{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213879,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213879,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213879,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213879,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213879,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213879,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213879,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213879,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213879,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213879,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213879,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213879,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213879,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213879,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213879,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213879,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213879,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213879,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3879","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ultrahochbreitband im l\u00e4ndlichen Raum","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>L\u00e4ndliche Gemeinden ohne Aussicht auf ein FTTH Netz bauen eigene Glasfasernetze. In der Regel streben diese Gemeinden eine Kooperation mit der Swisscom und ggf weiteren Providern an, wobei diesen Providern jeweils je eine Faser f\u00fcr 30-50 Jahre vermietet wird (IRU-Modell). Es ergeben sich folgende Knackpunkte:</p><p>- Das IRU-Modell baut auf einem Beitrag pro Anschluss von 1000 und 1400 Franken auf. Das Ertragspotenzial ist um das 10 bis 30-Fachen h\u00f6her.</p><p>- Ein Teil der Ertr\u00e4ge f\u00fcr den Grundversorger sind die Grundversorgungsgeb\u00fchr, obwohl in diesem Modell die Gemeinde die Infrastruktur erstellt. </p><p>- Die Swisscom besitzt das gr\u00f6sste solche Kabelschutzrohr-System in der Schweiz. Sie ist verpflichtet, diese Rohre zu vermieten. Der Tarif betr\u00e4gt 79,09 Franken / genutztem Meter/50 Jahre. In einer durchschnittlichen kleineren Gemeinde bedeutet dies Kosten von 3,5-4 Millionen Franken. Diese sind h\u00f6her als die Neuerschliessungskosten. Der Tarif erscheint sehr hoch, ein Doppelausbau w\u00fcrde aber zu einer Ressourcenverschwendung f\u00fchren. </p><p>1. Wie ist die Preisgestaltung f\u00fcr die Vermietung der Infrastrukturen geregelt? Hat der Bundesrat M\u00f6glichkeiten, auf diese Preisegestaltung Einfluss zu nehmen? Wenn nein, w\u00e4re eine Regelung durch den Bund erstrebenswert? </p><p>2. Hat der Bundesrat ein Interesse am Ausbau des Glasfasernetzes von Gemeinden und wenn ja, w\u00e4re eine Anschubfinanzierung wie in anderen L\u00e4ndern denkbar?</p><p>3. Ist es denkbar, dass die Grundversorgungsgeb\u00fchr von 25,25 Franken jeweils zur H\u00e4lfte dem Grundversorger und dem Netzerbauer zusteht?</p><p>4. Ist es denkbar, dass wenn eine Gemeinde ein FTTH Netz mit Vollerschliessung baut, und im Falle eines Faservermietungsvertrags (IRU), die Swisscom ihr eigenes Kabelschutzrohrsystem f\u00fcr die Lebensdauer des Glasfasernetzes kostenlos zur Verf\u00fcgung stellen muss, unter der Voraussetzung, dass Kabelschutzrohrsystem instand gehalten wird?</p><p>5. Ist es denkbar, dass der Bund eine Ombudsstelle schafft, welche Gemeinden bei den Verhandlungen mit der Swisscom unterst\u00fctzt?</p><p>6. Ist es f\u00fcr den Bundesrat denkbar, die Netze in eine staatliche Infrastruktur-Gesellschaft \u00fcberzuf\u00fchren und so die Versorgungssicherheit und den Wettbewerb zu verbessern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zu Frage 1:</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a011 des Fernmeldegesetzes (FMG) m\u00fcssen marktbeherrschende Anbieterinnen anderen Anbieterinnen auf transparente und nicht diskriminierende Weise zu kostenorientierten Preisen Zugang zu ihren Einrichtungen und Diensten gew\u00e4hren. Der Zugang ist in folgenden Formen zu gew\u00e4hren: vollst\u00e4ndig entb\u00fcndelter Zugang zum Teilnehmeranschluss zur Nutzung der Doppelader-Metallleitung, Interkonnektion, Mietleitungen sowie Kabelkanalisationen, sofern diese \u00fcber eine ausreichende Kapazit\u00e4t verf\u00fcgen. Der Bundesrat regelt die Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Bestimmung kostenorientierter Preise u. a. in den Artikeln 54 und 54a der Verordnung \u00fcber Fernmeldedienste (FDV). Letztmals hat er diese im Rahmen der FDV-Revision vom 14. M\u00e4rz 2014 angepasst. Die von marktbeherrschenden Anbieterinnen offerierten Preise werden im Falle eines Zugangsgesuchs von der Eidgen\u00f6ssischen Kommunikationskommission (ComCom) gem\u00e4ss den Grunds\u00e4tzen der FDV beurteilt und gegebenenfalls angepasst. Die Entscheide der ComCom k\u00f6nnen vor Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.</p><p>Zu Frage 2:</p><p>Die Verf\u00fcgbarkeit von leistungsf\u00e4higen Telekominfrastrukturen in der Schweiz ist wichtig, um die Chancen der Digitalisierung nutzen zu k\u00f6nnen. Deshalb begr\u00fcsst der Bundesrat das vom Nationalrat verabschiedete Postulat 21.3461 der KFV-N mit dem Anliegen, dem Parlament eine Strategie zum Ausbau der Hochbreitbandnetze in der Schweiz zu unterbreiten. M\u00f6gliche F\u00f6rderbeitr\u00e4ge f\u00fcr lokale Ausbauprojekte werden dabei ebenfalls zu beleuchten sein, wobei darauf zu achten w\u00e4re, dass solche F\u00f6rderbeitr\u00e4ge nicht zu einer Verdr\u00e4ngung privater Investitionen f\u00fchren und Wettbewerbsverzerrungen, wenn immer m\u00f6glich, vermieden werden.</p><p>Zu Frage 3:</p><p>Bei dem in der Frage genannten Betrag von 25.25 Franken handelt es sich nicht um eine Geb\u00fchr, sondern um die in der FDV festgelegte monatliche Preisobergrenze f\u00fcr die Erbringung des \u00f6ffentlichen Telefondienstes (mit einer Nummer und mit einem oder zwei Eintr\u00e4gen im Verzeichnis, einschliesslich Anschluss), die im Rahmen der Grundversorgung vorgesehen ist. Die Grundversorgungskonzession\u00e4rin - ungeachtet dessen, ob sie die Konzession im Rahmen einer Ausschreibung erhalten hat oder von der ComCom bestimmt wurde - darf auf keinen Fall einen Preis verlangen, der diese Obergrenze \u00fcbersteigt. Es steht ihr jedoch frei, einen tieferen Preis zu verrechnen. Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber insbesondere sicherstellen, dass unrentablen Kundinnen und Kunden ohne Zugang zu den Angeboten des Marktes ein erschwinglicher Preis verrechnet wird. Das FMG sieht keine M\u00f6glichkeit f\u00fcr eine Aufteilung des Preises vor, den die Grundversorgungskonzession\u00e4rin f\u00fcr die Erbringung eines Dienstes der Grundversorgung in Rechnung stellt. Daf\u00fcr gibt es auch keinen Grund. Die Preisobergrenze dient einem anderen Zweck (n\u00e4mlich zur Verhinderung von Missbr\u00e4uchen), und die Einnahmen aus der Erbringung des Dienstes sind ausschliesslich zur Deckung der Kosten der Grundversorgung bestimmt und nicht zur Finanzierung des Baus eines FTTH-Netzes.</p><p>Zu Frage 4:</p><p>Es besteht keine gesetzliche Grundlage f\u00fcr einen derartigen Eingriff, welcher der bisher verfolgten liberalen Marktordnung im Telekommarkt zuwiderlaufen w\u00fcrde.</p><p>Zu Frage 5:</p><p>Es besteht kein gesetzlicher Auftrag zur Einrichtung einer entsprechenden Schlichtungs- oder Beratungsstelle. Bei einer allf\u00e4lligen Gesetzesrevision k\u00f6nnten sich Fragen in Bezug auf den grunds\u00e4tzlichen Nutzen einer Schlichtungsstelle sowie bez\u00fcglich der Unabh\u00e4ngigkeit der Schlichtung und der Kostentragung stellen.</p><p>Zu Frage 6:</p><p>Der Gesetzgeber setzte seit der Markt\u00f6ffnung im Jahre 1998 auf Wettbewerb bei den Diensten und bei der Infrastruktur. Von einer \u00dcberf\u00fchrung der Netze in eine staatliche Infrastrukturgesellschaft wurde aus Gr\u00fcnden der Nutzung von Innovationspotenzialen und der Marktdynamik bewusst Abstand genommen. Der Bundesrat erachtet die Versorgungssicherheit auch mit dem heutigen System als gegeben.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1630454400000)\/","SubmittedBy":"T\u00f6ngi Michael","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1686873600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|24|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1712762334803)\/","SubmissionDate":"\/Date(1623974400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5110,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Finanzwesen|Medien und Kommunikation"}}