{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213878,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213878,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213878,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213878,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213878,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213878,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213878,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213878,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213878,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213878,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213878,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213878,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213878,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213878,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213878,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213878,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213878,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213878,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3878","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Fragen zur beh\u00f6rdlichen Unabh\u00e4ngigkeit im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Oberaufsicht \u00fcber Schuldbetreibung- und Konkurs (OA SchK) war unl\u00e4ngst Gegenstand einer Pr\u00fcfung der EFK (Bericht vom 07.04.2021). Die OA SchK hat im Jahre 2006 vom Bundesgericht zum Bundesamts f\u00fcr Justiz (BJ) gewechselt. Begr\u00fcndet wurde dies mit der mangelnden Unabh\u00e4ngigkeit des h\u00f6chsten Gerichts, einerseits Recht zu sprechen und anderseits gleichzeitig als indirekte OA SchK t\u00e4tig zu sein. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Muss einer innerkantonalen direkten SchK-Aufsicht, welche von gerichtlichen Beh\u00f6rden wahrgenommen werden, infolge von deren Doppelrolle (Rechtsprechung und OA), ebenfalls mangelhafte Unabh\u00e4ngigkeit unterstellt werden?</p><p>2. In einigen Kantonen werden offenbar im Betreibungswesen hohe Einnahmen\u00fcbersch\u00fcsse erzielt. Kann infolge der verbreiteten Gewinnvorgaben eine pflichtgem\u00e4sse Aufsicht \u00fcber SchK \u00fcberhaupt ausreichend unabh\u00e4ngig erfolgen (insbesondere im Falle von verwaltungsinternen direkten Aufsichtsbeh\u00f6rden)?</p><p>3. Ist die OA SchK in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflichten gewillt, gegen Gewinnvorgaben bzw. exzessive Sparvorgaben einzuschreiten und diese k\u00fcnftig zu verhindern?</p><p>4. Viele SchK-Amtsleitungen werden von Kantonsregierungen oder Gemeindevorst\u00e4nden ernannt. Wie kann garantiert werden, dass in jedem Fall der Gewinnerzielung keinesfalls st\u00e4rkeres Gewicht beigemessen wird als einer pflichtgem\u00e4ssen, effizienten und die Rechte der Gl\u00e4ubiger und Gl\u00e4ubigerinnen sowie der Schuldner und Schuldnerinnen gleichermassen ber\u00fccksichtigenden Amtsf\u00fchrung? </p><p>5. Wie wird, angesichts der Begr\u00fcndung des 2006 erfolgten \u00dcbergangs der OA SchK vom Bundesgericht an das BJ, die Unabh\u00e4ngigkeit der SchK-Amtsf\u00fchrung und der verwaltungsinternen Aufsichtsbeh\u00f6rden eingesch\u00e4tzt? Wie stellt sich der Bundesrat vor dem Hintergrund der hier thematisierten Problematik zur von der EFK aufgeworfenen Frage der Unabh\u00e4ngigkeit der Aufsichtsbeh\u00f6rden (EFK-Bericht S. 20)?</p><p>6. Mit welchen Massnahmen kann die Unabh\u00e4ngigkeit der SchK als Teil der unabh\u00e4ngigen Rechtspflege garantiert werden? Welche Stellung der Amtsleitungen SchK h\u00e4lt der Bundesrat als am geeignetsten, um diese rechtsstaatlich unabdingbare Unabh\u00e4ngigkeit zu gew\u00e4hrleisten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zu den Fragen 1, 5 und 6</p><p>Die Organisation des Betreibungswesens ist grunds\u00e4tzlich Sache der Kantone (Art. 1 und 2 SchKG). Das Bundesrecht schreibt den Kantonen allerdings vor, eine Aufsichtsbeh\u00f6rde zu bezeichnen, welche die Betreibungs- und Konkurs\u00e4mter \u00fcberwacht (Art. 13 Abs. 1 SchKG). Dabei ist es den Kantonen erlaubt, ein ein- oder zweistufiges Beh\u00f6rdensystem vorzusehen; die obere kantonale Aufsichtsbeh\u00f6rde entscheidet bei einem zweistufigen System als Rechtsmittelbeh\u00f6rde \u00fcber Beschwerden gegen Verf\u00fcgungen der unteren Aufsichtsbeh\u00f6rde (Art. 18 SchKG). Gegenstand der \u00dcberwachung ist die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Betreibungs- und Konkurs\u00e4mter (Art. 14 Abs. 1 SchKG) und die Anordnung von Disziplinarmassnahmen (Art. 14 Abs. 2 SchKG). Diese beiden Aufsichtsaufgaben k\u00f6nnen sie der gleichen oder einer anderen (gerichtlichen oder administrativen) Beh\u00f6rde zuweisen.</p><p>Von den genannten Aufsichtsaufgaben zu unterscheiden ist die Rechtsprechung. Die gerichtliche Unabh\u00e4ngigkeit gilt f\u00fcr die Rechtsprechung (vgl. Art. 191c BV: \"Die richterlichen Beh\u00f6rden sind in ihrer rechtsprechenden T\u00e4tigkeit unabh\u00e4ngig\"). Die Unabh\u00e4ngigkeit eines Gerichts wird also nicht tangiert, wenn dieses gleichzeitig auch eine nicht-richterliche Aufsicht aus\u00fcbt, da sich die nicht-richterliche Aufsicht nicht auf die Rechtsprechung, also die \u00dcberpr\u00fcfung von einzelfallbezogenen Anordnungen im Beschwerdeverfahren, bezieht. F\u00fcr den Bundesrat besteht kein Grund, im Betreibungswesen von diesen bew\u00e4hrten Grunds\u00e4tzen abzuweichen. Weil gegen letztinstanzliche kantonale Entscheide die Beschwerde ans Bundesgericht m\u00f6glich ist, muss die oberste kantonale Entscheidungsinstanz in jedem Fall eine gerichtliche Beh\u00f6rde sein (Art. 75 Abs. 2 i.V.m. Artikel\u00a0110 des Bundesgesetzes \u00fcber das Bundesgericht, BGG, SR 173.110). Zudem gelten die in der Verfassung und der EMRK verankerten Garantien der Unabh\u00e4ngigkeit und Unparteilichkeit der Beh\u00f6rden unabh\u00e4ngig von der Beh\u00f6rdenorganisation.</p><p>Wie in der Interpellation erw\u00e4hnt, \u00fcbte das Bundesgericht w\u00e4hrend mehr als hundert Jahren bis zum Inkrafttreten des BGG neben der Funktion als oberste Beschwerdeinstanz auch die Oberaufsicht im Betreibungs- und Konkurswesen aus. Die \u00dcbertragung der Oberaufsicht auf den Bundesrat erfolgte prim\u00e4r zur Entlastung des Bundesgerichts von administrativen Aufgaben und nicht etwa aus Gr\u00fcnden der mangelnden Unabh\u00e4ngigkeit (vgl. Botschaft des Bundesrates zur Revision der Bundesrechtspflege vom 28. Februar 2001, BBl 2001, 4357). Ob eine solche Trennung der rechtsprechenden Funktionen von den administrativen Aufgaben auch in den Kantonen zu bevorzugen ist, sollte aber deren Beurteilung \u00fcberlassen und nicht vom Bund vorgegeben werden.</p><p>Zu den Fragen 2, 3 und 4</p><p>Im Rahmen einer verwaltungsrechtlichen Beh\u00f6rdenorganisation ist es unabh\u00e4ngig von der konkreten Ausgestaltung der Aufsicht nicht aussergew\u00f6hnlich, dass einer Beh\u00f6rde von ihrer Aufsichtsbeh\u00f6rde Vorgaben gemacht werden, allenfalls auch mit Bezug auf Ausgaben und Einnahmen. Aus Sicht des Bundesrats kann nicht schon daraus eine Gef\u00e4hrdung der pflichtgem\u00e4ssen Beh\u00f6rden- oder Aufsichtsfunktion abgeleitet werden. Im Fall einer tats\u00e4chlichen Pflichtverletzung einer Beh\u00f6rde steht wie festgehalten stets ein Rechtsmittel an eine innerkantonale gerichtliche Beh\u00f6rde und letztinstanzlich an das Bundesgericht zur Verf\u00fcgung.</p><p>Der Bundesrat hat die von den Betreibungs- und Konkurs\u00e4mtern erhobenen Geb\u00fchren gest\u00fctzt auf Artikel\u00a016 Absatz\u00a01 SchKG in der Geb\u00fchrenverordnung SchKG (GebV SchKG) bundesweit einheitlich festgelegt. Die Anwendung der GebV SchKG im Einzelfall untersteht selbstverst\u00e4ndlich der rechtlichen \u00dcberpr\u00fcfung; die entsprechende Beschwerde ist unkompliziert und kostenlos.</p><p>Ob in Bezug auf die GebV SchKG und angeblicher Einnahmen\u00fcbersch\u00fcsse im Betreibungswesen Handlungsbedarf von Seiten des Bundes besteht, wird im Rahmen des Postulats 18.3080 Nantermod \"Zu hohe Geb\u00fchren bei Schuldbetreibung und Konkurs?\" derzeit \u00fcberpr\u00fcft. Der Bericht wird voraussichtlich noch in diesem Jahr vom Bundesrat verabschiedet werden.</p><p>Die Geb\u00fchrenerhebung ist Bestandteil des verwaltungsrechtlichen Verfahrens; es bestehen keine Anhaltspunkte f\u00fcr die Annahme, dass sich die gerichtlichen oder verwaltungsinternen Aufsichtsbeh\u00f6rden dadurch in ihrer Entscheidfindung beeintr\u00e4chtigen lassen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1631059200000)\/","SubmittedBy":"Widmer C\u00e9line","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1633046400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|24|1211","Category":null,"Modified":"\/Date(1776950930303)\/","SubmissionDate":"\/Date(1623974400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5110,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Finanzwesen|Zivilrecht"}}