{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213876,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213876,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213876,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213876,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213876,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213876,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213876,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213876,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213876,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213876,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213876,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213876,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213876,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213876,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213876,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213876,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213876,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213876,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3876","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Ungleichbehandlung der Versicherten aufgrund fragw\u00fcrdiger Bestimmungen in kantonalen Spitalplanungen verhindern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG) vorzulegen, welche sicherstellt, dass sich ein Kanton nicht mehr einseitig zulasten der Patientinnen und Patienten von seiner Pflicht zur Verg\u00fctung des kantonalen Anteils an der station\u00e4ren Leistung gem\u00e4ss Artikel\u00a049a Absatz\u00a01 KVG befreien kann, wenn ein Spital eine Auflage der Spitalplanung verletzt. Stattdessen sollen die Kantone bei Verletzung der Bestimmungen direkt das fehlbare Spital sanktionieren m\u00fcssen, bspw. durch eine Befristung der Aufnahme auf die Spitalliste.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a049a KVG verg\u00fcten Kantone und Versicherer station\u00e4re Behandlungen in einem Spital nach Artikel\u00a049 anteilm\u00e4ssig. Die Kantone \u00fcbernehmen den kantonalen Anteil f\u00fcr Versicherte, welche in ihrem Kanton wohnen und sich inner- oder ausserkantonal in einem Listenspital behandeln lassen. Gewisse Kantone (so zum Beispiel Waadt und Genf) machen mit ihrer Spitalplanung die \u00dcbernahme des kantonalen Anteils f\u00fcr gewisse Listenspit\u00e4ler (meist Privatkliniken) davon abh\u00e4ngig, ob Quoten oder Mengenbegrenzungen eingehalten werden, welche sich beispielsweise am Versicherungsstatus der Patientinnen und Patienten orientieren. So fallen Patientinnen und Patienten, welche neben der obligatorischen Grundversicherung auch noch \u00fcber eine Zusatzversicherung verf\u00fcgen, unter diese Mengenbeschr\u00e4nkungen oder Quoten. Dies f\u00fchrt dazu, dass die Kantone bei einer Verletzung der Mengenbeschr\u00e4nkung oder Quote durch eine Klinik ihren Anteil f\u00fcr diese Patientinnen und Patienten nicht mehr leisten. Der KVG-Kantonsanteil wird dann den Patientinnen und Patienten oder evtl. ihrer Zusatzversicherung weiterverrechnet. Die Patientinnen und Patienten mit einer Grund- und Zusatzversicherung wissen im Vorfeld der Behandlung nicht, ob ein Kantonsanteil gesprochen wird. Auch ein Krankenversicherer weiss dies nicht. Mit dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil (C-5017/2015) vom 16. Januar 2019 wurde die Genfer Krankenhausplanung mit Mengenbeschr\u00e4nkungen als nicht KVG-konform erkl\u00e4rt. Trotzdem hat der Kanton Genf auch seine neue Spital planung mit Quoten ausgestaltet, welche zu einem \u00e4hnlichen Ergebnis f\u00fchren. Solche Spitalplanungen mit erw\u00e4hnten Mengenbeschr\u00e4nkungen und Quoten sind KVG-widrig, denn sie verletzen das Gleichbehandlungsgebot einerseits zwischen Patientinnen und Patienten mit und ohne Zusatzversicherung und andererseits zwischen Privat- und \u00f6ffentlichen Spit\u00e4lern. Verletzt ein Spital die Planungsauflagen seines Kantons, soll die Sanktion des Kantons grunds\u00e4tzlich prospektiv Einfluss auf den zuk\u00fcnftigen Leistungsauftrag des betroffenen Spitals haben. Wenn als Sanktion ad hoc einseitig der Kantonsbeitrag nicht mehr verg\u00fctet wird, verfehlt damit die Sanktion ihren Adressaten, indem sie die Patientinnen und Patienten oder evtl. ihre Zusatzversicherung trifft.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In seinem Urteil vom 16. Januar 2019 (C-5017/2015) vertrat das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) folgenden Standpunkt: Streicht der Kanton Genf seine Verg\u00fctung in F\u00e4llen, welche die maximalen Leistungsmengen oder die Budgetobergrenzen \u00fcberschreiten, untergr\u00e4bt dies den vom Gesetzgeber gewollten Wettbewerb. Zu dem in der Motion angesprochenen Punkt, dass maximale Leistungsmengen und Budgetobergrenzen nur f\u00fcr Privatkliniken, aber nicht f\u00fcr die Genfer Universit\u00e4tskliniken gelten, hielt das Gericht zudem fest, dass diese Praxis gegen das Prinzip der Wettbewerbsneutralit\u00e4t des Staates verst\u00f6sst und der Pflicht zur Gleichbehandlung der Wettbewerber widerspricht. Inzwischen hat der Kanton Genf seine Planung korrigiert. Diese entspricht nun dem Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10).</p><p>Das BVGer stellt im genannten Urteil den Grundsatz der Mengenbegrenzung nicht in Frage, solange dieser nicht zu starren Strukturen f\u00fchrt und jeglichen Wettbewerb verhindert. Die Praxis einer K\u00fcrzung der kantonalen Verg\u00fctung bei \u00dcberschreitung der maximalen Leistungsmengen oder der Budgetobergrenzen ist also m\u00f6glich und stellt bereits eine Sanktion dar. Zudem hat der Bundesrat in seinem Bericht vom 3. Juli 2019 in Erf\u00fcllung des Postulates <a href=\"https://www.parlament.ch/fr/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20143385\">14.3385</a> SGK-N vom 10. September 2014 festgehalten, dass diese Sanktion den Spit\u00e4lern den Anreiz geben soll, keine medizinisch nicht-indizierten Leistungen zu erbringen.</p><p>Ausserdem ist das Spital verpflichtet, den Patienten oder die Patientin zu informieren, wenn die kantonale Verg\u00fctung der Behandlungskosten nur teilweise erfolgt. Wenn das Spital entsprechend informiert, kann die betroffene Person vorg\u00e4ngig entscheiden, ob sie in diesem Spital behandelt werden will. Grunds\u00e4tzlich hat die versicherte Person die Mehrkosten selber zu tragen. Bei zusatzversicherten Personen sind die ausbleibenden Kantonsanteile durch das Zusatzversichertenkollektiv zu tragen. Hat der Leistungserbringer die versicherte Person nicht \u00fcber die Mehrkosten informiert, so muss grunds\u00e4tzlich er und nicht die Patientin oder der Patient diese Kosten \u00fcbernehmen.</p><p>In Anbetracht dessen ist der Bundesrat der Ansicht, dass der derzeitige Rechtsrahmen ausreichend ist und daher kein Bedarf f\u00fcr eine Gesetzesrevision besteht.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1630454400000)\/","SubmittedBy":"Lohr Christian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1686528000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1712762593133)\/","SubmissionDate":"\/Date(1623888000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5110,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Gesundheit"}}