Art. 77a Abs. 1 Bst. b Verordnung \u00fcber Zulassung, Aufenthalt und Erwerbst\u00e4tigkeit (VZAE); SR 142.201).</p><p>Der Tatbestand der mutwilligen Schuldenwirtschaft setzt sich gem\u00e4ss der Rechtsprechung des Bundesgerichts aus einer objektiven und subjektiven Komponente zusammen (siehe z.B. BGer 2C_789/2017 vom 7. M\u00e4rz 2018, E. 3.3.1). Die objektive Komponente ist die Nichterf\u00fcllung \u00f6ffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Verpflichtungen, die zu einer erheblichen Schuldenlast f\u00fchrt. Subjektiv wird die Mutwilligkeit einer Verschuldung vorausgesetzt, d.h. diese muss selbst verschuldet und qualifiziert vorwerfbar sein. Eine Mutwilligkeit liegt immer dann vor, wenn eine ausl\u00e4ndische Person trotz ausl\u00e4nderrechtlicher Verwarnung weiter Schulden anh\u00e4uft oder sie trotz weiterwachsender Schulden keine Anzeichen daf\u00fcr erkennen l\u00e4sst, an der Schuldentilgung bzw. Verhinderung weiterer Schulden aktiv mitzuwirken. Keine Mutwilligkeit liegt vor, wenn sich die betroffene Person ernsthaft darum bem\u00fcht, weitere Schulden zu vermeiden bzw. solche zu tilgen.</p><p>Die auf Grund des FZA bestehenden Aufenthaltsrechte d\u00fcrfen nur durch Massnahmen, die aus Gr\u00fcnden der \u00f6ffentlichen Sicherheit, Ordnung und Gesundheit gerechtfertigt sind, eingeschr\u00e4nkt werden (Art. 5 Abs. 1 Anhang I FZA). Die Unf\u00e4higkeit, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, stellt gem\u00e4ss der Rechtsprechung des Bundesgerichts f\u00fcr sich alleine grunds\u00e4tzlich keine St\u00f6rung der \u00f6ffentlichen Ordnung dar. Eine solche kann nur im Falle einer schwerwiegenden Gef\u00e4hrdung eines Grundinteresses der Gemeinschaft geltend gemacht werden (2C_479/2018 vom 5. Februar 2019). Der Widerruf einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung EU/EFTA in einer solchen Situation aus Gr\u00fcnden der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung ist somit ausgeschlossen.</p><p>Bei ausl\u00e4nderrechtlichen Massnahmen wie dem Widerruf von Bewilligungen muss in jedem Einzelfall der Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit von beh\u00f6rdlichen Massnahmen beachtet werden (Art. 96 AIG). Wird eine ausl\u00e4nderrechtliche Bewilligung widerrufen, sieht die Rechtsweggarantie von Artikel\u00a029a BV zudem immer eine \u00dcberpr\u00fcfung durch eine unabh\u00e4ngige richterliche Instanz vor.</p><p>Nach der Auffassung des Bundesrats besteht daher kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1631059200000)\/","SubmittedBy":"Marchesi Piero","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1683158400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|2811|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1712763196793)\/","SubmissionDate":"\/Date(1623888000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5110,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Migration|Sozialer Schutz"}}